Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) StGB
Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, Bestellungsakt, hier: Schulsekretär, der allein für das Bestell- und Zahlwesen der Schule zuständig ist) - lexetius.com
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c
- openjur.de
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bestechlichkeit: Schulsekretär als Amtsträger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 Abs 1 Nr 2 Buchst c StGB, § 332 StGB
Bestechlichkeit: Schulsekretär als Amtsträger - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Buchst. b StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 359 StGB, §§ 331 ff. StGB, § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Einordnung eines in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden Schulsekretärs als Amtsträger; Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde; Erheblicher Einfluss des Schulsekretärs auf das Verbrauchsmittelbestellwesen der Schule
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c)
Schulsekretär als Amtsträger - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2
Einordnung eines in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehenden Schulsekretärs als Amtsträger; Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde; Erheblicher Einfluss des Schulsekretärs auf das Verbrauchsmittelbestellwesen der Schule - datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulträger - Bestechlichkeit eines Schulsekretärs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der bestechliche Schulsekretär
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Bestechlichkeit eines Schulsekretärs
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schulsekretär ist bei Entscheidung über Zulieferung von Verbrauchmaterialien Amtsträger
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafbarkeit des Schulsekretärs wegen Bestechlichkeit aufgrund Abschluss von Scheingeschäften zwecks Erhalt von Provisionszahlungen - Faktische Entscheidungsbefugnis über Bestellungen begründet Amtsträgereigenschaft im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB des Schulsekretärs
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Amtsträgerstellung setzt selbstständige Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben voraus
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.11.2014 - 12 KLs 8/14
- BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
- BGH, 17.02.2016 - 2 StR 148/15
Papierfundstellen
- BGHSt 61, 135
- NJW 2016, 1398
- NStZ 2016, 523
- StV 2018, 15
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96
BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Eines förmlichen, öffentlich-rechtlichen Bestellungsaktes bedarf es jedoch nicht; ausreichend ist insoweit entweder die Eingliederung in die Organisationsstruktur einer Behörde bzw. einer sonstigen Stelle oder aber eine über den Einzelauftrag hinausgehende längerfristige Tätigkeit bei oder für eine Behörde bzw. sonstige Stelle (BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105). - BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03
Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
aa) Beim Stadtschulamt der Stadt F. handelt es sich um eine "Behörde', die im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3130 f.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201;… vgl. auch MüKo/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 51, 52). - BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07
Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Zugleich war ihm bewusst, bei einer Behörde tätig zu sein, die ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung gemäß Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllt (vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 380; BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 299).
- BGH, 19.12.1997 - 2 StR 521/97
Bestechung durch Zuwendungen an Bedienstete der Deutschen Gesellschaft für …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Zugleich war ihm bewusst, bei einer Behörde tätig zu sein, die ihrer gesetzlichen Zweckbestimmung gemäß Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllt (vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 380; BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 490/07, BGHSt 52, 290, 299). - BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10
Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates; …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Damit war für den Angeklagten hinreichend deutlich erkennbar, dass mit seiner Anstellung strafbewehrte Verhaltenspflichten verbunden waren, wie sie den in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis bei einer Behörde beschäftigten Personen obliegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, BGHSt 56, 97, 108). - BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91
Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
aa) Beim Stadtschulamt der Stadt F. handelt es sich um eine "Behörde', die im Bereich der Daseinsvorsorge Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, NJW 2004, 3129, 3130 f.; BGH, Urteil vom 29. Januar 1992 - 5 StR 338/91, BGHSt 38, 199, 201;… vgl. auch MüKo/Radtke, StGB, 2. Aufl., § 11 Rn. 51, 52). - BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79
Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz - …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
aa) Die Amtsträgereigenschaft setzt weiter voraus, dass der zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung Bestellte solche Aufgaben auch selbst wahrnehmen muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79, NJW 1980, 846, 847;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 11 Rn. 9a). - KG, 24.01.2008 - 3 Ws 66/07
Amtsträgereigenschaft einer Praktikantin der Berliner Feuerwehr
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene mit der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut ist (…vgl. LK/Hilgendorf, StGB, aaO § 11 Rn. 36;… Lackner/Kühl/Heger, aaO § 11 Rn. 9a; vgl. auch KG, Beschluss vom 24. Januar 2008 - 3 Ws 66/07, NStZ-RR 08, 198) und er diese Aufgaben - wenn auch auf niedriger Ranghöhe - unmittelbar wahrnimmt (…vgl. MüKo/Radtke aaO § 11 Rn. 77). - BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung - …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Die Frage, ob jemand besonders Verpflichteter ist, stellt sich erst, wenn feststeht, dass er nicht Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93, NStZ 1994, 277). - BGH, 25.04.1953 - 2 StR 780/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Rein mechanische oder nur untergeordnete Hilfstätigkeiten, wie zum Beispiel Reinigungs- oder Schreibarbeiten (vgl. zum strafrechtlichen Beamtenbegriff des § 359 StGB aF: Senat, Urteil vom 25. April 1953 - 2 StR 780/51, NJW 1953, 1153; RG, Urteil vom 29. Oktober 1898 - 3409/98, RGSt 31, 293) innerhalb der öffentlichen Verwaltung begründen daher keine Amtsträgereigenschaft (…vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 11 Rn. 23c). - RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40
1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren …
- RG, 29.10.1898 - 3409/98
Wann sind die von einer städtischen Verwaltung angenommenen Hülfsschreiber …
- BGH, 31.08.2023 - 5 StR 447/22
Revisionen der Staatsanwaltschaft führen zur Urteilsaufhebung in der sogenannten …
Erforderlich ist jedenfalls eine gewisse selbständige und eigenverantwortliche, wenngleich nicht unbedingt eine gehobene oder schwierige Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 139;… LK/Hilgendorf, StGB, 13. Aufl., § 11 Rn. 52;… MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 11 Rn. 86).Rein mechanische oder nur untergeordnete Hilfstätigkeiten, wie zum Beispiel Reinigungs- und Schreibarbeiten innerhalb der öffentlichen Verwaltung oder Dienste als Kraftfahrer genügen hierfür nicht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 139 f.;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 9a;… NK/Saliger, StGB, 4. Aufl., § 11 Rn. 38).
Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene mit der selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut ist und er diese Aufgaben - wenn auch auf niedriger Ranghöhe - unmittelbar wahrnimmt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 140 f.;… SKStGB/Stein/Deiters, 9. Aufl., § 11 Rn. 55 f.;… MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl., § 11 Rn. 86).
- BGH, 31.07.2018 - 3 StR 620/17
Amtsträgerbegriff (öffentlicher Personennahverkehr als Ausgabe der öffentlichen …
Ist diesbezüglich auf das Unternehmen der R. AG als Ganzes abzustellen (so BGH, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 227), folgt das bereits daraus, dass die R. AG mit der Durchführung von Nahverkehrsdienstleistungen eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge wahrnahm und der Angeklagte als deren Angestellter eine von gewisser Selbständigkeit und Eigenverantwortung geprägte Tätigkeit ausübte (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 139 ff. mwN). - BGH, 10.01.2019 - 3 StR 635/17
Bestechlichkeit durch die Annahme von Zuwendungen für die Ausstellung von …
Einer bestimmten Form bedarf der Bestellungsakt indes nicht (…vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 209; BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08, BGHSt 54, 39, 42; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.).Darüber hinaus erblickt die Rechtsprechung in dem Merkmal der Bestellung das maßgebliche Kriterium, um im Bereich der Privatisierung des Verwaltungshandelns einer drohenden Ausuferung des Amtsträgerbegriffs entgegenzuwirken, und fordert daher als weitere Voraussetzung, dass die Bestellung entweder zu einer über den einzelnen Auftrag hinausgehenden längerfristigen Tätigkeit des Betroffenen oder zu seiner organisatorischen Eingliederung in die Behördenstruktur führen muss (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.;… kritisch Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Aufl., § 11 Rn. 24;… LK/Hilgendorf, StGB, 12. Aufl., § 11 Rn. 37;… MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 11 Rn. 45, 103).
Auf diese Weise erfülle der Bestellungsakt eine Warnfunktion gegenüber dem Betroffenen, indem er ihm die gesteigerte Verantwortung in seiner Position vor Augen führe (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137).
(2) Ob es in einer Konstellation wie der hiesigen für das Merkmal der Bestellung darüber hinaus der - von der Rechtsprechung verlangten - längerfristigen Ausübung der Tätigkeit bedarf, um dem Bestellten im Sinne einer Warnfunktion die gesteigerte Verantwortung in seiner Person vor Augen zu führen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Mai 1997 - 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 105; vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135, 137 f.), erscheint zumindest zweifelhaft.
- BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
Revisionsbegründungsfrist, Geschäftsverteilungsplan, Revisionsverfahren, …
Der Angeklagte war innerhalb der IHK mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut und nahm diese auch selbst wahr (zu diesem Erfordernis BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 -, juris Rn. 28; BGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15 -, BGHSt 61, 135-141, juris Rn. 17 zum Schulsekretär), indem er seit dem Inkraftreten des Geschäftsverteilungsplans 2010 der IHK innerhalb des Aufgabenbereichs des Prüfungswesens die Durchführung der Eignungsprüfungen für Taxiunternehmer organisierte und die Prüfungsurkunden und die Gebührenbescheide eigenverantwortlich ausstellte. - BGH, 26.06.2025 - 1 StR 99/25
Begriff des Amtsträgers (Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung: …
Für die "Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB) kommt es auf die tatsächliche Ausübung der Verwaltungstätigkeit an, zu deren Ausführung die Person bestellt worden ist (funktionale Betrachtungsweise; BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 3 StR 635/17 Rn. 12; Urteil vom 13. Januar 2016 - 2 StR 148/15, BGHSt 61, 135 Rn. 17; jeweils mwN). - LG Frankfurt/Main, 06.06.2016 - 12 KLs 6/15
StGB §§ 332 I, 334 I, 111 Nr. 2 c)Zur Amtsträgerstellung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 …
Dass es sich bei der vom Angeklagten G ausgeübten Tätigkeit der Instandhaltung eines Krankenhauses etwaig nur um eine die eigentliche öffentliche Aufgabe der Gesundheitssorge der Bevölkerung ermöglichende Tätigkeit handelt, schadet nicht, denn auch die den Betrieb des Krankenhauses betreffenden Tätigkeiten sind öffentliche Aufgaben (vgl. dazu BGH 2 StR 148/15 Urt.v.13.1.2016).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 280 Abs 1 S 2 BGB, § 631 BGB
Bauvertrag: Kostenersatzanspruch für Selbstvornahme einer Nachsanierung durch Beauftragung eines Drittunternehmens - ra.de
- rechtsportal.de
Kosten der Ersatzvornahme bei Sanierung von Sichtbetonelementen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ursachen von mangelhafter Erstsanierung nicht festgestellt: Schadensersatz für Zweitsanierung beschränkt!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kosten der Ersatzvornahme bei Sanierung von Sichtbetonelementen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Auftragnehmers bei "Sorglosigkeit" des Auftraggebers reduziert? (IBR 2016, 145)
Verfahrensgang
- LG Halle, 10.03.2015 - 8 O 1425/11
- OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15 (Hs)
Papierfundstellen
- NJW 2016, 1398
- NJW-RR 2016, 397
- NZBau 2016, 222
- BauR 2016, 1189
- BauR 2016, 887
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11
Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Die Beweislast für diese Voraussetzungen trägt der Unternehmer (BGH Urteil vom 29.9.2011 - VII ZR 87/11 - [z.B. BauR 2012, 115];… hier: zitiert nach juris [Rn. 14]). - OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 107/04
Beseitigung von Baumängeln: Kostentragungsrisiko bei nicht angemessenen …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Die Grenze der Erstattungsfähigkeit liegt dort, wo die Grenze der Erforderlichkeit eindeutig überschritten wird oder der Besteller bei der Auswahl des Drittunternehmers oder bei Abschluss des Nachbesserungsvertrages seine Schadensminderungspflicht verletzt (zu letzterem Gesichtspunkt auch OLG Karlsruhe Urteil vom 19.10.2004 - 17 U 107/04 - [NJW-RR 2005, 248, 249]; OLG Düsseldorf Urteil vom 19.7.2011 - 21 U 76/09 - [NJW-RR 2011, 530, 532]) hat (OLG Dresden Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99 - [NZBau 2000, 333, 336]). - BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87
Haftung des bauüberwachenden Architekten
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Erstattungsfähig sind andererseits auch solche nutzlosen Aufwendungen, die als erforderlich i.S.v. § 633 Abs. 3 BGB anzusehen sind (BGH Urteil vom 29.9.1988 - VII ZR 182/87 - [NJW-RR 1989, 86, 88]; OLG Bamberg Urteil vom 1.4.2005 - 6 U 42/04 - [OLGR 2005, 408, 409]).
- BGH, 31.01.1991 - VII ZR 63/90
Mängelbeseitigungskosten
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Alle Maßnahmen, die der Besteller im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr auf Grund sachkundiger Beratung oder Feststellung (dazu bereits: BGH Urteil vom 31.1.1991 - VII ZR 63/90 - [NJW-RR 1991, 789]) aufwenden musste und die sich in einem vertretbaren Rahmen halten, sind erstattungsfähig. - OLG Düsseldorf, 19.07.2011 - 21 U 76/09
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Die Grenze der Erstattungsfähigkeit liegt dort, wo die Grenze der Erforderlichkeit eindeutig überschritten wird oder der Besteller bei der Auswahl des Drittunternehmers oder bei Abschluss des Nachbesserungsvertrages seine Schadensminderungspflicht verletzt (zu letzterem Gesichtspunkt auch OLG Karlsruhe Urteil vom 19.10.2004 - 17 U 107/04 - [NJW-RR 2005, 248, 249]; OLG Düsseldorf Urteil vom 19.7.2011 - 21 U 76/09 - [NJW-RR 2011, 530, 532]) hat (OLG Dresden Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99 - [NZBau 2000, 333, 336]). - OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04
Zum Umfang und zur Höhe von erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Erstattungsfähig sind andererseits auch solche nutzlosen Aufwendungen, die als erforderlich i.S.v. § 633 Abs. 3 BGB anzusehen sind (BGH Urteil vom 29.9.1988 - VII ZR 182/87 - [NJW-RR 1989, 86, 88]; OLG Bamberg Urteil vom 1.4.2005 - 6 U 42/04 - [OLGR 2005, 408, 409]). - OLG Dresden, 29.11.1999 - 17 U 1606/99
Ausführung einer Schneefanganlage im Erzgebirge; Lückenhaftigkeit des …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Die Grenze der Erstattungsfähigkeit liegt dort, wo die Grenze der Erforderlichkeit eindeutig überschritten wird oder der Besteller bei der Auswahl des Drittunternehmers oder bei Abschluss des Nachbesserungsvertrages seine Schadensminderungspflicht verletzt (zu letzterem Gesichtspunkt auch OLG Karlsruhe Urteil vom 19.10.2004 - 17 U 107/04 - [NJW-RR 2005, 248, 249]; OLG Düsseldorf Urteil vom 19.7.2011 - 21 U 76/09 - [NJW-RR 2011, 530, 532]) hat (OLG Dresden Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99 - [NZBau 2000, 333, 336]). - OLG München, 18.01.2011 - 9 U 2546/10
Architektenhaftung: Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Statiker bei …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Die Grenze der Erstattungsfähigkeit liegt dort, wo die Grenze der Erforderlichkeit eindeutig überschritten wird oder der Besteller bei der Auswahl des Drittunternehmers oder bei Abschluss des Nachbesserungsvertrages seine Schadensminderungspflicht verletzt (zu letzterem Gesichtspunkt auch OLG Karlsruhe Urteil vom 19.10.2004 - 17 U 107/04 - [NJW-RR 2005, 248, 249]; OLG Düsseldorf Urteil vom 19.7.2011 - 21 U 76/09 - [NJW-RR 2011, 530, 532]) hat (OLG Dresden Urteil vom 29.11.1999 - 17 U 1606/99 - [NZBau 2000, 333, 336]). - OLG Celle, 05.08.2009 - 7 U 237/08
Pflichten des Werkunternehmers bei Bauarbeiten an einem Altbau; Umfang der …
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Gelingt dem Besteller der Beweis, dass die veranlassten Maßnahmen als vertretbar erschienen, trägt der Unternehmer dann die Beweislast für ihre Unangemessenheit (OLG Celle Urteil vom 5.8.2009 - 7 U 237/08 - [BauR 2010, 912, 915]). - OLG Frankfurt, 13.12.1996 - 24 U 51/95
Bemessung des Vorschusses auf die Nachbesserungskosten
Auszug aus OLG Naumburg, 05.10.2015 - 1 U 46/15
Erforderlich können dabei nur Nachbesserungsmaßnahmen sein, die auch technisch sinnvoll sind (OLG Frankfurt Urteil vom 13.12.1996 - 24 U 51/95 - [NJW-RR 1997, 340]).
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