Rechtsprechung
| BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 233
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 233 Fe
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Würdigung von Sendeberichten bei Stützen eines Wiedereinsetzungsantrags auf eine unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung; Darlegung über Art und Umfang eines Computer-Defektes bei Begründen eines Wiedereinsetzungsantrags mit diesem Defekt
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Wiedereinsetzungsantrag: unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder Computerabsturz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Computer-Absturzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- brak-mitteilungen.de
, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fristwahrung per Telefax
- beck.de (Leitsatz)
Wiedereinsetzung wegen Computerabsturz
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
So optimieren Sie Ihre Büroorganisation nach den aktuellen BGH-Entscheidungen zum Telefax
- brak-mitteilungen.de
, S. 30 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Fristwahrung per Telefax
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2525
- MDR 2004, 1133
- FamRZ 2004, 1276
- VersR 2005, 525
- MMR 2004, 667
- BB 2004, 1594
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00
Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
a) Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf die unerwartet lange Dauer einer Telefaxübermittlung gestützt, hat das Gericht die zum Vergleich vorgelegten Sendeberichte zu würdigen (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916).Diese Begründung steht mit den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2001 (V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916) aufgestellten Grundsätzen nicht in Einklang und verkürzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG), was die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO eröffnet (vgl. BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
geltend gemacht hat, hätte das Berufungsgericht nach dem Beschluß vom 1. Februar 2001 aaO prüfen müssen, ob die mit dem Wiedereinsetzungsantrag und später zur Glaubhaftmachung (§ 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO) vorgelegten Sendeberichte nach Art und Empfänger der Sendungen mit der hier maßgeblichen Sendung vergleichbar sind.
- BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94
Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Im übrigen ist die angefochtene Entscheidung in diesem Punkt auch nicht zu beanstanden, weil der Kläger den von ihm zu führenden Nachweis des rechtzeitigen Eingangs seiner Berufungsbegründung mit der die Unterschrift seines Prozeßbevollmächtigten enthaltenden letzten Seite nicht geführt hat und eine Störung des Empfangsgerätes oder eine im technischen Verantwortungsbereich der Empfangsstelle liegende Ungenauigkeit der Zeitmessung nicht ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, WM 1994, 1349).Darin liegt - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - keine Divergenz gegenüber dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 1994 (XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097 f. zu 4).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Diese Begründung steht mit den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2001 (V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916) aufgestellten Grundsätzen nicht in Einklang und verkürzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG), was die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO eröffnet (vgl. BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388).
- BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98
Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im …
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Andererseits schließt das nicht aus, daß bei der Faxübermittlung eine gewisse Zeitreserve einzukalkulieren ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. November 1999 - 2 BvR 565/98, NJW 2000, 574). - BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99
Versäumung der Berufungsfrist bei unvollständiger Adressierung des …
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
(75 %) halte sich im vorhersehbaren Variationsbereich (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 25. September 2000 - 1 BvR 2104/99, NJW 2001, 1566 f.). - BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02
Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Diese Begründung steht mit den im Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2001 (V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916) aufgestellten Grundsätzen nicht in Einklang und verkürzt den Anspruch des Klägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG), was die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO eröffnet (vgl. BGHZ 151, 221; BGH, Beschl. v. 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388). - BGH, 18.09.2003 - IX ZB 40/03
Berücksichtigung neuer Tatsachen in der gegen den Verwerfungsbeschluß gerichteten …
Auszug aus BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Eine Prüfung von Amts wegen findet insoweit in vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren nicht statt, weil dessen Gegenstand allein die gegen den Verwerfungsbeschluß des Berufungsgerichts erhobenen Rügen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2003 - IX ZB 40/03, Umdr. S. 6, 7).
- BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05
Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes
So werden beispielsweise beim Oberlandesgericht München nächtlich eingehende Telefaxsendungen regelmäßig erst am nächsten Morgen ausgedruckt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03 - NJW 2004, 2525 unter II 1).Es liegt auf der Hand, dass ein solcher gewollter Aufschub des Ausdrucks der Partei nicht zum Nachteil gereicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 aaO).
- BGH, 27.09.2018 - IX ZB 67/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs …
Es fehlt an jeder Darlegung und Glaubhaftmachung, dass in einem solchen Fall eines Übertragungsbeginns wenige Minuten vor Fristablauf nach der Erfahrung des Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1 bis 3 mit einem rechtzeitigen Eingang vor 24:00 Uhr zu rechnen war, zumal bei der Faxübermittlung wegen schwankender Übertragungsgeschwindigkeiten eine gewisse Zeitreserve einzukalkulieren ist (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525, 2526). - BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche …
Das ist in der Regel der Fall, wenn eine Übermittlungszeit von dreißig Sekunden pro Seite angesetzt wird (BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679;… Beschluss vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17, NJW-RR 2018, 1398 Rn. 21) und der sich daraus ergebende Wert im Hinblick auf die Möglichkeit einer anderweitigen Belegung des Empfangsgeräts sowie schwankende Übertragungsgeschwindigkeiten um einen Sicherheitszuschlag von etwa zwanzig Minuten erhöht wird (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, MMR 2004, 667;… Beschluss vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 14/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 10).
- BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines …
Im von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2004 (II ZB 22/03, NJW 2004, 2525) ist insoweit lediglich ausgeführt, dass es für einen auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützten Wiedereinsetzungsantrag näherer Darlegungen zur Art des Defekts und zu seiner Behebung bedarf.Überdies ist dem Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten nicht - wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW-RR 2004, 2525, 2526) - zu entnehmen, dass sie den Computer der Sekretärin auch bei nächtlicher Arbeit und unter Zeitdruck sicher bedienen konnte.
- BGH, 01.03.2023 - XII ZB 228/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung eines …
Wird ein Wiedereinsetzungsantrag auf einen vorübergehenden Funktionsausfall eines Computers gestützt, bedarf es näherer Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung (im Anschluss an BGH Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525).Dabei verlangt ein auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützter Wiedereinsetzungsantrag nähere Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung (vgl. BGH Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03 - NJW 2004, 2525, 2526).
- BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07
Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen
Hierzu gehört eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumnis beruht (BGH, Beschl. v. 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942;… Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107, 2108; Beschl. v. 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525; 2526; v. 14. März 2005 - II ZB 31/03, NJW-RR 2005, 793, 794). - VerfG Brandenburg, 12.05.2023 - VfGBbg 9/21
Verfassungsbeschwerde gegen Anhörungsrüge ausnahmsweise zulässig; Recht auf …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2004, 2525, 2526 und NJW 2005, 678, 679) sei mit einem Zeitbedarf von 30 Sekunden pro Seite und ggf. einem weiteren Sicherheitszuschlag von 30 Sekunden zu kalkulieren.Richtig ist, dass der Verwender eines Faxgeräts nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf vertrauen darf, dass die Übertragungsdauer entsprechend seiner - glaubhaft zu machenden - Erfahrungswerte erfolgt, wobei wegen schwankender Übertragungsgeschwindigkeiten bei der Faxübermittlung eine gewisse Zeitreserve einzukalkulieren sein kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2018 - IX ZB 67/17 -, Rn. 20 f., und vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03 -, Rn. 6, juris).
- BGH, 24.04.2025 - III ZB 12/24
Antrag auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Dies ist substantiiert und nachvollziehbar vorzutragen und glaubhaft zu machen, wobei außer der Art des Defekts und der Maßnahmen zu seiner Behebung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, FamRZ 2004, 1276, 1277 und Ls. 2) auch dargelegt werden muss, dass die Fristwahrung nicht auf anderem Wege - also im elektronischen Rechtsverkehr durch eine gemäß § 130d Satz 2 ZPO zulässige Ersatzeinreichung etwa per Telefax - möglich war (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. März 2023, aaO Rn. 19).Dazu ist lediglich anzumerken, dass mit einem - nach allgemeiner Lebenserfahrung gelegentlich durchaus auftretenden - Abbruch der Internetverbindung die Art der technischen Störung hinreichend genau beschrieben (anders als etwa mit einem "Computerdefekt", vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004, aaO) und durch die abgegebene anwaltliche Versicherung glaubhaft gemacht sein dürfte.
- BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03
Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer …
Insbesondere hat der Nutzer mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, daß unter normalen Umständen mit ihrem Abschluß vor 0.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschluß vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95, NJW 1996, 2857 m.w.N.; BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916, vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525). - BGH, 14.03.2005 - II ZB 31/03
Anforderungen an die Begründung der Berufung und die Darlegung von …
Durch eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe ist anzugeben, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht (Sen.Beschl. v. 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525 f.: "Computer-Absturz";… BGH, Urt. v. 7. März 2002 - IX ZR 235/01, NJW 2002, 2107 f.; BGH, Beschl. v. 14. Juni 1978 - VIII ZB 6/78, VersR 1978, 942).Konnten aber Änderungen gar nicht vorgenommen werden, so ist es nicht nachvollziehbar, woraus sich die Notwendigkeit einer "nicht geplanten" und dadurch verzögerten E-Mail-Versendung ergab (vgl. Sen.Beschl. v. 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW 2004, 2525 f.: "Computer-Absturz").
- BGH, 27.01.2015 - II ZB 23/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht …
- OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein - …
- OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12
Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten …
- BGH, 27.01.2015 - II ZB 21/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der verlängerten …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2021 - 1 Sa 358/20
Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …
- LAG Baden-Württemberg, 10.04.2025 - 2 Sa 8/25
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vorrang der Ersatzeinreichung - …
- BGH, 12.02.2015 - V ZB 75/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Spracherkennungssoftware als …
- OLG Saarbrücken, 28.10.2015 - 5 U 20/15
Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, dass sich die Deckungszuage der …
- OLG Stuttgart, 28.05.2014 - 2 U 147/13
Anspruch auf Übertragung einer eu-Domain nach Schiedsspruch im ADR-Verfahren
- LAG Hamm, 25.04.2013 - 16 SaGa 8/13
Begründungeines Wiedereinsetzungsantrags bei Fristversäumnis wegen einer …
- OLG Hamm, 30.10.2007 - 21 U 80/07
Ingangsetzung der Einspruchsfrist gegen Versäumnisurteil trotz unterbliebener …
- OLG Rostock, 17.08.2007 - 6 U 58/07
Wiedereinsetzung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung …
- BGH, 23.09.2008 - X ZB 31/07
Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender …
- BFH, 23.12.2005 - VI R 79/04
Wiedereinsetzung - Programmabsturz des PC, Löschung des Kalendariums
- BGH, 12.04.2016 - XI ZR 515/15
Zurückweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BGH, 05.06.2007 - XI ZA 27/06
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden …
- OLG Dresden, 05.12.2012 - 4 U 1590/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
- OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …
- OLG Stuttgart, 10.06.2008 - 9 U 26/08
Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit des Eingangs einer …
- OLG Frankfurt, 22.10.2025 - 3 U 102/25
Anwaltliche Pflichten im Zusammenhang Übersendung von Schriftsätzen gem. § 130d …
- OLG Frankfurt, 28.02.2025 - 8 UF 125/24
Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei Scheitern der Übermittlung …
- OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2010 - 2 LA 24/10
Fristeinhaltung mit Telefax
- BPatG, 26.03.2019 - 27 W (pat) 44/17
Markenbeschwerdeverfahren - "rockamora" - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist …
- OLG Rostock, 02.05.2022 - 11 UF 168/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer versäumten …
- OLG Nürnberg, 20.06.2024 - 13 U 205/24
Übermittlung per beA: Sicherheitszuschlag von fünf Minuten genügt nicht!
- AG Berlin-Mitte, 09.09.2025 - 9 C 5016/25
Faxen um 23:59 Uhr ist zu spät - das gilt für Jedermann!
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