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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,689
BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04 (https://dejure.org/2004,689)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2004 - VIII ZR 91/04 (https://dejure.org/2004,689)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 91/04 (https://dejure.org/2004,689)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 474 ff.

  • autokaufrecht.info

    Vortäuschen der Unternehmereigenschaft durch Verbraucher

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zum Gewährleistungsausschluss bei Vortäuschung eines gewerblichen Verwendungszwecks des Fahrzeugs

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Verbraucher, der sich als Unternehmer ausgibt, verwirkt sein Widerrufsrecht

  • Judicialis

    BGB § 474 ff.

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verbraucherschutz für Unternehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs - Bewusste Täuschung eines Vertragspartners über einen gewerblichen Geschäftszweck - Richtlinienkonforme Auslegung und Anwendung der Vorschriften über den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Händlergeschäft - Vortäuschung und Verbrauchsgüterkauf

  • unalex.eu
  • rabüro.de

    Beim Gebrauchtwagenkaufvertrag ist bei Vortäuschung eines gewerblichen Verwendungszwecks des Fahrzeugs die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verbraucherbegriff i.S.v. §§ 474, 13 BGB bei Vortäuschen der Händlereigenschaft durch einen Verbraucher: Keine Anwendung des Verbrauchsgüterkaufrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 474 ff.
    Käuferschutz bei Vortäuschen gewerblicher Verwendung der Kaufsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbrauchsgüterkauf: Verbraucher, der vortäuscht, Unternehmer zu sein, genießt keinen Schutz

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Vorgetäuschte Unternehmereigenschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Angeblicher Händler kauft Auto und pocht dann auf Gewährleistungsrechte für private Kunden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherschutz für den zwecks Täuschung als Unternehmer auftretenden Käufer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Verbraucherschutz für den zwecks Täuschung als Unternehmer auftretenden Käufer

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Verbrauchereigenschaft - Gewährleistungsausschluss bei Vortäuschen einer Unternehmereigenschaft durch Käufer?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform - Verbraucher trickst sich selbst aus

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbrauchsgüterkauf bei vorgetäuschter Unternehmereigenschaft des Käufers?

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 476 I 1 bei Umgehung

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verbraucherbegriff i.S.v. §§ 474, 13 BGB bei Vortäuschen der Händlereigenschaft durch einen Verbraucher: Keine Anwendung des Verbrauchsgüterkaufrechts

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!" - Oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1045
  • ZIP 2005, 357
  • MDR 2005, 503
  • DNotZ 2005, 611
  • NZV 2005, 307
  • WM 2005, 1612
  • WM 2005, 1612\t
  • BB 2005, 626
  • DB 2005, 718
  • JR 2005, 284
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.06.1984 - 71/83

    Tilly Russ / Nova

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04
    Zum einen ist auch im Gemeinschaftsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben anerkannt (MünchKommBGB/Basedow, aaO, § 310 Rdnr. 48 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Gerichtsstandsvereinbarungen, EuGH Slg 1976, 1851 Tz. 11 und EuGH Slg 1984, 2417 Tz. 18).
  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 91/04
    Zum einen ist auch im Gemeinschaftsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben anerkannt (MünchKommBGB/Basedow, aaO, § 310 Rdnr. 48 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Gerichtsstandsvereinbarungen, EuGH Slg 1976, 1851 Tz. 11 und EuGH Slg 1984, 2417 Tz. 18).
  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§ …

    Denn die Klägerin ist nach dem unstreitigen Sachvortrag der Parteien in den Tatsacheninstanzen Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB und auch sonst nach ihrem Gesamterscheinungsbild nicht als Unternehmerin im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB aufgetreten (vgl. dazu Senatsurteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 91/04, WM 2005, 1612 unter II 2 a).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch …

    Der erkennende Senat hat die Frage bislang offen gelassen (Senatsurteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045, unter II 2 a m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2017 - I ZR 60/16

    Testkauf im Internet - Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch Testkäufer: …

    Der Wortlaut des § 13 BGB lässt allerdings nicht erkennen, ob für die Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmerhandeln allein objektiv auf den von der handelnden Person verfolgten Zweck abzustellen ist, oder ob es auf die dem Vertragspartner erkennbaren Umstände ankommt (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 91/04, NJW 2005, 1045;… BGH, NJW 2009, 3780 Rn. 8; zum Meinungsstand vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZB 36/04, BGHZ 162, 253, 257;… Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 295/06, NJW 2008, 435 Rn. 6 f.;… Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, 41. Edition, § 13 Rn. 9;… Erman/Saenger, BGB, 14. Aufl., § 13 Rn. 19;… MünchKomm.BGB/Micklitz/Purnhagen, 7. Aufl., § 13 Rn. 45;… Palandt/Ellenberger, BGB, 76. Aufl., § 13 Rn. 4;… Staudinger/Kannowski, BGB [2013], § 13 Rn. 42; Böttcher, EWiR 2010, 107, 108).

    Jedenfalls in dem besonderen Fall, in dem die Angaben des Käufers gegenüber dem Unternehmer zunächst im Einklang mit einem objektiv verfolgten gewerblichen Geschäftszweck stehen, der Käufer sich dann aber durch weitere widersprüchliche Angaben als Verbraucher zu gerieren trachtet, kann er sich nicht darauf berufen, er sei in Wahrheit Verbraucher (vgl. zur bewussten Täuschung über den Geschäftszweck BGH, NJW 2005, 1045 f.).

    Handelt der Vertragspartner des Unternehmens insoweit unredlich, so ist ihm die spätere Berufung darauf, er sei in Wahrheit Verbraucher, nach Treu und Glauben verwehrt (BGH, NJW 2005, 1045).

    Rn. 27 Dabei ist ohne Belang, ob das widersprüchliche Verhalten, mit dem trotz anfänglichen Auftretens als Gewerbetreibender später die Stellung als Verbraucher beansprucht wird, wie in dem der Entscheidung des VIII. Zivilsenats zugrundeliegenden Sachverhalt (BGH, NJW 2005, 1045) nach oder wie im Streitfall vor dem Abschluss des erschlichenen Kaufvertrags erfolgt.

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