Rechtsprechung
| BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer Rechtsmittelverzicht nach Verfahrensabsprache (qualifizierte Belehrung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 35a Satz 1; ; StPO §§ 44 ff.; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 345 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 345 Abs. 2; ; StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung und wegen Betrugs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 346 Abs. 1
Vom Tatgericht zu prüfende Zulässigkeitsgründe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 165
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Wird - wie hier - eine Urteilsabsprache getroffen, so kann ein Rechtsmittelverzicht nur dann wirksam erklärt werden, wenn dem Betroffenen, der nach § 35a Satz 1 StPO über ein Rechtsmittel zu belehren ist, zuvor eine qualifizierte Belehrung über seine fortbestehende Rechtsmittelbefugnis erteilt worden ist (vgl. BGHSt 50, 40 f., 61 f. = NStZ 2005, 389 f.). - BGH, 12.01.2005 - 2 StR 529/04
Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig
Auszug aus BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 217; NStZ-RR 2005, 150; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision
Auszug aus BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 217; NStZ-RR 2005, 150; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verwerfungskompetenz des Tatgerichts)
Auszug aus BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 217; NStZ-RR 2005, 150; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.).
- BGH, 02.09.2013 - 1 StR 369/13
Unwirksame Ermächtigung zur Revisionsrücknahme durch den Betreuer; begrenzte …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2008 - 3 StR 23/08, vom 17. Juli 2007 - 1 StR 271/07, vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, vom 8. November 2000 - 2 StR 426/00 jeweils mwN). - BGH, 11.10.2023 - 4 StR 226/23
Revisionsrücknahme (Entscheidung über die Frage der Wirksamkeit des …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristwahrung zusammentrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 ? 4 StR 375/06, NJW 2007, 165;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 346 Rn. 2).Deshalb ist anerkannt, dass die Prüfung der Zulässigkeit der Revision trotz Rechtsmittelverzichts allein dem Revisionsgericht obliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 ? 4 StR 375/06, NJW 2007, 165).
- BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss
Denn der Beschluss des Senats, mit dem er über die mit der Formeinhaltung zusammentreffenden Fragen zu befinden hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06), hat zur Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung geführt (…vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 349 Rn. 13).
- BGH, 19.02.2008 - 3 StR 23/08
Unzulässige Revision (Rechtsmittelverzicht); unzulässige Verwerfung durch das …
Kann sich die Unzulässigkeit der Revision aus einem anderen Grunde ergeben, so hat allein das Revisionsgericht zu entscheiden, das sich nach § 349 Abs. 1 StPO mit dem Gesamtkomplex der Zulässigkeit befassen muss (vgl. BGH NJW 2007, 165). - BGH, 09.05.2012 - 4 StR 649/11
Unzulässige Revision (mangelnde Beschwer nach dem Urteilstenor); exklusive …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06, NJW 2007, 165 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - 2 StR 31/10;… Kuckein in KK-StPO, 6. Aufl., § 346 Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 25.03.2010 - 1 StR 50/10
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
Kann die Unzulässigkeit dagegen auch auf anderen Gründen beruhen, so hat insgesamt das Revisionsgericht zu entscheiden (Senat NStZ-RR 2004, 50; StraFo 2007, 421; BGH NJW 2007, 165; wistra 2009, 201).". - OLG Brandenburg, 08.05.2023 - 1 ORbs 166/23
Unzulässige Verwerfung der Rechtsbeschwerde wegen erstinstanzlichem …
Jede weitere Zulässigkeitsprüfung ist dem Tatrichter untersagt (vgl. BGH NJW 2007, 165), was insbesondere auch für die Frage eines zuvor erklärten Rechtsmittelverzichtes gilt (vgl. BGH NJW 1984, 1974, 1975; BGH NStZ 1984, 181; BGH NStZ 1984, 329). - OLG Koblenz, 01.04.2011 - 2 Ss 154/10
Revisionsverfahren: Folge einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung; Anbringung der …
Die Nachprüfung des Tatrichters beschränkt sich dabei allein auf Äußerlichkeiten, jede andere Zulässigkeitsprüfung ist ihm versagt (vgl. BGH NJW 2007, 165, juris Rdnr. 3;… Meyer-Goßner, aaO, § 346 Rdnr. 2).
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