Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108e) |
(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Mitgliedern gleich stehen Mitglieder
(4) 1Ein ungerechtfertigter Vorteil liegt insbesondere nicht vor, wenn die Annahme des Vorteils im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mitglieds maßgeblichen Vorschriften steht. 2Keinen ungerechtfertigten Vorteil stellen dar
1. | ein politisches Mandat oder eine politische Funktion sowie | |
2. | eine nach dem Parteiengesetz oder entsprechenden Gesetzen zulässige Spende. |
(5) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
Vorschrift neugefaßt durch das Achtundvierzigste Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung vom 23.04.2014
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2014 | Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung | 23.04.2014 |
Rechtsprechung zu § 108e StGB
33 Entscheidungen zu § 108e StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05
Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben
Zum selben Verfahren:
- LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Verurteilung eines Angeklagten zu ...
- LG Wuppertal, 09.10.2009 - 22 KLs 23/06
- LG Wuppertal, 11.08.2004 - 26 KLs 31/03
- BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14
Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen ...
- BGH, 29.06.2006 - 5 StR 77/06
Bestechung (Amtsträgereigenschaft von kommunalen Abgeordneten); Untreue; ...
- BGH, 29.06.2006 - 5 StR 76/06
Bestechung (Amtsträgereigenschaft von kommunalen Abgeordneten); Untreue; ...
- LG Düsseldorf, 30.03.2007 - 10/04
Strafrechtliche Beurteilung von Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 30.07.2007 - 10/04
Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit, Bestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit ...
- LG Düsseldorf, 19.09.2008 - 10/04
Vorwurf der Bestechlichkeit an ein ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt ...
- LG Düsseldorf, 30.07.2007 - 10/04
- BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen ...
Querverweise
Auf § 108e StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
- Besonderer Teil
- Begünstigung und Hehlerei
- § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 123 (Zwingende Ausschlussgründe)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 6e EU (Ausschlussgründe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6e VS (Ausschlussgründe)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 120b
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)
Redaktionelle Querverweise zu § 108e StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 11 I Nr. 6 (Personen- und Sachbegriffe)
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafen
- Nebenfolgen
- § 45 (Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts)
- Besonderer Teil
- Straftaten im Amt
- §§ 331 ff. (Vorteilsannahme)
- Verfassung (Verf)
- Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen
- II. Der Landtag
- Art. 42