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   OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 188/05   

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https://dejure.org/2006,3179
OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 188/05 (https://dejure.org/2006,3179)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.01.2006 - 16 Wx 188/05 (https://dejure.org/2006,3179)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - 16 Wx 188/05 (https://dejure.org/2006,3179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versammlungsort einer Eigentümerversammlung muss in der Nähe des verwalteten Objektes sein; §§ 23, 24 WEG

  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 24; ; WEG § 47

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 24 § 47
    Ort der Eigentümerversammlung bei Anlageobjekt - Entscheidung des Rechtsmittelgerichts zur Kostenlast des Verwalters bei Einberufungsmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Versammlung immer im näheren Umkreis der Wohnanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 520
  • MDR 2006, 866
  • NZM 2006, 227
  • ZMR 2006, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 188/05
    Auch besteht wegen des Einberufungsmangels, der dem Beteiligten zu 3. anzulasten ist und der zur Beschlussanfechtung geführt hat, Veranlassung, die Erstattung außergerichtlicher Kosten anzuordnen (Vgl. BGH NJW 1998, 755 f).
  • OLG Köln, 12.09.1990 - 16 Wx 101/90

    Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei Auswahl eines Ortes für

    Auszug aus OLG Köln, 06.01.2006 - 16 Wx 188/05
    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, dass Wohnungseigentümerversammlungen im näheren Umkreis der Wohnanlage stattzufinden haben, wo ein redlicher Wohnungseigentümer sie billigerweise erwarten darf (Senatsbeschluss vom 12.09.1990 - 16 Wx 101/90 = NJW-RR 1991, 725).
  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der

    Ebenso wie die Auswahl des Versammlungsortes der zur Einberufung zuständigen Person obliegt (OLG Köln, NJW-RR 2006, 520, 521; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 24 Rn. 48; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 73), kann die Verlegung des Versammlungsortes nur durch den Einberufungsberechtigten erfolgen.
  • OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10

    Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz

    Ihr Verhältnis bestimmt sich nach den Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft, was aufgrund des Grundsatzes der gemeinsamen Verwaltung (§§ 744, 745 BGB) dazu führt, dass die Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietvertrag auf eine im Rechtssinne unteilbare Leistung gemäß § 432 Abs. 1 BGB gerichtet und jeder Gläubiger die Leistung nur alle fordern kann (BGH NJW 2005, 3781; BGH NJW 1973, 455; OLG Brandenburg WuM 2006, 272; OLG Celle WuM 1996, 222; und BayObLG NJW-RR 1991, 651).
  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 22 U 14/12

    Unwirksame Zwischenveräußerung kein Eintragungshindernis!

    In einem solchen Fall erfasst nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Sittenwidrigkeit des Verpflichtungsgeschäfts auch das Verfügungsgeschäft (vgl. BGH, Urt. v. 20.01.2006, V ZR 214/04, juris, Rn. 8, NJW-RR 2006, 520, mit weiteren Nachweisen).
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