Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2753
BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08 (1) (https://dejure.org/2009,2753)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2009 - V ZB 118/08 (1) (https://dejure.org/2009,2753)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08 (1) (https://dejure.org/2009,2753)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG §§ 30b Abs. 2 Satz 2, Abs. 4, 83 Nr. 6
    Bekanntgabe des Versteigerungstermins vor Rechtskraft des die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung ablehnenden Beschlusses

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Zuschlagsversagungsgrundes durch Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30b Abs. 4 Zwangsvollstreckungsgesetz (ZVG) im Falle einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange eines Schuldners; Entgegenstehen einer unterbliebenen Belehrung bzgl. der Möglichkeit ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Zuschlagungsversagung trotz Nichtberücksichtigung eines rechtshängigen Antrags zur einstweiligen Einstellung bei fehlender Beeinträchtigung des Schuldners

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung; Einstellungsantrag; Zuschlag; Zuschlagsversagungsgrund; schutzwürdige Belange des Schuldners; unterbliebene Belehrung über Einstellungsantrag

  • Judicialis

    ZVG § 30 Abs. 1; ; ZVG § 30a Abs. 1; ; ZVG § 30b Abs. 4; ; ZVG § 83; ; ZVG § 100 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer Zuschlagsversagungsgrundes durch Verletzung der Soll-Vorschrift des § 30b Abs. 4 Zwangsvollstreckungsgesetz ( ZVG ) im Falle einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange eines Schuldners; Entgegenstehen einer unterbliebenen Belehrung bzgl. der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Belehrung als Zuschlagsversagungsgrund?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1429
  • MDR 2009, 711
  • WM 2009, 903
  • Rpfleger 2009, 403
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
    Bei der Entscheidung, ob von der Einhaltung des § 30b Abs. 4 ZVG ausnahmsweise abgesehen werden kann, muss das Vollstreckungsgericht die grundrechtliche Schutzfunktion der Vorschrift beachten (vgl. BVerfGE 49, 220, 226) .

    Neben der Vereitelung der Möglichkeit, den Verlust seines Eigentums abzuwenden, kann ferner von Bedeutung sein, ob das Verfahren dazu geführt hat, dass der Schuldner den Ernst der Lage nicht erkannt hat oder mit bestimmten Einwendungen ausgeschlossen worden ist (vgl. BVerfGE 49, 220, 226 f.) .

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da sich die Beteiligten bei einer Zuschlagsbeschwerde in der Regel nicht als Parteien im Sinne des §§ 91 ff. ZPO gegenüberstehen (Senat, BGHZ 170, 378, 381 Rdn. 7).
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
    Es stellte nämlich einen Zuschlagsversagungsgrund gemäß § 83 Nr. 6 ZVG dar, wenn der Beitritt des Beteiligten zu 5 zu Unrecht zugelassen worden und nicht auszuschließen wäre, dass sich dies zu Ungunsten der Schuldner ausgewirkt hat (vgl. Senat , Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366; 1367).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
    Ihre Ausgestaltung als Soll-Vorschrift bedeutet vielmehr, dass ihre Vorgaben im Regelfall erfüllt sein müssen (vgl. Senat , Beschl. v. 19. Juni 2008, V ZB 129/07, WM 2008, 1833, 1834 zur Bedeutung einer Soll-Vorschrift), mithin nur in begründeten Ausnahmefällen von ihnen abgewichen werden darf.
  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 285/03

    Versagung des Zuschlags wegen Nichtvorliegens des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
    Es stellte nämlich einen Zuschlagsversagungsgrund gemäß § 83 Nr. 6 ZVG dar, wenn der Beitritt des Beteiligten zu 5 zu Unrecht zugelassen worden und nicht auszuschließen wäre, dass sich dies zu Ungunsten der Schuldner ausgewirkt hat (vgl. Senat , Beschl. v. 10. April 2008, V ZB 114/07, NJW-RR 2008, 1018, 1020; BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004, IXa ZB 285/03, NJW-RR 2004, 1366; 1367).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.1982 - 11 T 6542/82
    Auszug aus BGH, 19.02.2009 - V ZB 118/08
    Weitergehende Auswirkungen hat eine unterbliebene Belehrung in der Regel nicht, insbesondere stellt sie grundsätzlich keinen Zuschlagsversagungsgrund dar (ebenso Stöber, aaO, § 30b Anm. 2.4 u. § 83 Anm. 4.1.n; a.A. Schiffhauer, Rpfleger 1983, 256, 257 für das Verfahren des bestbetreibenden Gläubigers).
  • LG Hildesheim, 09.01.2018 - 5 T 7/18

    Gesamtforderung bis auf 100 Euro ausgeglichen: Positive Sanierungsprognose!

    Soweit nach den konkreten Umständen davon auszugehen ist, dass das Grundstück des Schuldners im Rahmen eines der Einzelverfahren ohnehin versteigert werden wird, kann der Schutzzweck der §§ 30a ff. ZVG nicht zum Tragen kommen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, V ZB 118/08).

    Soweit nach den konkreten Umständen davon auszugehen ist, dass das Grundstück des Schuldners im Rahmen eines der Einzelverfahren ohnehin versteigert werden wird, kann der Schutzzweck der §§ 30a ff. ZVG nicht zum Tragen kommen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, V ZB 118/08).

    Bei der Prüfung, ob die Versteigerung durch die Einstellung des Verfahrens voraussichtlich vermieden werden kann, ist deshalb auch nur auf die Versteigerung auf Antrag des Gläubigers abzustellen, dessen Verfahren eingestellt werden soll (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08).

    Soweit nach den konkreten Umständen davon auszugehen ist, dass das Grundstück des Schuldners im Rahmen eines der Einzelverfahren ohnehin versteigert werden wird, kann der Schutzzweck der §§ 30a ff. ZVG nicht zum Tragen kommen (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, a. a. O.,).

  • BGH, 25.02.2016 - V ZA 35/15

    Zuschlagsbeschwerde in der Zwangsversteigerung: Prüfungsumfang des

    bb) Die Zuschlagsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Vollstreckungsgericht nicht vor Erteilung des Zuschlags über die während des Zwangsversteigerungsverfahrens zulässigerweise erhobenen Erinnerungen nach § 766 ZPO sowie über die Anträge nach § 765 a ZPO des Schuldners entschieden hat (vgl. Senat, Beschluss vom 19. September 2014 - V ZA 16/14, juris Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08, NJW-RR 2009, 1429 Rn. 18; Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 140).
  • BGH, 19.09.2014 - V ZA 16/14

    Die Erinnerung im Zwangsversteigerungsverfahren - und die Zuschlagsbeschwerde

    Da die Erinnerung keine aufschiebende Wirkung hat, ist das Vollstreckungsgericht nicht gehindert, das Verfahren durch Beschlussfassung und Verkündung der Zuschlagsentscheidung fortzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2009 - V ZB 118/08, NJW-RR 2009, 1429 Rn. 18; Urteil vom 13. Juli 1965 - V ZR 269/62, BGHZ 44, 138, 140).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7139
BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09 (https://dejure.org/2009,7139)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - V ZB 50/09 (https://dejure.org/2009,7139)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - V ZB 50/09 (https://dejure.org/2009,7139)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer mittellosen Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristbeginn gem. § 234 Abs. 1 S. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbeschlusses und Beiordnungsbeschlusses an den Antragsteller für eine mittellose Partei

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 575 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung eines Wiedereinsetzungsantrages nach Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1429
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2007 - V ZB 12/07

    Voraussetzungen einer Erhöhung oder Ermäßigung der Regelvergütung des

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
    § 97 ZPO ist deshalb nicht anzuwenden (st. Rechtspr., vgl. Senat, Beschl. v. 15. November 2007, WM 2008, 543, 546 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
    Dem steht der Eintritt eines Ereignisses gleich, aufgrund dessen die Versäumung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1992, VIII ZB 30/92, NJW 1992, 1332; Beschl. v. 14. September 2004, XI ZB 21/03, BRAK-Mitt 2004, 264).
  • BGH, 14.09.2004 - XI ZB 21/03

    Beginn der Frist für die Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - V ZB 50/09
    Dem steht der Eintritt eines Ereignisses gleich, aufgrund dessen die Versäumung nicht mehr als unverschuldet anzusehen ist (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 9. Dezember 1992, VIII ZB 30/92, NJW 1992, 1332; Beschl. v. 14. September 2004, XI ZB 21/03, BRAK-Mitt 2004, 264).
  • BGH, 07.02.2013 - V ZB 176/12

    Verzögerte Bescheidung des Akteneinsichtsantrags als Wiedereinsetzungsgrund wegen

    Er hätte sich in angemessener Zeit nach Stellung des Antrags, jedenfalls rechtzeitig vor Ablauf der Begründungsfrist nach dem Fortgang der Sache erkundigen (Senat, Beschluss vom 28. Mai 2009 - V ZB 50/09, NJW-RR 2009, 1429 für unterlassene Benennung des beizuordnenden Rechtsanwalts durch Naturalpartei) und prüfen müssen, welche Auswirkungen das Ausbleiben der Akten auf den Lauf der Begründungsfrist hatte.
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91 ff ZPO zu ergehen.
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 717/10

    Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Gläubigerausschusses ist

    In diesen Verfahren hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofes (BGH, Beschlüsse vom 28.05.2009 V ZB 50/09; 25.01.2007 V ZB 125/05 und vom 15.11.2007 V ZB 12/07) keine Kostenentscheidung nach §§ 91ff ZPO zu ergehen.
  • LG Essen, 25.04.2013 - 7 T 331/12

    Vergütungs- und Auslagenersatzanspruch aus der Tätigkeit als Zwangsverwalter

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da es sich bei der Festsetzung der Vergütung nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt und damit § 97 ZPO nicht anwendbar ist (BGH Beschluss vom 28.05.2009, V ZB 50/09).
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