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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38856
BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 (https://dejure.org/2013,38856)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 (https://dejure.org/2013,38856)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 (https://dejure.org/2013,38856)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - unzureichende fachgerichtliche Deutung einer Frage als Tatsachenbehauptung - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 11 Abs 1 LMG RP 2005, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - unzureichende fachgerichtliche Deutung einer Frage als Tatsachenbehauptung - Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pressefreiheit bei einer Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen auf dem Titelblatt einer Zeitschrift

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Pressefreiheit bei einer Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen auf dem Titelblatt einer Zeitschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Pressefreiheit bei einer Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen auf dem Titelblatt einer Zeitschrift

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - unzureichende fachgerichtliche Deutung einer Frage als Tatsachenbehauptung - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Mehrdeutiger Fragesatz in Presseveröffentlichung verpflichtet Fachgerichte zur Abwägung im Sinne der Pressefreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 766
  • ZUM 2014, 580
  • afp 2014, 433
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
    Der Schutz des Grundrechts erstreckt sich auch auf das Titelblatt einer Publikation (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Wegen der besonderen Bedeutung, die dem Titelblatt von Zeitschriften zukommt, ist eine solche Beeinträchtigung regelmäßig als schwerwiegend anzusehen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Das gilt besonders für Zeitungen und Zeitschriften, die weniger im Abonnement als im freien Verkauf abgesetzt werden und deswegen mit jeder Ausgabe neu um das Interesse des Publikums werben müssen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelte (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
    Ist ein Fragesatz mehreren Deutungen zugänglich, von denen ihn eine als echte, die andere als rhetorische Frage erscheinen lässt, müssen die Gerichte jedoch beide Deutungen erwägen und ihre Wahl begründen (vgl. BVerfGE 85, 23 ).

    Die Zuordnung muss unter Berücksichtigung von Kontext und Umständen der Äußerung erfolgen (vgl. BVerfGE 85, 23 ).

    Im Zweifel ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes - ebenso wie von einem weiten Meinungsbegriff - von einem weiten Fragebegriff auszugehen (vgl. BVerfGE 85, 23 ).

  • BVerfG, 09.07.2013 - 1 BvR 1660/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zwangsgeld zur Durchsetzung …

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
    2. gegen a) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 6. Mai 2013 - 3 W 42/13 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 19. Februar 2013 - 6 O 114/12 - - 1 BvR 1660/13 -.

    Rn. 13 3. Das Bundesverfassungsgericht lehnte zwei Anträge der Beschwerdeführerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Erfolgsaussichten vorliegend ersichtlich nicht ausgeschlossen seien, aber nicht erkennbar sei, dass die Nachteile der Beschwerdeführerin im Verhältnis zu den drohenden Nachteilen des Verfügungsklägers so schwer wiegen würden, dass das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zwingend einschreiten müsste (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Oktober 2012 - 1 BvR 2102/12 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2013 - 1 BvR 1660/13 -).

  • OLG Zweibrücken, 05.09.2012 - 4 U 72/12
    Auszug aus BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
    Ortenberger Straße 47, 77654 Offenburg - 1. gegen a) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 6. November 2012 - 3 W 152/12 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 11. September 2012 - 6 O 114/12 -, c) den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5. September 2012 - 4 U 72/12 -, d) das Endurteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. April 2012 - 6 O 114/12 - - 1 BvR 2102/12 -,.

    Das Endurteil und die Beschlüsse des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 24. April 2012, vom 11. September 2012 und vom 19. Februar 2013 - 6 O 114/12 - und die Beschlüsse des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 5. September 2012 - 4 U 72/12 -, vom 6. November 2012 - 3 W 152/12 - und vom 6. Mai 2013 - 3 W 42/13 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
    Insbesondere fehlt ihnen nicht das Rechtsschutzbedürfnis, denn es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
  • BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Abdruck einer …

    Auszug aus BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12
    Insbesondere fehlt ihnen nicht das Rechtsschutzbedürfnis, denn es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …

    Dies gilt auch für die Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine echte Frage handelt (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034 f.; BVerfGE 85, 23, 33; BVerfG NJW 2014, 766, 767).

    Ein Fragesatz ist nämlich keine echte Frage in diesem Sinne, wenn er nicht auf eine Antwort durch einen Dritten gerichtet oder nicht für verschiedene Antworten offen ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034 f.; BVerfGE 85, 23, 31 ff.; BVerfG, NJW 2003, 660, 661; BVerfG NJW 2014, 766, 767).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Rn. 13 Dies gilt auch für die Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine echte Frage handelt (…vgl. Senatsurteile vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, BGHZ 203, 239 Rn. 19; vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 38/03, NJW 2004, 1034, 1035; BVerfGE 85, 23, 33; BVerfG NJW 2014, 766, 767).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …

    Denn die Frage der Beklagten gibt auch im Kontext der weiteren Berichterstattung - insbesondere der der Frage nachfolgenden Ausführungen - keine Antwort vor, sondern ist für verschiedene Antworten offen und damit als echte Frage und Meinungsäußerung zu qualifizieren (vgl. BVerfGE 85, 23; BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer d. Ersten Senats v. 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, 766;… BGH, Urt. v. 09.12.2003 - VI ZR 38/03 -, NJW 2004, 1034; BGHZ 203, 239).
  • BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck …

    Die angegriffenen Entscheidungen verletzten die Pressefreiheit der Beschwerdeführerin, da die Fachgerichte sich nicht in einer den Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 GG genügenden Weise mit der Einordnung des Fragesatzes auf der Titelseite auseinandergesetzt hätten; insbesondere damit, ob er eine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung enthalte (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).

    Trotz Feststellung der Erledigung der Hauptsache durch das angegriffene Urteil nach Abdruck der Gegendarstellung besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Klärung der Rechtmäßigkeit der ursprünglich streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. insoweit bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).

  • OLG Köln, 06.04.2017 - 15 U 92/16

    Köln Reporter durfte über Carolin Kebekus und Serdar Somuncu berichten

    Offen bleiben kann insoweit, ob es sich um eine echte oder eine rhetorische Frage handelt (vgl. hierzu BVerfGE 85, 23; BVerfG, Beschl. d. 3. Kammer d. Ersten Senats v. 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, 766;… BGH, Urt. v. 09.12.2003 - VI ZR 38/03 -, NJW 2004, 1034; BGHZ 203, 239).
  • BVerfG, 21.12.2016 - 1 BvR 1081/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) …

    Es besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).

    Ein Verstoß gegen die Pressefreiheit läge vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, NJW 2008, S. 1654 und der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ).

  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur …

    Die Beschwerdeführerin hat trotz zwischenzeitlichen Abdrucks der Gegendarstellung ein fortwirkendes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Gegendarstellung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 13 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12 u.a. -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14

    Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die …

    Rn. 12 Auf die Verfassungsbeschwerden der Beklagten hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 4. November 2013 (1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, veröffentlicht u.a. in NJW 2014, 766 und in juris) die Entscheidungen der Zivilgerichte betreffend den Gegendarstellungsanspruch im Erkenntnis- und im Vollstreckungsverfahren aufgehoben und das Verfahren insgesamt an das Landgericht Frankenthal (Pfalz) zurückverwiesen.

    Das ist jedoch nicht geschehen, sondern die Sache wurde lediglich zur erneuten Deutung und Einordnung der Erstmitteilung im Lichte von Art. 5 Abs. 1 GG an das Landgericht zurückverwiesen, da nicht auszuschließen sei, dass dieses bei erneuter Befassung zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen werde (NJW 2014, 766, 767 a. E.).

    Rn. 27 Bedacht ist, dass für die Beklagte als Presseunternehmen die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf dem Titelblatt ihrer Zeitschrift einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Rechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 EMRK darstellt, der nur bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen nach § 11 LMG Rheinland-Pfalz gerechtfertigt ist; hierzu gehört insbesondere auch, dass es sich bei der Erstmitteilung für den Leser unabweisbar um eine Tatsachenbehauptung handeln muss (BVerfG NJW 2014, 766; BVerfG MMR 2008, 327, 328, 330; BVerfG NJW 1998, 1381, 1382 f.).

    Sie lassen sich weder als Werturteile noch als Tatsachenbehauptungen einordnen, stehen jedoch, da sie nicht an den Kriterien von Wahrheit und Unwahrheit gemessen werden können, Werturteilen gleich; im Zweifel ist von einem weiten Fragebegriff auszugehen (BVerfG NJW 2014, 766, 767 m. w. N.).

  • LG Offenburg, 06.08.2026 - 2 O 170/26

    Wieder Gegendarstellungsanspruch gegen das Boulevard

    Dies folge auch aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 967/05, NJW 2008, 1654 Rn. 26, 28; BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 767).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, ein Gegendarstellungsanspruch könne nur bestehen, wenn die beanstandete Äußerung "mit hinreichender Deutlichkeit als Tatsachenbehauptung ... qualifiziert werden muss" (BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 767).

    Dabei wird nicht verkannt, dass die Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen auf dem Titelblatt einer Zeitschrift das Grundrecht auf Pressefreiheit in besonderem und schwerwiegendem Maße berührt (BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 766).

    Denn das Titelblatt prägt die Identität eines Publikationsorgans unter der Vielzahl der Presseerzeugnisse und dient als Erkennungsmerkmal (näher BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 767).

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2026 - 10 U 2/26

    Gegendarstellungsanspruch gegen Boulevardmagazin

    Dies folge auch aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 967/05, NJW 2008, 1654 Rn. 26, 28; BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 767).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, ein Gegendarstellungsanspruch könne nur bestehen, wenn die beanstandete Äußerung "mit hinreichender Deutlichkeit als Tatsachenbehauptung ... qualifiziert werden muss" (BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 767).

    Dabei wird nicht verkannt, dass die Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen auf dem Titelblatt einer Zeitschrift das Grundrecht auf Pressefreiheit in besonderem und schwerwiegendem Maße berührt (BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 766).

    Denn das Titelblatt prägt die Identität eines Publikationsorgans unter der Vielzahl der Presseerzeugnisse und dient als Erkennungsmerkmal (näher BVerfG, Beschl. v. 4.11.2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13, NJW 2014, 766, 767).

  • OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 56/16
  • OLG Rostock, 21.02.2018 - 2 U 16/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einer Internet-Presseberichterstattung: …

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