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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1347
BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08 (https://dejure.org/2009,1347)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2009 - V ZR 203/08 (https://dejure.org/2009,1347)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - V ZR 203/08 (https://dejure.org/2009,1347)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 5

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 1
    Teilrücktritt erfordert Teilbarkeit der Leistung des Schuldners und Teilbarkeit der Leistung des Gläubigers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an einer Teilleistung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rücktritt vom ganzen Wohnungskaufvertrag bei nicht erbrachter Bauleistung des Käufers nach vertraglich vereinbarter Ablauffrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323 Abs. 5 Satz 1
    Rücktritt bei Teilleistung; Grundstücksverkauf; Verkauf; Eigentumswohnung; Werkleistung durch Käufer; Rücktritt vom Vertrag; ausstehende Teilleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5 S. 1
    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an einer Teilleistung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Teilrücktritt bei unteilbarer Leistung des Gläubigers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ein Teilrücktritt setzt auch die Teilbarkeit der Leistung des Gläubigers voraus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Teilrücktritt vom Verkauf einer Eigentumswohnung! (IMR 2010, 27)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 146
  • MDR 2010, 68
  • DNotZ 2010, 366
  • NJ 2010, 76
  • WM 2010, 275
  • BauR 2010, 222
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.01.2009 - V ZR 197/07

    Verpflichtung des Nießbrauchers zur Erhaltung der belasteten Sache in ihrem …

    Auszug aus BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
    Diese Auslegung ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt, nämlich nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht Auslegungs- und Ergänzungsregeln oder Denk- oder Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat (Senat, BGHZ 111, 110, 115;… Urt. v. 12. Dezember 1997, V ZR 250/96, NJW 1998, 1219, 1220;… BGH, Urt. v. 17. April 2002, VIII ZR 297/01, NJW 2002, 2310;… Senat, Urt. v. 13. Februar 2004, V ZR 225/03, NJW 2004, 1873; Urt. v. 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1811).

    Die Auslegung der Regelung durch das Berufungsgerichts ist mit dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfordernis einer beiderseits interessengerechten Auslegung (BGHZ 131, 136, 138; 143, 175, 178 [Senat];… Senat, Urt. v. 31. Oktober 1997, V ZR 248/96, NJW 1998, 535, 536;… Urt. v. 9. Mai 2003, V ZR 240/02, NJW-RR 2003, 1053, 1054; Urt. v 23. Januar 2009, V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, 1812;… BGH, Urt. v. 28. Mai 2009, VII ZR 206/07, BGH-Report 2009, 866) nicht zu vereinbaren.

  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
    Dieser Einwand wird aber nach § 348 Satz 2 i. V. m. §§ 320, 322 BGB nur auf Einrede des Rückgewährschuldners berücksichtigt (BGH, Urt. v. 7. Oktober 1998, VIII ZR 100/97, NJW 1999, 53, 54;… Urt. v. 7. Juni 2006, VIII ZR 209/05, NJW 2006, 2839, 2842).

    Zur Erhebung der Einrede muss kein förmlicher Antrag gestellt werden; es genügt, wenn der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist (BGH, Urt. v. 7. Oktober 1998, VIII ZR 100/97, NJW 1999, 53 f.).

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …

    Auszug aus BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
    Dieser Einwand wird aber nach § 348 Satz 2 i. V. m. §§ 320, 322 BGB nur auf Einrede des Rückgewährschuldners berücksichtigt (…BGH, Urt. v. 7. Oktober 1998, VIII ZR 100/97, NJW 1999, 53, 54; Urt. v. 7. Juni 2006, VIII ZR 209/05, NJW 2006, 2839, 2842).
  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Diese tatrichterliche Auslegung, die revisionsrechtlich ohnehin nur eingeschränkt überprüfbar ist (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Oktober 2009 - V ZR 203/08, NJW 2010, 146 Rn. 10), lässt Rechtsfehler nicht erkennen und wird auch von der Revision nicht beanstandet; dasselbe gilt für die Ansicht des Berufungsgerichts, wonach der Haftungsausschluss nicht eingreift.
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    Diese tatrichterliche Auslegung, die revisionsrechtlich ohnehin nur eingeschränkt überprüfbar ist (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Oktober 2009 - V ZR 203/08, NJW 2010, 146 Rn. 10), lässt Rechtsfehler nicht erkennen und wird auch von der Revision nicht beanstandet; dasselbe gilt für die Ansicht des Berufungsgerichts, wonach der Haftungsausschluss nicht eingreift.
  • BGH, 30.06.2017 - V ZR 134/16

    Erstmalige Geltendmachung selbständiger Ansprüche des Beklagten aus demselben …

    Macht eine Vertragspartei in dem Rückgewährprozess der anderen gegen sie ihren eigenen Rückgewähranspruch nicht geltend, kann sie dies in einem Folgeprozess nachholen (Senat, Urteil vom 16. Oktober 2008 - V ZR 203/08, WM 2010, 275 Rn. 20).
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