Rechtsprechung
| BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverfassungsgericht
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Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der ...
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Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, § 1666a Abs 1 S 1 BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der ... - IWW
- Wolters Kluwer
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gegen einen Sorgerechtsentzug eines Vaters für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6 Abs. 2 S. 1; GG Art. 6 Abs. 3
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung gegen einen Sorgerechtsentzug eines Vaters für seine beiden minderjährigen Kinder in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentziehung gem §§ 1666, 1666a BGB, 49 FamFG bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung bzw bereits eingetretener erheblicher Schädigung der betroffenen Kinder sowie Verhältnismäßigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sorgerechtsentziehung und das Elternrecht - bei fortbestehender Kindeswohlgefährdung
- famrz.de (Kurzinformation)
Sorgerechtsentzug im einstw. AO-Verfahren
- isuv.de (Kurzinformation)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blitzentzug der elterlichen Sorge: Trennung eines Kindes von den Eltern im Eilverfahren?
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 05.10.2017 - 208 F 156/17
- AG Koblenz, 23.11.2017 - 208 F 156/17
- OLG Koblenz, 17.01.2018 - 13 UF 679/17
- BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3438
- FamRZ 2018, 1084
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Unverschuldetes Elternversagen
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Rn. 16 Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf (vgl. BVerfGE 60, 79 ).Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).
Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ).
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13
Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter der strengen Voraussetzung, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ; 136, 382 ; stRspr).Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ).
- BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung ohne hinreichende …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Verfassungsrechtlich entscheidend ist vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, www.bverfg.de, Rn. 19 m.w.N.).Nicht ausreichend ist, dass die Entziehung des Sorgerechts dem Kindeswohl "am besten entsprechen" würde, vielmehr muss das Kindeswohl ohne den Sorgerechtsentzug nachhaltig gefährdet sein (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017 - 1 BvR 1202/17 -, www.bverfg.de, Rn. 19 m.w.N.).
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Rn. 18 b) Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ; 79, 51 ; 99, 145 ).In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).
- BVerfG, 19.08.2015 - 1 BvR 1084/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
In Sorgerechtsverfahren haben die Familiengerichte das Verfahren so zu gestalten, dass es geeignet ist, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).Dies steht dem vorläufigen Sorgerechtsentzug jedoch nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2015 - 1 BvR 1292/15 -, www.bverfg.de, Rn. 19).
- BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, www.bverfg.de, Rn. 23 m.w.N.;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, www.bverfg.de, Rn. 44 m.w.N.). - BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Schutzanspruch des Kindes gegenüber dem Staat bei …
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, www.bverfg.de, Rn. 23 m.w.N.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, www.bverfg.de, Rn. 44 m.w.N.). - BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Sorgeerklärungen
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18
Sie beschränkt sich nicht darauf, ob eine angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 ), sondern erstreckt sich auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts (vgl. BVerfGE 136, 382 ). - BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur …
- BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf …
- BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
- BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch …
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
- BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88
Sorgerecht für nichteheliche Kinder
- BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 …
- BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18
Entziehung der elterlichen Sorge: Begriff der Kindeswohlgefährdung; hinreichende …
Auch sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen; sie müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN).Für eine (teilweise) Entziehung des Sorgerechts bedarf es danach einer ziemlichen Sicherheit des Schadenseintritts (s. auch BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 16 mwN;… Jarass/Pieroth/Jarass GG 15. Aufl. Art. 6 Rn. 65 mwN [zu Art. 6 Abs. 3 GG]; Rake FamRZ 2017, 285, 286; Finke FF 2017, 118, 119; s. auch zur Differenzierung des Gefahrenbegriffs bei der Kindeswohlgefährdung Radtke DRiZ 2019, 56, 59).
- OLG Frankfurt, 17.08.2021 - 6 UF 120/21
Entscheidung zur Durchführung von Corona-Impfung bei 16-jährigem Kind
Soweit die Beschwerde rügt, das Amtsgericht habe die von ihr angebotenen Sachverständigengutachten zu den von ihr behaupteten Tatsachen und Risiken der Impfung nicht eingeholt, kann sie mithin hiermit im vorliegenden Verfahren nicht durchdringen, da im einstweiligen Anordnungsverfahren angesichts der Eilbedürftigkeit Sachverständigengutachten ohnehin nicht eingeholt werden können (vgl. BVerfG ZKJ 2018, 312). - BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sorgerechtsentziehung zwecks …
Zudem sind die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und einer Fremdunterbringung zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 23 m.w.N.) und diese Folgen müssen durch die hinreichend gewisse Aussicht auf Beseitigung der festgestellten Gefahr aufgewogen werden, so dass sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 15 ff.;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juni 2020 - 1 BvR 1284/20 -, Rn. 3).
- OLG Frankfurt, 05.01.2026 - 7 UF 88/25
Umgangsverweigerung eines Kindes zu einem Elternteil ohne konkrete Anhaltspunkte …
Greift der Staat in Ausübung des Wächteramts in die elterliche Sorge ein, muss sich die Situation des Kindes in der Gesamtbetrachtung verbessern (BVerfG…, Beschluss vom 21.09.2020 - 1 BvR 528/19 - juris, Rn. 30; BVerfG, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 BvR 383/18 - juris, Rn. 16). - BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes …
Rn. 19 Die Einwände der Beschwerdeführerin gegen die Gestaltung des fachgerichtlichen Verfahrens, insbesondere ihr Vorbringen, die Fachgerichte hätten ein Sachverständigengutachten einholen müssen, nehmen die aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG resultierenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe an die Verfahrensgestaltung in einstweiligen Anordnungsverfahren zur elterlichen Sorge (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 m.w.N.) nicht hinreichend in den Blick.Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 44; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 jeweils m.w.N.).
Auf der Grundlage einer umfassenden und sorgfältigen Würdigung des unter den Bedingungen des Eilverfahrens ermittelten Sachverhaltes (…zu den Anforderungen daran siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 - Rn. 19 f. und 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 m.w.N) hat es angenommen, dass die seelische Entwicklung des Kindes durch das anhaltende massive Hervorrufen von Ängsten gegenüber dem Vater und dem Aufbau eines Feindbildes des Vaters bei dem Kind infolge der defizitären Bindungstoleranz der Beschwerdeführerin sowie durch die damit unmöglich werdende Entwicklung einer unbeschwerten Beziehung zwischen dem Kind und dem Vater erheblich gefährdet sei.
Auf konkrete Feststellungen und Beurteilungen dazu, dass auch unter Berücksichtigung der negativen Folgen eines Sorgerechtsentzuges eine hinreichende Aussicht auf Beseitigung der drohenden Kindeswohlgefährdung besteht und sich seine Situation in der Gesamtbetrachtung verbessert, kann auch im Rahmen der unter den Bedingungen des Eilverfahrens möglichen Sachverhaltsaufklärung nicht gänzlich verzichtet werden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Juni 2020 - 1 BvR 572/20 -, Rn. 25;… zum Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 50/18
Erlass eines Ausreiseverbots gegen sorgeberechtigten Elternteil im Wege …
Weitere Ermittlungen sind im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens, in welchem die Ermittlungsmöglichkeiten denknotwendig hinter denen eines Hauptsachverfahrens zurückbleiben (hierzu nur BVerfG, Beschluss vom 23. April 2018, Az. 1 BvR 383/18, Rn. 18, juris), nicht veranlasst. - OLG Frankfurt, 21.03.2022 - 6 UF 23/22
Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf anderen Elternteil
Nicht ausreichend ist, dass die Entziehung des Sorgerechts dem Kindeswohl "am besten entsprechen" würde, vielmehr muss das Kindeswohl ohne den Sorgerechtsentzug nachhaltig gefährdet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 19, juris).Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen vor, wenn die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18, juris).
- OLG Koblenz, 04.06.2020 - 7 UF 201/20
Kindeswohlgefährdung: Einstweilige Wohnungswegweisung eines Kindesvaters und …
Entscheidend ist vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (BVerfG FamRZ 2018, 1084 Rn. 18-19 m. w. Nachw.). - OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19
Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen …
Daher ist gemäß § 1666, 1666a BGB die Entziehung der elterlichen Sorge vollumfänglich oder - wie hier - in Teilbereichen dann zulässig, wenn bei fortdauernder Sorge der Eltern eine Kindeswohlgefährdung in dem Sinne vorliegt, dass eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. Senat, a.a.O.; Beschluss vom 27. Mai 2019 - 9 UF 182/19 - BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 16;… NJW 2015, 223, 223 f., Rdnr. 23; Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, BeckRS 2012, 48175; BGH, NJW 2005, 672, 673;… OLG Bremen, NJOZ 2018, 850, 851, Rdnr. 13 f.; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 3. August 2018 - 18 UF 91/18 -, juris, Rdnr. 40 OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 18. April 2018 - 4 UF 240/17 -, juris, Rdnr. 10 OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, BeckRS 2013, 18772; OLG Koblenz, NJW 2012, 3108, 3109; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 8 UF 211/09 -, BeckRS 2010, 25746;… OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 7 UF 149/07 -, BeckRS 2009, 28588;… MünchKomm-Lugani, BGB, 8. Aufl. 2020, § 1666, Rdnr. 50, m.w.N.;… Staudinger-Coester, BGB, Nebearb.Rn. 11 Zudem ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten (vgl. Senat, a.a.O.
; BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 16; NJW 1989, 519, 519;… 1982, 1379, 1380 BGH, NJW 2014, 1004, 1005, Rdnr. 20;… 2008, 223, 224, Rdnr. 32 OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 6 UF 160/13 -, BeckRS 2013, 18772, m.w.N.; OLG Koblenz, NJW 2012, 3108, 3109; OLG Köln, NJW-RR 2011, 729, 729 f.).Dennoch gilt es insoweit zu beachten, dass in Eilverfahren die praktisch verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten angesichts der spezifischen Eilbedürftigkeit dieser Verfahren regelmäßig hinter den im Hauptsacheverfahren bestehenden Möglichkeiten zurückbleiben (vgl. BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 18 Beschluss vom 19. August 2015 - 1 BvR 1084/15 -, BeckRS 2015, 20967, Rdnr. 19).
Den Gerichten ist es in kindesschutzrechtlichen Eilverfahren deshalb insbesondere regelmäßig nicht möglich, noch vor der Eilentscheidung ein Sachverständigengutachten einzuholen (vgl. BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 18).
Entscheidend ist insoweit vielmehr, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist (vgl. BVerfG, NZFam 2018, 599, 600, Rdnr. 18, m.w.N. OLG Hamm…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 13 UF 71/18 -, juris, Rdnr. 7).
- BVerfG, 10.06.2020 - 1 BvR 572/20
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die fachgerichtliche Konkretisierung der …
Eine solche Gefährdung des Kindes ist dann anzunehmen, wenn bei ihm bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. Februar 2017 - 1 BvR 2569/16 -, Rn. 44; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 jeweils m.w.N.).Auch wenn im fachgerichtlichen einstweiligen Anordnungsverfahren die praktisch verfügbaren Aufklärungsmöglichkeiten angesichts der spezifischen Eilbedürftigkeit dieser Verfahren regelmäßig hinter denen des Hauptsacheverfahrens zurückbleiben und insbesondere die Einholung eines Sachverständigengutachtens bereits im einstweiligen Anordnungsverfahren aus zeitlichen Gründen von Verfassungs wegen nicht stets geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 18 m.w.N.), kann im Rahmen der unter den Bedingungen des Eilverfahrens möglichen Sachverhaltsaufklärung auf konkrete Feststellungen zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung nicht gänzlich verzichtet werden.
Entsprechendes gilt für die Feststellung und Beurteilung dazu, dass auch unter Berücksichtigung der negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern eine hinreichende Aussicht auf Beseitigung der drohenden Kindeswohlgefährdung besteht und sich seine Situation in der Gesamtbetrachtung verbessert (…zum Maßstab vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. Mai 2014 - 1 BvR 3190/13 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2018 - 1 BvR 383/18 -, Rn. 16 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 31.05.2019 - 13 UF 13/19
Familiengerichtliches Verfahren bei Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an die …
- OLG Braunschweig, 22.12.2022 - 2 UF 122/22
Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; elterliche Sorge; Kindeswohl; …
- BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des …
- OLG München, 05.07.2019 - 26 UF 285/19
Kindeswohlgefährdung wegen Adipositas und Schulabbruch
- OLG Köln, 15.04.2024 - 14 UF 39/24
Beschwerde der Kindesmutter gegen die einstweilige Anordnung der Entziehung der …
- OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 4 UF 201/21
Absehen von Maßnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB
- OLG Köln, 21.01.2021 - 14 UF 162/20
Beschwerde gegen einen Entzug der elterlichen Sorge Verhältnismäßigkeit einer …
- BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1037/23
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Entzug des …
- OLG Frankfurt, 28.08.2019 - 4 UF 189/19
Kindeswohlgefährdung: Anforderungen an das Sachverständigengutachten
- OLG Köln, 06.03.2023 - 14 UF 27/23
Entziehung des Sorgerechts einer in Deutschland lebenden Ukrainerin Entziehung …
- OLG Köln, 16.05.2024 - 14 UF 22/24
Beruhen der Umgangsverweigerung auf dem hochkonflikthaften Verhältnis der Eltern …
- OLG Köln, 01.07.2025 - 14 UF 76/25
- OLG Brandenburg, 07.02.2019 - 13 UF 8/19
Anforderungen an die Sachaufklärung vor Prüfung der einstweiligen Entziehung der …
- BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1655/21
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im …
- BVerfG, 13.07.2022 - 1 BvR 580/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
- OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22
Entziehung der elterlichen Sorge
- BVerfG, 07.03.2023 - 1 BvR 221/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentzug …
- BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18
Nichtannahmebeschluss: Außerkrafttreten einer eA gem §§ 49, 56 Abs 1 S 1 FamFG …
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Inobhutnahme eines …
- OLG Karlsruhe, 25.05.2021 - 20 UF 18/21
Entbehrlichkeit eines (Teil-)Sorgerechtsentzugs im Kinderschutzverfahren bei …
- OLG Köln, 22.06.2023 - 14 UF 56/23
Entziehung elterliches Sorgerecht Anordnung Ergänzungspflegschaft bezüglich …
- OLG Koblenz, 23.09.2022 - 9 UF 352/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen den Sorgerechtsentzug
- BVerfG, 15.11.2022 - 1 BvR 1667/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die …
- OLG Braunschweig, 13.10.2021 - 2 UF 74/21
Beschwerde gegen den Entzug von Teilen einer elterlichen Sorge; Trennung des …
- OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
- OLG Karlsruhe, 21.01.2021 - 20 UF 146/20
Vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts; Gewährung von …
- BVerfG, 26.12.2022 - 1 BvR 2333/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Übertragung der …
- BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvR 1284/20
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer …
- OLG Köln, 27.08.2020 - 26 UF 51/20
Beschwerde gegen die Entziehung der elterlichen Sorge; Bestellung eines …
- OLG Köln, 11.04.2025 - 10 UF 123/24
Antrag der leiblichen Eltern auf Rückführung der Kinder aus einer Inobhutnahme in …
- OLG Schleswig, 21.10.2020 - 13 UF 123/20
Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil; Entziehung …
- OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 UF 58/23
Entziehung von Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur …
- OLG Hamm, 16.07.2025 - 4 UF 213/24
Lebensbedrohliche Misshandlung unter elterlicher Obhut; Säugling; …
- OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18
Streit um die Schulwahl - kein Sorgerechtsentzug!
- OLG Saarbrücken, 28.03.2022 - 6 UF 163/21
Ruhen der elterlichen Sorge bei Mitwirkungsbereitschaft eines inhaftierten …
- OLG Hamm, 04.07.2025 - 6 UF 83/23
Beschwerde eines Kindesvaters gegen den Entzug des Sorgerechts für seinen Sohn; …
- KG, 27.06.2022 - 17 UF 60/22
Elterliche Sorge: Kindeswohlgefährdung und Teilsorgerechtsentzug bei …
- OLG Hamm, 13.11.2024 - 11 UF 134/21
Auflagenerteilung gegenüber der Kindesmutter als erforderlich und aureichend …
- KG, 04.10.2024 - 3 UF 116/23
Teilsorgeentzug im Kinderschutzverfahren; Sicherstellung des Schulbesuchs der …
- OLG Frankfurt, 15.12.2020 - 4 UF 177/20
Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts für einen seelisch und geistig …
- BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvQ 13/20
Ablehnung des Erlasses einer eA in einer sorgerechtlichen Sache: …
- OLG Hamm, 12.11.2024 - 11 UF 134/21
- OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 10 UF 44/22
Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren; Vorläufige Übertragung der …
- OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20
Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter …
- OLG Stuttgart, 07.10.2021 - 16 UF 95/21
Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Räumliche Trennung eines Säuglings von …
- OLG Köln, 26.10.2023 - 14 UF 122/23
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsdefiziten seitens der …
- BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 2663/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die vorläufige …
- OLG Hamm, 27.07.2018 - 13 UF 71/18
- VerfGH Berlin, 04.07.2018 - VerfGH 61/18
Keine Verletzung des väterlichen Elternrechts durch Übertragung des …
- OLG Karlsruhe, 24.03.2026 - 16 UF 146/24
Kinderschutzverfahren wegen Nichteinhaltung der Schulpflicht und Homeschooling …
- OLG Zweibrücken, 12.02.2026 - 2 UF 164/25
- AG Höxter, 19.04.2022 - 6 F 44/22
Personensorge Umgang Kontaktsperre Wirkung für und gegen Dritte
- OLG Hamm, 16.03.2023 - 4 UF 177/22
- AG Dortmund, 17.02.2020 - 118 F 4933/18
- AG Detmold, 10.08.2023 - 34 F 205/21
- OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 1 UF 5/18
- OLG Hamburg, 12.04.2021 - 2 UF 134/20
Entzug der elterlichen Sorge im Wege einer einstweiligen Anordnung: Anforderungen …
- OLG Hamm, 20.12.2019 - 13 UF 177/19
Beschwerde gegen die Entziehung eines Aufenthaltsbestimmungsrechts Strikte …
- AG Kerpen, 22.12.2023 - 151 F 124/22
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Rechtsprechung
| BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem BVerfG vermag Besorgnis der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem BVerfG vermag Besorgnis der ... - Wolters Kluwer
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde; Richterliche Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem ...
- ra.de
- rechtsportal.de
BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs; Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde; Richterliche Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem ... - datenbank.nwb.de
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem BVerfG vermag Besorgnis der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Alle Richter sind befangen!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befangen - wegen früherer Urteile
Verfahrensgang
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
- BVerfG, 11.02.2019 - 2 BvC 1/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3438
- NVwZ 2018, 1733
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, da es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).Die Entscheidung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch die betroffenen Richter in einem früheren Verfahren begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 7, stRspr).
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, da es lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).Rn. 2 Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr).
- BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17
Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Ein Ausschlusstatbestand liegt hingegen nicht vor im Falle der Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 2-4).Die Entscheidung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch die betroffenen Richter in einem früheren Verfahren begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 7, stRspr).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr).Die Entscheidung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage durch die betroffenen Richter in einem früheren Verfahren begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. dazu BVerfGE 78, 331 ; 133, 377 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 7, stRspr).
- BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Rn. 2 Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr).Ein Ausschlusstatbestand liegt hingegen nicht vor im Falle der Mitwirkung an einer unanfechtbaren Entscheidung in einem vorangegangenen Verfahren desselben Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 -, juris, Rn. 2-4).
- BVerfG, 03.02.2016 - 2 BvC 26/14
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Rn. 3 1. Soweit sich das Ablehnungsgesuch auf die Wahlprüfungsbeschwerde vom 30. Juli 2014 bezieht, die mit Beschluss des Zweiten Senats vom 3. Februar 2016 (2 BvC 26/14) verworfen wurde, ist es bereits aufgrund seiner Verfristung unzulässig.Rn. 4 2. Soweit das Ablehnungsgesuch die nunmehr anhängige Wahlprüfungsbeschwerde betrifft, ergibt sich keine Besorgnis der Befangenheit aus der Mitwirkung der abgelehnten Richterinnen und Richter an der Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde vom 30. Juli 2014 (2 BvC 26/14).
- BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren "Kopftuchverbot im Schulgesetz …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr). - BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr). - BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Rn. 2 Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, juris, Rn. 1;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2018 - 1 BvR 1316/18 -, juris, Rn. 1; stRspr). - BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12
Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache
Auszug aus BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Zu einem Ausschluss kann deshalb regelmäßig nur eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren führen (vgl. BVerfGE 47, 105 ; 72, 278 ; 78, 331 ; 82, 30 ; 109, 130 ; 133, 163 ; 135, 248 ; stRspr). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84
Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im …
- BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
- BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
- BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht
- BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 1316/18
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 …
- BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77
Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Befangenheitsantrag Wallrabenstein
Entscheidet der Senat ohne mündliche Verhandlung, muss der Ablehnungsantrag jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2001 - 1 BvR 2216/96 u.a. -, Rn. 9;… Lechner/Zuck, in: dies., BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 19 Rn. 9). - BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16
Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der …
Sie enthalten lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 1 mwN …und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8;… vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN). - LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?
Abgesehen davon, dass die "Vorbefassung" mit einer Angelegenheit keineswegs auch nur im Regelfall zu einer Befangenheit führt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438), trifft diese Argumentation für RiLSG C. schon deswegen nicht zu, weil dieser dem 9. Senat nicht angehört hat.Außerhalb der dort aufgeführten Konstellationen hat eine "Vorbefassung" nicht zur Folge, dass der betreffende Richter nicht mitwirken dürfte, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die im Einzelfall die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. nochmals BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377, 406; BVerfG, Beschl. v. 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, NJW 2018, 3438).
- BVerfG, 18.04.2021 - 1 BvR 1180/17
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung: Unzulässigkeit mangels …
Denn dieses Gesuch war erst nach der Entscheidung in der Sache gestellt worden und damit verfristet (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, Rn. 3). - LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20
Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der …
Rn. 17 Dies zugrunde gelegt ist das am 21.08.2020 eingegangene Ablehnungsgesuch für das mit Beschluss vom 06.08.2020 entschiedene Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes verspätet, prozessual überholt und somit "offensichtlich unzulässig" (BVerfG, Beschluss vom 22.08.2018 2 BvC 1/18). - BGH, 24.01.2024 - XII ZA 21/23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs
Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 mwN …und Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 8;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN). - OLG München, 30.12.2020 - 1 U 3867/18
Bewilligung, Prozesskostenhilfe, Berufung, Schmerzensgeld, Beiordnung, …
Rn. 29 Es ist in der Rechtsprechung, auch in der verfassungsgerichtlichen, allgemein anerkannt, dass es bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs, insbesondere bei rechtsmissbräuchlichen Befangenheitsanträgen, keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter bedarf und diese - entgegen der Regelung des § 45 Abs. 1 ZPO - auch nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen sind (…vgl. z.B. Thomas/Putzo - Hüßtege, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 45 Rn. 1;… Zöller - Vollkommer, aaO, § 44 Rn. 12 ff., 17 f.; BVerfG NJW 2018, 3438). - OLG Frankfurt, 17.11.2020 - 20 Wlw 3/20
Mit Anhörungsrüge verbundener Befangenheitsantrag
In einem weiteren Beschluss vom 22.08.2018 (Az. 2 BvC 1/18, zitiert nach juris, Rn. 3) hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass sich aus dem Sinn des Instituts - der Gewährleistung eines fairen Verfahrens - ergebe, dass ein Antrag auf Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit jedenfalls vor der Entscheidung in der Sache gestellt werden müsse. - VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20
Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung; …
Eine solche Feststellung durch das Gericht hat wegen der Rechtskraftwirkung des Urteils zur Voraussetzung, dass die Rechtsfehler des angefochtenen Bescheids auf der Grundlage einer umfassenden rechtlichen Prüfung abschließend zu benennen sind (BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 7 C 18.17 -, NVwZ 2018, 1734 [BVerfG 22.08.2018 - 2 BvC 1/18] Rn. 30 f.;… Beschluss vom 13.06.2019 - 7 B 23.18 -, NVwZ 2019, 1611 - Rn. 6). - OLG Nürnberg, 07.04.2022 - 5 EK 3307/21
Unbegründete Anhörungsrüge und unzulässiges Ablehnungsgesuch
Auch insoweit erweist sich das Gesuch daher als unzulässig (vgl. BVerfG NJW 2018, 3438 Rn. 3, zitiert nach juris;… Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 11a; OLG Hamburg NJW-RR 2020, 698 f.).
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