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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5230
BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14 (https://dejure.org/2015,5230)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - VIII ZR 38/14 (https://dejure.org/2015,5230)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 (https://dejure.org/2015,5230)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 346 Abs. 3 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Käuferpflicht zur Herausgabe einer Kaskoentschädigung nach Brandzerstörung des Fahrzeugs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 346 Abs 1 BGB, § 346 Abs 3 S 2 BGB, § 348 BGB, § 398 BGB, § 434 BGB
    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Käuferpflicht zur Herausgabe einer Kaskoentschädigung nach Brandzerstörung des Fahrzeugs

  • verkehrslexikon.de

    Keine Käuferpflicht zur Herausgabe einer Kaskoentschädigung nach Brandzerstörung des Fahrzeugs bei Wandlung des Kaufvertrages

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Käufers eines kaskoversicherten Fahrzeugs zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Herausgabe der Bereicherung (hier: Anspruch auf die Versicherungsleistung) des Käufers eines kaskoversicherten Kfz nach Untergang der Sache

  • rabüro.de

    Zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs nach Untergang des Fahrzeugs

  • Betriebs-Berater

    Zur Herausgabeverpflichtung eines kaskoversicherten Kfz-Käufers nach Untergang der Sache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 346 Abs. 3 S. 2
    Verpflichtung des Käufers eines kaskoversicherten Fahrzeugs zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags nach Untergang des Fahrzeugs

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nach Rücktritt Fahrzeug ausgebrannt - Ansprüche gegen Versicherung abzutreten?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs - Kein Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers wegen Abtretung eines ungeklärten Anspruchs des Käufers gegen Kaskoversicherung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Ansprüche dürfen nicht an Bedingungen geknüpft sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zerstörung eines Gebrauchtwagens nach Rücktritt und vor Rückgabe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Käufers nach Untergang des kaskoversicherten Fahrzeugs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Herausgabeverpflichtung eines kaskoversicherten Kfz-Käufers nach Untergang der Sache

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach Untergang des Autos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bereicherungsrechtliche Ansprüche eines Käufers nach Untergang des kaskoversicherten Fahrzeugs

  • handelsblatt.com (Pressemeldung, 25.03.2015)

    Neuwagen-Käufer kann bei Mängeln Geld zurückverlangen

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 25.03.2015)

    Geld zurück für abgebranntes Auto

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zur Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs (hier infolge eines Brandes)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mängelfahrzeug: Rückgabe ohne Bedingungen möglich - BGH gibt Neuwagenkäufer recht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Käuferrechte bei Untergang der Kaufsache gestärkt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Trotz ausgebranntem Auto Rücktritt vom Kaufvertrag möglich

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Zurückbehaltungsrecht bei Versicherungsansprüchen?

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Bereicherungshaftung nach § 346 Abs. 3 S. 2 BGB (Christof Peter; ZJS 2015, 370)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückabwicklung eines Neuwagen-Kaufvertrages nach Untergang des Fahrzeugs

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Leistung: endgültige Vermögensübertragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1748
  • ZIP 2015, 1232
  • ZIP 2015, 31
  • MDR 2015, 13
  • MDR 2015, 646
  • NZV 2015, 333
  • NJ 2015, 298
  • WM 2015, 1578
  • BB 2015, 1217
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14
    Erlangt im Sinne des hier anwendbaren § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB ist etwas erst dann, wenn es sich aufgrund des Bereicherungsvorgangs im Vermögen des Bereicherten konkret manifestiert und dadurch eine Verbesserung seiner Vermögenslage eintritt (BGH, Urteil vom 7. Januar 1971, VII ZR 9/70, BGHZ 55, 128, 131;… Palandt-Sprau, BGB, 74. Aufl. § 812 Rn. 8).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom …

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14
    Rn. 16 Gemäß § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB, der eine Rechtsfolgenverweisung auf das in §§ 812 ff. BGB geregelte Bereicherungsrecht enthält (Senatsurteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 Rn.16 mwN), hat der Rückgewährschuldner, der nach § 346 Abs. 3 Satz 1 BGB keinen Wertersatz nach § 346 Abs. 2 BGB zu leisten hat, eine verbleibende Bereicherung herauszugeben.
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 24/82
    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 38/14
    Denn selbst wenn dies der Fall sein sollte - ähnlich wie es der Bundesgerichtshof für die Anwendbarkeit der Vorgängervorschrift zu § 285 BGB, nämlich § 281 BGB aF, angenommen hatte (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1982 - V ZR 24/82, NJW 1983, 929 unter B) -, ergibt sich daraus kein Anspruch der Beklagten.
  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Rückforderung der Bereicherung auf Grund unentgeltlicher Löschung eines …

    Erlangt ist dabei nur, was sich aufgrund des Bereicherungsvorgangs im Vermögen des Bereicherten konkret manifestiert hat, so dass eine Verbesserung seiner Vermögenslage eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14, juris Rn. 19 mwN).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2023 - 2 U 36/22

    Erfolgreiche Klage gegen Online-Casino auf Rückzahlung von 60.595,95 EUR

    In diesem Sinne erlangt ist etwas, wenn es sich auf Grund des Bereicherungsvorgangs im Vermögen des Bereicherten konkret manifestiert und dadurch eine Verbesserung seiner Vermögenslage eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 38/14, NJW 2015, 1748, Rn. 19 m.w.N.).
  • LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16

    Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss …

    Dafür, dass die Klägerin den vorgenannten Ersatzanspruch wegen des Hagelschadens nicht abtreten könnte (vgl. BGH, NJW 2015, 1748 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 38/14] ), ist nichts ersichtlich.
  • OLG Brandenburg, 16.03.2023 - 10 U 120/22

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Motorrad; StrEG -Entschädigung bei …

    Unzweifelhaft dabei ist, dass nicht erst die ausgezahlte Ersatzleistung, sondern auch schon der darauf gerichtete Anspruch nach § 346 Abs. 3 S. 2 BGB herauszugeben ist (so für Haftpflichtansprüche BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 -, Rn. 17, juris).

    Hierzu hat der BGH ausgeführt, dass ein etwaiger, noch im Prüfungsstadium befindlicher und wegen der verweigerten Genehmigung derzeit nicht abtretbarer Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Versicherungsleistung keine herausgabefähige Bereicherung im Sinn des § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB darstellt (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 -, Rn. 19, juris).

  • OLG Bremen, 16.10.2024 - 1 U 18/24

    Wann besteht ein Auskunftsanspruch gegen den Vertragspartner?

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof für die Gesetzeslage nach der Schuldrechtsreform die Anwendbarkeit des § 285 BGB n.F. auf Rückgewähransprüche nach § 346 Abs. 1 BGB offengelassen und - allerdings obiter - die Argumente gegen eine solche Anwendung des § 285 BGB als beachtlich bezeichnet (siehe BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 38/14, juris Rn. 21, NJW 2015, 1748).
  • LG Ellwangen/Jagst, 08.01.2026 - 6 O 56/24

    Bemessung der Ansprüche auf Hinterbliebenengeld bzw. Schmerzensgeld im Fall der …

    Rn. 187 Erlangt ist dasjenige, was sich aufgrund des Bereicherungsvorgangs im Vermögen des Bereicherten konkret manifestiert und dadurch eine Verbesserung der Vermögenslage herbeiführt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14, Rn. 19; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 16. Oktober 2023 - 2 U 36/22, Rn. 79; OLG Frankfurt…, Urteil vom 16. November 2023 - 16 U 149/22, Rn. 65; OLG Frankfurt…, Urteil vom 16. November 2023 - 16 U 150/22, Rn. 54; OLG Frankfurt…, Urteil vom 16. November 2023 - 16 U 192/22, Rn. 47, jew. zit. nach juris).
  • SG Aachen, 31.05.2023 - S 6 KR 513/20
    Denn hierunter wird jede Verbesserung der Vermögenslage des Bereicherten verstanden (statt vieler etwa BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 38/14 = juris, Rdnr. 19).
  • LG Berlin, 12.07.2018 - 7 O 221/17

    Unwirksame Beitragserhöhungen der Krankenversicherung wegen fehlender …

    Rn. 69 aa) Voraussetzung einer solchen Saldierung wäre, dass derartige künftige Vorteile (z.B. Altersrückstellungen) dem jeweiligen Versicherungsnehmer bestandskräftig zugeflossen sind und bei diesem schon aktuell ein bezifferbarer Vermögensvorteil verbleibt (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 38/14 -, juris Rn. 19).
  • AG Frankfurt/Main, 15.09.2026 - 30071 C 34/26
    Erlangt ist etwas im bereicherungsrechtlichen Sinne daher erst dann, wenn es sich aufgrund eines Bereicherungsvorganges konkret im Vermögen des Bereicherten manifestiert und dadurch eine Verbesserung seiner Vermögenslage eintritt (BGH, Urteil vom 25.3.2015 - VIII ZR 38/14, NJW 2015, 1748 Rn. 19).
  • SG Aachen, 21.07.2023 - S 6 KR 436/20
    Denn hierunter wird jede Verbesserung der Vermögenslage des Bereicherten verstanden (statt vieler etwa BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 38/14 = juris, Rdnr. 19; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.01.2018 - L 11 KR 1723/17 = juris, Rdnr. 54).
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