Rechtsprechung
| OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten als Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Maßgeblichkeit der Sachlage im Augenblick des Einschreitens für die Erforderlichkeit einer polizeilichen Amtshandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bremen, 17.02.1976 - 103 Ds 427/75
- OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1071
- NJW 1977, 1072 (Ls.)
- NJW 1977, 158
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113;… Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ;… Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff;… Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …Diese in Rechtsprechung und Schrifttum einmütig vertretene Auffassung trägt dem Umstand Rechnung, daß Vollstreckungsbeamte sich bei ihrem Einschreiten in aller Regel zunächst auf die rasche Ermittlung des äußeren Sachverhalts sowie auf die unverzügliche Feststellung des - ggf. potentiellen - Störers beschränken und alsdann - oft unter sehr schwierigen äußeren Umständen - eine sofortige Entscheidung treffen und alsbald tatkräftig durchführen müssen, ohne sich dabei auf verwickelte rechtliche Erörterungen einlassen zu können (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 365).
Maßgebend ist vielmehr, ob der Beamte im Bewußtsein seiner Verantwortung sein Einschreiten in diesem Augenblick für nötig und sachlich gerechtfertigt halten durfte (vgl. hierzu BGHSt 21, 334, 363).
Im allgemeinen treten die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens nämlich so deutlich zu Tage, daß die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme für jeden einsichtigen Staatsbürger erkennbar ist (vgl. BGHSt 21, 334, 365).
- BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52
Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach § …
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113;… Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ;… Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff;… Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …Diese in Rechtsprechung und Schrifttum einmütig vertretene Auffassung trägt dem Umstand Rechnung, daß Vollstreckungsbeamte sich bei ihrem Einschreiten in aller Regel zunächst auf die rasche Ermittlung des äußeren Sachverhalts sowie auf die unverzügliche Feststellung des - ggf. potentiellen - Störers beschränken und alsdann - oft unter sehr schwierigen äußeren Umständen - eine sofortige Entscheidung treffen und alsbald tatkräftig durchführen müssen, ohne sich dabei auf verwickelte rechtliche Erörterungen einlassen zu können (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 365).
- BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72
Vorliegen eines Irrtums über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei - …
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
An der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung des Polizeibeamten S. bestehen danach keine Zweifel., Darum handelte es sich, wie für jedermann erkennbar war, auch um keine grundlose amtliche Aufforderung zur Angabe der Personalien, die nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung keine Pflicht des angesprochenen Staatsbürgers begründen würde, sich über seine Person auszuweisen (vgl. Leipziger Kommentar, 9. Aufl., Rdnote 10 zu § 360 StGB a.F.; Göhler, 5. Aufl., Anm. 9 zu § 111 OWiG; Rotberg, 4. Aufl., Anm. 3 b zu § 111 OWiG ; BGHSt 25, 13; BayObLG in NJW 1958, 310 [BGH 19.11.1957 - 1 StR 438/57] ; …
- BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
An der Rechtmäßigkeit der Amtsausübung des Polizeibeamten S. bestehen danach keine Zweifel., Darum handelte es sich, wie für jedermann erkennbar war, auch um keine grundlose amtliche Aufforderung zur Angabe der Personalien, die nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung keine Pflicht des angesprochenen Staatsbürgers begründen würde, sich über seine Person auszuweisen (vgl. Leipziger Kommentar, 9. Aufl., Rdnote 10 zu § 360 StGB a.F.; Göhler, 5. Aufl., Anm. 9 zu § 111 OWiG; Rotberg, 4. Aufl., Anm. 3 b zu § 111 OWiG ; BGHSt 25, 13; BayObLG in NJW 1958, 310 [BGH 19.11.1957 - 1 StR 438/57] ; … - BGH, 10.05.1957 - I ZR 234/55
Spätheimkehrer - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
Wenn auch für den Bereich des Zivilrechts die Auffassung vertreten wird, der Schutzzweck des Gesetzes werde nur erreicht, wenn der Tatbestand der Norm auch die Aufnahme des Fotos mit umfasse (vgl. von Münch in JuS 1965, 404, 406; BGHZ 24, 200, 208), so scheitert die extensive Auslegung der §§ 22, 33 KunstUrhG hier doch an dem im Strafrecht herrschenden Analogieverbot (vgl. OLG Hamburg, Beschluß vom 14.4.1972 - 1 Ws 84/72 - in OLGSt § 53 StGB a.F. S. 25 = NJW 1972, 1290). - BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64
Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den …
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
1a St 663/64">NJW 1965, 1088, 1089 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64] ; OLG Celle in NJW 1971, 154; Dreher a.a.O., Rdnote 14 zu § 113). - OLG Hamburg, 14.04.1972 - 1 Ws 84/72
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
Wenn auch für den Bereich des Zivilrechts die Auffassung vertreten wird, der Schutzzweck des Gesetzes werde nur erreicht, wenn der Tatbestand der Norm auch die Aufnahme des Fotos mit umfasse (vgl. von Münch in JuS 1965, 404, 406; BGHZ 24, 200, 208), so scheitert die extensive Auslegung der §§ 22, 33 KunstUrhG hier doch an dem im Strafrecht herrschenden Analogieverbot (vgl. OLG Hamburg, Beschluß vom 14.4.1972 - 1 Ws 84/72 - in OLGSt § 53 StGB a.F. S. 25 = NJW 1972, 1290). - BGH, 05.03.1953 - 3 StR 804/51
Auszug aus OLG Bremen, 14.09.1976 - Ss 64/76
Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gehört aber von jeher auch die präventive (vorbeugende) Verhinderung drohender Straftaten (vgl. BGHSt 4, 110, 113;… Dreher, 36. Aufl., Rdnote 16 zu § 113 StGB ;… Nebinger, Allgemeines Polizeirecht 1951, S. 11 ff. Drews-Wacke, Allgemeines Polizeirecht, 7. Aufl. 9 S. 56 ff;… Drews-Wacke-Vogel-Martens: Gefahrenabwehr, 8. Aufl. S. 177 ff.) Ob die Handlung des Vollstreckungsbeamten unter dem Gesichtspunkt präventiver Gefahrenabwehr rechtmäßig ist, hängt von der Ordnungsmäßigkeit der Ermessensausübung ab (vgl. BGHSt 4, 161, 164), und zwar selbst dann, wenn der Beamte bei der - sorgsamen - Ausübung des Ermessens in tatsächlicher Beziehung zu einem unrichtigen Ergebnis kommt (vgl. BGHSt 4, 161, 164; 21, 334, 363, 24, 125 ff; BayObLG in …
- OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08
Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt; …
Zudem trägt der handelnde Organwalter die Pflicht, zur situationsangemessenen Beurteilung erkennbarer Eingriffsvoraussetzungen sowie im Falle eines durch die Eingriffsnorm eröffneten Ermessens zu einem adäquaten Ermessensgebrauch (BVerfG Beschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 - juris; BGHSt 21, 334, 363; KG Berlin Beschl. v. 11.05.2005 - 1 Ss 61/05 - juris; KG Berlin Beschl. v. 30.11.2005 - 1 Ss 321/05 - juris; HansOLG Bremen Urt. v. 14.09.1976 - Ss 64/76 - juris;… Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 113 Rdn. 23 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.11.1976 - 4 Ws 368/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1071 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97
Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der …
Eine solche Vorgehensweise läuft auf die unzulässige Änderung der Urteilsfeststellungen (vgl. OLG Braunschweig StV 1983, 338; OLG Hamm NJW 1977, 1071; KG ZfStrVo 1996, 247, 248;… Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl, § 57 Rdn. 6) hinaus und umgeht den Grundsatz, daß die für die Anordnung von Rechtsfolgen maßgeblichen Tatsachen im Erkenntnisverfahren zu ermitteln und festzustellen sind.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.01.1977 - 2 Ws 8/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1071
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Ws 64/15
Fortdauer der Vollstreckung der Sicherheitsverwahrung: Anhörung des …
Rn. 18 dd) Nach der bisherigen, den unter Buchst. II. 1. a) bb) genannten Auffassungen nahestehenden Rechtsprechung des Senats genügt grundsätzlich die mündliche Anhörung eines Verurteilten oder Untergebrachten durch einen beauftragten Richter den Anforderungen der §§ 463 Abs. 3 Satz 1, 454 Abs. 1 Satz 3 StPO jedenfalls dann, wenn der die Anhörung durchführende Richter an der späteren Beschlussfassung mitwirkt (HansOLG Hamburg NJW 1977, 1071; NStZ 2003, 389 f.; Senat, Beschl. v. 14. August 2006, Az.: 2 Ws 155/06), da dem Zweck der gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen im Vollstreckungsverfahren, den Verurteilten in die Lage zu versetzen, seinen Standpunkt einem Richter persönlich und mündlich vorzutragen und vor diesem zu vertreten, sowie dem Gericht einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, durch diese Vorgehensweise ausreichend Rechnung getragen wird (HansOLG Hamburg, Beschl. v. 23. Juli 2014 (Az.: 2 Ws 118/14). - OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 2 Ws 66/01
Unterbringung in der Psychiatrie; Aussetzung zur Bewährung; Vorbereitung; …
Dieser Zweck des § 454 Abs. 1 S. 3 StPO läßt sich regelmäßig mit einer Anhörung durch das zum Berichterstatter, bestellte Kammermitglied erreichen, das seine Erkenntnisse über den Gesprächsinhalt und das Verhalten sowie Erscheinungsbild des Untergebrachten ebenso zum Gegenstand der Kammerberatung machen kann wie die wesentlichen Teile der Akten und die ärztlichen Stellungnahmen beziehungsweise Gutachten (ebenso OLG München NJW 76, 254ff.; OLG Hamburg NJW 77, 1071; OLG Karlsruhe MDR 76, 512f.). - OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02
Anhörung des Untergebrachten durch den beauftragten Richter
Diesem Gesetzeszweck wird jedenfalls dann Genüge getan, wenn - wie hier - der beauftragte Richter an der späteren Beschlussfassung mitwirkt (HansOLG Hamburg NJW 1977, 1071, ständige Rspr.; OLG Düsseldorf, OLGSt StPO , § 454 Nr. 15; vgl. auch BGH 28, 138, 140 ff.;… Übersicht zum Meinungsstand bei Fischer, KK- StPO , 4. Aufl., § 454 Rdn. 14 - 16).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.01.1977 - 1 Ws 9/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1977, 1071 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
Einige Oberlandesgerichte sind der Meinung, das zur Entscheidung berufene Gericht müsse den Verurteilten selbst anhören, und zwar in voller Besetzung (so OLG Schleswig - 1. Strafsenat - NJW 1975, 1131; OLG Nürnberg MDR 1975, 684; OLG Köln NJW 1975, 1527; OLG Celle NJW 1975, 2254; OLG Stuttgart NJW 1976, 2274; OLG Koblenz NJW 1977, 1071; OLG Hamm NJW 1978, 284).Andere lassen die Anhörung durch einen beauftragten Richter jedenfalls dann genügen, wenn er als Mitglied des Gerichts auch an der Entscheidung mitwirkt (so OLG München NJW 1976, 254, 256; OLG Karlsruhe MDR 1976, 512; OLG Düsseldorf NJW 1976, 158; OLG Hamburg NJW 1977, 1071; OLG Koblenz MDR 1977, 160; ebenso OLG Schleswig - 2. Strafsenat - SchlHA 1975, 115).
- OLG Koblenz, 14.11.2001 - 1 Ws 1437/01
Reststrafaussetzung, Einwilligung, verweigerte Widerruf, nachträgliche …
Der Senat hat damals wesentlich darauf abgestellt, die Aufrechterhaltung der Anhörungspflicht trotz Verweigerung der Einwilligung des Verurteilten entspreche einer "konsequenten Fortführung seiner Rechtsprechung, daß die Anhörung des Verurteilten durch alle Mitglieder der Strafvollstreckungskammer zu erfolgen hat und weder durch den beauftragten noch gar den ersuchten Richter zulässig ist (vgl. Beschluß des Senats vom 13.01.1977 in 1 Ws 9/77)".
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