Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07 I |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
StGB § 240
- IWW
- kanzlei-heskamp.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung im Straßenverkehr
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Nötigung im Straßenverkehr
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rücksichtsloses Überholen mit Abdrängen nicht immer Nötigung!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Rücksichtsloses Überholen keine Nötigung
- streifler.de (Kurzinformation)
Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist jedes rücksichtslose Überholen eine strafbare Nötigung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nötigung im Straßenverkehr - Behinderung muss das Ziel sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rücksichtsloses Überholen ist nicht zwangsläufig als Nötigung anzusehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rücksichtsloses Überholen begründet für sich genommen keine Strafbarkeit wegen Nötigung - Für strafbare Nötigung muss Einwirkung auf anderen Verkehrsteilnehmer Zweck der verbotenen Fahrweise sein
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen; Einwirkung auf andere Verkehrsteilnehmer als lediglich in Kauf genommene Folge der Fahrweise
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Nötigung im Straßenverkehr
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3219
- NStZ 2008, 38
- NZV 2007, 585
- NZV 2008, 46 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02
Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
a) Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist deshalb eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4, 7; 48, 233, 238).Setzt er das von ihm geführte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig mit der Folge eines "Beinahe-Unfalls" ein, ist er nach § 315b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs zu bestrafen (BGHSt 48, 233, 236 f mwN).
Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs;… MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103;… SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).
- BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs;… MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103;… SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).Der Erfolg - dass der andere den Weg frei macht, bremsen muss oder nicht überholen kann - ist für den Täter "das Ziel seines Handelns" (BGHSt 7, 379, 380).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06
Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
- BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02
Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Begeht er dabei eine der "sieben Todsünden" im Straßenverkehr und führt das zu einem "Beinahe-Unfall" (BGHSt 48, 119, 124 f mwN), macht er sich nach § 315c StGB wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. - BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95
BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs;… MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103;… SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69
Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die …
- OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95
Verfassungsrechtliche Gründe; Einfachrechtliche Gründe; Bundesverfassungsgericht; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Fall aus (teilw. aA OLG Stuttgart NZV 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405; VRS 98 [2000], 124). - BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489;… Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN). - OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04
Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489;… Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN). - OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99
Nötigung im Straßenverkehr)
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Fall aus (teilw. aA OLG Stuttgart NZV 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405; VRS 98 [2000], 124). - BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67
Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen - …
- OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 249/95
Überprüfung einer Beweiswürdigung bei vorsätzlicher Gefährdung des …
- BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82
Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, …
- BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01
Sinnverfehlung des Fahrverbots
- KG, 20.12.2016 - 161 Ss 211/16
Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen und "Ausbremsen" eines …
Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Falle aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 4 Ss 234/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. September 2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07, 5 Ss 130/07 - 61/07 I -, juris). - OLG Hamm, 26.06.2025 - 5 ORs 41/25
Nötigung; Straßenverkehr; Behinderung; Abbremsen; Ziel des Handelns
Rn. 11 Insoweit ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, eine Nötigung im Sinne von § 240 StGB darstellt (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2008 - 4 Ss 234/08, BeckRS 2008, 23875; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.02.2008 - 5 Ss 130/07 - 61/07 I, BeckRS 2008, 5431; jeweils m.w.N.).Rn. 12 Nach allgemeiner Meinung, die der Senat teilt, erfüllen bestimmte Verhaltensweisen im Straßenverkehr den Straftatbestand der Nötigung im Sinne von § 240 StGB (vgl. wiederum OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2008 - 4 Ss 234/08, BeckRS 2008, 23875; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.02.2008 - 5 Ss 130/07 - 61/07 I, BeckRS 2008, 5431; jeweils m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 53 Ss 131/12
Nötigung: Vorsätzlicher Regelverstoß durch rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer im …
Gegen den "bloß" rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, der seine Ziele auf Kosten anderer eigensüchtig durchsetzt und die für diese eintretenden Folgen dabei lediglich billigend in Kauf nimmt, scheidet ein Schuldspruch wegen Nötigung aus (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 213f.; OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38;… Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. § 42 Rn. 34). - OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09
Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der …
Dass dies auf Kosten anderer geschieht, ist nur die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 265b StGB
Betrug (Feststellung des Vermögensschadens; Eingehungsbetrug: konkrete, schadensgleiche Vermögensgefährdung); Kreditbetrug - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263; ; StGB § 265 b
- Wolters Kluwer
Zulassung zur Revision wegen der Verletzung formellen und materiellen Rechts im Berufungsverfahren; Teilweise Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses; Weiterbestehen einer Verurteilung wegen Eingehungsbetrugs durch die falsche Darstellung des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Betrug durch Vorlage und vorläufige Gutschrift eines Schecks - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3219 (Ls.)
- NStZ-RR 2007, 236
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Rn. 8 Die bisher zur Vermögenslage der K. GmbH und des Angeklagten getroffenen Feststellungen belegen nicht hinreichend, dass der Rückzahlungsanspruch der Kreditgeberin bereits im Zeitpunkt der Darlehensbewilligung Anfang April 2000 wirtschaftlich nicht sicher, das Vermögen der Firma D. also zu diesem für den Betrugsvorwurf maßgeblichen Zeitpunkt bei lebensnaher Betrachtung konkret und damit schadensgleich gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395, BGH wistra 1995, 222, 223). - BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Rn. 4 Es besteht auch keine prozessuale Tatidentität (vgl. BGHSt 32, 215, 216) mit den übrigen der Anklageschrift zugrunde liegenden Lebensvorgängen, die die Geschäftsbeziehungen des Angeklagten bzw. der K. GmbH & Co. KG (künftig: K. GmbH) mit der Volksbank betreffen. - BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit - …
Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Rn. 8 Die bisher zur Vermögenslage der K. GmbH und des Angeklagten getroffenen Feststellungen belegen nicht hinreichend, dass der Rückzahlungsanspruch der Kreditgeberin bereits im Zeitpunkt der Darlehensbewilligung Anfang April 2000 wirtschaftlich nicht sicher, das Vermögen der Firma D. also zu diesem für den Betrugsvorwurf maßgeblichen Zeitpunkt bei lebensnaher Betrachtung konkret und damit schadensgleich gefährdet war (vgl. BGHSt 34, 394, 395, BGH wistra 1995, 222, 223). - BGH, 30.10.1990 - 1 StR 488/90
Persönliche Verhältnisse - Angeklagter - Wiedergabe im Urteil - Selbstzweck - …
Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Dies stellt hier einen sachlichrechtlichen Mangel dar (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 8). - BGH, 01.08.1989 - 1 StR 288/89
Zumessung der Freiheitsstrafe bei fehlender Erörterung der Möglichkeit der …
Auszug aus BGH, 24.04.2007 - 4 StR 558/06
Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGHR StPO § 267 Berichtigung 1).
- BGH, 22.01.2013 - 1 StR 416/12
Versuchter Computerbetrug im Lastschriftverfahren (unbefugte Verwendung von …
Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass auch die Erteilung einer Vorbehaltsgutschrift zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung führen kann, soweit der Kontoinhaber tatsächlich die Möglichkeit hat, auf den vorläufig gutgeschriebenen Betrag zuzugreifen (vgl. zum insoweit gleich zu behandelnden Fall der betrügerischen Scheckeinreichung BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237;… Trück aaO, § 49 Rn. 16) und die Erste Inkassostelle nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch das ihr zukommende Rückbelastungsrecht nicht hinreichend gegen eine Vermögenseinbuße gesichert ist. - BGH, 20.02.2014 - 3 StR 178/13
Einheitliche Tat des Computerbetruges bei in kurzem zeitlichen Abstand getätigten …
Durch die nicht autorisierte Überweisung wegen eines möglichen Zugriffs des Täters auf das Zielkonto tritt somit allenfalls eine Vermögensgefährdung für die Bank ein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 372/95, NStZ 1996, 203; vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.; vgl. auch Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, StV 2012, 407, 408). - BGH, 08.01.2013 - VI ZR 386/11
Kapitalanlagebetrug: Zivilrechtliche Haftungsvoraussetzungen
Diese Umstände betreffen aber die zukünftige Zahlungsfähigkeit der W. AG und/oder des Beklagten, die als in der Zukunft liegend keine Tatsache im Sinne des § 263 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; OLG Stuttgart, NJW 1958, 1833; OLG Braunschweig, NJW 1959, 2175, 2176;… Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 263 Rn. 4).
- BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische …
Die Vorbehaltsgutschrift führt zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung, soweit der Kontoinhaber tatsächlich die Möglichkeit hat, auf den vorläufig gutgeschriebenen Scheckbetrag zuzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237;… Satzger aaO § 263 Rn. 204;… Trück in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., § 49 Rn. 16) und die Inkassobank nach den konkreten Umständen des Einzelfalles durch das ihr zukommende Rückbelastungsrecht nicht hinreichend gegen eine Vermögenseinbuße gesichert ist. - BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
Strafzumessung bei Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln
Soweit dieser Betrag im Tenor des angefochtenen Urteils fälschlich mit "232.00,00 EUR' angegeben worden ist, handelt es sich um einen Schreibfehler, der sich ohne Weiteres aus den Tatsachen ergibt, die für alle Verfahrensbeteiligten klar zutage liegen und jeden Verdacht einer späteren sachlichen Änderung ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 1974 - 4 StR 633/73, BGHSt 25, 333, 336; Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 268 Rn. 10 mwN). - OLG Köln, 24.03.2009 - 83 Ss 13/09
Anforderungen an die Feststellung eines Urteils hinsichtlich der wirtschaftlichen …
Sie muss auf einer wertenden Gesamtschau des Tatgeschehens sowie des Täters und somit der für seine Persönlichkeit, sein Vorleben (Lebensweg und familiäre sowie wirtschaftliche Verhältnisse) und sein Nachtatverhalten aussagekräftigen Umstände beruhen (BGH NStZ-RR 2007, 236 = NJW 2007, 3219; BGH NStZ 1995, 200; BGH NStZ 1991, 231; BGH NStZ 1993, 30; SenE v. 14.03.2000 - Ss 90/00 - SenE v. 20.06.2000 - Ss 257/00 - SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 -). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 52/16
Vermögensschaden bei Einreichung ungedeckter Schecks (Zugriffsmöglichkeit des …
Insbesondere ist hier nach der langjährigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, NStZ-RR 2007, 236, 237; Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11, wistra 2012, 267, 269), die auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden hat (…vgl. etwa LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 218;… MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 636;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rn. 166;… aA etwa S/S/Perron, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 145) bereits mit der Gutschrift der Scheckbeträge auf den bei der Andelskassen geführten Konten dieser ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstanden. - LG Nürnberg-Fürth, 24.07.2026 - 12 Qs 43/26
Strafbefehl, Berichtigung, Offensichtlicher Fehler, Rechtskraft, Urteilsformel, …
Demgemäß ist eine Berichtigung unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06, juris Rn. 21). - OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14
Strafurteil: Anspruch auf Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe bei …
Rn. 5 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird, unzulässig, wenn dadurch auch nur der Verdacht einer nachträglichen sachlichen Änderung und somit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 1 Ws 35/90 -, juris). - OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08
Urteilsberichtigung: Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des …
Eine Berichtigung ist hingegen unzulässig, wenn auch nur der Verdacht einer nachträglichen (sachlichen) Änderung und damit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 236, 237; BGH NJW 1991, 1900, jeweils m.w.N.).
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