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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99, 1 BvR 313/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1856
BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99, 1 BvR 313/99 (https://dejure.org/2004,1856)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2004 - 1 BvR 517/99, 1 BvR 313/99 (https://dejure.org/2004,1856)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2004 - 1 BvR 517/99, 1 BvR 313/99 (https://dejure.org/2004,1856)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes auf eine Zeitschriftenserie mit der redaktionellen Ankündigung von Hilfe bei Ärger mit dem Auto im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde; Anwendbarkeit des Rechtsberatungsgesetzes auf eine Fernsehserie in Abwägung mit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBerG Art. 1 § 1; GG Art. 5 Abs. 2
    Anwendbarkeit ds Rechtsberatungsgesetzes auf eine Fernseh- und eine Zeitschriftenserie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 77
  • NJW 2004, 1855
  • ZUM 2004, 556
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99
    Das Bundesverfassungsgericht prüft lediglich nach, ob die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten - hier der Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Art. 12 Abs. 1 GG - beachtet worden sind oder ob eine unverhältnismäßige Beschränkung grundrechtlicher Freiheit erfolgt ist (vgl. BVerfGE 97, 12 ).

    Zu diesen gehört das Rechtsberatungsgesetz (vgl. BVerfGE 41, 378 ; 75, 246 ; 97, 12 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 1251;… 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1190) ebenso wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (dazu vgl. BVerfGE 102, 347 ).

    Rn. 24 aa) Was erlaubte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, bedarf angesichts der generalklauselartigen Umschreibung der Abklärung im Einzelfall, die einerseits die durch das Gesetz geschützten Belange und andererseits die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigt und dabei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 97, 12 , zu Art. 12 GG).

    Zielt die Ankündigung ihrem Schwerpunkt nach auf eine Rechtsbesorgung im Sinne einer Verwirklichung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten, so greift der Zweck des Rechtsberatungsgesetzes, nämlich der Schutz der Rechtsuchenden sowie von Gerichten und Behörden vor dem Tätigwerden unqualifizierter Rechtsberater (zum Regelungszweck vgl. BVerfGE 97, 12 ).

    Rn. 31 Die Vereinbarkeit von Art. 1 § 1 RBerG mit Art. 12 GG ist grundsätzlich geklärt (vgl. BVerfGE 97, 12 ).

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (zu den Schranken der Rundfunkfreiheit vgl. BVerfGE 35, 202 ; 66, 116 ; zur Verfassungsmäßigkeit des Rechtsberatungsgesetzes vgl. BVerfGE 75, 284; 97, 12).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99
    Zwar wird von der Pressefreiheit auch die Verschaffung von Informationen erfasst, die publizistisch verbreitet werden sollen (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 62, 230 ; 66, 116 ).

    So wie die Pressefreiheit nicht die rechtswidrige Beschaffung von Informationen deckt (vgl. BVerfGE 66, 116 ), so schützt sie auch nicht rechtswidrige Maßnahmen zur Schaffung von Ereignissen, die Anlass für eine spätere Berichterstattung werden sollen.

    Die Verbreitung von Informationen fällt nicht schon deshalb aus dem Gewährleistungsbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG heraus, weil sie rechtswidrig erlangt worden sind (vgl. BVerfGE 66, 116 ) oder weil über rechtswidriges Verhalten berichtet wird.

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (zu den Schranken der Rundfunkfreiheit vgl. BVerfGE 35, 202 ; 66, 116 ; zur Verfassungsmäßigkeit des Rechtsberatungsgesetzes vgl. BVerfGE 75, 284; 97, 12).

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 316/98

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Bürgeranwalt

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99
    Die Vorschrift des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, die eine geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer Erlaubnispflicht unterwirft, wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass sie die unmittelbare Förderung konkreter Rechtsangelegenheiten erfasst, sofern diese einem gewissen Abschluss, sei es zwecks Rechtsgestaltung, sei es zwecks Rechtsverwirklichung, zugeführt werden sollen (…vgl. BGH, NJW 1956, S. 591 ; NJW 2002, S. 2877;… OLG Düsseldorf, AfP 1992, S. 153; OLG Dresden, AfP 1996, 180).

    Eine Rechtsbesorgung ist nicht schon bei jeder Tätigkeit gegeben, die auf die Verwirklichung oder Gestaltung konkreter Rechte gerichtet ist (vgl. BGH, NJW 2002, S. 2877 f.;… NJW 2002, S. 2879 f.;… NJW 2002, S. 2880 f.;… NJW 2002, S. 2882 f.;… NJW 2002, S. 2884 f.).

    Auch unterblieb die Prüfung, ob die Handlung deshalb nicht vom Rechtsberatungsgesetz erfasst würde, weil die Berichterstattung nur die von den Medien ausgehende Wirkung nutzte, um Forderungen auf Grund des öffentlichen Drucks durchzusetzen, ohne dass der Schwerpunkt der Hilfestellung im rechtlichen Bereich lag (vgl. zu einer solchen Lage BGH, NJW 2002, S. 2877 ).

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox" …

    Gleichwohl hat in der jüngsten Zeit die Zahl erfolgreicher Verfassungsbeschwerden von gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmern und Medienunternehmen gegen Einschränkungen ihrer Berufsfreiheit durch die von den Gerichten vorgenommene Auslegung des Rechtsberatungsgesetzes zugenommen (vgl. BVerfG, 1 BvR 780/87 v. 29. Oktober 1997, BVerfGE 97, 12 - "MasterPat"; BVerfG, 1 BvR 423/99 v. 20. Februar 2002, NJW 2002, 1190 - "Inkassounternehmen"; BVerfG, 1 BvR 2251/01 v. 27. September 2002, NJW 2002, 3531 - "Erbenermittler"; BVerfG, 1 BvR 1807/98 v. 15. Januar 2004, NJW 2004, 672 - "Mahnman"; BVerfG, 1 BvR 517/99 v. 11. März 2004, NJW 2004, 1855 - "Auto Bild/SAT.1 - Jetzt reicht's").
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05

    Strafbarkeit des Mitführens von Waffen in Flugzeugen; Mitführen einer Waffe …

    Diese Grundrechte schützen die Berichterstattung von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachricht oder Meinung (BVerfG NJW 2004, 1855 mwN; st. Rspr.).

    Die rechtswidrige Beschaffung von Informationen ist weder durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz GG) noch durch die Presse- und Rundfunkfreiheit gedeckt (…BVerfGE aaO; BVerfG NJW 2004, 1855, 1856 re. Sp.;… Bethge, in: Sachs, GG, 3. Aufl. [2003], Art. 5 Rdnr. 86;… Degenhart, in: BK, Art. 5 [1999] GG Rdnr. 458).

    In den nicht geschützten Bereich fallen auch "rechtswidrige Maßnahmen zur Schaffung von Ereignissen, die Anlass für eine spätere Berichterstattung werden sollen" (BVerfG NJW 2004, 1855, 1856 re. Sp.).

  • BVerfG, 20.02.2007 - 1 BvR 2633/03

    Verstoß einer Bestrafung wegen Verstoßes gegen das RBerG gegen die …

    Sie findet ihre Schranken unter anderem nach Art. 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch das Rechtsberatungsgesetz gehört (vgl. BVerfGK 2, 231 ; 3, 77 ).

    Rn. 41 aa) Was erlaubte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, bedarf angesichts der generalklauselartigen Umschreibung der Abklärung im Einzelfall, die einerseits die durch das Gesetz geschützten Belange und andererseits die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigt und dabei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (vgl. zu Art. 12 GG BVerfGE 97, 12 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGK 2, 231 ; 3, 77 ).

    Rn. 48 Diese Belange können eine Einschränkung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich rechtfertigen (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGK 2, 231 ; 3, 77 ).

  • BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03

    Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …

    Was Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, bedarf angesichts der generalklauselartigen Umschreibung der Klärung im Einzelfall, die einerseits die durch das Gesetz geschützten Belange und andererseits die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigt und dabei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 97, 12 zu Art. 12 GG;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2002 - 1 BvR 2251/01 -, NJW 2002, S. 3531 zu Art. 12 GG; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2004 - 1 BvR 737/00 -, BVerfGK 3, 348, 350 ff. zu Art. 2 Abs. 1 GG; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2004 - 1 BvR 517/99 und 1 BvR 313/99 -, NJW 2004, S. 1855 zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG).

    In der täglichen Praxis gibt es auch andere Wege der Streitbewältigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2004 - 1 BvR 517/99 und 1 BvR 313/99 -, NJW 2004, S. 1855 zur Rolle der Massenmedien).

  • EGMR, 05.01.2016 - 56328/10

    ERDTMANN v. GERMANY

    Es verwies insoweit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2004 (1 BvR 517/99), wonach rechtswidrige Maßnahmen zur Schaffung von Ereignissen, die Anlass für eine spätere Berichterstattung werden sollen, nicht durch die Pressefreiheit geschützt seien.
  • BPatG, 17.05.2011 - 33 W (pat) 144/09

    Markenbeschwerdeverfahren ' "WIR KÄMPFEN FÜR IHR GUTES RECHT" ' kein …

    Rn. 29 - "In der Sendung, die den Untertitel 'Wir kämpfen für Ihr gutes Recht' trug, wurde über Fälle berichtet, in denen sich Verbraucher durch Unternehmen oder Behörden ungerecht behandelt fühlten." (vgl. Bundesverfassungsgericht 1 BvR 517/99 und 1 BvR 313/99, Beschluss vom 11. März 2004, Rn. 9) oder.
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