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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2542
OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99 (https://dejure.org/1999,2542)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.1999 - 14 W 635/99 (https://dejure.org/1999,2542)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 1999 - 14 W 635/99 (https://dejure.org/1999,2542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenfreiheit nur bei statthaften GKG-Beschwerden

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 6; ; GKG § 25 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 5 Abs. 6, § 25 Abs. 4 S. 1
    Gebührenfreiheit nur bei statthaften GKG -Beschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 2 T 342/99
  • OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1239
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 2/89

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99
    Dazu ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass nur statthafte Beschwerden gebührenfrei sind (BGHR GKG § 25 Abs. 3 Satz 1 "Gebührenbefreiung 1" - Beschluss vom 22. Februar 1989 - IV b ZB 2/89).
  • OLG Koblenz, 30.09.1999 - 14 W 585/99

    Gerichtliche Auslagen - Sachverständigengebühren - bei erfolgreicher Beschwerde

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99
    In derartigen Fällen ist nach der grundlegenden Entscheidung des erkennenden Senats in NJW-RR 1997, 957 (=MDR 1997, 976 und VersR 1997, 207), ausnahmsweise eine Sachentscheidung des Rechtsmittelgerichts statthaft (vgl. zu einem derartigen Fall - Zwangsversteigerungsverfahren - Senatsbeschluss vom 30. September 1999 - 14 W 585/99).
  • OLG Koblenz, 25.10.1995 - 5 W 590/95

    Eröffnung eines Rechtsmittels; Gesetzwifdrige Entscheidung; Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.1999 - 14 W 635/99
    In derartigen Fällen ist nach der grundlegenden Entscheidung des erkennenden Senats in NJW-RR 1997, 957 (=MDR 1997, 976 und VersR 1997, 207), ausnahmsweise eine Sachentscheidung des Rechtsmittelgerichts statthaft (vgl. zu einem derartigen Fall - Zwangsversteigerungsverfahren - Senatsbeschluss vom 30. September 1999 - 14 W 585/99).
  • OLG Stuttgart, 09.12.2004 - 5 W 62/04

    Wertfestsetzung zur Zuständigkeit: Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

    Da das Rechtsmittel unstatthaft ist, ist das Verfahren nicht gebührenfrei gemäß § 66 Abs. 8 GKG n.F. (BGH R GKG, § 25 Abs. 3 S. 1; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 303/02

    Kosten der unstatthaften Beschwerde im Kostenansatzverfahren

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die Beschwerde eindeutig nicht statthaft ist (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 1239; BFH, Beschl. v. 14. August 1995 - VII B 142/95, BFH/NV 1996, 242; Hartmann, Kostengesetze 31. Aufl. § 5 GKG Rn. 48; ebenso zur entsprechenden Norm des § 25 Abs. 4 GKG: BGH, Beschl. v. 22. Februar 1989 - IVb ZB 2/89, BGHR GKG § 25 Abs. 3 S. 1 - Gebührenbefreiung 1; BVerwG, Beschl. v. 17. November 1994 - 11 B 110/94, NVwZ-RR 1995, 361).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2012 - 1 W 15/12

    Auch unstatthafte Beschwerde nach dem GKG gebührenfrei

    Auch die nach dem GKG unstatthafte Beschwerde ist gebührenfrei (wie LSG Baden-Würtemberg, Beschl. v. 29.03.2009 - L 11 R 882/11 B; HambOVG, Beschl. v. 05.11.2010 - 3 So 151/10; BayVGH, Beschl. v. 27.12.2011 - Z C 11.2933 (jeweils juris); entgegen BGH, Beschl. v. 22.02.1998, BGHR GKG § 25 Abs. 3 S. 1 Gebührenbefreiung; Beschl. v. 17.10.2002, NJW 2003, 69; OLG Koblenz, Beschl. v. 24.11.1999, NJW-RR 2000, 1239; OLG Frankfurt, 17. Ziv.Sen., Beschl. v. 23.02.2012 - 17 W 5/12).

    6 Zwar wird die Auffassung vertreten, diese Norm finde keine Anwendung, wenn die Beschwerde eindeutig nicht statthaft ist, mit der Folge einer nach § 97 Abs. 1 ZPO analog zu treffenden Kostenentscheidung (BGH, Beschl. v. 22.02.1989, BGHR GKG § 25 Abs. 3 S. 1 Gebührenbefreiung [juris Rn. 5]; Beschl. v. 17.10.2002, NJW 2003, 69 [juris Rn. 3]; dem ohne eigene Begründung folgend OLG Koblenz, Beschl. v. 24.11.1999, NJW-RR 2000, 1239 [juris Rn. 5]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.10.2006, MDR 2007, 422 [juris Rn. 13]; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 09.12.2010, AGS 2011, 193 [juris Rn. 3]; OLG Frankfurt, 17. ZivSen, Beschl. v. 23.02.2012 - 17 W 5/12 - amtl.

  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 65/06

    Festsetzung des Mindestgeschäftswerts nach § 15 I 2 SpruchG bei unzulässigem

    a) Ihr Hinweis auf die Rechtsprechung, wonach in Kostensachen vom Gesetz an sich gebühren- und erstattungsfrei gestellte Beschwerden (§§ 5 Abs. 6, 25 Abs. 4 GKG a. F.) dann kostenpflichtig sind, wenn das Rechtsmittel ausgeschlossen (§ 5 Abs. 2 S. 2 und 3, 25 Abs. 3 S. 2 GKG a. F.), also nicht statthaft ist, liegt neben der Sache, weil es sich schon nach der ausdrücklichen Bekundung dieser Rechtsprechung selbst um eindeutige Fälle des eindeutigen (gesetzlichen) Ausschlusses handelt (BGH NJW 2003, 69; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • OLG Celle, 08.02.2011 - 13 W 11/11

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Partei gegen die Festsetzung des Streitwerts

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. November 1999 - 14 W 635/99, zitiert nach juris, Tz. 5).
  • OLG Koblenz, 23.08.2012 - 5 W 466/12

    Gebührenfreiheit einer nicht statthaften GKG - Beschwerde

    Auch die nicht statthafte GKG - Beschwerde (hier: gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung) ist gebührenfrei (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung - Beschluss 14 W 635/99 vom 24.11.1999 in NJW-RR 2000, 1239).

    Damit gibt der Senat - zugleich Kostensenat des Oberlandesgerichts Koblenz - seine zum alten GKG in Anknüpfung an den Beschluss des BGH vom 22. Februar 1989 - IV b ZB 2/89 - vertretene Rechtsprechung auf, wonach für nicht statthafte GKG - Beschwerden eine Gebühr zu erheben ist (Senatsbeschluss 14 W 635/99 vom 24.11.1999 in NJW-RR 2000, 1239).

  • OLG Koblenz, 03.04.2008 - 10 W 166/08

    Streitwertfestsetzung: Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige

    Da das Rechtsmittel nicht statthaft ist, ist das Verfahren nicht gebührenfrei gemäß § 66 Abs. 8 GKG n.F. (BGH R GKG, § 25 Abs. 3 S. 1; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 42/07

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels betreffend die Streitwertfestsetzung und den

    Die kraft Gesetzes ausgeschlossenen Beschwerden sind daher kostenpflichtig (BGH, Beschl. v. 22. Februar 1989, IVb ZR 2/89, BGHR GKG § 25 Gebührenbefreiung 1; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 1 W 16/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Die insoweit vertretene Auffassung, nach der diese Vorschrift auf eindeutig unstatthafte Beschwerden keine Anwendung findet, sondern in analoger Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO eine Kostenentscheidung zu treffen ist (OLG Köln, NJOZ 2020, 317 Rn. 22; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 1239; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 9. Dezember 2010, Az.: 4 W 287/10, juris Rn, 3), teilt der Senat nicht (vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1022; Binz.Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Auflage, § 68 GKG Rn. 26; BeckOK Kostenrecht/Laube, 29. Ed., § 68 GKG Rn. 158).
  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 411/02

    Kostenrecht - Statthaftigkeit der Beschwerde

    § 5 Abs. 6 GKG gilt nicht, wenn die Beschwerde - wie hier - eindeutig nicht statthaft ist (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 1239; BGH, Beschl. v. 22. Februar 1989 - IVb ZB 2/89, BGHR GKG § 25 Abs. 3 S. 1 - Gebührenbefreiung 1).
  • OLG Jena, 05.07.2010 - 4 W 277/10

    Unstatthafte Streitwertbeschwerde bei (nur) vorläufiger Streiwertfestsetzung

  • OLG Bremen, 01.02.2007 - 2 W 80/06

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des

  • BGH, 17.10.2002 - IX ZB 412/02

    Kostenrecht - Statthaftigkeit der Beschwerde

  • OLG Frankfurt, 23.02.2012 - 17 W 5/12

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen vorläufige Streitwertfestsetzung

  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 4 E 913/15

    Statthaftigeit einer Beschwerde zur Herabsetzung des Streitwerts auf die

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 4 W 287/10

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung des vorläufigen Gebührenstreitwerts

  • OLG Jena, 19.03.2009 - 4 W 106/09

    Unstatthafte Beschwerde bei Zuständigkeitsstreitwertfestsetzung

  • OLG Köln, 23.07.2001 - 1 W 41/01
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3237
OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99 (https://dejure.org/1999,3237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.10.1999 - 14 W 698/99 (https://dejure.org/1999,3237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 14 W 698/99 (https://dejure.org/1999,3237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 4 HO 5/99
  • OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1239
  • MDR 2000, 669
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 14.09.1992 - 5 W 503/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Wegen der entstandenen Differenzgebühren ist der Beweisgegner auf das verfahren gemäß § 494 a ZPO zu verweisen (Senat in JurBüro 1993, 552).
  • OLG Hamburg, 25.03.1998 - 8 W 175/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Der Senat erachtet es als zweckmäßig, jedenfalls in Fällen wie hier, in denen Identität der Parteien und dem Grunde nach auch Identität der Streitgegenstände besteht, die Kosten in die Festsetzung im Hauptsacheverfahren mit einzubeziehen, die entstanden wären, wenn das Beweisverfahren von vornherein nur auf den anhängig geworden Hauptsachestreitgegenstand beschränkt durchgeführt worden wäre (so wohl auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg MDR 1998, 928).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1997 - 7 W 40/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Allgemeine Meinung ist, dass in einem derartigen Fall, in dem nur ein Teilgegenstand eingeklagt wird, keine Gesamtidentität gegeben ist und die auf den nicht deckungsgleichen Gegenstand entfallenden Teilkosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst sind (OLG Düsseldorf MDR 1997, 979).
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 425/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören die Kosten des Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn und soweit die Parteien und der Streitgegenstand beider verfahren übereinstimmen (Senat vom 16.8.1994 - 14 W 425/94, vom 5.7.1994 - 14 W 369/94).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1995 - 11 W 59/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Umstritten ist, ob in solchen Fällen gequotelt werden muss (anhängiger Teil : nicht anhängiger Teil) oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre (zum Meinungstand: OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 36; LG Stuttgart, JurBüro 1997, 532).
  • LG Stuttgart, 06.03.1996 - 10 T 667/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Umstritten ist, ob in solchen Fällen gequotelt werden muss (anhängiger Teil : nicht anhängiger Teil) oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre (zum Meinungstand: OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 36; LG Stuttgart, JurBüro 1997, 532).
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 14 W 469/03

    Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

    Wegen der nicht im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigenden Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist der Beklagte auf § 494 a ZPO zu verweisen (vgl. Senat vom 25. Oktober 1999, MDR 2000, 669 = OLGR Koblenz 2000, 345; Senat vom 10. Juli 2003, 14 W 374/03; BGH vom 22. Mai 2003, EBE/BGH 2003, BGH-Ls 484/03, VII ZB 30/02).

    Da schon umstritten ist, wie bei Teilidentität des Streitgegenstands die Kostenausgleichung stattzufinden hat (vgl. Senat vom 25. Oktober 1999, MDR 2000, 669 = OLGR Koblenz 2000, 345; OLG Schleswig, Anw Bl. 1995, 269) lässt der Senat die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu.

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 5 W 28/05

    Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Rechtsirrig ist jedoch die Annahme des Landgerichtes hier fehle es an einer solchen Identität des Streitgegenstandes, so dass die auf den nicht deckungsgleichen Gegenstand entfallenden Teilkosten des Beweisverfahrnes von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst seien (unter Hinweis auf OLG Koblenz OLGR Koblenz 2000, 345 = MDR 2000, 669).
  • OLG Braunschweig, 21.11.2003 - 2 W 155/03

    Kosten eines vorausgegangen Beweisverfahrens; Erfassung durch die Kostenregelung

    Streitig ist, ob in solchen Fällen gequotelt werden muss (anhängiger Teil / nicht anhängiger Teil; so: OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 36; OLG München NJW-RR 2000, 1237 = MDR 1999, 1347 und für die Gerichtsgebühren des Beweisverfahrens OLG Schleswig AnwBl.1995, 269) oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre (so: OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239 = MDR 2000, 669; OLG Schleswig AnwBl 1995, 269 für die Auslagen, insbesondere Sachverständigenkosten des Beweisverfahrens; ebenso: Zöller/ Herget 24. Aufl. § 91 ZPO Rn. 13 "selbständiges Beweisverfahren").
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2002 - 3A W 32/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilidentität von selbständigem Beweisverfahren und

    Allgemeine Meinung ist, dass in Fällen, in denen im Hauptsacheverfahren nur ein Teil des Gegenstands des selbständigen Beweisverfahrens eingeklagt wird, die auf den nicht deckungsgleichen Gegenstand entfallenden Teilkosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst sind (OLG Koblenz, MDR 00, 669 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12879
KG, 21.12.1999 - 1 W 1578/99 (https://dejure.org/1999,12879)
KG, Entscheidung vom 21.12.1999 - 1 W 1578/99 (https://dejure.org/1999,12879)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 1 W 1578/99 (https://dejure.org/1999,12879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Inanspruchnahme einer Person als Gerichtskostenschuldner im Falle einer Verfügung ohne mündliche Verhandlung mit Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1239
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Bad Segeberg, 10.12.2018 - 17 C 285/18

    Inanspruchnahme eines Kostenschuldners nur nach Zustellung des Kostenbescheids

    Damit kann aber unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze nur eine Entscheidung gemeint sein, die derjenigen Partei gegenüber wirksam geworden ist, der die Kosten auferlegt worden sind (KG NJW-RR 2000, 1239).

    Daran fehlt es, solange die Entscheidung dieser Partei weder vom Gericht noch, wie bei der im Beschlusswege erlassenen einstweiligen Verfügung erforderlich (§§ 936, 922 Abs. 2 ZPO), im Parteibetrieb zugestellt worden ist (KG NJW-RR 2000, 1239; Volpert in: Schneider/Wolf/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. (2017), § 29 GKG, Rn. 6-8; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 4. Aufl. (2019), § 29 GKG, Rn. 3 f.; vgl. entsprechend auch: BFH BeckRS 2003, 25002005; strenger: OLG Koblenz NJW-RR 2000, 732: Zustellung der einstweiligen Verfügung innerhalb der in § 929 Abs. 3 ZPO geregelten Vollziehungsfrist; a.A.: AG Neuruppin AGS 2011, 556: Vollstreckbarkeit von Gerichtskosten nach der JBeitrO hängt nicht von der Zustellung vollstreckbarer Entscheidungen ab).

    Auch bei gerichtlichen Beschlüssen ist zwischen Existent- und Wirksamwerden zu unterscheiden (KG NJW-RR 2000, 1239).

    Existent geworden ist ein Beschluss, wenn er den inneren Bereich des Gerichts verlassen, sich das Gericht also des Beschlusses entäußert hat (KG NJW-RR 2000, 1239).

    Mit dem Wirksamwerden des Beschlusses treten dagegen seine bestimmungsgemäßen Rechtsfolgen ein (KG NJW-RR 2000, 1239).

    Es mag gegebenenfalls sein, dass ein Beschluss über die bloße Existenz hinaus im Sprachgebrauch schon als wirksam geworden bezeichnet werden kann, wenn er nur einer der mehreren Parteien mitgeteilt worden ist (KG NJW-RR 2000, 1239).

    Maßgebend für das Wirksamwerden des Beschlusses, hier der einstweiligen Verfügung, im Sinne der Beachtlichkeit der angeordneten Rechtsfolgen zur Hauptsache und zum Kostenausspruch kann jedoch nur die Mitteilung an die von den angeordneten Rechtsfolgen betroffene Partei sein (KG NJW-RR 2000, 1239).

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2010 - 20 U 41/09

    Zum Verhältnis der GPL zu Markenrechten - xtCommerce

    Eine nicht vollzogene einstweilige Verfügung kann folglich nicht vollstreckt werden (KG, NJW-RR 2000, 1239, 1240); zur Sicherung des Gläubigers ist sie daher ungeeignet.
  • OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23

    Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung;

    Damit kann aber - unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze - nur eine Entscheidung gemeint sein, die dem Beteiligten gegenüber wirksam geworden ist, dem die Kosten auferlegt worden sind (so auch KG Berlin NJW-RR 2000, 1239 zu der früheren entsprechenden Vorschrift zur Entscheidungsschuldnerhaftung im GKG; vgl. auch OLG Bamberg FamRZ 2020, 1213 : kein Kostenfestsetzungsbeschluss vor Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung).
  • BFH, 30.04.2003 - VII E 8/03

    Aufteilung von Gerichtsgebühren: Insolvenzforderungen - Masseverbindlichkeiten

    § 54 Nr. 1 GKG setzt indessen eine wirksam gewordene gerichtliche Entscheidung voraus, mit der dem Kostenschuldner die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 21. Dezember 1999 1 W 1578/99, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2000, 1239; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 54 GKG Rz. 5).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 6 W 76/06

    Streitwertbeschwerde: Anwendbarkeit alten Rechts auf einen vor dem 1. Juli 2004

    Es folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG, die Rechtsfolgen einer gerichtlichen Entscheidung gegenüber einer betroffenen Partei nicht eintreten zu lassen, bevor die Entscheidung dieser auch mitgeteilt worden ist (Kammergericht, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - 1 W 1578/99 = NJW-RR 2000, 1239; BVerfG, Beschluss vom 4. August 1993 - 1 WvR 279/93 = NJW-RR 1994, 254).
  • AG Neuruppin, 31.03.2010 - 42 C 376/08

    Gerichtskosten: Kostentragungspflicht bei nicht zugestellter einstweiliger

    Die wohl überwiegende Rechtsmeinung in Praxis und Literatur geht davon aus, dass der gegen ihn gerichtete Kostenausspruch erst nach einer Zustellung der Hauptsacheentscheidung von der Justizkasse vollziehbar werde (BFH in BFH/NV 2003, 1201; Kammergericht NJW-RR 2000, 1239; OLG Bremen KostRspr § 54 GKG Nr. 13 m. zust. Anm. Schneider; OLG Hamburg MDR 1999, 60; OLG Jena OLGR Jena 2005, 964; OLG Koblenz NJW-RR 2000, 732; AG Grevenbroich MDR 1999, 767; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. § 29 GKG Rz. 5; Oestreich/Winter/Hellstab, GKG, Stand Dez. 2008, Kommentar zum KV Nrn. 1410-1425, Abschn. 5.0 Rz. 17; Schröder JurBüro 1997, 151).
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