Rechtsprechung
| BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem Recht durch deutschen Rechtsanwalt im Inland - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem Recht durch deutschen Rechtsanwalt im Inland - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung - Wolters Kluwer
Erbringung notarieller Dienste als englischer Notar unter englischem Siegel nach englisch-rechtlichen notariellen Vorschriften unter Beachtung des deutschen Rechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbringung notarieller Dienste als englischer Notar unter englischem Siegel nach englisch-rechtlichen notariellen Vorschriften unter Beachtung des deutschen Rechts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der englische Notar in Deutschland
Verfahrensgang
- KG, 25.09.2014 - Not 8/14
- BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14
- BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1010
- AnwBl 2016, 146
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Ob er durch hinreichenden Vortrag in den Instanzen alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 104, 65 ), lässt sich hiernach nicht zuverlässig überprüfen.Dies gilt ebenso für die Rüge des Verstoßes gegen weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte und die Rüge des Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, dessen Verletzung der Beschwerdeführer zwar nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann, sondern allenfalls mittelbar in Verbindung mit einem einschlägigen Grundrecht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 111, 307 ; 128, 326 ).
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Dies gilt ebenso für die Rüge des Verstoßes gegen weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte und die Rüge des Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, dessen Verletzung der Beschwerdeführer zwar nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann, sondern allenfalls mittelbar in Verbindung mit einem einschlägigen Grundrecht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 111, 307 ; 128, 326 ). - BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91
Glykol
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Dies gilt ebenso für die Rüge des Verstoßes gegen weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte und die Rüge des Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, dessen Verletzung der Beschwerdeführer zwar nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann, sondern allenfalls mittelbar in Verbindung mit einem einschlägigen Grundrecht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 111, 307 ; 128, 326 ). - BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Daher bedeutet nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich auch einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 126, 286 ). - BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Diese Grundsätze gelten auch für die unionsrechtliche Zuständigkeitsvorschrift des Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 135, 155 ). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ). - BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Dabei wird auch nicht näher dargelegt, inwieweit Verfassungsrecht unter Berücksichtigung des Maßstabs, anhand dessen das Bundesverfassungsgericht gerichtliche Entscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft (vgl. BVerfGE 97, 12 ; BVerfGK 6, 46 ; 10, 13 ; 10, 159 ), verletzt sein soll. - BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Ob er durch hinreichenden Vortrag in den Instanzen alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 104, 65 ), lässt sich hiernach nicht zuverlässig überprüfen. - BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
Soweit sich der Lebenssachverhalt und der Verfahrensablauf aus den angegriffenen Entscheidungen ergeben, ist es jedenfalls nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die beigefügten Anlagen auf verfassungsrechtlich relevante Lebenssachverhalte hin zu prüfen (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ; 131, 66 ). - BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots für Ärzte
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
- BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 13/14
Verwaltungsrechtliche Notarsache: Erbringung von notariellen Dienstleistungen …
- BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06
Vergütung für Beratungshilfe durch "geeignete Stellen" im Insolvenzverfahren
- BVerfG, 08.01.2007 - 1 BvR 1117/03
Abgrenzung von erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung und erlaubnispflichtiger …
- VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17
Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen
Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung, die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen (vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn.65;… vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 23; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11). - VerfGH Bayern, 17.06.2026 - 20-VI-22
Verfassungsbeschwerde, Wiederaufforstungspflicht, Eigentumsgarantie, …
Rn. 16 Außerdem müssen gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG grundsätzlich auch die Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorgelegt werden, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (…vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32;… vom 3.5.2024 BayVBl 2024, 519 Rn. 21 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 6). - VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17
Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener …
Rn. 23 Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung (…vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 65; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11), die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen.
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