Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 78a StGB; § 332 StGB; § 334 StGB
Bestechung; Bestechlichkeit; Verjährungsbeginn (materieller Beendigungsbegriff; materieller Unrechtskern); Unrechtsvereinbarung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Beginn der Verjährung von Bestechung bzw. Bestechlichkeit bei Vornahme der pflichtwidrigen Diensthandlung nach Gewährung des Vorteils; Tatbeendigung bei Bestechlichkeit bzw. Bestechung bei beidseitiger Erfüllung der getroffenen Unrechtsvereinbarung; Beginn der Verjährung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Bestechlichkeit, Bestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78a § 332 § 334
Verjährungsbeginn bei der der Bestechung und Bestechlichkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Bauvorhaben in der Stadt Ratingen aufgehoben
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerstrafverfahren/Disziplinarverfahren - Verjährungsbeginn bei Bestechung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.08.2007 - 20 KLs 14/05
- BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Papierfundstellen
- BGHSt 52, 300
- NJW 2008, 3076
- NStZ 2008, 567
- StV 2009, 182
- JR 2009, 71
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (16)
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist dies erst der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (s. etwa BGHSt 43, 1, 7; BGH NStZ 2004, 41; NJW 2006, 925, 927 (insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt)).Für dieses der Bestechlichkeit spiegelbildlich gegenüberstehende Vergehen wird allgemein von einem identischen Beendigungszeitpunkt ausgegangen (vgl. BGH NJW 1998, 2373; 2006, 925, 927;… Kuhlen aaO § 333 Rdn. 17, § 334 Rdn. 12;… Korte aaO § 333 Rdn. 46;… Lemke aaO § 78a Rdn. 4;… Fischer aaO § 78a Rdn. 8;… Jähnke aaO § 78a Rdn. 5;… Schmid aaO § 78a Rdn. 5;… Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).
Soweit für die Beendigung der Bestechlichkeit verschiedentlich ausschließlich auf den Zufluss des Vorteils abgestellt wurde, ohne den Zeitpunkt der Diensthandlung zu erwähnen (BGHSt 10, 237, 243 f.; BGH NJW 2006, 925, 927; NStZ-RR 2008, 42), lag dies allein daran, dass es in diesen Fällen auf die Vornahme der pflichtwidrigen Diensthandlung nicht ankam.
- BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97
BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Für dieses der Bestechlichkeit spiegelbildlich gegenüberstehende Vergehen wird allgemein von einem identischen Beendigungszeitpunkt ausgegangen (vgl. BGH NJW 1998, 2373; 2006, 925, 927;… Kuhlen aaO § 333 Rdn. 17, § 334 Rdn. 12;… Korte aaO § 333 Rdn. 46;… Lemke aaO § 78a Rdn. 4;… Fischer aaO § 78a Rdn. 8;… Jähnke aaO § 78a Rdn. 5;… Schmid aaO § 78a Rdn. 5;… Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).Nur nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung ausnutzen, sind für die Beendigung der Bestechung ohne Belang; denn sie liegen außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung (vgl. BGH NJW 1998, 2373;… Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).
In der Entscheidung NJW 1998, 2373 hat der Bundesgerichtshof, nachdem die pflichtwidrige Diensthandlung in jedenfalls verjährter Zeit vorgenommen worden und die versprochene Zahlung unterblieben war, auf den Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung abgestellt und es ausdrücklich offen gelassen, ob die Diensthandlung für den Verjährungsbeginn relevant sein könne.
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist dies erst der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (s. etwa BGHSt 43, 1, 7; BGH NStZ 2004, 41; NJW 2006, 925, 927 (insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt)).Kommt es dagegen in der Form des Versprechens und Sich-Versprechen-Lassens eines Vorteils oder in sonstiger Weise zu einer Unrechtsvereinbarung, deren Erfüllung ausbleibt, so ist die Bestechung wie die Bestechlichkeit jedenfalls in dem Zeitpunkt beendet, in dem sich die Vereinbarung endgültig als "fehlgeschlagen" erweist (so BGH NStZ 2004, 41, 42).
- BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269).Soweit für die Beendigung der Bestechlichkeit verschiedentlich ausschließlich auf den Zufluss des Vorteils abgestellt wurde, ohne den Zeitpunkt der Diensthandlung zu erwähnen (BGHSt 10, 237, 243 f.; BGH NJW 2006, 925, 927; NStZ-RR 2008, 42), lag dies allein daran, dass es in diesen Fällen auf die Vornahme der pflichtwidrigen Diensthandlung nicht ankam.
- BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65
Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - …
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Die Verjährung der Teilnahmehandlung beginnt grundsätzlich mit Beendigung der Haupttat (BGHSt 20, 227, 228; BGH NJW 1951, 727; wistra 1990, 146, 148;… Jähnke aaO § 78a Rdn. 15;… Schmid aaO § 78 a Rdn. 18;… Stree/SternbergLieben aaO § 78a Rdn. 8).Den Feststellungen des Landgerichts lässt sich nicht entnehmen, dass von diesem Grundsatz hier eine Ausnahme zu machen wäre, etwa weil sich die Beihilfehandlung des Angeklagten Dr. M. nur auf abgrenzbare Teile der Haupttat (vgl. BGHSt 20, 227, 228/229) oder einen begrenzten Zeitraum (vgl. BGH wistra 1990, 149, 150) beschränkte.
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269). - BGH, 20.02.1981 - 2 StR 644/80
Unter Anwendung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" sich ergebende …
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269). - BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96
Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist dies erst der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (s. etwa BGHSt 43, 1, 7; BGH NStZ 2004, 41; NJW 2006, 925, 927 (insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt)). - BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Wird die pflichtwidrige Diensthandlung vorgenommen, so findet der Angriff auf das Schutzgut des § 331 StGB erst darin seinen Abschluss; denn die Lauterkeit der Amtsausübung (BGHSt 10, 237, 241 f.; 14, 123, 131; 15, 88, 96) sowie das öffentliche Vertrauen in diese (BGHSt 15, 88, 96; 30, 46, 48; BGH NJW 1984, 2654) werden am nachhaltigsten dadurch beeinträchtigt, dass der durch die Bestechung befangene Amtsträger den "Staatswillen" tatsächlich verfälscht, indem er die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung ausübt (vgl. BTDrucks. 7/550 S. 269). - BGH, 10.01.2008 - 3 StR 462/07
Freisprüche vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung im Zusammenhang mit …
Auszug aus BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08
Wird die pflichtwidrige Diensthandlung erst nach der Zuwendung des Vorteils vorgenommen, so führt somit erst dies zur Beendigung der Tat (…Jähnke in LK 11. Aufl. § 78a Rdn. 3, 5;… ebenso Schmid in LK 12. Aufl. § 78a Rdn. 3, 5;… wohl auch Fischer, StGB 55. Aufl. § 331 Rdn. 30;… Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4; s. die - allerdings nicht tragende - Formulierung in BGHSt 11, 345, 347;… vgl. Tiedemann in LK 11. Aufl. § 299 Rdn. 60 für Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Senat, Urt. vom 10. Januar 2008 - 3 StR 462/07 - Rdn. 22 - juris - für die Abgeordnetenbestechung, § 108e StGB;… offen gelassen bei Jescheck in LK § 331 Rdn. 32; aA Otto in FS für Lackner, S. 715, 720, 722;… Korte in MünchKommStGB § 331 Rdn. 192;… Lemke in NK StGB § 78a Rdn. 4;… Kuhlen in NK § 331 Rdn. 128;… Stree/SternbergLieben in Schönke/Schröder aaO § 78a Rdn. 2). - BGH, 09.10.2007 - 4 StR 444/07
Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Verfahrenshindernis der Verjährung; …
- BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte - …
- BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88
Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung - …
- BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
- BGH, 19.04.1951 - 4 StR 54/50
Rechtsmittel
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.02.1984 - 8 B 60/83
- BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit …
Die Tatbeendigung tritt dagegen erst ein, wenn der Täter sein "rechtsverneinendes Tun' insgesamt abschließt und das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht wurde (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 6). - BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19
Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Die Tatbeendigung tritt dagegen erst ein, wenn der Täter sein "rechtsverneinendes Tun' insgesamt abschließt und das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht wurde (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 6). - BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15
Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …
a) Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist die Tat erst beendet, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (vgl. etwa Urteile vom 26. Februar 1997 - 3 StR 525/96, BGHSt 43, 1, 7; vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NStZ 2004, 41; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927 (insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt) und vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 302).Dies bedeutet, dass die Beendigung der Tat nicht allein an die weitere Verwirklichung tatbestandlich umschriebener Merkmale der Straftat nach deren Vollendung anknüpft; vielmehr umfasst die Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsbeschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 mwN).
- BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
Fall Schreiber muss neu verhandelt werden
Vielmehr zählen zur Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsbeschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 mwN auch zur Gegenansicht). - BGH, 12.12.2017 - 2 StR 308/16
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Beginn der Verjährung: …
Vielmehr zählen zur Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsbeschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513). - OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22
Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken
Die Tatbeendigung tritt dagegen erst ein, wenn der Täter sein "rechtsverneinendes Tun" insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht wurde (BGH NJW 2020, 3469; BGHSt 52, 300 = NJW 2008, 3076). - BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …
Vielmehr zählen zur Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsumschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut intensivieren oder perpetuieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 308/16, NStZ-RR 2018, 178, 180;… vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 16; Urteile vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NZWiSt 2012, 229, 232; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 6; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927). - BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17
Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr …
Zur Tatbeendigung zählen daher auch solche Umstände, die zwar nicht mehr von der objektiven Beschreibung des Tatbestands erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 302 f.; vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513).Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung zu den Straftatbeständen der Bestechlichkeit (§ 332 StGB) und der Bestechung (§ 334 StGB) entwickelt (s. insb. Urteile vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 ff.; ferner Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513; Beschluss vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309).
So wie die Lauterkeit der Amtsausübung am nachhaltigsten durch die erkaufte pflichtwidrige Diensthandlung beeinträchtigt wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, aaO, S. 304), ist der freie Wettbewerb in erster Linie durch die bevorzugende - wettbewerbswidrige - Handlung bedroht.
(2) Dieser rechtlichen Beurteilung steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Amtsdelikten der Bestechlichkeit und der Bestechung nicht entgegen, wonach nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung des Bestochenen lediglich ausnutzen, für die Beendigung des Delikts deshalb ohne Belang sind, weil sie außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung liegen (so Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vgl. auch Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 305).
- BGH, 17.09.2024 - KRB 101/23
Verjährungsbeginn bei verbotenen Submissionsabsprachen
Eine Ordnungswidrigkeit ist im Sinne des § 31 Abs. 3 OWiG beendet, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abgeschlossen, also das Tatunrecht in vollem Umfang tatsächlich verwirklicht hat (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 13 - Flüssiggas II;… WuW 2020, 615 Rn. 15 mwN - Unterlassenes Angebot; vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 6;… vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511 Rn. 101;… BeckRS 2020, 41132 Rn. 8;… Beschluss vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20, wistra 2022, 422 Rn. 28;… Urteil vom 14. Juli 2022 - 6 StR 227/21, NStZ-RR 2022, 306 Rn. 27 f.).Vielmehr sind für die Tatbeendigung im Sinne des § 31 Abs. 3 OWiG auch solche Umstände relevant, die zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsumschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut intensivieren oder perpetuieren (…st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925 [juris Rn. 24]; BGHSt 52, 300 Rn. 6;… NStZ 2012, 511 Rn. 101;… Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525 Rn. 13;… Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565 Rn. 15;… Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, BGHSt 63, 40 Rn. 16;… vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 308/16, NStZ-RR 2018, 178 Rn. 20 f.;… vom 9. Oktober 2018 - KRB 58/16, juris Rn. 13 - Flüssiggas II;… WuW 2020, 615 Rn. 15 - Unterlassenes Angebot;… wistra 2022, 422 Rn. 28).
- OLG Düsseldorf, 05.03.2025 - 6 Kart 2/21
Kartellrechtswidriger Informationsaustausch unter Aluminiumherstellern: Geldbuße …
Zur - noch nicht beendeten - Tat zählen daher auch solche Umstände, die zwar nicht mehr von der objektiven Beschreibung des Tatbestands erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (BGH…, Beschluss vom 25.08.2020, KRB 25/20, Rn. 14 f., juris - Unterlassenes Angebot; Beschluss vom 21.05.2019, KRB 93/18 - Tapetenkartell; Beschluss vom 09.10.2018, KRB 58/16, Rn.13, juris - Flüssiggas II;… Urteil vom 18.03.2017, 3 StR 103/17, Rn. 15, juris; Urteil vom 19.06.2008, 3 StR 90/08, Rn. 6, juris; jeweils m.w.N). - BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
- BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16
Kartellbußgeldsache: Tatbeendigung als Voraussetzung für den Beginn der …
- BGH, 10.01.2019 - 1 StR 311/17
Leichtfertige Geldwäsche (Beendigung; Begriff und vorsatznahe Auslegung)
- BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
Unterlassenes Angebot - Wettbewerbswidrige Submissionsansprache: Feststellen …
- BGH, 03.04.2019 - 5 StR 20/19
Pflichtwidrige Diensthandlung bei Bestechung und Bestechlichkeit (Amtsträger; …
- BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13
Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig
- OLG Bremen, 09.09.2026 - 1 ORs 11/26
Verjährungsbeginn; Volksverhetzung; Tatbeendigung; Internetpostings
- LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt
- OLG Düsseldorf, 11.11.2022 - 2 Kart 2/20
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18
Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)
- BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10
Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung …
- OLG München, 30.07.2025 - 6 St 6/23
Bestechung von Mandatsträgern, Stimmenkauf, Lobbytätigkeit, Unrechtsvereinbarung, …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19
- BGH, 29.07.2020 - 4 StR 69/20
Angriff auf den Seeverkehr (Tätigkeitsdelikt; Vollendung und Beendigung bei …
- LG Stuttgart, 28.02.2022 - 6 Qs 1/22
Tatbeendigung und Verjährungbeginn bei der Insolvenzverschleppung
- OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart--1/19
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".