Rechtsprechung
| KG, 27.06.2013 - 20 U 19/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 34 StGB, § 170 Abs 1 StPO, § 823 Abs 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
Haftung von Ärzten wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht: Information von Jugendamt und Landeskriminalamt bei Verdacht einer Kindesmisshandlung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 34
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der ärztlichen Schweipflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der ärztlichen Schweipflicht bei Verdacht auf Kindesmisshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verdacht auf Kindesmisshandlung - Ärzte dürfen dem Jugendamt und der Polizei begründeten Verdacht melden
- auw.de (Kurzinformation)
Ärztliche Schweigepflicht nicht um jeden Preis
- aerztezeitung.de (Pressebericht)
Kindeswohl - Wann man die Schweigepflicht brechen darf
- prof-mayer-kollegen.de (Leitsatz)
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht auch bei Verdacht von Kindesmisshandlung?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.12.2011 - 13 O 423/09
- KG, 27.06.2013 - 20 U 19/12
Papierfundstellen
- NJW 2014, 640
- MDR 2013, 1162
- FamRZ 2014, 607
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG München I, 07.01.2009 - 9 O 20622/06
Schmerzensgeld für Eltern und ein Kleinkind bei unberechtigter Kindesentziehung …
Auszug aus KG, 27.06.2013 - 20 U 19/12
Rn. 74 Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich dabei von dem Fall, welcher der von den Klägern angeführten Entscheidung des Landgerichts München vom 7.1.09 - 9 O 20622/06 - zugrunde lag:.
- OLG Nürnberg, 29.03.2017 - 4 U 1162/13
Pferdehalter haftet auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das …
Die Unaufklärbarkeit des Reitunfalles führt gem. § 834 Satz 1 BGB i. V. m. einer entsprechenden Anwendung des § 254 Abs. 1 BGB hier dazu, dass das vermutete (Mit-)Verschulden der Geschädigten anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1992, NJW 1992, 2474; Urteil vom 25.03.2014, NJW 2014, 640 [richtig: NJW 2014, 640 - d. Red.] ; OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1974, VersR 1974, 865).
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