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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3055
OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3055)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2004 - 16 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3055)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 (https://dejure.org/2004,3055)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz nach eineinhalb jähriger unerlaubter Stilllegung, § 249 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrEG § 7 Abs. 1; BGB § 249; ZPO § 287 Abs. 1
    Nutzungsausfall für Pkw nach Beschlagnahme eines Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Voller Ausgleich eines erlittenen Vermögensschadens durch eine Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen; Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften über Schadensersatz bei der Entschädigungspflicht für die Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs; Bemessung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3347
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Für das Deliktsrecht hat der Große Senat für Zivilsachen beim Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Gebrauchsverlust von Sachen, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebensführung typischerweise angewiesen ist, ein ersatzfähiger Vermögensschaden ist, bei dessen Berechnung es eines ergänzenden Wertansatzes bedürfe (BGHZ 98, 212).

    Auf dieses Argument kommt es seit der Entscheidung des Großen Zivilsenats aber nicht mehr an (Beschluss vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 = BGHZ 98, 212).

  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines …

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Jedenfalls seit der Entscheidung des Großen Zivilsenats (…a. a. O.) stellt der Verlust von Gebrauchsvorteilen an Kraftfahrzeugen einen Vermögensschaden dar (so auch BGH, Urt. v. 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86, WM 1988, 225 unter 4 a).
  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Zwar wurde die Berechtigung einer Nutzungsausfallentschädigung zum Teil auch darauf gestützt (vgl. Vorlagebeschluss 5. Zivilsenat vom 22. November 1985 - V ZR 237/84 = VersR 1986, 189 unter VI 3 b, aa).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1998 - 10 U 191/97

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Nutzungsausfall-Ersatz: …

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.1990 - 3 U 44/89

    Finanzierung eines Ersatzfahrzeugs; Verschuldung des Geschädigten; …

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Diese Tabellenwerke, die ohnehin keine unverrückbare Größe im Rechtssystem sind, mögen sie sich auch in Fällen gewöhnlicher Ausfallzeiten als Grundlage für eine schnelle und praktikable Schadensregulierung als brauchbar erwiesen und in Standardfällen ohne Zweifel ihre Berechtigung haben, sie sind als Grundlage für eine auf den Streitfall bezogene sachgerechte Schätzung (§ 287 ZPO), dessen Besonderheit in einem ungewöhnlich langfristigen Ausfall besteht, aber nicht geeignet (vgl. nur OLG Saarbrücken, NZV 1990, 388, 389; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 1285;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., StVG § 12 Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.1982 - 1 U 90/82
    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
    Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung ist folglich zu vermuten, dass der Kläger das Fahrzeug weiterhin benutzt hätte, wenn man es ihm belassen hätte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. Oktober 1982 - 1 U 90/82 mit Nachweisen).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2026 - 12 U 48/25

    Nichtigkeit beim Sale-and-Rent-Back: Wertersatz und Folgen bei Wucher

    Rn. 83 (1) Vorliegend ist wegen des schadensrechtlichen Bereicherungsverbots eine Begrenzung des Anspruchs des Klägers geboten (vgl. zum schadenrechtlichen Bereicherungsverbot OLG Celle, Urt. v. 22.06.2004 - 16 U 18/04, NJW 2004, 3347, beck-online;… MüKoBGB/Oetker, a.a.O., § 249, Rdnr. 24), da der Kläger Nutzungsausfall für einen Zeitraum von 821 Tagen geltend macht, wovon ein Anspruch auf 707 Tage auch begründet ist.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung erfolgt bei besonders langen Ausfallzeiten eine Begrenzung auf die Vorhaltekosten (…vgl. das OLG Saarbrücken, Urt. v. 06.07.1990 - 3 U 44/89, a.a.O., in einem Fall, in dem ein Nutzungsausfall für 523 Tage gefordert wurde, das neben den Vorhaltekosten einen auf den Einzelfall bezogenen angemessenen Zuschlag vornimmt; das OLG Karlsruhe, Urt. v. 02.03.1998 - 10 U 191/97, BeckRS 1998, 10743 Rdnr. 21, beck-online, das in einem Fall, in dem ein Nutzungsausfall für 585 Tage gefordert wurde, auf die Vorhaltekosten aus der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch abgestellt und diesen Betrag nach § 287 ZPO leicht erhöht hat und das OLG Celle, Urt. v. 22.06.2004 - 16 U 18/04, NJW 2004, 3347, beck-online, das bei Ansprüchen nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz, die sich auf 518 Tage beliefen, gleichfalls auf die Vorhaltekosten abgestellt hat).

  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    sogar mit einem Abschlag (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 010 - 7 U 313/10 -, juris ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Aug .t 2004 20 - 7 U 10/04 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 -, juris; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1999, 56;OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; BGH NJW 1988, 484), steht einer solchen pauschalen Vorgehensweise entgegen, dass.das Alter eines geschädigten Fahrzeugs als solches regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall haben kann, sondern allenfalls die .gegenüber einem Neuwagen möglicherweise herabgesetzte Qualität der mit dem Fahrzeug verbundenen Nutzungsvorteile (vgl. KG NZV 1993, 478, •KG VersR 1981, 536).
  • LG Flensburg, 08.12.2023 - 7 O 260/21

    Nutzungsausfallentschädigung bei Beschlagnahme eines Pannenhilfs- und …

    Denn auch der Entschädigungsanspruch nach § 2 StrEG ist auf einen vollständigen Ausgleich des materiellen Schadens gerichtet (so auch OLG Celle, Urteil vom 22.6.2004, Az. 16 U 18/04, Rn. 18, zitiert nach juris).

    So berechnet das OLG Celle einen konkreten Schaden durch einen Wertverlust, Steuer- und Versicherungszahlungen und addiert hierzu einen Wert in Höhe von 15 % der nach der Tabelle von Sanden und Danner (OLG Celle, Urteil vom 22.6.2004, Az. 16 U 18/04, Rn. 25 ff., zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07

    Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen …

    b) Überdies hat der Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass nach der Senatsrechtsprechung bei derart langen Ausfallzeiten von Kraftfahrzeugen eine Bemessung des Nutzungsausfallschadens nach den Tabellensätzen von Sanden-Danner nicht in Betracht kommt (NJW 2004, 3347).
  • LG München I, 29.10.2025 - 15 O 15353/23

    Rechtsanwaltsgebühren, Erlittene Untersuchungshaft, Streitwertfestsetzung, …

    Vielmehr handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, auf den § 286 BGB gerade nicht anwendbar ist (…wie hier: BeckOK StPO/Cornelius, § 7 StrEG Rnr. 16 m.w.N.;… MüKo StPO/Kunz/Grommes, StrEG § 7 Rnr. 21 m.w.N.;… Meyer, StrEG, 11. Auflage 2020, § 7 Rnr. 54;… vgl. auch Grüneberg, BGB, § 286 Rnr. 4, 5; aA offenbar LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2009, Az. 15 O 306/08, BeckRS 2009, 139344 und LG Köln, Urteil vom 25.10.2018, 5 O 57/18, BeckRS 2018, 36232, OLG Celle, Urteil vom 22.06.2004, 16 U 18/04, BeckRS 2004, 6508, die Verzugszinsen jeweils ab dem Datum der Zustellung des ablehnenden Bescheids zusprechen, allerdings ohne jegliche Begründung).
  • OLG München, 11.04.2008 - 1 U 2452/08

    Amtshaftung wegen Entzugs der Fahrerlaubnis: Schadensersatz für den entgangenen …

    Auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Celle NJW 2004, 3347 betrifft die Beschlagnahme eines Fahrzeugs, also einen auf dieses bezogenen Eingriff.
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