Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,397
BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03 (https://dejure.org/2004,397)
BVerfG, Entscheidung vom 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03 (https://dejure.org/2004,397)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 (https://dejure.org/2004,397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    EG Art. 12 Abs. 1; ; EG Art. 43 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflichtquote und Ausgleichsabgabe nicht verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung und Verwendung einer Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht - Anforderungen an die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen - Belastbarkeit des Arbeitgebers durch die Beschäftigung von ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze Schwerbehinderter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.10.2004)

    Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter // Klage gegen Ausgleichsabgabe gescheitert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 78
  • NJW 2005, 737
  • NVwZ 2005, 1412 (Ls.)
  • NZA 2005, 102
  • WM 2004, 2361
  • DVBl 2004, 1478
  • DB 2004, 2380
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Er führte aus, es sei geklärt, dass die angegriffenen Regelungen verfassungsmäßig seien und nicht gegen europäisches Recht verstießen, und verwies auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 139) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2001 (BVerwGE 115, 312).

    Rn. 5 1. Die Regelungen des Schwerbehindertengesetzes 1986, die der Beschwerdeführer angreift, entsprachen inhaltlich denen des Schwerbehindertengesetzes vom 29. April 1974 (SchwbG 1974, BGBl I S. 1005), die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 139) für verfassungsgemäß erklärt hat.

    Bei der Verfolgung dieses Ziels, das schon 1981 als legitim angesehen wurde (vgl. BVerfGE 57, 139 ), kann sich der Gesetzgeber inzwischen auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG berufen (…vgl. auch BVerfGE 96, 288 und Straßmair, Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, 2002, S. 261).

    Diese Entwicklung mag auf der niedrigen Höhe der Abgabe (vgl. BVerfGE 57, 139 ), auf der konjunkturellen Situation oder auf besonderen Hemmnissen bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen, etwa dem verstärkten Kündigungsschutz oder dem zusätzlichen Urlaubsanspruch, beruhen.

    Dieser Einwand betrifft nur die so genannte Antriebs-, nicht aber die Ausgleichsfunktion der Abgabe (vgl. hierzu schon BVerfGE 57, 139 ).

    Legt man zu Grunde, dass 12, 5 vom Hundert der Pflichtplätze, also 118.065, in verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässiger Weise (vgl. BVerfGE 57, 139 ) eine Vermittlungsreserve darstellen, so lag kein Überhang an nicht benötigten Pflichtplätzen vor.

    Ein niedrigerer Satz würde sowohl die Antriebs- als auch die Ausgleichsfunktion weiter schwächen (so schon BVerfGE 57, 139 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Primäres Gemeinschaftsrecht kann nach § 90 Abs. 1 BVerfGG nicht Prüfungsmaßstab einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Bei der Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof liegt ein solcher Verstoß vor, wenn eine Vorlagepflicht besteht und sie das Gericht in offensichtlich unhaltbarer Weise handhabt (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Eine unhaltbare Handhabung ist anzunehmen, wenn das Gericht die Vorlagepflicht insgesamt verkennt, wenn es ohne Vorlage bewusst von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs abweicht oder wenn es nicht vorlegt, obwohl eine entscheidungserhebliche Frage des europäischen Rechts noch nicht vollständig geklärt ist oder eine Fortentwicklung der Rechtsprechung möglich erscheint, und es hierbei seinen Beurteilungsspielraum überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerwG, 13.12.2001 - 5 C 26.01

    Arbeitnehmerüberlassung, Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter bei -; …

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Er führte aus, es sei geklärt, dass die angegriffenen Regelungen verfassungsmäßig seien und nicht gegen europäisches Recht verstießen, und verwies auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 139) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2001 (BVerwGE 115, 312).

    Rn. 11 Die Abgabe ist auch nicht deshalb ungeeignet, weil sie auch Unternehmen trifft, die ihrem Gegenstand und ihrer Organisation nach keine schwerbehinderten Arbeitnehmer beschäftigen oder finden können (vgl. auch BVerwGE 115, 312 und BVerwG, Urteil vom 17. April 2003, Buchholz 436.61 § 5 SchwbG Nr. 2).

    Es begegnet keinen verfassungsgerichtlichen Bedenken, wenn er sich bei der Beurteilung der gemeinschaftsrechtlichen Rechtslage an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 115, 312 ) angelehnt hat.

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Der Gesetzgeber ist nur innerhalb seines Herrschaftsbereichs an den Gleichheitssatz gebunden (vgl. BVerfGE 10, 354 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Rn. 19 aa) Ein Gericht verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn es eine Zuständigkeitsnorm in einer Weise auslegt und anwendet, die nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 198 ), also das Willkürverbot missachtet (vgl. hierzu BVerfGE 86, 59 ).
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte unter Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Dezember 1981 (Slg. 1981, S. 3305) ausgeführt, die Grundfreiheiten des EG-Vertrags, insbesondere die Dienstleistungsfreiheit, garantierten nicht die gleichen Bedingungen in allen Mitgliedsstaaten der Union, sondern schützten lediglich vor Diskriminierungen beim grenzüberschreitenden Verkehr.
  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Konkretisierung durch EG-Normen

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Rn. 19 aa) Ein Gericht verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter, wenn es eine Zuständigkeitsnorm in einer Weise auslegt und anwendet, die nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 29, 198 ), also das Willkürverbot missachtet (vgl. hierzu BVerfGE 86, 59 ).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Bei der Verfolgung dieses Ziels, das schon 1981 als legitim angesehen wurde (vgl. BVerfGE 57, 139 ), kann sich der Gesetzgeber inzwischen auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG berufen (vgl. auch BVerfGE 96, 288 und Straßmair, Der besondere Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, 2002, S. 261).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Eignung liegt schon dann vor, wenn eine Maßnahme die Möglichkeit der Zweckerreichung in sich birgt (vgl. BVerfGE 96, 10 ) und den gewünschten Erfolg fördert (vgl. BVerfGE 33, 171 ).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03
    Eignung liegt schon dann vor, wenn eine Maßnahme die Möglichkeit der Zweckerreichung in sich birgt (vgl. BVerfGE 96, 10 ) und den gewünschten Erfolg fördert (vgl. BVerfGE 33, 171 ).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Eignung liegt schon dann vor, wenn eine Maßnahme die Möglichkeit der Zweckerreichung in sich birgt und den gewünschten Erfolg fördert (vgl. BVerfG 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 - AP SGB IX § 72 Nr. 1 mwN).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …

    Da der Gesetzgeber nur innerhalb seines Herrschaftsbereichs an den Gleichheitssatz gebunden ist, begründet es keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die Bundesrepublik Regelungen erlässt, die von jenen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abweichen (BVerfG, Beschl. vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03, NJW 2005, 737, 738).

    Das deutsche Recht verlangt nicht, dass einem deutschen Staatsangehörigen die gleichen Rechte zustehen wie dem Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats (BVerfG, Beschl. vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03, NJW 2005, 737, 738).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 20.12

    Arbeitsplatzbegriff, schwerbehindertenrechtlicher -; Arbeitsverhältnis; …

    Rn. 24 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass sich die Erhebung der Ausgleichsabgabe in allen Fällen, in denen die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - wie hier - zwar nicht ausgeschlossen, aber nur eingeschränkt möglich ist und mit der Erhebung der Ausgleichsabgabe ein Antriebseffekt nicht oder kaum einhergeht, allein aus der Erfüllung der Ausgleichsfunktion rechtfertigt (BVerfG, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 1 BvR 2221/03 - BVerfGK 4, 78 ; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - BVerwG 5 C 26.01 - BVerwGE 115, 312 und Beschluss vom 17. April 2003 - BVerwG 5 B 7.03 - Buchholz 436.61 § 5 SchwbG Nr. 2 S. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht