Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
- JurPC
BGB § 312c; EGBGB Art. 240, BGB-InfoV § 1, UWG § 1
Filmkalender - aufrecht.de
Hinweispflicht im Wettbewerb
- online-und-recht.de
- info-it-recht.de
Hinweispflichten im Fernabsatz; Widerrufsbelehrung
- linksandlaw.info
Postfachanschrift im Impressum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 312c; BGB-InfoV § 1; EGBGB Art. 240; UWG § 1
Angabe von Anschrift und Identität des vertragsschließenden Unternehmens in Werbeanzeige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Ladungsfähige Anschrift" i.S.d. § 312c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. § 1 Abs. 1 BGB-InfoV; Angabe einer Postfachanschrift; Gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung ; Kleine Schrift an versteckter Stelle einer Werbeanzeige; Auftreten eines Unternehmens im ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.05.2002 - 315 O 72/02
- OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1114
- GRUR-RR 2004, 82
- afp 2003, 449
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99
"Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Die Angabe einer Postfachanschrift ist - auch im Anschluss an BGH WRP 02, 832 - Postfachanschrift - nicht ausreichend.Aus der BGH-Entscheidung "Postfachanschrift" (BGH WRP 02, 832 - Postfachanschrift) kann die Antragsgegnerin insoweit nichts für sich herleiten.
Ebenso wenig entscheidungserheblich ist die Frage, ob die Antragsgegnerin zum Zeitpunkt des Erscheinens der Anzeige etwa deshalb noch davon habe ausgehen dürfen, die Angabe einer Postfach-Anschrift reiche aus, weil der BGH diese Auffassung für § 355 BGB für die Vergangenheit ausdrücklich gebilligt hatte (BGH WRP 02, 832 - Postfachanschrift).
- BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99
Vanity-Nummer
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht.Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97
Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Demgemäß hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht nach umfassender Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Beurteilungskriterien entschieden, dass die Angabe eines Postfachs keine ladungsfähige Anschrift darstellt (BVerwG NJW 1999, 2608, 2609).
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99
Mitwohnzentrale.de
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. - BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht. - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. - BGH, 19.09.2001 - I ZR 54/96
Warsteiner III; Ausräumung eines auf eine unrichtige geographische …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Angesichts dieser Umstände hat der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, der die fragliche Anzeige mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit betrachtet (BGH WRP 02, 1050, 1054-Teilunterwerfung; BGH WRP 01, 1450, 1453 - Warsteiner III; BGH GRUR 00, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH WRP 01, 1286, 1289 - Mitwohnzentrale.de; BGH GRUR 00, 820, 821 - Space-Fidelity-Peep-Show), selbst denn keine Veranlassung dazu, an weiteren Stellen der Anzeige nach zusätzlichen Informationen zu suchen, wenn er erkennt, dass diese Angaben nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. - BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96
Möbelklassiker
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht. - BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94
Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht. - BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung
Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 113/02
Denn für eine Störerverantwortlichkeit kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH WRP 97, 325 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II) und hiervon keinen Gebrauch macht. - BGH, 17.02.2000 - I ZR 239/97
Space Fidelity Peep-Show
- BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08
Störerhaftung für Domainpächter
Die Beklagte macht sich Äußerungen, die unter http://www.focus.de abrufbar sind, nicht schon durch Verpachtung der Domain oder alleine dadurch zu Eigen, dass auf dem Titelblatt des von ihr verlegten Nachrichtenmagazins "Focus" die Domain wiedergegeben wird (anders OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 82, 84). - LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2014 - 10 O 3952/14
Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag: Vertrauensschutz bei Verwendung einer …
Wie aus der Entscheidung des OLG Hamburg vom 27.3.2003 (5 U 113/02, NJW 2004, 1114) hervorgeht, sind die Maßstäbe für die Frage, welche Information der Fernabsatzunternehmer dem Verbraucher geben muss, anders als die Anforderungen dazu, was für die Erreichbarkeit im Hinblick auf einen Widerspruch gilt. - AG Köln, 28.04.2014 - 142 C 354/13
Button-Lösung - Anforderungen an die Belehrung bei der ausdrücklichen …
Kalender werden hiervon mangels redaktionellen Inhalt nicht erfasst (OLG Hamburg, NJW 2004, 1114).
- OLG Nürnberg, 03.02.2025 - 8 U 1284/24
Ausübung des Widerrufsrechts, Versicherungsnehmer, Widerrufserklärung, …
Rn. 29 Es kann offen bleiben, ob die Angabe einer Postfachadresse den gesetzlichen Anforderungen einer "ladungsfähigen Anschrift" entsprach (vgl. hierzu OLG Hamburg, NJW 2004, 1114; OLG Koblenz, NJW 2006, 919, 920 f.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 09.07.2021 - 17 U 105/20, juris Rn. 57). - LG Kassel, 10.11.2006 - 8 O 1859/06 Dementsprechend hat das OLG Hamburg (NJW 2004, 1114 f.) entschieden, dass im Rahmen des § 1 Abs. 1 BGB-InfoV die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im Sinne des Prozessrechts, d.h. einer zustellungsfähigen Anschrift, erforderlich ist, da die Vorschrift "zumindest auch der gerichtlichen Anspruchsverfolgung dient".
- LG Koblenz, 14.10.2008 - 1 HKO 36/08 Aus dem erst danach in Kraft getretenen § 14 Abs. 4 BGB-InfoV ergibt sich aber eine Modifizierung dieser Rechtslage, die dem genannten Urteil des BGH seine rechtliche Grundlage entzogen hat (…vgl. MünchKommBGB/Masuch, § 355 Rdn. 46 mit Fn. 108 und zahlreichen weiteren Nachweisen; Moseschus, EWiR 2006, 451 f.;… offen gelassen bei: Palandt/Grüneberg, BGB, g 355 Rdn. 14; auch nach der neuen Rechtslage an der Entscheidung des BGH festhaltend: OLG Koblenz [2. Zivilsenat], NJW 2005, 3430; LG Kassel, WM 2007, 499; für die hier relevante Konstellation wohl auch: OLG Hamburg, NJW 2004, 1114).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".