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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10825
BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12 (https://dejure.org/2013,10825)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12 (https://dejure.org/2013,10825)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 2013 - 1 BvR 68/12, 1 BvR 965/12 (https://dejure.org/2013,10825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier zudem fehlende Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung trotz hoher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier zudem fehlende Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung trotz hoher ...

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG, § 93c BVerfGG, § 114 ZPO
    BVerfG stärkt Rechte des Bürgers in PKH-Verfahren

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    Art 3 GG, § 93c BVerfGG, § 114 ZPO

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Prozesskostenhilfe trotz hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier zudem fehlende Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung trotz hoher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 3 GG, § 93c BVerfGG, § 114 ZPO
    BVerfG stärkt Rechte des Bürgers in PKH-Verfahren

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 3 GG, § 93c BVerfGG, § 114 ZPO
    BVerfG stärkt Rechte des Bürgers in PKH-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2013
  • AnwBl 2013, 556
  • AnwBl Online 2013, 212
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
    Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 < 357 f.>).

    Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist; die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen jedoch nicht überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 < 357 f.>).

    Zwar brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 < 357>); und auch ist es vertretbar, Mutwilligkeit anzunehmen, wenn bei zweifelhaften Erfolgsaussichten die aufzuwendenden Kosten ein Mehrfaches der geltend zu machenden Forderung betragen (…vgl. Motzer, in: MüKo, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 114 Rn. 86;… LG Ulm, NJW-RR 1990, S. 637).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger …

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
    Mögliche Erfolgsaussichten der Klage ergaben sich hier jedoch nicht allein aus einem zivilprozessualen Notwendigkeiten folgenden Beweisbeschluss, sondern überdies schon aus den Attesten zweier behandelnder Ärzte, die konkrete Hinweise auf eine entsprechende Verletzung der Beschwerdeführerin erhielten (vgl. auch BGH, NJW 2008, S. 2845).

    Die Beschwerdeführerin ging bei Erhebung der Klage zu Recht davon aus (vgl. BGH, NJW 2008, S. 2845 m.w.N.), dass eine Vernehmung der von ihr benannten Zeugen prinzipiell ausreicht, um die Wucht der Kollision und die dadurch bedingten Verletzungsfolgen zu beweisen.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
    Rn. 21 3. Das besondere Gewicht der Grundrechtsverletzung ist durch die Verkennung des durch das Gebot der Rechtsschutzgleichheit gewährten Schutzes jeweils indiziert (vgl. BVerfGE 90, 22 < 25>).
  • BVerfG, 23.01.1986 - 2 BvR 25/86

    Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussicht der Klage - Weitere Beweiserhebung - …

    Auszug aus BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
    Denn einen von einer Partei beantragten Beweis müssen die Gerichte gemäß der bundesgerichtlichen Rechtsprechung grundsätzlich selbst dann erheben, wenn sie die Richtigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache für sehr unwahrscheinlich halten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 1986 - 2 BvR 25/86 -, NVwZ 1987, S. 786).
  • LG Ulm, 01.02.1990 - 1 T 25/89
    Auszug aus BVerfG, 21.03.2013 - 1 BvR 68/12
    Zwar brauchen Unbemittelte nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 81, 347 < 357>); und auch ist es vertretbar, Mutwilligkeit anzunehmen, wenn bei zweifelhaften Erfolgsaussichten die aufzuwendenden Kosten ein Mehrfaches der geltend zu machenden Forderung betragen (…vgl. Motzer, in: MüKo, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 114 Rn. 86; LG Ulm, NJW-RR 1990, S. 637).
  • BGH, 10.08.2017 - III ZA 42/16

    Prozesskostenhilfeverfahren: Bewilligung für das Mahnverfahren; Mutwilligkeit der …

    Aus der gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit folgt, dass die mittellose Partei nur einer solchen "normalen" Partei gleichgestellt werden muss, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (BVerfG, NJW 1991, 413; NJW 2013, 2013, 2014).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 238/15

    Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung wegen Verursachung des …

    Rn. 23 Diese Erwägungen gehen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einher, wonach Unbemittelte im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG nur solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden brauchen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (BVerfG NJW 2013, 2013, 2014).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH und Entscheidung einer …

    Jedoch überschreiten die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2013 - 1 BvR 68/12 u. a. -, NJW 2013, S. 2013).
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