Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums - Nichterwartung einer künftigen Änderung der Verhältnisse als Geschäftsgrundlage i.R.e. Kaufvertags über einen Neuwagen - Möglichkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1772
- MDR 1958, 766
- WM 1958, 1226
- DB 1958, 926
- JR 1959, 335
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (9)
- RG, 05.04.1939 - II 155/38
1. Kann der alleinige Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung …
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345). - RG, 15.12.1941 - V 77/41
Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345). - RG, 03.08.1938 - VI 247/37
1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie …
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345).
- RG, 16.02.1937 - VII 233/36
1. Zur Frage der unrichtigen Rechtsausübung beim Festhalten an einem Vergleich, …
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345). - RG, 01.12.1936 - VII 107/36
Kann der Einwand unrichtiger Rechtsausübung gegenüber dem Festhalten an einem …
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Schon das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder beiderseitigen Irrtums über diese keine Unwirksamkeit des Vertrages zur Folge hat, sondern den Schuldner von seinen Verpflichtungen nur so weit entbindet, als ein solches Ergebnis durch die Vorschrift des § 242 BGB geboten ist, und daß bei der Anwendung dieser Bestimmung im Einblick auf den Wegfall oder den beiderseitigen Irrtum über die Geschäftsgrundlage mit Rücksicht auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Verträge eine besonders sorgfältige Prüfung des Einzelfalles geboten ist (RGZ 152, 403; 153, 356, 359; 158, 166, 175; 160, 257, 265; 168, 121, 126; RG JW 1937, 2036; RG HRR 1934, 1345). - BGH, 16.01.1953 - I ZR 42/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188; BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12;… BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4). - BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50
Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12;… BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4). - BGH, 30.01.1953 - V ZR 145/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Dieser strengen Auffassung ist der Bundesgerichtshof gefolgt (BGHZ 2, 176, 188;… BGH Urt. v. 16. Januar 1953 - I ZR 42/52 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 12; BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - V ZR 145/51 - = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1957 - VIII ZA 204/56 - LM ZPO § 92 Nr. 4). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.07.1948 - ZS 52/48
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57
Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone in Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts den Standpunkt eingenommen, daß immer entscheidend bleiben müsse, ob die Durchbrechung des obersten Grundsatzes, daß Verträge zu halten sind, nach der Gesamtlage zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse notwendig erscheint, d.h. ob der durch die Veränderung der Verhältnisse benachteiligten Partei ein Festhalten am Vertrage schlechthin nicht zugemutet werden kann (OGHZ 1, 62, 68; 2, 202, 209).
- BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage nur dann in Betracht kommen, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht vereinbarer und damit der betroffenen Vertragspartei nicht zumutbarer Folgen unabweislich erscheint (Senatsurteile vom 1. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 = WM 1958, 1226; vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 245/68 = WM 1971, 214, 215; vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 = WM 1978, 322, 323). - BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80
Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …
Angesichts der überragenden Bedeutung, die im Vertragsrecht dem Grundsatz der Vertragstreue zukommt, ist die Berufung auf eine Erschütterung der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Vermeidung eines untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden und damit der betroffenen Partei nach Treu und Glauben nicht zuzumutenden Ergebnisses unabweislich erscheint (BGH, NJW 1958, 1772; 1962, 29) . - BGH, 01.12.1986 - II ZR 306/85
Unzulässige Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Austauschvertrag
Etwas anderes kann nach der von der Revision herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes allenfalls dann gelten, wenn die Parteien ihrer Preisvereinbarung einverständlich bestimmte, ihnen gemeinsame Annahmen und Erwartungen dergestalt zugrundegelegt haben, daß sie als Geschäftsgrundlage des Vertrages gelten müssen (…vgl. Urt. v. 12. April 1960 - VIII ZR 137/59, LM Nr. 35 § 342 (Bb) BGB , vollständig abgedruckt als Nr. 8 zu § 119 BGB ; v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57, LM Nr. 27 zu § 242 (Bb) BGB ; BGHZ 46, 268, 273).
- BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 196/75
Anpassung der Preise für Fernwärme an allgemeine Kostenentwicklung ?
So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, daß der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muß, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl. etwa Senatsurteile vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 = WM 1958, 1226 = NJW 1958, 1772 sowie vom 9. Dezember 1970 - VIII ZR 245/68 = WM 1971, 214 = LM BGB § 242 [Bb] Nr. 61; BGH Urteil vom 29. März 1974 - V ZR 128/72 = WM 1974, 427 - NJW 1974, 1186, jeweils m.w.Nachw.). - AG Oberhausen, 06.10.2020 - 37 C 863/20
Coronabedingte Betriebsuntersagungen: Hälftige Kürzung der Gewerberaummiete wegen …
Rn. 58 Die Anwendung der Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn es sich um eine derart einschneidende Änderung handelt, das ein Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde und das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung für die betroffene Partei deshalb unzumutbar wäre (BGH, NJW 1958, 1772). - BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 120/58
Rechtsmittel
Entgegen der Meinung der Revision hat das Berufungsgericht auch nicht verkannt, daß gegenüber dem das ganze Rechtsleben beherrschenden Grundsatz, Verträge seien zu wahren, die Berufung darauf, die Geschäftsgrundlage eines Vertrages fehle oder sei weggefallen, nur ausnahmsweise zum Erfolg führen kann, nämlich nur dann, wenn wegen des Fehlens oder des Wegfalles der Geschäftsgrundlage die Erfüllung des Vertrages ganz oder doch teilweise nicht mehr zugemutet werden kann (so auch Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 - LM § 242 (Bb) Nr. 27 NJW 1958, 1772 = MDR 1958, 766). - BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68
Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters …
Dazu wäre zumindest der Vortrag erforderlich gewesen, daß die Fortsetzung des Betriebes des Beklagten bei der Aufrechterhaltung des Mietvertrages ernstlich in Frage gestellt gewesen wäre (BGHZ 17, 317, 327 [BGH 26.05.1955 - II ZR 256/54]; BGH Urteile vom 29. Januar 1957 - VIII ZR 204/56 = WM 1957, 401, 402, vom 11. Juli 1958 - VIII ZR 96/57 = NJW 1958, 1772 und vom 29. April 1965 - VII ZR 85/64 = WM 1965, 843, 845). - BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
Rechtsmittel
Erforderlich ist vielmehr eine derartig grundlegende und einschneidende Änderung der maßgeblichen Umstände, daß ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (RGZ 112, 329, 333; BGH NJW 1958, 1772 Nr. 5 = JR 1959, 335 m. Anm. von Süß; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25). - LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07
Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?
So hat die Rechtsprechung seit jeher daran festgehalten, dass der das gesamte Schuldrecht beherrschende Grundsatz der Vertragstreue nur dann zurücktreten muss, wenn anders ein untragbares, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbares Ergebnis nicht zu vermeiden wäre (vgl etwa BGH, NJW 1958, 1772; BGH, NJW 1974, 1186, NJW 1977, 2262; BGH, NJW-RR 1993, 881; jeweils m.w.N.). - BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60
Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse
VIII ZR 96/57, NJW 1958, 1772, und vom iho Oktober 1959, V ZR 9/58, NJW 1959, 2203, jeweils mit v/eiteren Nachweisen)« Ein solcher Fall liegt indessen hier vor. - AG Nürtingen, 27.11.2020 - 20 C 3606/20
- BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 245/68
Vertragsanpassung auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Anpassung des …
- BGH, 20.03.1967 - VIII ZR 237/64
Grundsatz und Rechtsfolgen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei Änderung des …
- BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
- BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 137/59
- BGH, 29.10.1959 - VIII ZR 147/58
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 7 U 79/98
Auslegung einer Abfindungsvereinbarung bezüglich Pflichtteilsansprüche
- BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61
Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der …
- BGH, 23.09.1958 - VIII ZR 111/57
- BGH, 12.04.1973 - VII ZR 171/71
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werkvertrags - Herleitung eines …
- LG Wiesbaden, 20.06.2023 - 9 O 314/21
Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Mindermengen!
- BGH, 25.05.1965 - V ZR 35/64
Berechnung einer Rente entsprechend der Erhöhung des Krankenhauspflegesatzes - …
- BGH, 11.05.1964 - VIII ZR 174/61
Rechtsmittel
- BGH, 08.07.1963 - VII ZR 28/62
Rechtsmittel
- BGH, 27.03.1963 - VIII ZR 132/61
Rechtsmittel
- BGH, 12.04.1960 - VIII ZR 13/59
WGG, VHV, Typenänderung der Vertragsprodukte, Wegfall der Geschäftsgrundlage
- BGH, 10.03.1965 - VIII ZR 109/63
Verstoß gegen das Verbot der offenen Rückwälzung der Umsatzsteuer durch …
- BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60
Rechtsmittel
- BGH, 04.12.1963 - V ZR 122/61
Rechtsmittel
- BGH, 20.11.1962 - V ZR 87/61
Schadensersatzanspruch auf Grund der fehlenden Errichtung einer Durchgangspassage …
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Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1772
- MDR 1958, 758
- DB 1958, 953
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
Standgeld für Straßenverkaufsstand
Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
Sie stehen im Einklang mit dem auch den Berliner Straßenhandel betreffenden Urteil des Senats vom 18. November 1955 (BGHZ 19, 85) und lassen keinen Rechtsirrtum erkennen. - BGH, 22.12.1953 - IV ZR 87/53
Rechtsmittel
- RG, 08.11.1926 - I 154/26
Lagergeschäft; Monopolstellung
Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
Die Revision bezweifelt nicht den in der Rechtsprechung unter Billigung des Schrifttums zum Ausdruck gekommenen Grundsatz, daß eine Ausnützung eines Monopols dahingehend, daß der Monopolinhaber sich unangemessene Vorteile, insbesondere unangemessen hohe Vergütungen für die Leistungen versprechen und gewähren läßt, unzulässig ist und gegen die guten Sitten verstößt (RGZ 99, 109; 115, 218;… 143, 28 und öfters vgl. Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. § 138 Randnoten 7 a, 18 a bis e). - RG, 01.06.1926 - VI 123/26
Preußische Stempelsteuer
Auszug aus BGH, 30.05.1958 - V ZR 280/56
Das Reichsgericht habe, erwägt sie, bei Pachtverträgen eines Mündels, die über die Volljährigkeit hinaus dauern sollten, aber trotzdem nicht vormundschaftsgerichtlich genehmigt worden waren (§ 1822 Nr. 5 BGB), § 139 BGB angewandt, indem es den Pachtvertrag als in einzelne Teile zeitlich zerlegt gedacht habe (Zeit bis zur Volljährigkeit und Zeit nachher) (RGZ 82, 125 und 114, 39;… Staudinger/Coing, BGB. 11. Aufl. § 139 Randnote 8).
- BGH, 22.01.2013 - II ZR 80/10
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit einer schuldrechtlichen Abrede über die …
Rn. 19 Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB oder eine entsprechende Anwendung von § 139 BGB kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein wegen eines sittenwidrigen Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung nichtiges Rechtsgeschäft grundsätzlich nicht durch Anpassung der Leistungen auf ein noch vertretbares Maß aufrechterhalten werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1958 - V ZR 280/56, NJW 1958, 1772; Urteil vom 12. Juli 1965 - II ZR 118/63, BGHZ 44, 158, 162; Urteil vom 21. März 1977 - II ZR 96/75, BGHZ 68, 204, 207). - BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75
Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts
- BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56
Wasserentnahme aus dem Rhein
Dieser Gesichtspunkt wäre unter der Anwendungsfähigkeit des § 138 BGB hier zu beachten (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 1958, V ZR 280/56). - OLG Brandenburg, 21.12.2011 - 4 U 57/11
Zwangsvollstreckung aus einem Erbbaurechtsvertrag: Sittenwidrige Überhöhung des …
Nach ständiger Rechtsprechung kommt auch die Aufrechterhaltung eines wegen Wuchers nach § 138 Abs. 2 BGB nichtigen Rechtsgeschäfts durch Herabsetzung der überhöhten Leistung grundsätzlich nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 30.5.1958, V ZR 280/56, Rz. 14, mit der - vom Landgericht verkannten - Folge, dass der von Anfang an nichtige Erbbaurechtsbestellungsvertrag gemäß den Grundsätzen der "Saldotheorie" - BGH…, Urteil vom 11.11.1994, V ZR 116/93, Rz. 13 - abzuwickeln gewesen wäre). - BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 69/58 Allerdings ist in der Rechtsprechung unter Billigung des Schrifttums anerkannt, die Ausnützung eines Monopols dahingehend, daß der Monopolinhaber sich unangemessene Vorteile, insbesondere unangemessen hohe Vergütungen für seine Leistungen versprechen oder gewähren läßt, könne unzulässig sein und gegen die guten Sitten verstoßen (BGH Urt. vom 30. Mai 1958 - V ZR 280/56 - LM BGB § 139 Nr. 14).
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