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Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen (§§ 105 - 108f)   
Gliederung
Zitiervorschläge
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__paste_bez__ __paste_norm__ StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/__paste_norm__.html)
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Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 106a

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes vom 11.08.1999 (BGBl. I Nr. 1818) mit Wirkung vom 17.08.1999.

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
17.08.1999Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes11.08.1999BGBl. I Nr. 1818

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Rechtsprechung zu § 106a StGB

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