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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22849
BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14 (https://dejure.org/2016,22849)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14 (https://dejure.org/2016,22849)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 3487/14 (https://dejure.org/2016,22849)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG
    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen.

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei Äußerung wahrer Tatsachen über Geschäftsgebaren einer konkreten Person im Bewertungsbereich von Internet-Portalen - hier: Verletzung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 2 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht bei Äußerung wahrer Tatsachen über Geschäftsgebaren einer konkreten Person im Bewertungsbereich von Internet-Portalen - hier: Verletzung der ...

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen im Internet wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (hier: schleppende Zahlungsmoral)

  • online-und-recht.de

    Negative Online-Bewertungen von Firmen durch Meinungsfreiheit geschützt

  • kanzlei.biz

    Kritische wahre Online-Bewertungen von Firmen sind durch Meinungsfreiheit geschützt

  • ra.de
  • tp-presseagentur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen im Internet wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (hier: schleppende Zahlungsmoral)

  • rechtsportal.de

    Unterlassungsanspruch von Äußerungen im Internet wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (hier: schleppende Zahlungsmoral)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Meinungsäußerungsfreiheit gestärkt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bewertung des Vermieters in Internetportalen - Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Was wahr ist, darf man sagen (im Prinzip jedenfalls)

  • heise.de (Pressemeldung, 04.08.2016)

    Schlechte Firmen-Bewertung im Internet durch Meinungsfreiheit gedeckt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Meinungsfreiheit obsiegt bei wahren Tatsachen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahre Tatsachenbehauptungen - über Vorgänge aus der Sozialsphäre

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermieterbewertung im Internet - zulässig oder nicht?

  • archive.is (Pressemeldung, 04.08.2016)

    Urteil zu Bewertungen im Netz: Die Wahrheit darf verbreitet werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung von Vertragsverletzungen des gewerblichen Mieters im Internet

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Verbreitung wahrer Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre grundsätzlich hinzunehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kritische Online-Äußerungen über Firmen durch Meinungsfreiheit gedeckt

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss negative Online-Bewertung dulden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss schlechte Bewertung im Internet hinnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss negative Bewertungen hinnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieterauskunft über Mieter

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Kritik bei Bewertungsportalen - Kann ich einen Eintrag löschen?

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter muss schlechte Bewertung im Internet hinnehmen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Meinungsäußerung über Vermieter im Internet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Äußerung in Bewertungsportal

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schlechte Online-Bewertung über Zahlungsmoral von Meinungsfreiheit gedeckt?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Meinungsfreiheit: Wann ist eine Äußerung noch sachbezogen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen - Verbot zur Äußerung unstreitig wahrer Tatsachen würde Meinungsfreiheit einschränken

Besprechungen u.ä. (4)

  • verfassungsblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Was wahr ist, darf man sagen (im Prinzip jedenfalls)

  • lto.de (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)

    Verfassungsrichter als "Superrevisionsinstanz" im Meinungskampf

  • anwalt-gericht-menschenrechte.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung des Vermieters in Internetportalen

  • weka.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter-Bewertung online: Was ist zulässig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3362
  • K&R 2016, 593
  • DÖV 2016, 916
  • afp 2016, 430
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 10 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung von wahren Tatsachenbehauptungen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 35, 202 ; 66, 116 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Rn. 14 Die Gerichte legen zunächst zutreffend dar, dass die Behauptung wahrer Tatsachen, die Vorgänge aus der Sozialsphäre betreffen, grundsätzlich hingenommen werden müsse, denn das Persönlichkeitsrecht verleiht keinen Anspruch darauf, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es genehm ist (vgl. BVerfGE 97, 391 ).

    Zu den hinzunehmenden Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen gehören deshalb auch solche Beeinträchtigungen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf die Offenlegung wahrer Tatsachen ergeben, solange sie sich im Rahmen der üblichen Grenzen individueller Entfaltungschancen halten (vgl. BVerfGE 97, 391 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -, Rn. 21, www.bverfg.de).

    Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 10 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung von wahren Tatsachenbehauptungen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 35, 202 ; 66, 116 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Die für den Genannten entstehenden Nachteile müssen im rechten Verhältnis zur Schwere des geschilderten Verhaltens oder der sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 10 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung von wahren Tatsachenbehauptungen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 35, 202 ; 66, 116 ; 97, 391 ; 99, 185 ).

    Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391 ; 99, 185 ).

  • LG Hamburg, 27.09.2013 - 324 O 80/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Namentliche Nennung des Betroffenen im Rahmen …

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 -.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Hamburg, 04.11.2014 - 7 U 89/13
    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 -,.

    Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. September 2013 - 324 O 80/13 - und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. November 2014 - 7 U 89/13 - verletzen den Beschwerdeführer jeweils in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 10 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung von wahren Tatsachenbehauptungen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 35, 202 ; 66, 116 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 10 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen Fragen zur Beurteilung von wahren Tatsachenbehauptungen im Bereich des Äußerungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bereits entschieden (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 35, 202 ; 66, 116 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 12 Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen und deshalb auch den Schutz der Meinungsfreiheit genießen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Rn. 12 Bei den angegriffenen Äußerungen handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, zur Meinungsbildung beizutragen und deshalb auch den Schutz der Meinungsfreiheit genießen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 90, 241 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen …

    Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14
    Zu den hinzunehmenden Folgen der eigenen Entscheidungen und Verhaltensweisen gehören deshalb auch solche Beeinträchtigungen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf die Offenlegung wahrer Tatsachen ergeben, solange sie sich im Rahmen der üblichen Grenzen individueller Entfaltungschancen halten (vgl. BVerfGE 97, 391 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juni 2010 - 1 BvR 1745/06 -, Rn. 21, www.bverfg.de).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • LAG Düsseldorf, 21.05.2024 - 3 SLa 224/24

    Kündigung - rote oder schwarze Arbeitshose

    Rn. 65 Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts differenziert beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht zwischen verschiedenen Schutzsphären (…vgl. BVerfG vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13, juris, Rz. 80 ff.; BVerfG vom 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14, juris, Rz. 14;… ausführlich hierzu ferner Di Fabio in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, EL 39 (Stand: Juli 2001), Art. 2 Rn. 157 ff. m.w.N.), nämlich die als unantastbar geltende Intimsphäre als den Kernbereich privater Lebensführung, die nachgelagerte Privat- oder Geheimsphäre, bei der Eingriffe zwar nicht ausgeschlossen sind, aber strengen Vorgaben der Güter- und Interessenabwägung unterliegen, und die Sozial- oder Öffentlichkeitssphäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 16 A 770/17

    Fahrerbewertungsportal muss geändert werden

    Rn. 112 Vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 3487/14 -, NJW 2016, 3362 = juris, Rn. 14 m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen …

    Rn. 46 Verfassungsrechtlich ist geklärt, dass die Behauptung wahrer Tatsachen, die Vorgänge aus der Sozialsphäre betreffen, grundsätzlich hinzunehmen ist; hinzunehmen sind deshalb grundsätzlich auch Beeinträchtigungen, die sich aus nachteiligen Reaktionen Dritter auf eigene Verhaltensweisen des Betroffenen infolge der Offenlegung wahrer Tatsachen ergeben (BVerfG-K, Beschluss vom 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14 - NJW 2016, 3362 Tz. 14 m. w. N.).
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