Rechtsprechung
| BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare fachgerichtliche Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) - Auskunft zu tatsächlichen Einkünften des selbständig tätigen Insolvenzschuldners nicht von ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 295 Abs 1 Nr 3 InsO, § 295 Abs 2 InsO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare fachgerichtliche Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) - Auskunft zu tatsächlichen Einkünften des selbständig tätigen Insolvenzschuldners nicht von ... - Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung; Obliegenheiten des Insolvenzschuldners bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ; Umfassende Auskunftspflichtigkeit hinsichtlich der Umstände zur Ermittlung des fiktiven Maßstabs
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Auskunftspflicht des Schuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter über den mit seiner freigegebenen Selbstständigkeit erzielten Gewinn
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Restschuldbefreiung; Obliegenheiten des Insolvenzschuldners bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit; Umfassende Auskunftspflichtigkeit hinsichtlich der Umstände zur Ermittlung des fiktiven Maßstabs
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unvertretbare fachgerichtliche Versagung der Restschuldbefreiung (§ 296 InsO) - Auskunft zu tatsächlichen Einkünften des selbständig tätigen Insolvenzschuldners nicht von ...
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Zur Auskunftspflicht des Schuldners gegenüber dem Insolvenzverwalter über den mit seiner freigegebenen Selbstständigkeit erzielten Gewinn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Willkürliche Gerichtsentscheidungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Restschuldbefreiung - und die Auskunftspflicht des selbständige tätigen Schuldners in der Wohlverhaltensperiode
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versagung der Restschuldbefreiung nach Auskunft des Schuldners zu selbständiger Tätigkeit verfassungswidrig
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Reichweite des § 295 Absatz 2 InsO
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Restschuldbefreiung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1232
- ZIP 2017, 433
- NZI 2017, 111
- WM 2017, 37
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 26.02.2013 - IX ZB 165/11
Restschuldbefreiungsverfahren: Grenzen der Auskunftspflichten eines selbständig …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen eines Verstoßes gegen § 296 Abs. 2 Sätze 2 und 3 InsO widerspreche dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 2013 (- IX ZB 165/11 -, WM 2013, S. 579).Gibt er die Auskunft ohne hinreichende Entschuldigung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ab, ist die Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO, ohne dass es auf eine Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger ankäme, zu versagen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11 -, WM 2013, S. 579 , Rn. 9).
Denn § 295 Abs. 2 InsO löst die zu berücksichtigenden Erträge vom tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11 -, juris, Rn. 6 f., m.w.N.).
Rn. 22 In gleichem Umfang besteht eine Auskunftspflicht nach § 296 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 InsO im Verfahren über einen Antrag auf Restschuldversagung, deren Verletzung einen eigenen - von Amts wegen - zu berücksichtigenden Versagungsgrund darstellt (§ 296 Abs. 2 Satz 3 Fall 1 InsO), wenn der Insolvenzschuldner die vom Gericht geforderte Auskunft schuldhaft innerhalb der gesetzten Frist nicht erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11 -, WM 2013, S. 579 , Rn. 8 f.).
Rn. 23 (2) Verlangen dagegen Treuhänder oder Gericht eine über den Rahmen der Obliegenheiten hinausgehende - nicht durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 oder § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO gedeckte - Auskunft, stellt die Nichtbeantwortung der Fragen (Nichterteilung der Auskunft oder eine unvollständige oder verspätete Antwort) keine Verletzung der Auskunftsobliegenheiten nach § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO oder § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - IX ZB 165/11 -, WM 2013, S. 579 , Rn. 8 f.).
- BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10
Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abführungsobliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO ein fiktives Nettoeinkommen aus einem angemessenen - also dem Schuldner möglichen - Dienstverhältnis zu berechnen (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10 -, juris, Rn. 17, m.w.N.). - BGH, 04.02.2016 - IX ZB 13/15
Versagung der Restschuldbefreiung: Glaubhaftmachung einer Beeinträchtigung der …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Rn. 28 Bei seiner erneuten Entscheidung über die Beschwerde gegen den die Restschuldbefreiung versagenden Beschluss des Amtsgerichts wird das Landgericht neben der oben (unter III. 2.) genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 295 Abs. 2, § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO gegebenenfalls auch zu prüfen haben, ob die Aufforderung des Insolvenzgerichts, den übersandten Anhörungsfragebogen vollständig auszufüllen und zurückzusenden, ein nach § 296 Abs. 2 Satz 3 InsO sanktionsfähiges gerichtliches Auskunftsverlangen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - IX ZB 13/15 -, WM 2016, S. 468 , Rn. 21).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss des Amtsgerichts wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 16). - BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05
Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Abführungsobliegenheit nach § 295 Abs. 2 InsO ein fiktives Nettoeinkommen aus einem angemessenen - also dem Schuldner möglichen - Dienstverhältnis zu berechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05 -, juris, Rn. 13;… Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10 -, juris, Rn. 17, m.w.N.). - BGH, 14.05.2009 - IX ZB 116/08
Verpflichtung zur ausdrücklichen Belehrung i.R.d. Anhörung über eine mögliche …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Rn. 20 bb) Der selbständig tätige Insolvenzschuldner ist deshalb umfassend auskunftspflichtig hinsichtlich derjenigen Umstände, die für die Ermittlung des fiktiven Maßstabs erforderlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2009 - IX ZB 116/08 -, WM 2009, S. 1292 f., Rn. 9). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss des Amtsgerichts wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03
Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren; Berücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss des Amtsgerichts wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1602/16
Rn. 15 1. Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- BGH, 27.04.2017 - I ZB 34/15
Anhörungsrüge: Anwendbarkeit über die Gehörsverletzung hinaus auf andere …
Rn. 7 a) Ein Richterspruch verstößt gegen das Willkürverbot, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, NJW 2017, 1232 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f., jeweils mwN).
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