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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,23913
BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14 (https://dejure.org/2014,23913)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2014 - 1 BvR 725/14 (https://dejure.org/2014,23913)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 (https://dejure.org/2014,23913)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Rückführung eines in einem Waisenhaus untergebrachten Kleinkindes zu seiner Mutter und Sorgerechtsentzug verletzen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung der Rückführung eines in einem Waisenhaus untergebrachten Kleinkindes zu seiner Mutter und Sorgerechtsentzug verletzen Elternrecht (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung gegen die Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts; Entzug des Sorgerechts gegenüber einem Elternteil für ein bereits von diesem getrenntes Kind; Rückführungsbegehren der Eltern bzgl. ihres bereits fremduntergebrachten Kindes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Entziehung von Teilbereichen des Sorgerechts; Entzug des Sorgerechts gegenüber einem Elternteil für ein bereits von diesem getrenntes Kind; Rückführungsbegehren der Eltern bzgl. ihres bereits fremduntergebrachten Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückführung eines in einem Waisenhaus untergebrachten Kleinkindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückführung eines in einem Waisenhaus untergebrachten Kleinkindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2936
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Die Beschwerdeführer wenden sich gegen den Entzug von Teilbereichen des …

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Das Kindeswohl gebietet es, die neuen gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner neuen Obhut nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar sind (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 31).

    Sind die Eltern nicht ohne Weiteres in der Lage, den erzieherischen Herausforderungen gerecht zu werden, vor die sie im Fall der - sei es auch zeitlich gestreckten - Rückkehr eines über längere Zeit fremduntergebrachten Kindes gestellt sind, sind sie hierbei durch öffentliche Hilfen zu unterstützen (§ 1666a Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 35, m.w.N.).

    Rn. 41 Schließlich hat das Gericht nicht hinreichend in Rechnung gestellt, dass in Fällen, in denen die Rückkehr eines Kindes zu seinen Eltern nicht sofort erfolgen kann, der durch Aufrechterhaltung der Trennung bewirkte Grundrechtseingriff grundsätzlich nur dann verhältnismäßig im engeren Sinne ist, wenn der Staat durch geeignete Fördermaßnahmen auf eine langfristige Rückführung des Kindes hinwirkt und die Rückführungsperspektive offenhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 32; BGH…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 68/11 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie oder einer Rückführung in die Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    Rn. 20 c) Die Trennung des Kindes von seinen Eltern darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen und aufrechterhalten werden (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 25).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 28; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 11).

    Weil bereits der vorläufige Entzug des Sorgerechts einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Eltern und des Kindes darstellt und weil schon die vorläufige Herausnahme des Kindes aus der Familie oder die vorläufige Aufrechterhaltung der bereits erfolgten Trennung Tatsachen schaffen kann, welche später nicht ohne Weiteres rückgängig zu machen sind, sind grundsätzlich auch bei einer Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 19 ff.).

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens …

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Hier gilt daher umso mehr, dass vorrangig versucht werden muss, den Schutz des Kindes durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ) und eine behutsame Rückführung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 68/11 -, juris, Rn. 29).

    Rn. 41 Schließlich hat das Gericht nicht hinreichend in Rechnung gestellt, dass in Fällen, in denen die Rückkehr eines Kindes zu seinen Eltern nicht sofort erfolgen kann, der durch Aufrechterhaltung der Trennung bewirkte Grundrechtseingriff grundsätzlich nur dann verhältnismäßig im engeren Sinne ist, wenn der Staat durch geeignete Fördermaßnahmen auf eine langfristige Rückführung des Kindes hinwirkt und die Rückführungsperspektive offenhält (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 2882/13 -, juris, Rn. 32; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 68/11 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Hier gilt daher umso mehr, dass vorrangig versucht werden muss, den Schutz des Kindes durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ) und eine behutsame Rückführung zu ermöglichen (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 68/11 -, juris, Rn. 29).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Dabei kann sich die verfassungsgerichtliche Kontrolle wegen des besonderen Eingriffsgewichts auch auf einzelne Auslegungsfehler sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts erstrecken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 26;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 25).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder eine Gefahr gegenwärtig in einem solchen Maße besteht, dass sich bei ihrer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 28;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 -, juris, Rn. 11).

  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Rn. 43 5. Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 105, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • EGMR, 12.07.2001 - 25702/94

    Umfang einer an die Großen Kammer verwiesenen "Rechtssache" im Sinne des Art. 43 …

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Das Gebot, Maßnahmen zur Familienzusammenführung zu prüfen, gewinnt gerade im Falle der Trennung eines Kindes unmittelbar nach der Geburt mit Zeitablauf zunehmend an Gewicht (vgl. EGMR (GK), K. u. T. ./. Finnland, Urteil vom 12. Juli 2001, Nr. 25702/94, NJW 2003, S. 809).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Sorgeerklärungen

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14
    Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts, ohne die Elternverantwortung nicht ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines …

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes …

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Minderjährigenbeschwerde

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …

  • BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98

    Entziehung des Sorgerechts bei einer psychisch kranken Mutter

  • BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge

  • BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83

    Voraussetzungen der Entziehung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts und …

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …

    Die Fachgerichte werden dem regelmäßig nicht gerecht, wenn sie ihren Blick nur auf die Verhaltensweisen der Eltern lenken, ohne die sich daraus ergebenden schwerwiegenden Konsequenzen für die Kinder darzulegen (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, juris, Rn. 24, 26 f.;… vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, juris, Rn. 23, 26 f.;… vom 7. April 2014 - 1 BvR 3121/13 -, juris, Rn. 26 f.;… vom 24. März 2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 31 f.; BVerfGK 19, 295 ).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2018 - 2 UF 41/18

    Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge

    Aufgabe des Staates ist es daher nicht, die im Interesse des Kindeswohls objektiv beste Art der Sorgerechtsausübung - soweit eine solche überhaupt festgestellt werden kann - sicherzustellen, sondern staatliche Maßnahmen können erst dann ergriffen werden, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17; Beschluss vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar (BVerfG NJW 2014, S. 2936;… FamRZ 2015, S. 112).

    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (…BVerfG FamRZ 2015, S. 112;… FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (…BVerfG FamRZ 2015, S. 112;… FamRZ 2010, S. 713; NJW 2014, S. 2936;… Palandt, BGB, 74. Aufl., § 1666 Rz. 7).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (…BVerfG FamRZ 2015, S. 112;… FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936;… FamRZ 2014, S. 907).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt dabei voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…BVerfG FamRZ 2015, S. 112;… FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Sie darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (…BVerfG FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende …

    Sind die Eltern willens, die Gefahr für ihr Kind im Wege der Fremdunterbringung abzuwenden, ist ein familiengerichtliches Einschreiten grundsätzlich nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, juris, Rn. 39;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, juris, Rn. 22 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.2016 - 6 UF 8/16

    Rückführungsverlangen der Kindesmutter und familiengerichtliche Anordnung eines …

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG Beschluss vom 20. Januar 2016 - 1 BvR 2742/15 -, juris; FamRZ 2015, 112; 2014, 1266; 2012, 938 und 1127 m.z.w.N.; NJW 2014, 2936; FF 2014, 295; BGH FamRZ 2014, 543; FF 2012, 67 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2010, 720; Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, NZFam 2015, 1076, und vom 5. Dezember 2013 - 6 UF 132/13 -, ZKJ 2014, 117 m.z.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 2. Februar 2016 - 9 UF 51/15 -).

    Das Kindeswohl gebietet es, die neuen, gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner neuen Obhut nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Grundrechtsposition des Kindes noch hinnehmbar sind (BVerfG NJW 2014, 2936; FamRZ 2014, 1266; 2010, 865; 2000, 1489; Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2015 - 6 UF 20/15 -, NZFam 2015, 1076, vom 31. Mai 2012 - 6 UF 20/12 -, FamRZ 2013, 389, und vom 13. Oktober 2011 - 6 UF 108/11 -, FamRZ 2012, 463, jeweils m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage kommt dem Bindungsabbruch grundsätzlich geringere Bedeutung zu als bei der Rückführung aus einer Dauerpflegefamilie (vgl. BVerfG NJW 2014, 2936; FamRZ 2014, 907 und 1266).

  • OLG Hamm, 09.03.2015 - 8 UF 156/14

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der …

    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar (BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 17;… BVerfG, FamRZ 2015, S. 112 Tz. 22).

    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (…BVerfG, FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23BVerfG, FamRZ 2014, S. 1266 Tz. 30; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18;… BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18).

    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (…FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23;… BVerfG, FamRZ 2010, S. 713 Tz. 46; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18;… BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18;… Palandt-Götz, a.a.O., § 1666 Rz. 7).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (…BVerfG, FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23;… BVerfG, FamRZ 2014, S. 1266 Tz. 30; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18;… BVerfG, FamRZ 2014, S. 907 Tz. 18;… BVerfG, FamRZ 2010, S. 713 Tz. 34).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…BVerfG, FamRZ 2015, S. 112 Tz. 23;… BVerfG, FamRZ 2014, S. 1266 Tz. 30; BVerfG, NJW 2014, S. 2936 Tz. 18).

    Die Trennung des Kindes von seinen Eltern ist allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, und darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (…BVerfG, FamRZ 2014, S. 1266 Tz. 28; NJW 2014, S. 2936 Tz. 17).

  • BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Begründungsobliegenheit …

    Rn. 24 dd) Mit diesen materiell- und verfahrensrechtlichen Maßgaben des Grundgesetzes korrespondieren außerdem Anforderungen an die Begründung der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, Rn. 24 und 26 f.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N., jeweils zu Art. 6 Abs. 3 GG).

    Selbst wenn dessen Untersuchung und Behandlung wegen einer Kindeswohlgefährdung geboten gewesen wäre, ist die gerichtliche Anordnung zur Abwendung einer dem Kind drohenden Gefahr insbesondere dann nicht erforderlich, wenn der Beschwerdeführer zu 1) alle im Zusammenhang hiermit notwendig werdenden Mitwirkungshandlungen vornimmt oder vorzunehmen bereit ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, Rn. 39;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, Rn. 29).

  • BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des …

    Rn. 43 dd) Mit den vorgenannten materiell- und verfahrensrechtlichen Maßgaben des Grundgesetzes korrespondieren außerdem Anforderungen an die Begründung der fachgerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, Rn. 24 und 26 f.;… vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.;… vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3 …und vom 24. November 2020 - 1 BvR 2318/19 -, Rn. 24; jeweils zu Art. 6 Abs. 3 GG).
  • BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die fachgerichtliche Konkretisierung der …

    Die Fachgerichte werden dem regelmäßig nicht gerecht, wenn sie ihren Blick nur auf die Verhaltensweisen der Eltern lenken, ohne die sich daraus ergebenden schwerwiegenden Konsequenzen für die Eltern darzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, Rn. 24 und 26 f.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1084/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG …

    Selbst wenn eine Fremdunterbringung geboten ist, kann der Sorgerechtsentzug zur Abwendung einer dem Kind drohenden Gefahr insbesondere dann entbehrlich sein, wenn der erziehungsberechtigte Elternteil die Fremdunterbringung mitträgt und unterstützt und alle in diesem Zusammenhang notwendig werdenden Mitwirkungshandlungen vornimmt beziehungsweise vorzunehmen bereit ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2014 - 1 BvR 725/14 -, juris, Rn. 39).
  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Inobhutnahme eines …

  • BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die …

  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
  • OLG Stuttgart, 21.11.2019 - 16 WF 181/19

    Namensrecht: Familiengerichtliche Genehmigung eines Antrags auf Änderung des …

  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 UF 58/23

    Entziehung von Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur …

  • OLG Schleswig, 16.04.2019 - 10 UF 13/19

    Elterliche Sorge: Sorgerechtsentziehung zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung

  • KG, 27.04.2015 - 16 UF 244/14

    Elterliche Sorge: Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge; …

  • OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21

    Ruhen der elterlichen Sorge bei Mitwirkungsbereitschaft eines inhaftierten …

  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2024 - 6 UF 102/24

    Auflagen zum Schutz des Kindes bei Kindeswohlgefährdung durch Stiefvater

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2025 - 6 UF 102/24

    Auflagen zum Schutz des Kindes bei Kindeswohlgefährdung durch Stiefvater

  • AG Leverkusen, 07.09.2022 - 32 F 210/22
  • AG Soest, 05.02.2016 - 18 F 193/13

    Regelung des Umgangs der leiblichen Eltern mit dem Kind durch Berücksichtigung …

  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 11 UF 156/15

    Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Vormund wegen einer …

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