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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,233
BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03 (https://dejure.org/2004,233)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 C 45.03 (https://dejure.org/2004,233)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 (https://dejure.org/2004,233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 3, Art 4; LBG Baden-Württemberg § 9, § 11; SchG § 38
    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen; islamisches Kopftuch; politische, religiöse oder weltanschauliche Bekundung; Religionsfreiheit; Schulfrieden; staatliche Neutralität.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3, Art 4
    Beamter; Beamtin; Bekundung; Eignung; Eignung; Einstellung; Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen; Islam; Kopftuch; Kopftuchträgerin; Lehramtsbewerberin; Lehrer; Muslimin; Neutralitätsgebot; Religionsfreiheit; Religionsfreiheit; Schulfrieden; Schulfrieden; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 4; ; LBG Baden-Württemberg § 9; ; LBG Baden-Württemberg § 11; ; SchG § 38

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Bewerbers für die Einstellung als Lehrer; Abwägung der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit mit der staatlichen Pflicht zur Neutralität ; Zulässigkeit der Einschränkung der Glaubensfreiheit; Einstellung eines Bewerbers als Lehrer bei Vorliegen der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Das "islamische Kopftuch" in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Lehramtsbewerberinnen mit islamischer Kopftuchtracht

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung - Kopftuch (islamisch motiviertes Tragen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kopftuch für Lehrerinnen in Baden-Württemberg nicht erlaubt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kopftuch für Lehrerinnen in Baden-Württemberg nicht erlaubt

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Kopftuch für Lehrerinnen in Baden-Württemberg nicht erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kopftuch für Lehrerinnen in Baden-Württemberg nicht erlaubt

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Referendarin trägt Kopftuch in der Sitzung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 24.6.2004)

    Moslemische Lehrerin Ludin darf nicht mit Kopftuch unterrichten // Baden-Württembergs "Kopftuchgesetz" gebilligt

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.6.2004)

    Kopftuchstreit geht in eine neue Runde // Bundesverwaltungsgericht prüft erste Landesgesetze

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 und Art. 3 GG
    Eignungsregelung im LBG bezogen auf das "islamische Kopftuch"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 140
  • NJW 2004, 3581
  • NVwZ 2005, 232 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1869 (Ls.)
  • VBlBW 2004, 476
  • DVBl 2004, 1424
  • DÖV 2004, 1039
 
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Wird zitiert von ... (138)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 108, 282) hat das Urteil aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Insoweit sind unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit denkbar (BVerfGE 108, 282 ).

    Es ist seine Sache zu entscheiden, ob er eine großzügige Lösung wählt, die es ermöglicht, die zunehmende religiöse Vielfalt in der Schule aufzunehmen und als Mittel für die Einübung gegenseitiger Toleranz zu nutzen, oder ob er wegen des größeren Potenzials möglicher Konflikte in der Schule den Weg geht, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder anderen Lehrkräften von vornherein zu vermeiden (BVerfGE 108, 282 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Für die Beurteilung der tatsächlichen Entwicklungen, ihrer Bedeutung für die Wahrung oder Gefährdung des religiösen Friedens in der Schule wie auch der Auswirkungen von Maßnahmen, mit denen den abstrakten oder konkreten Gefahren begegnet werden kann, verfügt der Gesetzgeber über eine Einschätzungsprärogative, die Behörden und Gerichte nicht für sich in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 99, 367 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie eine solche Festlegung für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich ist (vgl. BVerfGE 83, 130 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Denn die Einstellung eines Beamtenbewerbers setzt neben der Feststellung objektiver Tatsachen (etwa der Erfüllung laufbahnrechtlicher und altersmäßiger Voraussetzungen) in der Form der Eignungsbeurteilung einen prognostischen Akt wertender Erkenntnis voraus, der nur eingeschränkt gerichtlich nachprüfbar ist und maßstabbildende Elemente enthält, die der Dienstherr im Hinblick auf den zu besetzenden Dienstposten selbst festzulegen hat (vgl. für Beförderungen Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision mit Urteil vom 4. Juli 2002 (BVerwG 2 C 21.01 - BVerwGE 116, 359) zurückgewiesen.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Der hier verwendete Begriff des "Christlichen" ist im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1975 (BVerfGE 41, 29 ) auszulegen.
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Für die Beurteilung der tatsächlichen Entwicklungen, ihrer Bedeutung für die Wahrung oder Gefährdung des religiösen Friedens in der Schule wie auch der Auswirkungen von Maßnahmen, mit denen den abstrakten oder konkreten Gefahren begegnet werden kann, verfügt der Gesetzgeber über eine Einschätzungsprärogative, die Behörden und Gerichte nicht für sich in Anspruch nehmen können (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 99, 367 ).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ergibt sich aus dem materiellen Recht, dem nicht nur die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ermächtigungsgrundlage oder eines Anspruchs selbst, sondern auch die Antwort auf die Frage zu entnehmen ist, zu welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 8 C 5.03 - ZOV 2004, 144; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen - m. w. N.).
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 C 6.01

    Unbefristete Aufenthaltserlaubnis; entscheidungserheblicher Zeitpunkt; …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Handelt es sich allerdings um die Frage, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, so ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 C 6.01 - BVerwGE 115, 352 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
    Auch die Berufung ist erfolglos geblieben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2001 - 4 S 1439/00 - NJW 2001, 2899 = ZBR 2001, 374 = DVBl 2001, 1534 = VBlBW 2001, 44).
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung - …

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …

    Rn. 16 (1) Eine religiöse Bekundung im Sinne von § 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW sei im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Hinweis auf BVerwGE 121, 140) die bewusste, an die Außenwelt gerichtete Kundgabe einer religiösen Überzeugung.

    Im Übrigen verweist er auf seine bisherige Rechtsprechung zu § 38 Abs. 2 SchulG BW und § 59b Abs. 4 BremSchulG (BVerwGE 121, 140; 131, 242).

    Denn noch vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss des Landtags hatte das Bundesverwaltungsgericht zu einer vergleichbaren landesgesetzlichen Regelung in Baden-Württemberg (§ 38 Abs. 2 SchulG BW) ein ähnliches Auslegungsergebnis gewonnen (vgl. BVerwGE 121, 140 ).

    Die vom Bundesarbeitsgericht gefundene Auslegung hingegen, die derjenigen des Bundesverwaltungsgerichts zu einer entsprechenden Regelung im baden-württembergischen Schulgesetz folgt (BVerwGE 121, 140 ), vermeidet ein solches Ergebnis jedoch.

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte …

    Durch seine Auslegung ist zu ermitteln, ob Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren für bestimmte Fallkonstellationen noch nach dem aufgehobenen oder inhaltlich geänderten Recht zu beurteilen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 - BVerwGE 120, 246 und vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ).

    Auch hier kann das Verwaltungsgericht die Verwaltung nur dann zum Erlass des Verwaltungsakts oder zur erneuten Entscheidung darüber verurteilen, wenn das neue Recht für diese Fälle die Anwendung des alten Rechts anordnet oder einen Anspruch für derartige Fälle einräumt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1954 - 5 C 97.54 - BVerwGE 1, 291 , vom 6. März 1987 - 8 C 65.84 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 99 S. 2, vom 18. Juni 1998 - 2 C 20.97 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 2 S. 2 und vom 24. Juni 2004 - 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 ).

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit; …

    Der religiöse Schulfrieden ist ein Schutzzweck von herausragender Bedeutung (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 = Buchholz 237.0 § 9 BaWüLBG Nr. 1 S. 10).
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