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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.05.1958

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,833
BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,833)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1958 - VIII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,833)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 (https://dejure.org/1958,833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums - Nichterwartung einer künftigen Änderung der Verhältnisse als Geschäftsgrundlage i.R.e. Kaufvertags über einen Neuwagen - Möglichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1772
  • MDR 1958, 766
  • WM 1958, 1226
  • DB 1958, 926
  • JR 1959, 335
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (9)

  • RG, 05.04.1939 - II 155/38

    1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 15.12.1941 - V 77/41

    Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 03.08.1938 - VI 247/37

    1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 16.02.1937 - VII 233/36

    1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • RG, 01.12.1936 - VII 107/36

    Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem …

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
  • BGH, 16.01.1953 - I ZR 42/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188; BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12;… BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12;… BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4).
  • BGH, 30.01.1953 - V ZR 145/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12; BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.07.1948 - ZS 52/48
    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
    Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone in Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts den Standpunkt eingenommen, daß immer entscheidend bleiben müsse, ob die Durchbrechung des obersten Grundsatzes, daß Verträge zu halten sind, nach der Gesamtlage zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse notwendig erscheint, d.h. ob der durch die Veränderung der Verhältnisse benachteiligten Partei ein Festhalten am Vertrage schlechthin nicht zugemutet werden kann (OGHZ 1, 62, 68; 2, 202, 209).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht kommen, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweislich erscheint (Senatsurteile vom 1. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 = WM 1958, 1226; vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 245/68 = WM 1971, 214, 215; vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 = WM 1978, 322, 323).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …

    Angesichts der überragenden Bedeutung, die im Vertragsrecht dem Grundsatz der Vertragstreue zukommt, ist die Berufung auf eine Erschütterung der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Vermeidung eines untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumutenden Ergebnisses unabweislich erscheint (BGH, NJW 1958, 1772; 1962, 29) .
  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 306/85

    Unzulässige Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Austauschvertrag

    Etwas anderes kann nach der von der Revision herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allenfalls dann gelten, wenn die Parteien ihrer Preisvereinbarung einverständlich bestimmte, ihnen gemeinsame Annahmen und Erwartungen dergestalt zugrundegelegt haben, daß sie als Geschäftsgrundlage des Vertrages gelten müssen (…vgl. Urt. v. 12. April 1960 - VIII ZR 137/59, LM Nr. 35 § 342 (Bb) BGB , vollständig abgedruckt als Nr. 8 zu § 119 BGB ; v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57, LM Nr. 27 zu § 242 (Bb) BGB ; BGHZ 46, 268, 273).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,1422
BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56 (https://dejure.org/1958,1422)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1958 - V ZR 280/56 (https://dejure.org/1958,1422)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1958 - V ZR 280/56 (https://dejure.org/1958,1422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1772
  • MDR 1958, 758
  • DB 1958, 953
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54

    Standgeld für Straßenverkaufsstand

    Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
    Sie stehen im Einklang mit dem auch den Berliner Straßenhandel betreffenden Urteil des Senats vom 18. November 1955 (BGHZ 19, 85) und lassen keinen Rechtsirrtum erkennen.
  • BGH, 22.12.1953 - IV ZR 87/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
    Die Frage, ob § 139 BGB sonst im Rahmen des § 138 BGB angewendet werden kann, braucht wie im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1953, IV ZR 87/53, LM BGB § 139 Nr. 8, hier nicht entschieden zu werden.
  • RG, 08.11.1926 - I 154/26

    Lagergeschäft; Monopolstellung

    Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
    Die Revision bezweifelt nicht den in der Rechtsprechung unter Billigung des Schrifttums zum Ausdruck gekommenen Grundsatz, daß eine Ausnützung eines Monopols dahingehend, daß der Monopolinhaber sich unangemessene Vorteile, insbesondere unangemessen hohe Vergütungen für die Leistungen versprechen und gewähren läßt, unzulässig ist und gegen die guten Sitten verstößt (RGZ 99, 109; 115, 218;… 143, 28 und öfters vgl. Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 138 Randnoten 7 a, 18 a bis e).
  • RG, 01.06.1926 - VI 123/26

    Preußische Stempelsteuer

    Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
    Das Reichsgericht habe, erwägt sie, bei Pachtverträgen eines Mündels, die über die Volljährigkeit hinaus dauern sollten, aber trotzdem nicht vormundschaftsgerichtlich genehmigt worden waren (§ 1822 Nr. 5 BGB), § 139 BGB angewandt, indem es den Pachtvertrag als in einzelne Teile zeitlich zerlegt gedacht habe (Zeit bis zur Volljährigkeit und Zeit nachher) (RGZ 82, 125 und 114, 39;… Staudinger/Coing, BGB. 11. Aufl. § 139 Randnote 8).
  • BGH, 22.01.2013 - II ZR 80/10

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit einer schuldrechtlichen Abrede über die …

    Rn. 19 Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB oder eine entsprechende Anwendung von § 139 BGB kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein wegen eines sittenwidrigen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung nichtiges Rechtsgeschäft grundsätzlich nicht durch Anpassung der Leistungen auf ein noch vertretbares Maß aufrechterhalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1958 - V ZR 280/56, NJW 1958, 1772; Urteil vom 12. Juli 1965 - II ZR 118/63, BGHZ 44, 158, 162; Urteil vom 21. März 1977 - II ZR 96/75, BGHZ 68, 204, 207).
  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

    Dem entspricht es, daß es nach ständiger Rechtsprechung nicht möglich ist, ein nach § 138 Abs. 2 BGB wegen Wuchers nichtiges Rechtsgeschäft durch Herabsetzung der überhöhten Leistung aufrechtzuerhalten (vgl. BGH, Urt. v. 30.5.1958 - V ZR 280/56, LM BGB § 139 Nr. 14).
  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

    Dieser Gesichtspunkt wäre unter der Anwendungsfähigkeit des § 138 BGB hier zu beachten (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 1958, V ZR 280/56).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11

    Zwangsvollstreckung aus einem Erbbaurechtsvertrag: Sittenwidrige Überhöhung des …

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt auch die Aufrechterhaltung eines wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtigen Rechtsgeschäfts durch Herabsetzung der überhöhten Leistung grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 30.5.1958, V ZR 280/56, Rz. 14, mit der - vom Landgericht verkannten - Folge, dass der von Anfang an nichtige Erbbaurechtsbestellungsvertrag gemäß den Grundsätzen der "Saldotheorie" - BGH…, Urteil vom 11.11.1994, V ZR 116/93, Rz. 13 - abzuwickeln gewesen wäre).
  • BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 69/58
    Allerdings ist in der Rechtsprechung unter Billigung des Schrifttums anerkannt, die Ausnützung eines Monopols dahingehend, daß der Monopolinhaber sich unangemessene Vorteile, insbesondere unangemessen hohe Vergütungen für seine Leistungen versprechen oder gewähren läßt, könne unzulässig sein und gegen die guten Sitten verstoßen (BGH Urt. vom 30. Mai 1958 - V ZR 280/56 - LM BGB § 139 Nr. 14).
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