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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,647
BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87 (https://dejure.org/1988,647)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1988 - VIII ZR 247/87 (https://dejure.org/1988,647)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87 (https://dejure.org/1988,647)
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Glykol-Wein

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 323 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>, Schlecht-, Falschlieferung, Gattungsmerkmal 'Auslese', (vgl. nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>);

zur Frage der Einordnung eines Verdachts als Sachmangel, Kriterium der Ausräumbarkeit;

zur Genehmigungsfähigkeit nach § 378 HGB;

(Hinweis zur Schuldrechtsreform: die Abgrenzung zwischen Sachmangel und Aliudlieferung fällt nun gem. § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02> weg)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung zwischen Sachmangel und aliud beim Gattungskauf ("Glykolwein"-Fall)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen mangelhafter Lieferung und Falschlieferung - Anwendbarkeit der Gewährleistungsvorsschriften bei mit Glykol versetztem Wein - Verdacht einer gesundheitsschädlichen Beschaffenheit gelieferter Waren als Sachmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 1, § 480
    Ansprüche des Käufers von mit Glykol versetzten Wein; Verdacht der gesundheitsschädlichen Beschaffenheit als Sachmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 218
  • NJW-RR 1989, 308 (Ls.)
  • MDR 1989, 348
  • WM 1989, 380
  • BB 1989, 518
  • DB 1989, 1513
  • JR 1989, 459
  • JR 1989, 460
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1972 - VIII ZR 75/71

    Haftung für Sachmängel - Lebensmittel - Verseuchung - Verdacht der Verseuchung - …

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Diese Entscheidung hat der Senat später dahingehend ergänzt, daß bei zur Weiterveräußerung bestimmten Lebensmitteln der nicht ausgeräumte Verdacht einer gesundheitsgefährdenden Verseuchung der Ware und die dadurch herbeigeführte Unverkäuflichkeit auch dann einen bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel bildet, wenn der Verdacht der Verseuchung zwar erst nach Gefahrübergang entsteht, aber auf Tatsachen beruht, die vor Gefahrübergang gegeben, jedoch nicht erkannt waren (Urteil vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71 = WM 1972, 1314).

    Denn jedenfalls hätte der Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit einen - ein Wandelungsrecht des Beklagten auslösenden - Mangel nur dann bilden können, wenn er nicht ausgeräumt worden wäre, also die Möglichkeit, daß Tatsachen vorliegen, die die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendbarkeit des Weins beeinträchtigen, fortbestanden hätte (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1972 a.a.O. S. 1315 unter I 3 b).

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 88/84

    Wein als vertretbare Sache

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Damit haben sie den zu liefernden Wein gattungsmäßig von Weinen anderer Prädikats(Qualitäts-)stufen abgegrenzt (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1985 - VIII ZR 88/84 = WM 1985, 837, 838).

    Im Urteil vom 24. April 1985 (a.a.O. unter II 2 b) hat der erkennende Senat bereits ausdrücklich hervorgehoben, daß nicht nur die Angabe von Lage, Jahrgang, Rebsorte usw., sondern auch der Begriff "Spätlese" - und die daraus weinrechtlich zu stellenden Anforderungen - zur gattungsmäßigen Eingrenzung des geschuldeten Weins dienen.

  • BGH, 04.12.1968 - VIII ZR 208/66

    Einfuhrschrott - Gattungskauf: § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. …

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Handelt es sich dagegen um ein aliud, so greift die kaufrechtliche Gewährleistung und damit auch die Verjährungsvorschrift des § 477 BGB nicht ein (Senatsurteile vom 4. Dezember 1968 - VIII ZR 208/66 = WM 1969, 95, 96 und 16. Mai 1984 - VIII ZR 40/83 = WM 1984, 1059, 1060).

    Genehmigungsunfähigkeit ist anzunehmen, wenn der Verkäufer bei objektiver Betrachtungsweise schlechterdings nicht erwarten kann, der Käufer werde die Falschlieferung als Erfüllung akzeptieren (vgl. Senatsurteil vom 4. Dezember 1968 aaO).

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 176/66

    Mängelgewähr bei Seuchenverdacht

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Der erkennende Senat hat zwar in einem Fall, in dem der Verdacht eines Salmonellenbefalles von Gefrierhasen bestand, entschieden, daß beim Kauf zum Weiterverkauf ein Fehler der gelieferten Ware auch vorliegen kann, wenn sie wegen ihrer Herkunft unter dem auf konkrete Tatsachen gestützten, naheliegenden Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit steht, dieser Verdacht durch dem Käufer zumutbare Maßnahmen nicht zu beseitigen ist und daher zwangsläufig die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (BGHZ 52, 51).
  • BGH, 30.04.1975 - VIII ZR 164/73

    Wellstegträger - § 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf, §§ 377, …

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Die Vertragspartner haben es danach weitgehend in der Hand, durch genaue Bestimmung der für die zu liefernden Waren maßgeblichen Eigenschaften eng begrenzte Warengattungen festzulegen (Senatsurteil vom 30. April 1975 - VIII ZR 164/73 = WM 1975, 562, 563).
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren …

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Welche Gattung konkret geschuldet ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung in erster Linie nach der Parteivereinbarung (Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985, 1361, 1362 unter III 2 a m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 40/83

    Begriff der Falschlieferung

    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Handelt es sich dagegen um ein aliud, so greift die kaufrechtliche Gewährleistung und damit auch die Verjährungsvorschrift des § 477 BGB nicht ein (Senatsurteile vom 4. Dezember 1968 - VIII ZR 208/66 = WM 1969, 95, 96 und 16. Mai 1984 - VIII ZR 40/83 = WM 1984, 1059, 1060).
  • AG Bad Kreuznach, 20.10.1986 - 2 C 302/86
    Auszug aus BGH, 23.11.1988 - VIII ZR 247/87
    Damit wurde, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, der einer niedrigeren Qualitätsstufe zugehörige Wein jedoch nicht zu einer Auslese (ebenso AG Bad Kreuznach, MDR 1987, 232 [AG Bad Kreuznach 20.10.1986 - 2 C 302/86]).
  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

    Die Beseitigung von Altlasten kann der Käufer erst dann verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt; erweist sich der Verdacht dagegen als unbegründet, ist ein weitergehender Nacherfüllungsanspruch ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, NJW 1989, 218, 220 zur Wandlung).
  • BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 195/13

    Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter

    Rn. 43 a) Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht an die Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach beim Kauf von Lebensmitteln, die zur Weiterveräußerung bestimmt sind, ein Sachmangel der gelieferten Ware auch dann anzunehmen ist, wenn sie wegen ihrer Herkunft unter dem auf konkrete Tatsachen gestützten, naheliegenden Verdacht gesundheitsschädlicher Beschaffenheit stehen, dieser Verdacht durch dem Käufer zumutbare Maßnahmen nicht zu beseitigen ist und daher die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verkäuflichkeit der Ware entfällt (Senatsurteile vom 16. April 1969 - VIII ZR 176/66, BGHZ 52, 51; vom 14. Juni 1972 - VIII ZR 75/71, WM 1972, 1314; vom 23. November 1988 - VIII ZR 247/87, NJW 1989, 218; jeweils zu § 459 Abs. 1 BGB aF).
  • BGH, 12.03.2015 - V ZR 86/14

    Urkundenbeweis: Echtheit von Privaturkunden; Nachweis eines Blankettmissbrauchs

    Echt im Sinne des § 416 ZPO ist eine Privaturkunde, wenn die Unterschrift dem Namensträger zuzuordnen ist und die über der Unterschrift stehende Schrift vom Aussteller selbst stammt oder mit dessen Willen dort steht (BGH, Urteil vom 13. April 1988 - VIII ZR 247/87, BGHZ 104, 172, 176).
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