Rechtsprechung
| BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Revision - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ermächtigung - Rechtsmittelverzicht bei vorheriger Absprache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 2
Form und Nachweis der Ermächtigung zu einem Rechtsmittelverzicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 696 (Ls.)
- NStZ 2004, 55
- StV 2004, 55
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Der Rechtsmittelverzicht ist auch nicht aus anderen Gründen unwirksam, etwa deshalb, weil er Bestandteil einer dem Urteil vorausgegangenen Absprache gewesen ist (BGHSt 45, 227, 230; 43, 195, 204 f.).Daß der Verteidiger im Rahmen der Verhandlungen über die einvernehmliche Beendigung des Verfahrens in Aussicht stellte, seinem Mandanten bei einer entsprechenden Verfahrenserledigung einen Rechtsmittelverzicht zu empfehlen, entspricht nicht der der Senatsentscheidung in BGHSt 45, 227 ff. zugrundeliegenden Fallgestaltung.
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Der Rechtsmittelverzicht ist auch nicht aus anderen Gründen unwirksam, etwa deshalb, weil er Bestandteil einer dem Urteil vorausgegangenen Absprache gewesen ist (BGHSt 45, 227, 230; 43, 195, 204 f.). - BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Der somit wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (…st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N.; BGH NStZ 1999, 526).
- BGH, 20.03.2002 - 5 StR 1/02
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Absprache (unzulässiges Versprechen eines …
Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Angesichts dieser Umstände bestehen keine Bedenken, von einer ausreichenden Ermächtigung im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO auszugehen (vgl. BGH NStZ 2002, 496). - BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Der somit wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht kann als Prozeßhandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1 m.w.N.; BGH NStZ 1999, 526). - BGH, 30.07.2002 - 4 StR 212/02
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (durch den Verteidiger; mündliche Ermächtigung; …
Auszug aus BGH, 14.01.2003 - 4 StR 516/02
Eine solche Ermächtigung kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (BGH, Beschluß vom 30. Juli 2002 - 4 StR 212/02).
- BGH, 02.03.2016 - 4 StR 580/15
Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Verteidigers: Nachweis; Form)
Eine Ermächtigung zum Rechtsmittelverzicht kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02, NStZ 2004, 55). - OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20
Anwendungsbereich des § 473 StPO bei Beschränkung auf bestimmte …
Rn. 13 Da der fehlende Nachweis in der Regel durch eine anwaltliche Versicherung erbracht werden kann (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02 -, juris) und der Senat keinerlei Anlass hat, den Inhalt der Erklärung des Verteidigers vom 27.01.2020 in Zweifel zu ziehen, lag die gem. § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung zur Vornahme der Berufungsbeschränkung vor. - BGH, 12.04.2011 - 4 StR 48/11
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Erklärung zu Protokoll mit Unterschrift des …
Eine solche Ermächtigung kann mündlich erteilt werden; zu ihrem Nachweis kann eine anwaltliche Erklärung genügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2002 - 4 StR 212/02 - und vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02, NStZ 2004, 55). - BayObLG, 30.09.2025 - 206 StRR 320/25
Rechtsfolgenausspruch, Berufungsbeschränkung, Gewerbsmäßigkeit, Rechtsfehler, …
Aus der im Beschränkungsschriftsatz enthaltenen Formulierung, nach der er - der Verteidiger - die Berufungsbeschränkung "auch namens meines Mandanten" erkläre und in Zusammenschau mit der zugleich vorgelegten, vom Angeklagten persönlich unterschriebenen "Täter-Opfer-Ausgleichsvereinbarung" sowie der im Schriftsatz vom 12. Dezember 2024 enthaltenen Ankündigung, die Berufung werde "gemäß noch zu treffender Absprache mit meinem Mandanten" voraussichtlich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, da sich der Angeklagte in einem von ihm - dem Verteidiger - unterstützten "Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren" befinde, besteht jedoch kein Zweifel daran, dass der Berufungsbeschränkung eine entsprechende Vollmacht des Angeklagten zu Grunde lag, die auch mündlich erteilt werden konnte (BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 516/02 -, juris, Rn. 3).
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Rechtsprechung
| LG Potsdam, 20.10.2003 - 21 Qs 95/03, 21 Qs 172/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsmißbräuchlichkeit der Einlegung der einfachen Beschwerde i.S.d. § 304 Strafprozessordnung (StPO) auf Grund von Verwirkung; Anwendbarkeit des Verwirkungstatbestands im Strafverfahren; Anforderungen an die Verwirkung eines Rechtsmittels im Strafprozess; Vereinbarkeit ...
Papierfundstellen
- NJW 2004, 696
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Koblenz, 18.12.2006 - 1 Ws 406/05
Strafverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf nachträgliche …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Antrag nach § 33a StPO, der durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. 2004 Teil I, S. 3220) trotz Normierung strenger Fristen in den neu eingeführten Bestimmungen (s. z.B. § 356a StPO und § 321a Abs. 2 ZPO) unbefristet belassen wurde, ebenso wenig wie ein unbefristetes Rechtsmittel beliebig lange hinausgezögert werden darf (Senat, wistra 1987, 357; LG Potsdamm NJW 2004, 696; zu unbefristeten Rechtsbehelfen: BVerfGE 32, 305, 310; StV 2001, 698; NJW 2003, 1514; OLG Hamm, Beschluss 4 Ws 578/03 vom 13.11.2003, juris; BFH, Beschluss V B 129/02 vom 02.09.2003, juris; zur Gegenvorstellung: Senat, MDR 1985, 344). - VK Baden-Württemberg, 18.03.2004 - 1 VK 7/04
Wann ist von einem öffentlichen Auftraggeber auszugehen?
(Zu dem Rechtsgedanken sei vergleichend sei auf eine Entscheidung des LG Potsdam - NJW 2004, 696 - zur Verwirkung einer einfachen Beschwerde im Strafrecht hingewiesen, wenn die Einlegung der Beschwerde zur Wahrung der behaupteten Rechtsposition zu einem deutlich früheren Zeitpunkt erwartet werden konnte).
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