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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,238
BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09 (https://dejure.org/2010,238)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09 (https://dejure.org/2010,238)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 (https://dejure.org/2010,238)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 249, 254 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer zugänglichen "freien Fachwerkstatt" im Rahmen der Schadensminderungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer zugänglichen "freien Fachwerkstatt" im Rahmen der Schadensminderungspflicht

  • verkehrslexikon.de

    Schädiger darf Geschädigten auf eine gleichwertige freie Werkstatt verweisen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Reparatur eines Unfallschadens an einem Pkw außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt; Inanspruchnahme einer günstigeren und qualitativ gleichwertigen "freien Fachwerkstatt" durch einen Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zumutbarkeit einer Autoreparatur in einer freien statt in einer markengebundenen Werkstatt nach Verkehrsunfall; §§ 249, 254 Abs. 2 BGB

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Reparaturpflicht in freier Werkstatt

  • captain-huk.de

    Fiktive Abrechnung - Fortführung des VW-Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Zumutbarkeit der Reparatur eines Unfallschadens an einem Pkw außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt; Inanspruchnahme einer günstigeren und qualitativ gleichwertigen "freien Fachwerkstatt" durch einen Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht- Schadensabrechnung: Begründung für Markengebundene Werkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fachwerkstatt oder freie Werkstatt für den Unfallwagen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fachwerkstatt oder freie Werkstatt?

  • schadensversicherungsreport.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeines Schadensersatzrecht - Höhe der Stundenverrechnungssätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschadensregulierung (1) - Versicherer darf den Geschädigten auf "technisch gleichwertige" freie Werkstatt verweisen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    "Stolperstein” bei der Schadenregulierung: Markengebundene Fachwerkstatt und "freie Fachwerkstatt”

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    BGH konkretisiert Porsche- und VW-Urteil

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: "Stolperstein" bei der Schadenregulierung: markengebundene Fachwerkstatt und "freie" Fachwerkstatt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall ODER Bestimmung der fiktiven Schadensabrechnung durch den Schädiger

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH definiert Gleichwertigkeit der Reparaturqualität - Geschädigter ist zur Schadensminderung verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2118
  • MDR 2010, 741
  • NZV 2010, 445
  • VersR 2010, 173
  • VersR 2010, 923
  • JR 2011, 79
 
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Wird zitiert von ... (163)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Der Schädiger darf den Geschädigten im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere und vom Qualitätsstandard gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (Bestätigung des Senatsurteils vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21) 9 10 13 15 .

    Rn. 7 1. Das Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sog. Porsche-Urteil) und dem - nach dem Berufungsurteil ergangenen - Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225 (sog. VW-Urteil, vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHZ).

    Rn. 13 Weiterhin zeigt die Revision keine konkreten Anhaltspunkte dafür auf, dass es sich bei den Preisen der Firma J. nicht um deren (markt-)übliche Preise (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO), sondern um Sonderkonditionen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Beklagten handeln könnte.

    Rn. 15 d) Weitere Umstände, die es dem Kläger gleichwohl unzumutbar machen könnten, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt verweisen zu lassen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO), zeigt die Revision nicht auf.

    In diesem Zusammenhang kann es dem Kläger unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - im Fall der konkreten Schadensberechnung - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Zwar könne nach dem sog. Porsche-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 155, 1) der Geschädigte seiner Schadensabrechnung grundsätzlich die in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten zugrunde legen, er müsse sich jedoch auf eine mühelos und ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen.

    Rn. 7 1. Das Berufungsurteil steht im Einklang mit dem Senatsurteil BGHZ 155, 1 ff. (sog. Porsche-Urteil) und dem - nach dem Berufungsurteil ergangenen - Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225 (sog. VW-Urteil, vorgesehen zur Veröffentlichung in BGHZ).

    Der Geschädigte leistet im Reparaturfall dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteil BGHZ 155, 1, 3).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09
    Was insoweit erforderlich ist, richtet sich danach, wie sich ein verständiger, wirtschaftlich denkender Fahrzeugeigentümer in der Lage des Geschädigten verhalten hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 61, 346, 349 f.; 132, 373, 376; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 225/82 - VersR 1985, 283, 284 f. und vom 15. Februar 2005 - VI ZR 74/04 - VersR 2005, 568).
  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …

    In diesem Zusammenhang kann es dem Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er - zum Beispiel unter Vorlage des "Scheckheftes", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine - konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (…Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).
  • BGH, 23.09.2014 - VI ZR 358/13

    Kein Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem …

    Neuer Sachvortrag ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich unzulässig (Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15).
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …

    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" möglich, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (…Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 13; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 9, 11;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 7 und - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 7;… vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12, VersR 2013, 876 Rn. 8;… vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8).

    Dabei kann ein Anhaltspunkt die Entfernung zwischen dem Wohnort des Geschädigten und einer markengebundenen Fachwerkstatt sein (vgl. Senatsurteil vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 12), darüber hinaus können sich Anhaltspunkte aus dem zusätzlichen Zeitaufwand für den Transport und die Gefahr zusätzlicher Schäden bei längeren Transportstrecken ergeben, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1990
BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08 (https://dejure.org/2010,1990)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08 (https://dejure.org/2010,1990)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 (https://dejure.org/2010,1990)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht - im Übrigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweigerung von Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 78 FGO) - Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Rügeverzichts bei verweigerter Akteneinsicht - im Übrigen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bei Erhebung der Grundsteuer; Vereinbarkeit einer Grundsteuererhebung bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern mit der Vermögensteuerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes nach dem Bewertungsgesetz bei Erhebung der Grundsteuer; Vereinbarkeit einer Grundsteuererhebung bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern mit der Vermögensteuerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts; Versagung ...

  • datenbank.nwb.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Verweigerung der Akteneinsicht; Rügeverzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Akteneinsicht vor dem Finanzgericht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2118 (Ls.)
  • NVwZ 2010, 954
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Er ist durch das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs aber nicht verpflichtet, bereits das fachgerichtliche Verfahren auch als "Verfassungsprozess" zu führen (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Etwas anderes kann jedoch insbesondere dann gelten, wenn der Erfolg eines Rechtsmittels, wie etwa der revisionsrechtlichen Nichtzulassungsbeschwerde, von der Darlegung auch verfassungsrechtlicher Grundsatzfragen abhängt (vgl. BVerfGE 112, 50 ).

    Es entspricht den dem Grundgesetz zugrunde liegenden Vorstellungen über die Verteilung der Aufgaben von Fachgerichtsbarkeit und Verfassungsgerichtsbarkeit bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 112, 50 ), auch für die Beantwortung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung zunächst eine Auseinandersetzung der Fachgerichte und hier insbesondere des Bundesfinanzhofs mit den einfach- wie auch den verfassungsrechtlichen Aspekten des Falles zu erreichen.

  • BFH, 29.10.2004 - XI B 213/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Diese Folge wird vom Bundesfinanzhof allerdings nur für den Fall des sachkundig vertretenen Klägers angenommen (BFH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, BFH/NV 2005, S. 566 unter II.1.a bis c der Gründe;… vom 27. September 2007 - IX B 19/07 -, BFH/NV 2008, S. 27 unter 3. der Gründe;… so auch Thürmer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. Rn. 172 ).

    Vielmehr muss er das Übergehen seines Antrags rügen und dem Gericht Gelegenheit geben, zu dem Versäumnis Stellung zu nehmen und den Antrag zu bescheiden (BFH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, a.a.O.;… Urteil vom 27. Juni 2006 - VII R 34/05 -, BFH/NV 2006, S. 2024 unter II. 1 der Gründe).

  • BFH, 27.09.2007 - IX B 19/07

    Begründung eines Vorbehalts der Nachprüfung; Verletzung der …

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Soweit die angefochtene Entscheidung unter anderem auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2007 - IX B 19/07 -, BFH/NV 2008, S. 27 Bezug nehme, habe dieser Entscheidung ein Sachverhalt zugrunde gelegen, bei der der Kläger sachkundig vertreten gewesen sei.

    Diese Folge wird vom Bundesfinanzhof allerdings nur für den Fall des sachkundig vertretenen Klägers angenommen (…BFH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 - XI B 213/02 -, BFH/NV 2005, S. 566 unter II.1.a bis c der Gründe; vom 27. September 2007 - IX B 19/07 -, BFH/NV 2008, S. 27 unter 3. der Gründe;… so auch Thürmer, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. Rn. 172 ).

  • BFH, 04.11.2008 - II B 35/08

    Rechtliches Gehör und Akteneinsicht

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    I. unmittelbar gegen 1. a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. November 2008 - II B 35/08 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2008 - 11 K 3182/05 Gr,BG -, c) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Mülheim an der Ruhr vom 28. Juni 2005 - ... -, d) den Einheitswertbescheid des Finanzamts Mülheim an der Ruhr vom 13. April 2004 - ... -, 2. a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2008 - 14 A 1408/08 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. März 2008 - 5 K 4681/06 -, c) die Widerspruchsentscheidung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 9. August 2006 - ... -, d) den Grundsteuerbescheid der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 10. Januar 2006 - ... -, II. mittelbar gegen.

    Damit wird der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. November 2008 - II B 35/08 - gegenstandslos.

  • FG Düsseldorf, 24.01.2008 - 11 K 3182/05

    Einheitsbewertung des Grundvermögens;- Diskrepanz der Baukosten zwischen …

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    I. unmittelbar gegen 1. a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. November 2008 - II B 35/08 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2008 - 11 K 3182/05 Gr,BG -, c) die Einspruchsentscheidung des Finanzamts Mülheim an der Ruhr vom 28. Juni 2005 - ... -, d) den Einheitswertbescheid des Finanzamts Mülheim an der Ruhr vom 13. April 2004 - ... -, 2. a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2008 - 14 A 1408/08 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26. März 2008 - 5 K 4681/06 -, c) die Widerspruchsentscheidung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 9. August 2006 - ... -, d) den Grundsteuerbescheid der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 10. Januar 2006 - ... -, II. mittelbar gegen.

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Januar 2008 - 11 K 3182/05 Gr, BG - verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 103 Absatz 1 Grundgesetz.

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Elternunterhalt

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Denn die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sowie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und damit der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 113, 88 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Denn die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts sowie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und damit der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfGE 18, 85 ; 113, 88 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Sie müssen sich bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt über den gesamten Verfahrensstoff informieren können (BVerfGE 89, 28 m. w. N.).
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört daher auch die Möglichkeit der Akteneinsicht (vgl. BVerfGK 7, 205 ;… vgl. im Schrifttum u. a. Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 8. Aufl., Art. 103, Rn. 15;… Koch, in: Gräber, FGO, 6. Aufl. 2006, § 78 Rn. 1a).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
    Das Gebot rechtlichen Gehörs sichert daher den Beteiligten ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten im Prozess selbstbestimmt und situationsspezifisch gestalten können (vgl. BVerfGE 81, 123 ).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 34/05

    AdV - Sicherheitsleistung

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Zwischenlager Gorleben

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …

    Diese führte aus verfahrensrechtlichen Gründen zur Aufhebung des finanzgerichtlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Finanzgericht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2010, 1 BvR 3515/08, www.bverfg.de).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19

    Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt

    Rn. 49 (1) Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) verpflichtet das Gericht nicht nur, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, sondern auch die Beteiligten über die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu informieren (vgl. im Einzelnen: BVerfG, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08 - NVwZ 2010, 954 Rn. 36 m.w.N. und vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 - NJW 2018, 3631; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1982 - 5 C 84.80 - Buchholz 424.01 § 133 FlurbG Nr. 1;… Beschluss vom 3. August 2021 - 9 B 49.20 - juris Rn. 39).
  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen …

    Zwar mag für eine solche Stärkung sprechen, dass es sich um ein Prozessgrundrecht handelt (Art. 19 Abs. 4 GG, vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13. April 2010 - 1 BvR 3515/08, NVwZ 2010, 954) und in § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG der Grundsatz eines transparenten Verfahrens ausdrücklich Erwähnung gefunden hat, während das Verfahrensrecht des Konzessionierungsverfahrens im Übrigen weitgehend ungeregelt geblieben ist.
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