Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 27.10.1988 - 5 A 243/87
- OVG Schleswig-Holstein, 06.06.1991 - 3 L 214/91
- BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 257
- NVwZ 1992, 162 (Ls.)
- DVBl 1992, 776
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57
Endiviensalat
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht der angefochtene Beschluß nicht von den in BVerwGE 12, 87 und 26, 161 abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab, wonach die diskriminierende Wirkung eines Verwaltungsakts das berechtigte Interesse an der Feststellung seiner Rechtswidrigkeit gemäß § 111 Abs. 1 Satz 4 VwGO begründen kann. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77
Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Das Gericht ist gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zwar verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 51, 188 ). - BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.). - BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Die Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein schutzwürdiges rechtliches, wirtschaftliches oder ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts besteht (vgl. hierzu BVerwGE 53, 134 ), beurteilt sich maßgeblich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und ist damit über das bisher erfolgte Maß hinaus rechtsgrundsätzlich nicht weiter klärbar. - BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 ; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.). - BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist …
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91
Eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ). - BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90
Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren - …
- BVerwG, 07.01.1980 - 2 B 75.79
Entlassung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifels …
- BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14
Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung
Rn. 13 c) Ausnahmsweise kann eine Entscheidung auch in einem Umlaufverfahren, also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, ergehen, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (…BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 72/10 - Rn. 63;… BGH 20. April 2012 - LwZR 5/11 - Rn. 8;… 24. April 2009 - LwZR 3/08 - Rn. 8;… 28. November 2008 - LwZR 4/08 - Rn. 8; BSG 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99 B - BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99/91 -).Anerkannt ist dies etwa für Beschlüsse nach § 130a VwGO (BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99/91 -) und § 153 Abs. 4 SGG (BSG 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99 B -).
- BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12
Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche …
Ausnahmsweise kommen aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vereinfachte Formen der Beratung und Abstimmung in Betracht, etwa - über einfache Fragen - durch kurze, formlose Verständigung im Sitzungssaal (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, NJW 1992, 3181 f.; Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; RGSt 42, 85, 86 - jeweils zur Frage, ob nachträgliche Erkenntnisse aus der weiteren Verhandlung das zuvor beratene Ergebnis in Frage stellen;… Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 193 Rn. 32) oder durch Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also durch schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs (Senat…, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 Rn. 8;… Versäumnisurteil vom 24. April 2009 - LwZR 3/08, juris Rn. 8 [insoweit nicht in GuT 2010, 110 abgedruckt]; BVerwG, NJW 1992, 257; BSG…, Beschluss vom 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99, juris Rn. 6 [für Entscheidungen nach § 153 Abs. 4 SGG, an denen ausschließlich Berufsrichter beteiligt sind];… ausdrücklich beschränkt auf Berufsrichter Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 61 Rn. 9a; ablehnend zum Umlaufverfahren insgesamt: Papsthart, DRiZ 1971, 18 f.; Künzl, ZZP 104 (1991), 150, 187 [bezogen auf ehrenamtliche Richter]). - KG, 30.09.2020 - 4 Ws 46/20
Selbständiges Einziehung: Voraussetzungen für die Einziehung bebauter Grundstücke …
Es ist rechtlich anerkannt, dass auch ohne eine förmliche mündliche Beratung entschieden werden kann, sofern alle zur Entscheidung berufenen Richter mit einer derartigen Vorgehensweise einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 257 [zur Zulässigkeit des Umlaufverfahrens bei Beschlüssen gemäß § 130a VwGO];… Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 194 GVG Rn. 21;… Diemer in Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 194 GVG Rn. 3;… Lückemann in Zöller, ZPO 33. Aufl., § 194 GVG Rn. 1); dass ein solches Einverständnis hier nicht vorgelegen hätte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Ausnahmsweise kommt eine Entscheidung im sog. Umlaufverfahren, also die schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs in Betracht, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (…vgl. BGH 28. November 2008 - LwZR 4/08 - aaO; siehe auch BVerwG 23. September 1991 - 2 B 99.91 - NJW 1992, 257;… Zöller/Lückemann § 194 GVG Rn. 1). - BVerwG, 13.11.2017 - 4 B 23.17
Abweichende Bauweise; Beratung; Doppelhaus; Ehrenamtlicher Richter; …
Dies gilt jedenfalls, wenn alle beteiligten Richter mit dieser Form der Beratung und Abstimmung einverstanden sind (BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99.91 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 2 S. 2). - BGH, 06.06.2023 - 5 StR 136/23
Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses (große …
Wird der Beschluss im Umlaufverfahren - also im Wege einer schriftlichen Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsvorschlags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 - 2 B 99/91, NJW 1992, 257) - getroffen, führt das Fehlen einer Unterschrift zu dessen Unwirksamkeit, denn es handelt sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2013 - 3 StR 167/13, NStZ 2014, 400 f.; vom 29. September 2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225). - OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11
Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe: …
Hier gelten auch bei den Gremien der Sparkassen keine anderen Kriterien als etwa für die Beschlussfassung des Gerichts in Landpachtsachen §§ 193, 194 GVG (BGH NJW-RR 2009, 286; 2012, 879), beim OVG nach § 130a VwGO (BVerwG NJW 92, 257), für die Entscheidung des Gerichtspräsidiums nach §§ 21e, 21 i GVG (BVerwG NJW 1992, 254) oder die Beschlussfassung von Gesellschaftern allgemein (…vergl. Baumbach-Hopt, HGB 35. Aufl. § 119 RZ 26). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - 13 C 93/09
Anforderungen einen substantiierten Vortrag betreffend rechtlich beachtliche …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. September 1991 2 B 99.91 , NJW 1992, 257; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 122 Rn. 4. - BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08
Begriff der Beratung; Pflicht der Mitglieder eines Kollegialgerichts zu …
Ausnahmsweise kommt eine Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also die schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs, in Betracht, wenn die beteiligten Richter mit diesem Verfahren einverstanden sind (BVerwG NJW 1992, 257). - OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07
Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen …
Unter dem Blickwinkel der Gewährung rechtlichen Gehörs zulässig ist deshalb auch ein gerichtlicher Beschluss, der im Umlaufverfahren erlassen wird (vgl. BVerwG NJW 1992, 257;… BGH Urt. vom 11. Mai 1988 - 3 StR 566/87). - LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - L 19 AS 931/19
- VGH Bayern, 29.09.2014 - 22 CS 14.1834
Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens
- BGH, 24.04.2009 - LwZR 3/08
Aufhebung einer landwirtschaftsrechtlichen Entscheidung des Oberlandesgerichts …
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 14 C 15.1311
Befangenheitsantrag; Zulässigkeit einer Richterablehnung im Rahmen einer …
- BSG, 11.02.2000 - B 2 U 324/99 B
Zulässigkeit des Umlaufverfahrens sozialgerichtliches Verfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2006 - 12 A 5099/05
Einsatz des Vermögens im Rahmen von Sozialhilfeleistungen; Angemessene …
- BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 47.94
Wahrnehmung der Obliegenheiten eines höherwertigen Amtes unter dem Gesichtspunkt …
- BSG, 01.07.2008 - B 1 KR 1/08 B
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulassungsfreie Revision - Beschwerde gegen die Nichtzulassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 10.07.1984 - B 3 K 82 A.278
- VGH Bayern, 08.11.1988 - 8 B 84 A.2700
- BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Papierfundstellen
- NJW 1992, 257 (Ls.)
- NVwZ 1991, 672
- DVBl 1991, 160
- DÖV 1991, 564
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe
Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Gleichwohl kann dieser Mangel des Verfahrens der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solcher Verfahrensfehler als absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 6 VwGO) nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 …sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).Auf diesem Verstoß kann das angefochtene Urteil aber nicht, wie es § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO voraussetzt, "beruhen", weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden ist, das Urteil also dadurch nicht beeinflußt sein kann (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 , 75, 337 …sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …
Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Gleichwohl kann dieser Mangel des Verfahrens der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein solcher Verfahrensfehler als absoluter Revisionsgrund (§ 138 Nr. 6 VwGO) nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 133 Nr. 5 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 …sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).Auf diesem Verstoß kann das angefochtene Urteil aber nicht, wie es § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO voraussetzt, "beruhen", weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden ist, das Urteil also dadurch nicht beeinflußt sein kann (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 , 75, 337 …sowie Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.).
- BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89
Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils
Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Die Rüge, ein Urteil sei nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßt worden, kann nur mit der zulassungsfreien Revision nach §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (Bestätigung der st.Rechtspr.; vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41 - 43.89 -sowie Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -). Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107 sowie BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -).
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Insoweit ist die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht statthaft (vgl. BVerwGE 12, 107 sowie BVerwG, Beschluß vom 17. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 158.89 -). - BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90
Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90
Ein derartiger Mangel ist hier auch anzunehmen, weil zwischen mündlicher Verhandlung und Abfassen des Urteils der ungewöhnlich lange Zeitraum von rund 20 Monaten vergangen ist, während nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (…vgl. Urteil vom 3. August 1990 a.a.O.; s. jetzt auch BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 -) ein Urteil schon dann nicht mit Gründen versehen ist, wenn es nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefaßt und von den beteiligten Richtern unterschrieben vorliegt.
- BVerwG, 22.03.2012 - 7 C 1.11
Kernbrennstoffe; Aufbewahrung; Zwischenlager; Kernkraftwerk; Auslegungsstörfälle; …
Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, könnte das Urteil auf einem solchen Verstoß nicht beruhen, weil die Entscheidungsformel schon vorher verkündet worden ist, das Urteil dadurch also nicht beeinflusst sein kann (Beschluss vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22 S. 16). - BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95
Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22 - DVBl 1991, 160 m.w.N.) entschieden, daß ein nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßtes Urteil nicht auf diesem Verstoß im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO "beruhen" könne, weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden sei. - BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 175.95
Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des mit Gründen versehenen Urteils
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluß vom 7. November 1990 - BVerwG 7 B 130.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 22, DVBl 1991, 160, m.w.N.) entschieden, daß ein nach seiner Verkündung unter Verstoß gegen § 117 Abs. 4 VwGO verzögert abgefaßtes Urteil nicht auf diesem Verstoß im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO "beruhen" könne, weil die Entscheidungsformel schon vor diesem Verstoß verkündet worden sei.
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