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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30356
BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15 (https://dejure.org/2015,30356)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15 (https://dejure.org/2015,30356)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 1 BvR 2329/15 (https://dejure.org/2015,30356)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem Recht durch deutschen Rechtsanwalt im Inland - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Erbringung notarieller Dienstleistungen nach englischem Recht durch deutschen Rechtsanwalt im Inland - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung

  • Wolters Kluwer

    Erbringung notarieller Dienste als englischer Notar unter englischem Siegel nach englisch-rechtlichen notariellen Vorschriften unter Beachtung des deutschen Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung notarieller Dienste als englischer Notar unter englischem Siegel nach englisch-rechtlichen notariellen Vorschriften unter Beachtung des deutschen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der englische Notar in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1010
  • AnwBl 2016, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
    Ob er durch hinreichenden Vortrag in den Instanzen alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 104, 65 ), lässt sich hiernach nicht zuverlässig überprüfen.

    Dies gilt ebenso für die Rüge des Verstoßes gegen weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte und die Rüge des Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, dessen Verletzung der Beschwerdeführer zwar nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann, sondern allenfalls mittelbar in Verbindung mit einem einschlägigen Grundrecht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 111, 307 ; 128, 326 ).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
    Dies gilt ebenso für die Rüge des Verstoßes gegen weitere Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte und die Rüge des Verstoßes gegen Art. 6 EMRK, dessen Verletzung der Beschwerdeführer zwar nicht unmittelbar mit der Verfassungsbeschwerde geltend machen kann, sondern allenfalls mittelbar in Verbindung mit einem einschlägigen Grundrecht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 111, 307 ; 128, 326 ).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 2329/15
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17

    Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen

    Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung, die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen (vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn.65;… vom 15.11.2018 - Vf. 10-VI-17 - juris Rn. 23; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11).
  • VerfGH Bayern, 17.06.2026 - 20-VI-22

    Verfassungsbeschwerde, Wiederaufforstungspflicht, Eigentumsgarantie, …

    Rn. 16 Außerdem müssen gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 VfGHG grundsätzlich auch die Schriftsätze aus dem Ausgangsverfahren vorgelegt werden, ohne deren Kenntnis das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht dahingehend überprüft werden kann, ob dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität Genüge getan worden ist (…vgl. VerfGH vom 16.7.2020 - Vf. 69-VI-17 - juris Rn. 32;… vom 3.5.2024 BayVBl 2024, 519 Rn. 21 m. w. N.; vgl. auch BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 15.11.2018 - 10-VI-17

    Zu den Begründungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung verschiedener …

    Rn. 23 Eine diesbezügliche Grundrechtsrüge erfordert eine darauf bezogene Darlegung (…vgl. VerfGH vom 3.5.2012 - Vf. 58-VI-11 - juris Rn. 65; BVerfG vom 15.10.2015 NJW 2016, 1010 Rn. 11), die zumindest aufzeigen muss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels nach dem einschlägigen Prozessrecht vorlagen.
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