Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 935 ZPO, § 940 ZPO
Zivilprozessrecht: Zweiter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Dringlichkeit bei teilweiser Rücknahme des Antrags; wortgleicher Antrag bei einem anderen Gericht - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 935 § 940
Zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen im Internet; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes bei einer einstweiligen Verfügung; Verlust der Dringlichkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Zurücknahme des Antrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Beschränkung der Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Beschränkung der Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.12.2004 - 3 O 549/04
- OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3222
- GRUR 2005, 972
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01
Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2005 - 16 U 23/05
Nach wohl allgemeiner Ansicht (Stein-Jonas ZPO vor § 916 Rz. 11, OLG Frankfurt GRUR-RR 2002, 44, OLG Karlsruhe GRUR 1993, 135, Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen 1995, Rnr. 94, Tiplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren 8. Aufl., 2004, Kap. 54 Rnr. 27) ist ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist.
- OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20 Soweit Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich insoweit der beschränkten materiellen Rechtskraft fähig sind, als eine Antragswiederholung bei unveränderten Verhältnissen, d.h. bei unverändertem Sachvortrag und unveränderten Mitteln der Glaubhaftmachung, in der Regel unzulässig ist (vgl. BGH…, Urteil vom 09.12.2004, III ZR 200/04, Rn. 10 bei juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02.01.2014, 6 U 228/13 - Schneller kann keiner, Rn. 3 bei juris;… Urteil vom 15.08.2013, 6 U 122/13, Rn. 3 bei juris; Urteil vom 14.07.2005, 16 U 23/05, Rn. 38 bei juris;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage 2020, vor § 916 Rn. 13 m.w.N.), liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
- OLG Hamburg, 06.12.2006 - 5 U 67/06
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weitere Anspruchsverfolgung in …
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen braucht auch die Frage, ob die in dieselbe Richtung gehende Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR 2005, 972) nur solche Fallgestaltungen betrifft, in denen der Verfügungsantrags bereits (teilweise) zurückgewiesen worden ist, keiner näheren Vertiefung. - OLG Hamm, 20.07.2021 - 4 U 72/20
Marktverhaltensregel; DIN EN 50419; Spürbarkeit; Bestimmtheit des Klageantrags; …
Macht der Kläger das Hauptsacheverfahren vor einem anderen Gericht anhängig als das vorangegangene einstweilige Verfügungsverfahren, stellt dies jedenfalls dann kein rechtsmissbräuchliches "forum shopping" dar, wenn er den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach dessen abschlägiger Bescheidung nicht zurücknimmt, um an einen anderen, ihm vermeintlich "günstigeren" Gerichtsstand auszuweichen und dort einen inhaltsgleichen (Hauptsache-)Antrag zu stellen, sondern stattdessen gegen die ihm ungünstige erstinstanzliche Entscheidung Berufung einlegt und auf diese Weise letztlich eine ihm günstige Entscheidung des Berufungsgerichts erstreitet (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972).Rn. 109 Sämtlichen von der Beklagten insoweit zitierten Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2019 - 20 U 87/18, GRUR 2019, 438; OLG München, Beschluss vom 27.12.2010 - 6 U 4816/10, WRP 2011, 364; OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614; Frankfurt, Urteil vom 14.07.2005 - 16 U 23/05, GRUR 2005, 972) ist gemein, dass der jeweilige Antragsteller bzw. Verfügungskläger in dem prozessual nicht schutzwürdigen Bestreben, eine vom ursprünglich angerufenen Gericht vorgesehene Beteiligung des Prozessgegners an der Entscheidungsfindung zu vereiteln und auf diese Weise eine gerichtliche Eilentscheidung ohne die Gewährung rechtlichen Gehörs des Prozessgegners erlangen zu wollen (vgl. OLG Hamburg…, Urteil vom 06.12.2006 - 5 U 67/06, GRUR 2007, 614, Rn. 23 mwN., zit nach juris), seinen Antrag zurückgenommen und an einem anderen Gericht erneut inhaltsgleich gestellt hat, nachdem das ursprünglich angerufene Gericht Termin anberaumt bzw. Zweifel an den Erfolgsaussichten des Antrags geäußert hatte.
- OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung
Ändern sich aber die für die Beurteilung des Verfügungsbegehrens maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse, lebt eine vor der Änderung möglicherweise bereits entfallene Dringlichkeit wieder auf; selbst ein zweites Gesuch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist möglich, wenn ein erstes Gesuch erfolglos war (vgl. OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping;… Baumbach/Hefermehl, UWG, 23. Auflage, § 12 Rz. 3.19;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Auflage, Rdn. 173;… Berneke, Einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage, Rdn. 94; jeweils m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18
Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen …
Das Gleiche gilt, wenn er einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag ohne triftigen Grund (z.B. Unzuständigkeit) in der Regel auf richterlichen Hinweis wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Terminsbestimmung hin, zurücknimmt und einen neuen, auf keinem anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt, sog. "Forum shopping" bzw. "forum hopping" (OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Urteil vom 14.07.2005, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping; OLG Frankfurt am Main, 11. Zivilsenat…, Beschluss vom 08.08.2013, 11 W 29/13, zitiert nach juris - Rn. 5; OLG Hamburg GRUR 2007, 614, 615 [OLG Hamburg 06.12.2006 - 5 U 67/06] - forum shopping; OLG München, Hinweisbeschluss vom 27.12.2010, WRP 2011, 364 [OLG Köln 10.12.2010 - 6 U 112/10] ;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.16a; Teplitzky WRP 2016, 917;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 54 Rn. 24d;… Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 935 Rn. 5;… Fischer in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 940 Rn. 25;… Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 940 Rn. 25c;… Retzer in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 323, 375 a.E.;… Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 119;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 198 f., a.A. für den Fall, dass das Erstgericht noch nicht entschieden hat und der Antragsgegner noch nicht angehört worden ist: OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782, 785 [OLG Düsseldorf 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05] ; OLG Frankfurt am Main, 6. Zivilsenat…, Urteil vom 17.02.2005, 6 U 228/04, zitiert nach juris Rn. 17; Schmidhuber/Haberer WRP 2013, 436).Das OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, hat in der genannten Entscheidung (GRUR 2005, 972 [BGH 12.07.2005 - X ZR 56/04] ) ausgeführt, dass ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist und ferner dargelegt, dass der Antragsteller nur einen Anspruch darauf hat, dass sein Begehren von einem Gericht überprüft wird.
- OLG Düsseldorf, 25.09.2025 - 20 U 35/25
Ansprüche wegen Verletzung von Markenrechten an einer Unionsbildmarke im …
Ein zurückgewiesener Verfügungsantrag kann deshalb grundsätzlich nicht wiederholt werden, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14. Juli 2005, Az.: 16 U 23/05, NJW 2005, 3222;… Gehle in Anders/Gehle, ZPO, 83. Aufl. 2025, ZPO § 322 Rn. 48, 49); es besteht kein Grund, dem Antragsteller bei unveränderter Sachlage die mehrfache Anrufung der Gerichte zu ermöglichen. - OLG Düsseldorf, 31.01.2019 - 20 U 87/18
Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Beantragung einer Unterlassungsverfügung …
Rn. 30 Der Senat schließt sich den Stimmen in Rechtsprechung und Literatur an, die das sonstige Rechtsschutzbedürfnis verneinen, wenn ein Antragsteller einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag ohne triftigen Grund (z.B. Unzuständigkeit), in der Regel auf richterlichen Hinweis fehlender Erfolgsaussicht oder Terminbestimmung hin, zurücknimmt und einen neuen, auf keinen anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2005, 972 (das zwar vom Fehlen der Dringlichkeit spricht, im Ergebnis aber das Rechtsschutzbedürfnis meint); OLG Hamburg GRUR 2007, 614 (615); OLG München WRP 2011, 364 (365); Teplitzky WRP 2016, 917;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 54 Rdnr. 24d;… Schlingloff in: MüKo-UWG, Rdnr. 49, 399;… Drescher in: MüKo-ZPO, 5. Aufl., § 916 Rdnr. 16 a.E.;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, 37. Aufl., UWG § 12 Rdnr. 3.16a;… a.A. für den Fall, dass das Erstgericht noch nicht entschieden hat und der Antragsgegner noch nicht angehört worden ist, Büscher in: Fezer/Büscher/Obergfell, UWG Lauterkeitsrecht, 3. Aufl., § 12 Rdnr. 87; Beyerlein WRP 2005, 1463 (1466 f.); Schmidhuber/Haberer WRP 2013, 436). - OLG Frankfurt, 08.08.2013 - 11 W 29/13
Rücknahme eines e. V.-Antrags nach erstinstanzlichem Hinweis auf zweifelhafte …
Es ist deshalb in der Rechtsprechung mehrfach entschieden worden, dass der Antragsteller die ihm eingeräumte besondere Chance eines den Antragsgegner belastenden Eilverfahrens vor einem von ihm selbst ausgewählten Gericht nur einmal nutzen darf, weil die Zubilligung eines nochmaligen und wiederum mit den gleichen Vergünstigungen zum Nachteil des Gegners ausgestatteten Vorgehens eine unnötige Verschlechterung der Chancen des Antraggegners darstellen würde, für die eine Rechtfertigung nicht besteht (vgl. Teplitzky, WRP, 2013, 839; ders. GRUR 2008, 34, 38;… Zöller/Volkommer, ZPO, 29. Auflage, § 935 Rn. 5 und § 937 Rn. 2 b;… Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 12 Rn. 3.16 a;… Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Auflage, § 12 Rn. 117;… Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage 2003, Rn. 84; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 972; GRUR-RR-2002, 44; OLG Hamburg, GRUR 2007, 614; OLG München WRP 2011, 364). - LG Bielefeld, 10.08.2012 - 15 O 109/12
Unterlassungsanspruch wegen ähnlicher Gestaltung des Briefbogens einer …
Die Kammer legt insoweit die verbreitete Auffassung (vgl. etwa OLG Frankfurt GRUR 2005, 972; OLG Hamburg GRUR 2007, 614 ff.;OLG München, Beschluss vom 27.12.2010, BeckRS 2011, 03783;… siehe auch Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG RN 3.16a) zugrunde, wonach ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderungen eingetreten sind; so liegt es hier. - LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17
Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem …
Das Gleiche gilt, wenn er einen vor einem Gericht gestellten Verfügungsantrag ohne triftigen Grund (z.B. Unzuständigkeit) in der Regel auf richterlichen Hinweis wegen fehlender Erfolgsaussicht oder Terminsbestimmung hin, zurücknimmt und einen neuen, auf keinem anderen Sachvortrag gestützten Antrag vor einem anderen Gericht stellt, sog. "Forum shopping" bzw. "forum hopping" (OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, Urteil vom 14.07.2005, GRUR 2005, 972 - Forum-Shopping; OLG Frankfurt am Main, 11. Zivilsenat…, Beschluss vom 08.08.2013, 11 W 29/13, zitiert nach juris - Rn. 5; OLG Hamburg GRUR 2007, 614, 615 [OLG Hamburg 06.12.2006 - 5 U 67/06] - forum shopping; OLG München, Hinweisbeschluss vom 27.12.2010, WRP 2011, 364 [OLG Köln 10.12.2010 - 6 U 112/10];… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl., § 12 Rn. 3.16a; Teplitzky WRP 2016, 917;… Teplitzky/Feddersen, Wettbewerbliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., Kap. 54 Rn. 24d;… Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 935 Rn. 5;… Fischer in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 940 Rn. 25;… Huber in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 940 Rn. 25c;… Retzer in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 12 Rn. 323, 375 a.E.;… Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 12 Rn. 119;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 198 f., a.A. für den Fall, dass das Erstgericht noch nicht entschieden hat und der Antragsgegner noch nicht angehört worden ist: OLG Düsseldorf GRUR 2006, 782, 785 [OLG Düsseldorf 13.04.2006 - VI-U (Kart) 23/05]; OLG Frankfurt am Main, 6. Zivilsenat…, Urteil vom 17.02.2005, 6 U 228/04, zitiert nach juris Rn. 17; Schmidhuber/Haberer WRP 2013, 436).Das OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, hat in der genannten Entscheidung (GRUR 2005, 972 [BGH 12.07.2005 - X ZR 56/04]) ausgeführt, dass ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist und ferner dargelegt, dass der Antragsteller nur einen Anspruch darauf hat, dass sein Begehren von einem Gericht überprüft wird.
- OLG München, 27.12.2010 - 6 U 4816/10
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Pay-TV-Werbung für …
- LG Düsseldorf, 31.01.2017 - 4b O 119/16
Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Medizinisches Instrument zur …
- LAG Niedersachsen, 26.03.2025 - 13 GLa 651/24
Änderungskündigung; einstweilige Verfügung; Theorie der …
- LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 4a O 288/07
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus einem …
- LG Düsseldorf, 13.01.2009 - 4a O 288/08
Frittieröl-Reinigungsgerät
- LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16
Medienleitungsverbinder
- OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 2 U 48/08
Aufzugssysteme IV
- LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 48/19
Fahrradanhänger mit Körperaufnahme
- LG Düsseldorf, 04.09.2012 - 4a O 50/12
Verletzung eines Patents betreffend eine …
- OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 19 W 50/10
Hinreichende Erfolgsaussicht im PKH-Verfahren bei schwieriger und umstrittener …
- ArbG Berlin, 12.10.2007 - 24 Ga 16462/07
Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf gegen Notdienstanordnung - Verlust des …
- OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 2 U 113/07
- VG Kassel, 24.06.2019 - 1 L 1608/19
Wiederholter Antrag ist rechtsmissbräuchlich
- LG Frankfurt/Main, 07.08.2007 - 10 O 34/07
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche im einstweiligen …
- LG Düsseldorf, 14.05.2013 - 4b O 1/13
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 37/05 - 13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anwaltsvergleich: Beschränkung der Titelfunktion; nicht hinreichend bestimmte Herausgabeverpflichtung
- Judicialis
ZPO § 726 Abs. 2; ; ZPO § 794 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b; ; ZPO § 795 Satz 1; ; ZPO § 796 a Abs. 1; ; ZPO § 883 Abs. 1; ; ZPO § 888
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 796a Abs. 1
Titelfunktion und hinreichende Bestimmtheit eines Anwaltsvergleichs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Titelfunktion für Anwaltsvergleich
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Verleihung einer Titelfunktion für einen Anwaltsvergleich; Herausgabe von "entsprechenden Fahrzeugpapieren" als hinreichend bestimmter Begriff
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 06.01.2005 - 6 O 165/04
- OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 37/05 - 13
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3222 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 1302
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 17.04.1997 - 8 WF 10/97
Vollstreckbarkeit der Leistungszusage bei Freiwilligkeit bzw. ohne Anerkenntnis …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 37/05
Zu ihrer Konkretisierung darf nicht auf andere, mit dem Titel nicht ausdrücklich verbundene Dokumente verwiesen werden (OLG Stuttgart RPfl 1997, 446; NJW 1999, 791).
- OLG Hamburg, 06.09.2016 - 2 Ws 126/16
Beschlagnahme: Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anspruchs auf vorrangige …
- OLG Saarbrücken, 29.06.2009 - 5 W 103/09
Vollstreckungsfähigkeit eines auf Nachbesserung gerichteten Vergleichs; …
Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung indessen lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien oder unter Rückgriff auf sonstige außerhalb des Titels liegende Umstände ermittelt zu werden, so fehlt es an der Vollstreckungsfähigkeit (…vgl. allg. BGH, Urt. v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1996;… Urt. v. 7.12.2006 - XII ZR 94/03 - NJW 2006, 695; Senat, Beschl. v. 1.3.2005 - 5 W 37/05; v. 28.9.2007 - 5 W 191/07;… Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 704, Rdn. 6;… MünchKommZPO/Krüger, 3. Aufl., § 704, Rdn. 8 ff.). - OLG Naumburg, 13.11.2014 - 12 W 35/14
Kostenentscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren: Klageveranlassung bei …
Ein Begehren zur Herausgabe der "entsprechenden Fahrzeugpapiere" ist jedenfalls nicht hinreichend bestimmt (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2005, 1302).
- OLG Düsseldorf, 08.03.2024 - 3 UF 152/23
Bereinigung des Erwerbseinkommens um berufsbedingte Aufwendungen in Form …
Soweit streitig ist, ob trotz identischer gesetzlicher Grundlage im Unterhaltsverfahrens Abweichendes gilt und eine Unterbrechung nur hinsichtlich der bis zur Insolvenzeröffnung fällig gewordenen Unterhaltsansprüche, nicht aber für die laufenden künftigen Unterhaltsforderungen eintritt, (so z.B. OLG Jena, Beschluss vom 29.08.2011, 1 UF 324/11, BeckRS 2011, 22621;… Niepmann/seiler, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhals, 14. Aufl. 2019, Rz. 115f, zum Meinungstreit auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.03.2006, NJW-RR 2005, 1302; BGH, Beschluss vom 20.06.2018, a.a.0.), tendiert der Senat zur Annahme einer Gesamtunterbrechung, jedoch mit der Möglichkeit einer Aufnahme des insolvenzfreien Verfahrensgegenstandes und solcherart eingeschränkte Verfahrensfortsetzung, wenn eine Verfahrenstrennung nach § 145 ZPO zulässig wäre oder die Voraussetzungen eines Teilurteils bzw. Teilbeschlusses vorliegen (…vgl. e.E. Jaspersen in BeckOK ZPO, Stand Dez. 2022, Rz. 8 zu § 240 ZPO).". - OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07
Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit …
Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung indessen lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es an der Vollstreckungsfähigkeit (vgl. allg. BGH, Urt.v. 31.3.1993 - XII ZR 234/91 - NJW 1993, 1996/1996; v. 7.12.2005 - XII ZR 94/03 - NJW 1006, 695; Senat, Beschl. v. 1.3.2005 - 5 W 37/05;… Musielak/Lackmann, ZPO, 5.Aufl., § 704 Rdn. 6,8;… Hk-ZPO/Kindl, § 704 Rdn. 6,7). - LAG Hamm, 26.07.2006 - 1 Ta 382/06
Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit eines Titels, Vollstreckungsfähigkeit; …
Insbesondere reicht die Bezugnahme auf Urkunden im Titel nicht aus, wenn diese Dokumente nicht mittels Verbindung zum Bestandteil des Titels gemacht werden (…Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl, § 704 Rn. 5;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 64. Aufl., Grdz. § 704 Rn. 21;… Musielak/Lackmann, ZPO, 4. Aufl., § 704 Rn. 6;… OLG Stuttgart v. 24.07.1998 a.a.O.; OLG Köln v. 15.11.2002 - NJW-RR 2003, 375 f.; OLG Saarbrücken v. 01.03.2005 - NJW-RR 2005, 1302; LAG Köln v. 08.01.2003 - MDR 2003, 778).
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Rechtsprechung
| AGH Bayern, 06.04.2005 - BayAGH I - 31/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln als Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrages auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens; Möglichkeit der Heilung einer Verfristung des Antrages auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens; Berufswidriges ...
- BRAK-Mitteilungen
Verstoß gegen das Verbot widerstreitender Interessen
- brak-mitteilungen.de
, S. 54
§ 43a BRAO; § 3 BORA
Verstoß gegen das Verbot widerstreitender Interessen - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln als Voraussetzung der Zulässigkeit eines Antrages auf Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens; Möglichkeit der Heilung einer Verfristung des Antrages auf Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens; Berufswidriges ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3222 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 1225
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Sozietätswechsel
Auszug aus AGH Bayern, 06.04.2005 - BayAGH I - 31/04
Die Antragstellerin ist der Meinung, dass die Antragsgegnerin bei ihrer Entscheidung sowohl die rechtlichen Gegebenheiten anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere die rechtlichen Inhalte des § 43 a BRAO als auch die Rechtsfolgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01 - verkannt habe.Nach Ansicht des Senats steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2003 (BVerfG NJW 2003, 2520ff) in Fällen dieser Art einer Sanktionierung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot, widerstreitende Interessen wahrzunehmen, nicht grundsätzlich entgegen.
Es hat jedoch ausdrücklich offen gelassen, welche Folgerungen zu ziehen wären, wenn der die Sozietät wechselnde Rechtsanwalt das "widerstreitende" Mandat selbst betreut, es gar in die aufnehmende Kanzlei einbringt (BVerfG NJW 2003, 2520, 2521).
§ 43 a Abs. 4 BRAO gebietet vielmehr eine dem Einzelfall gerecht werdende Abwägung aller Belange unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Mandanteninteressen (BVerfG NJW 2003, 2520, 2522).
Diese Belange treten nebeneinander und bedingen einander (BVerfG NJW 2003, 2520, 2521).
§ 43 a Abs. 4 BRAO verlangt, dass im konkreten Fall die Vertretung widerstreitender Interessen vermieden wird (BVerfG NJW 2003, 2520, 2522).
Wie bereits ausgeführt, können die Mandanten nicht über § 43 a BRAO disponieren, soweit auch die Interessen der Rechtspflege, die auf eine Geradlinigkeit der anwaltlichen Berufsausübung angewiesen ist (BVerfG NJW 2003, 2520, 2521), betroffen sind.
- BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89
Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen …
Auszug aus AGH Bayern, 06.04.2005 - BayAGH I - 31/04
Um die Zulässigkeit des Antrags beurteilen zu können, ist es daher erforderlich, dass die Antragstellerin angibt, wann ihr der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft bekannt gemacht worden ist (…Meyer-Goßner, a.a.O.; BVerfG NJW 1993, 382).
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
Eine am Zweck dieser Regelung orientierte Auslegung ergibt allerdings, dass auch in einer Kanzlei verbundene Rechtsanwälte diesem Verbot unterliegen, wenn im konkreten Einzelfall ein Interessenkonflikt besteht (vgl. AGH München, Beschl. v. 6.4.2005 - BayAGH I - 31/04, NJW 2005, 3222, Rn. 40 ff. nach juris), der anhand einer Einzelabwägung unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände, vor allem der konkreten Mandanteninteressen, festzustellen wäre (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.7.2003 - 1 BvR 238/01, BVerfGE 108, 150, Rn. 39 ff. nach juris). - AGH Sachsen, 13.02.2017 - AGH 4/16
Abwicklung und Vertretung: Dauer der Abwicklung einer Kanzlei
Regelfall: 1 Jahr Zwar ist der RAK, die für die Bestellung des Abwicklers zuständig ist, ein Ermessen eingeräumt, das sie pflichtgemäß auszuüben hat (Bayerischer AGH, BRAK-Mitt. 2005, 195; EGH Hamm, Beschl. v. 19.10.1990 - 1 ZU 27/90).
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