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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,100900
OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11 (https://dejure.org/2011,100900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.08.2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11 (https://dejure.org/2011,100900)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. August 2011 - 3 - 16/11 (REV) - 1 Ss 39/11 (https://dejure.org/2011,100900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 418 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • openjur.de

    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • Justiz Hamburg

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 206a StPO, § 418 Abs 3 S 2 StPO, Nr 146 Abs 2 RiStBV
    Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 206a; StPO § 418 Abs. 3 S. 2
    Protokollierung der mündlich erhobenen Anklage im beschleunigten Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschleunigtes Verfahren und das Sitzungsprotokoll

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ohne Anklageschrift muss im beschleunigten Verfahren wesentlicher Inhalt der mündlichen Anklage in Sitzungsprotokoll aufgenommen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Protokollierung der mündlich erhobenen Anklage im beschleunigten Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 631
  • NStZ 2012, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Eine Berichtigung des Protokoll setzt aber insoweit sichere Erinnerung der Urkundspersonen voraus (BGHSt 51, 298, 316).
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Auch im Rahmen einer (zulässigen) Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO hat das Revisionsgericht sämtliche Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen, weil das Berufungsgericht nicht nach § 329 Abs. 1 StPO entscheiden darf, wenn eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH, NStZ 2001, 440, 441; OLG Celle, NStZ 1994, 298).
  • BGH, 17.07.1968 - 3 StR 117/68

    Verfahrenshindernis nach Urteilserlaß

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Vorausgesetzt ist lediglich, dass eine Revisionsrüge (Verfahrens- oder Sachrüge) überhaupt zulässig erhoben wurde (vgl. BGHSt 16, 115; 22, 213, 216).
  • BGH, 16.06.1961 - 1 StR 95/61

    Mangelhafte Revisionsbegründung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Vorausgesetzt ist lediglich, dass eine Revisionsrüge (Verfahrens- oder Sachrüge) überhaupt zulässig erhoben wurde (vgl. BGHSt 16, 115; 22, 213, 216).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00

    Dokumentation der Anklageerhebung im beschleunigten Verfahren in Strafsachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Sowohl der Umstand der mündlichen Anklageerhebung überhaupt, als auch deren wesentlicher Inhalt kann gemäß §§ 273, 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (HansOLG Hamburg, StV 2000, 127; OLG Frankfurt, StV 2001, 341).
  • LG Köln, 31.01.2002 - 152-20/01
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Da der wesentliche Inhalt der Anklage gemäß § 418 Abs. 3 Satz 2 StPO in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen ist, muss er sich unmittelbar aus dem Sitzungsprotokoll entnehmen bzw. herauslesen lassen (…vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.; LG Köln StV 2003, 156).
  • OLG Celle, 26.01.1994 - 3 Ss 92/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Auch im Rahmen einer (zulässigen) Revision gegen ein Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO hat das Revisionsgericht sämtliche Verfahrensvoraussetzungen zu prüfen, weil das Berufungsgericht nicht nach § 329 Abs. 1 StPO entscheiden darf, wenn eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (vgl. BGH, NStZ 2001, 440, 441; OLG Celle, NStZ 1994, 298).
  • OLG Hamburg, 03.11.1999 - 2 Ss 117/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
    Sowohl der Umstand der mündlichen Anklageerhebung überhaupt, als auch deren wesentlicher Inhalt kann gemäß §§ 273, 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (HansOLG Hamburg, StV 2000, 127; OLG Frankfurt, StV 2001, 341).
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