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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,32
BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81 (https://dejure.org/1984,32)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 4 C 43.81 (https://dejure.org/1984,32)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 (https://dejure.org/1984,32)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - Flächennutzungsplan - Landesplanung - Zulässigkeit - Eigentumskräftige Verfestigung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 5 Abs. 1 bis 3, Abs. 6 Satz 2, 35 Abs. 1 und 3 BBauG.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 311
  • NJW 1984, 1577 (Ls.)
  • NJW 1984, 2115 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 367
  • DVBl 1984, 627
  • DÖV 1984, 846
  • BauR 1984, 269
  • ZfBR 1984, 200
 
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Wird zitiert von ... (193)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
    Darstellungen eines Flächennutzungsplans sowie Ziele der Raumordnung und Landesplanung können im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind (Modifizierung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148).

    Der Senat hat im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 86.66 - (BVerwGE 28, 148 ) ausgeführt, hinsichtlich der Berücksichtigung entgegenstehender Flächennutzungspläne gebe es nicht einen nur quantitativen, in der Gewichtung sich graduell auswirkenden, sondern einen qualitativen Unterschied zwischen privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG und sonstigen Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG, weil für die privilegierten Vorhaben "§ 35 Abs. 1 BBauG in einer dem § 30 BBauG immerhin nahekommenden Weise ihre Errichtung im Außenbereich vorsieht." Flächennutzungspläne könnten sich deshalb und "weil diese Pläne in der Art und Qualität ihrer Aussage des § 35 Abs. 1 BBauG liegt" gegenüber privilegierten Vorhaben anders als gegenüber sonstigen Vorhaben nicht auswirken.

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
    Sie dürfen nicht wie Rechtssätze gehandhabt werden; ihre Durchsetzungsfähigkeit als öffentliche Belange gegenüber Außenbereichsvorhaben resultiert wesentlich daraus, daß sie "Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten" sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
    Ob sie sich im Einzelfall durchsetzen, ist eine Frage ihres jeweiligen Gewichts und der Abwägung mit dem Vorhaben, dessen aufgrund der gesetzlichen Privilegierung gesteigertes Durchsetzungsvermögen dabei gebührend in Rechnung zu stellen ist (BVerwG, Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besitzen Darstellungen eines Flächennutzungsplans nach der Konzeption, die dem Baugesetzbuch zugrunde liegt, zwar aus sich heraus keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung gegenüber privaten Dritten (vgl. Urteile vom 18. August 2005 - BVerwG 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 , vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 und vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - Buchholz 406.11 § 5 BBauGB/BauGB Nr. 7 = NVwZ 1991, 262).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …

    Ob diese Sperre greift, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln, in die das gesteigerte Durchsetzungsvermögen des privaten Interesses mit dem erheblichen Gewicht einzustellen ist, das ihm nach der in der Privilegierung zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Wertung gebührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 und vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …

    Da der Gesetzgeber die in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben im Außenbereich allgemein für zulässig erklärt hat, ohne jedoch eine Entscheidung über den konkreten Standort zu treffen, können einem privilegierten Vorhaben nur konkrete standortbezogene Aussagen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang entgegenstehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - a.a.O.; BVerwGE 77, 300 ; 68, 311 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - NVwZ 2005, 211 und vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; BVerwGE 77, 300 ; 68, 311 ; Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158) setzt die Beantwortung der Frage, ob öffentliche Belange einem Vorhaben entgegenstehen, eine Abwägung voraus, und zwar nicht eine planerische Abwägung, sondern eine nachvollziehende Abwägung zwischen dem jeweils berührten öffentlichen Belang und dem Interesse des Antragstellers an der Verwirklichung des Vorhabens.

    Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sind im Allgemeinen keine qualifizierten Standortzuweisungen; sie weisen dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zu, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 28.86 - BRS 50 Nr. 98 und vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 ; 77, 300 ; 68, 311 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83   

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https://dejure.org/1983,1706
BVerwG, 13.05.1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 (https://dejure.org/1983,1706)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfallrechtliche Planfeststellung - Anfechtungsklage - Nachbarliche Klagebefugnis - Drittschützende Vorschrift - Nachbarliche Auswirkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1577 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 374
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung …

    So wird die Ansicht vertreten, daß bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen nach §§ 7 ff. AbfG die Vorschriften der §§ 26 Abs. 2, 34 Abs. 2 WHG mit ihren strengen Anforderungen an das Lagern oder Ablagern potentiell wassergefährdender Stoffe keine strikte Geltung beanspruchen können, sondern der Gewässerschutz lediglich ein Abwägungsposten im Rahmen der Prüfung ist, ob von dem beabsichtigten Vorhaben Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit (§ 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfG) zu erwarten sind (…vgl. etwa Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 2 AbfG Rnr. 16;… Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 5. Aufl. 1989, § 26 Rnr. 15 m.w.N.; siehe auch den Beschluß des Senats vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 421.22 AbfG Nr. 14).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 20 NE 20.2749

    Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung bleibt in Kraft

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1987 - 10 S 240/86

    Vorkehrungen bei stillgelegter Abfallbeseitigungsanlage

    Diese Vorschrift ist bei stillgelegten ortsfesten Abfallbeseitigungsanlagen eine - entgegen der in den angefochtenen Bescheiden vertretenen Rechtsauffassung des § 82 Abs. 3 WG verdrängende - Spezialermächtigung zur Abwendung von Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit (…vgl. Gieseke/Wiedemann/Czychowski, WHG, 4. Aufl., § 26 RdNr. 15; Fraußen, in: Salzwedel, Grundzüge des Umweltrechts, S. 424; Sautter, ZfW 1974, 213, 218 sowie auch BVerwG, Beschl. v. 13.5.1983, NVwZ 1984, 374 [BVerwG 13.05.1983 - 7 B 35/83] ; a.A. möglicherweise Sieder/Zeitler, WHG, § 26 RdNr. 26, § 34 RdNr. 23).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …

    Rn. 26 vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30.
  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Normenkontrollantrag gegen die Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der …

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z. B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VG Hamburg, 14.01.2021 - 11 E 92/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Quarantänepflicht nach Aufenthalt in einem …

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21

    Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …

    Rn. 26 vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1983 - 7 B 35.83 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2012 - 20 D 85/09.AK -, juris Rn. 30.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 260/20

    Corona-Krise; Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten; …

    Vielmehr ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (z.B. Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 ; Beschluss vom 13. Mai 1983 - BVerwG 7 B 35.83 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 14 S. 32).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.10.1990 - 7 A 50/85

    Altdeponie; Erweiterung der Sonderabfalldeponie; Sonderabfalldeponie; …

    "Zu erwarten" im gesetzlichen Sinne sind Beeinträchtigungen nur, wenn sie "nach allgemeiner Lebenserfahrung und anerkannten fachlichen Regeln wahrscheinlich und ihrer Natur nach annähernd voraussehbar sind" (BVerwG, Beschl. v. 13.5. 1983 - 7 B 35.83 -, DÖV 1983, S. 1011).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 20 D 85/09

    Klage gegen den "Schwarzen Kegel" auf der Zentraldeponie Leppe in Lindlar …

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 K 388/97

    Abfallrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Planrechtfertigung für …

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1983 - 7 B 2260/83   

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https://dejure.org/1983,6437
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1983 - 7 B 2260/83 (https://dejure.org/1983,6437)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.11.1983 - 7 B 2260/83 (https://dejure.org/1983,6437)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. November 1983 - 7 B 2260/83 (https://dejure.org/1983,6437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1577
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2000 - 10 B 2060/99

    Erledigung einer Sicherungsanordnung bei Erteilung einer Baugenehmigung

    Auf dieser Rechtsgrundlage hat beispielsweise der 7. Senat des beschließenden Gerichts in seinem Beschluss vom 18. November 1983 - 7 B 2260/83 -, NJW 1984, 1577, (zutreffend) ausgeführt, dass Gegenstand der einstweiligen Anordnung - anders als bei einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung - "nicht der Aufhebungsanspruchs des Nachbarn bezüglich der Baugenehmigung, sondern der Anspruch auf Stilllegung des tatsächlich zur Ausführung kommenden Vorhabens" sei.

    Rn. 15 Vgl. zu all dem: OVG NRW, Beschlüsse vom 18. November 1983, - 7 B 2260/83 -, a.a.O.(dort auch die genannten Beispiele), 16. August 1984 - 7 B 1234/84 -, BRS 42 Nr. 224, 19. August 1991 - 7 B 2269/91 - OVG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 1988 - 2 S 14.88 -, BRS 51 Nr. 198; a.A. bereits zur früheren Rechtslage OVG NRW, Beschluss vom 19. Januar 1987 - 11 B 2968/96 -, DVBl 1987, 699 (kein Änderungsverfahren, sondern neues Eilverfahren des Nachbarn erforderlich).

    Insoweit führt der 7. Senat des beschließenden Gerichts, der die Fortgeltung von Sicherungsmaßnahmen auch nach Ersetzung der Baugenehmigung durch eine neue bejaht, in seinem - allerdings noch zur früheren Rechtslage ergangenen - Beschluss vom 18. November 1983 - 7 B 2260/83 -, a.a.O., aus, der Nachbarrechtsschutz im einstweiligen Verfahren könne praktisch leerlaufen, wenn die materielle Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen zur Disposition des Bauherrn und der Baugenehmigungsbehörde gestellt würde.

  • VG Gießen, 12.08.2004 - 1 G 3087/04

    Eilrechtsschutz gegen Bestattungsinstitut im allgemeinen Wohngebiet

    1999, 19 = BauR 1999, 164 = BRS 60 Nr. 168; NVwZ-RR 2000, 578 = BauR 2000, 719; Bayerischer VGH, BayVBl. 1982, 51 = BRS 38 Nr. 208; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1984, 1577; BVerwG, BRS 56 Nr. 203; Hornmann, a.a.O., § 56 Rn. 136 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1992 - 11 B 3495/92

    Öffentlich- rechtliches Nachbarstreitverfahren ; Stillegung; Gerichtliche …

    Die Identität eines Bauvorhabens mit einem durch Umplanungen und Nachtragsbaugenehmigungen veränderten Bauvorhaben beurteilt sich auch im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes allein danach, ob das veränderte Bauvorhaben die Genehmigungsfrage in bauplanungs- und/oder bauordnungsrechtlicher Hinsicht erneut aufwirft (Entgegen OVG Münster, 1983-11-18 - 7 B 2260/83 -, NJW 1984, 1577, OVG Münster, 1991-04-23 - 7 B 726/91 - und OVG Münster, 1992-04-10 - 7 E 407/92 -).
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 TG 2642/85

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung und Unzulässigkeit einer dagegen …

    Rn. 7 Eine allgemeine Abänderungsbefugnis steht dem Senat auch nicht zu im Hinblick auf die allgemein Anwendbarkeit des § 927 ZPO im Verfahren nach § 123 VwGO (vgl. dazu Hess.VGH Beschluß vom 17. September 1985 - 2 S 33/83 - Beschluß vom 7. September 1982 - V R 71/82 - Beschluß vom 20. August 1980 - IV S 91/80 - ESVGH 31, 149 ; VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 6. April 1981 - NC 9 S 283 /81 - ESVGH 31, 146 ; OVG Münster Beschluß vom 18. November 1983 - 7 B 2260/83 - NJW 1984 S. 1577 ; OVG Saarland Beschluß vom 20. April 1983 - 2 W 14/83 - AS 18, 145 ; OVG Lüneburg DVBl. 1982 S. 902; BayVGH BayVBl. 1984 S. 664; Beschluß vom 3. März 1978 - Nr. 28 XII 78 - BayVBl. 1978 S. 339 f.;… Kopp § 123 VwGO Rdnr. 39).
  • VG Köln, 12.08.2010 - 2 L 1087/10

    Nutzungsverbot für das "Limelight" in Köln-Junkersdorf im Wesentlichen bestätigt

    Rn. 14 OVG Münster, Beschluss vom 03.11.1983 - 7 B 2260/83 -, NJW 1984, 1577.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1999 - 7 B 324/99

    Stilllegung eines geänderten Bauvorhabens mangels Baugenehmigung des Bauherrn

    Rn. 6 Vgl. auch OVG NW, Beschluß vom 18. November 1983 - 7 B 2260/83 -, NJW 1984, 1577; Beschluß vom 22. Januar 1991 - 7 B 3502/90 -.
  • OVG Bremen, 20.01.1988 - 1 B 107/87

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine geänderter …

    Die von den Antragstellern unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen in NJW 84, 1577, aufgeworfene Frage, ob die bisherige Bauerlaubnis (und damit die vom Oberverwaltungsgericht am 13.8.1987 (OVG 1 B 62/87) erlassene einstweilige Anordnung) noch fortbesteht, bezeichnet kein für den hier zu entscheidenden Fall relevantes Problem.
  • VG Düsseldorf, 28.08.2003 - 15 L 3195/03

    Vorläufige Zulassung eines Antragstellers zum Master-Studiengang Architektur bei …

    Rn. 4 BGH, Urteil vom 20. Januar 1971 - VIII ZR 251/69 -, BGHZ 55, 201 (206); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. November 1983 - 7 B 2260/83 -, NJW 1984, 1577.
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