Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.05.1976 - 15 W 255/72 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1752 (Ls.)
- DNotZ 1977, 308
- DB 1976, 1527
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Sie kann daher auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (OLG Hamm OLGZ 1977, 264, 279; Rpfleger 1976, 317, 320; BayObLGZ 1987, 390, 393; RGZ 130, 64, 67; OLG Hamm Rpfleger 1989, 448;… MünchKomm-BGB/Wacke, 2. Aufl., § 892 Rdn. 19;… Erman/Ganten, aaO. § 2 WEG Rdn. 6;… Soergel/Stürner, aaO. § 7 WEG Rdn. 10;… Palandt/Bassenge, aaO. § 892 Rdn. 10). - OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …
Danach kann vorliegend für die Sammelgarage, an der Teileigentum grundsätzlich möglich ist (Deckert ETW 3, 69, 129; OLG Hamm NJW 76, 1752 = DNotZ 77 308; BayObLGZ 87, 66; OLG Düsseldorf Rpfleger 86, 131), nicht angenommen werden, dass sie nach ihrer Zweckbestimmung so auf die gemeinsamen Bedürfnisse der Wohnungseigentümer zugeschnitten sei, dass Sondereigentum nicht gebildet werden dürfe, zumal dafür nicht genügen würde, dass sie sich auch zur gemeinsamen Nutzung eignet und anbietet (BGH DNotZ 81, 565 = Rpfleger 81, 96). - OLG Düsseldorf, 07.02.2000 - 3 Wx 31/00
Begründung von Sondereigentum an baulich selbständigen Garagen
Die fehlende sachenrechtliche Bestimmtheit als Sondereigentum im Aufteilungsplan führt dazu, dass an den Garagen Gemeinschaftseigentum begründet worden ist ( vgl. OLG Frankfurt Rpfl 1978, 380, 381; OLG Hamm NJW 1976, 1752; Bay ObLG …
- BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 35/93
Anforderungen an Aufteilungsplan
Ob sich, wie die Vorinstanzen meinen, aus dem Aufteilungsplan (Lageplan) auch die genaue Lage der Gebäude ergeben muss, wenn sich wie hier mehrere Bauwerke auf dem in Wohnungseigentum aufzuteilenden Grundstück befinden (dafür: OLG Hamm OLGZ 1977, 264/272; OLG Bremen Rpfleger 1980, 68; LG Lüneburg Rpfleger 1979, 314; vgl. auch BayObLGZ 1973, 68/73;… im Grundsatz verneinend Weitnauer a.a.O.; Demharter Rpfleger 1983, 133/135), braucht hier nicht entschieden zu werden.Dies wird von der Rechtsprechung auch für selbstständige Garagen verlangt, an denen Sondereigentum begründet werden soll (BayObLGZ 1973, 78/83; 1973, 267 f.; OLG Hamm OLGZ 1977, 264/272 f.).
- OLG Hamm, 28.11.1983 - 15 W 172/83
Bildung von Wohnungseigentum bei vorhandenemGrenzüberbau
Das OLG Hamm hat in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Baukörper auf ein Nachbargrundstück überbaut war, klargestellt, daß die Entstehung von Sondereigentum hier ausgeschlossen ist (OLG Hamm 15 W 255/72, Beschl. v. 20.5.1976).Dabei ist vorauszuschicken, daß der vom Senat in seinem Beschluß vom 20. Mai 1976 ( 15 W 255/72 = DNotZ 1977, 308 = OLGZ 1977, 264 = Rpfleger 1976, 317) entschiedene Fall, bei dem Sonder- oder Teileigentum mit Miteigentumsanteilen an mehreren Grundstücken verbunden werden sollte, mit dem vorliegenden nicht gleichgestellt werden kann.
- OLG Hamm, 24.10.1983 - 15 W 262/83
Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nurbezüglich eines Teiles …
keit den Überbau zu dulden hat (Abgrenzung zum Senatsbe* schluß vom 20.5.1976 - 15 W 255172 - = DNotZ 1977, 308 = OLGZ 1977, 264 ).Das OLG Hamm hat in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Baukörper auf ein Nachbargrundstück überbaut war, klargestellt, daß die Entstehung von Sondereigentum hier ausgeschlossen ist (OLG Hamm 15 W 255/72, Beschl. v. 20.5.1976).
- OLG Hamm, 14.08.1990 - 15 W 87/89
Zum isolierten Miteigentumsanteil nach WEG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93
Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf eine Jahresabrechnung; …
Die Tiefgarage in einem von der übrigen Wohnanlage getrennt errichteten Garagenbau kann ein selbstständiges Teileigentum bilden, also Gegenstand eines Sondereigentums, verbunden mit einem Miteigentumsanteil an einem Grundstück, sein (OLG Hamm OLGZ 1977, 264;… Bub, Wohnungseigentum von A bis Z, 6. Aufl. S. 200;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 5 Rn. 16). - BayObLG, 18.11.1983 - BReg. 2 Z 89/8
Vollmachtlose Vertretung noch unbestimmter Personen bei der Auflassung
2. Möglich ist die Einbeziehung eines solchen Überbaus In die Bildung von Wohnungseigentum auch dann, wenn der grundbuchmäßige Nachweis der Zuordnung des überbauten Gebäudeteils als wesentlicher Bestandteil des Stammgrundstücks dergestalt erbracht wird, daß der Eigentümer des Nachbargrundstücks auf Grund einer Grunddienstbarkeit den Überbau zu dulden hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluß vom 20.5. 1976 - 15 W 255/72 - = DNotZ 1977, 308 = OLGZ 1977, 264 ).Das OLG Hamm hat in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Baukörper auf ein Nachbargrundstück überbaut war, klargestellt, daß die Entstehung von Sondereigentum hier ausgeschlossen ist (OLG Hamm 15 W 255/72, Beschl. v. 20.5. 1976 = DNotZ 1977, 308 ): Es wird gebeten, entweder durch einen neuen Flurkartenauszug des Katasteramts, aus dem ein Überbau nicht ersichtlich ist, die Bedenken auszuräumen oder durch eine Fortführungsvermessung und Einbeziehung der bebauten Teilfläche in das Wohnungseigentum in der Form des § 29 GBO die Beanstandung zu beheben." Gegen diese Zwischenverfügung haben die Beteiligten zu 1) bis 5) Erinnerung vom 7.2.1983 eingelegt und zur Begründung vorgetragen, daß ein bloßer Überbau, der gemäß § 912 BGB zu dulden sei, bei der Begründung von Wohnungseigentum unschädlich sei.
- LG Augsburg, 22.12.1983 - 7 T 4044/83
Grundbucheintragung bei Bruchteilsgemeinschaft an Erbanteil
Das OLG Hamm hat in einem ähnlich gelagerten Fall, bei dem der Baukörper auf ein Nachbargrundstück überbaut war, klargestellt, daß die Entstehung von Sondereigentum hier ausgeschlossen ist (OLG Hamm 15 W 255/72, Beschl. v. 20.5.1976).Dabei ist vorauszuschicken, daß der vom Senat in seinem Beschluß vom 20.5.1976 (15 W 255172 = DNotZ 1977, 308 [Leitsätze in MittBayNot 1976; 138]) ent* schiedene Fall, bei dem Sonder* oder Teileigentum mit Mit* eigentumsanteilen an mehreren Grundstücken verbunden werden sollte, mit dem vorliegenden nicht gleichgestellt werden kann.
- OLG Hamm, 03.11.2011 - 15 Wx 582/10
Anforderungen an die Form der Begründung von Sondereigentum
- OLG Hamm, 22.06.1992 - 15 W 252/91
Eintragung von Sondereigentum am Treppenhaus im Wohnungsgrundbuch
- OLG Stuttgart, 13.10.1980 - 8 W 384/80
Divergenz zwischen Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan
- LG Hamburg, 01.09.2010 - 318 S 128/09
Erwerb eines Sondernutzungsrechts in der Zwangsversteigerung
- BayObLG, 28.09.1981 - BReg. 2 Z 68/81
Zur Abgrenzung zwischen Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum
- OLG Stuttgart, 06.10.1978 - 8 W 480/77
Relevanz der Nutzungsart eines im Grundbuch und dem Aufteilungsplan als …
- BayObLG, 03.04.1980 - BReg. 2 Z 73/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.03.1976 - 7 U 176/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1752
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Rechtsprechung
| KG, 23.03.1976 - 18 W 1045/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 1752
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 11.06.2004 - 8 W 380/04
Beschwerdeverfahren auf Rückgabe einer durch Prozessbürgschaft erbrachten …
Nach Erlass des bestätigenden Berufungsurteils darf der Gläubiger nicht nur aus dem Berufungsurteil, sondern auch aus dem erstinstanzlichen Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstrecken und darüber hinaus die Rückgabe einer bereits geleisteten Sicherheit verlangen, sofern er noch nicht aus dem erstinstanzlichen Urteil vollstreckt hat (KG NJW 1976, 1752 f.).Mit dem Kammergericht (NJW 1976, 1752 f.) ist davon auszugehen, dass der Gläubiger nach Erlass des bestätigenden Berufungsurteils nicht nur aus dem Berufungsurteil, sondern auch aus dem erstinstanzlichen Urteil ohne Sicherheitsleistung vollstrecken und darüber hinaus die Rückgabe einer bereits geleisteten Sicherheit verlangen kann, sofern er noch nicht aus dem erstinstanzlichen Urteil vollstreckt hat.
- BGH, 03.02.1988 - I ZR 214/87
Möglichkeit der Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherungszahlung - …
Dies ist jedoch in Fällen der vorliegenden Art, in denen die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen und das Urteil des Berufungsgerichts ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, grundsätzlich zu verneinen (BGHZ 11, 303 f [BGH 29.12.1953 - II ZR 321/53] ; vgl. auch KG NJW 1976, 1752, 1753; OLG München OLGZ 85, 457, 458;… Baumbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 109 Anm. 2 B b und § 709 Anm. 3;… Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 109 Rdn. 3). - OLG München, 02.06.1985 - 25 W 1213/85 In solchen Fällen gebietet diese Vorschrift vielmehr, welche ihrem Sinn und Zweck nach die Einräumung von Vollstreckungsschutz bis zur Rechtskraft der Sachentscheidung fordert, daß der Gläubiger die geleistete Sicherheit bis zur Unanfechtbarkeit des Urteils belassen muß (BGHZ 11, 303/304; BGH NJW 1982, 1397 ; OLG Frankfurt OLGZ 76, 382/384 = NJW 1976, 1326; OLG Nürnberg NJW 1959, 535/536; KG NJW 1976, 1752/1753;… Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. Anm. 2 a zu § 109 ZPO und Anm. 1 zu § 715 ZPO ;… Baumbach/Hartmann ZPO 43. Aufl. Anm. 2 B b zu § 109 ZPO und Anm. 1 zu § 715 ZPO ;… Zöller/Schneider ZPO 14. Aufl. Anm. RdNr 1, 3 - 5 zu § 109 ZPO und Anm. RdNr. 1 zu § 715 ZPO jeweils mit weiteren Nachweisen und unter zutreffender Ablehnung des gegenteiligen Standpunkts in OLG Hamm NJW 1971, 1187/1188).
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