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   BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08   

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BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08 (https://dejure.org/2009,1480)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2009 - XI ZR 364/08 (https://dejure.org/2009,1480)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - XI ZR 364/08 (https://dejure.org/2009,1480)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen hinsichtlich der Änderungsmöglichkeit einer Bedingung durch den Emittenten von Optionsscheinen - Berücksichtigung außerhalb von Urkunden liegenden Umständen bei der Auslegung von Anlagebedingungen i.R.v. ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2; ; BGB § 308; ; BGB § 398; ; BGB § 793 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach der Emission von Optionsscheinen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Änderung des Bezugsverhältnisses bei Optionsscheinen von 1 auf 0,1 wegen Offensichtlichkeit eines Irrtums gem. der Allgemeinen Emissionsbedingungen ? Unwirksamkeit der Klausel der Emmissionsbedingungen, soweit sie dem Verwender ein einseitiges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "knock out"-Optionsscheine

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 308 Nr. 4, § 793 Abs. 1
    Unwirksamkeit eines Änderungsvorbehalts bezüglich offensichtlicher Irrtümer in Emissionsbedingungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Gold-Knock-outs

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1641
  • ZIP 2009, 1558
  • MDR 2009, 1122
  • WM 2009, 1500
  • DB 2009, 1701
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Die Allgemeinen Emissionsbedingungen der streitgegenständlichen Optionsscheine, die als Schuldverschreibungen anzusehen sind (vgl. Horn, ZHR 173 (2009), 12, 20 f.; Bredow/Vogel, ZBB 2009, 153, 154) stellen, wie Anleihebedingungen generell (Senat BGHZ 163, 311, 314 m.w.N.), Allgemeine Geschäftsbedingungen dar.

    Die Auslegung von Schuldverschreibungen hat im Interesse der Verkehrsfähigkeit der Kapitalmarktpapiere und der Funktionsfähigkeit des Wertpapierhandels für alle Stücke einheitlich und ohne Rücksicht auf Besonderheiten in der Person des einzelnen Inhabers zu erfolgen (BGHZ 28, 259, 265; 163, 311, 317).

    Die Allgemeinen Emissionsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen, wie Anleihebedingungen allgemein, ungeachtet der eingeschränkten Einbeziehungskontrolle (Senat BGHZ 163, 311, 314 ff.), einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. BGHZ 119, 305, 312 ; OLG Düsseldorf WM 1991, 1375, 1379 ; OLG Frankfurt WM 1993, 2089; Horn, aaO, S. 38; jeweils m.w.N.).

    Das Bedürfnis des Kapitalmarkts nach einem einheitlichen, standardisierten Inhalt der Optionsscheine (vgl. Senat BGHZ 163, 311, 317) wird deshalb durch die Unwirksamkeit der Klausel nicht berührt.

  • BGH, 23.10.1958 - II ZR 4/57

    Harpen-Bonds

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Die Auslegung von Schuldverschreibungen hat im Interesse der Verkehrsfähigkeit der Kapitalmarktpapiere und der Funktionsfähigkeit des Wertpapierhandels für alle Stücke einheitlich und ohne Rücksicht auf Besonderheiten in der Person des einzelnen Inhabers zu erfolgen (BGHZ 28, 259, 265; 163, 311, 317).

    Dies hindert indes nicht die Berücksichtigung außerhalb der Urkunde liegender Umstände (BGHZ 28, 259, 263 f.).

    Maßgeblich ist die Beurteilung, die in den beteiligten Wirtschaftskreisen Papieren der vorliegenden Art im Zeitpunkt ihrer Ausgabe allgemein zuteil wird (BGHZ 28, 259, 264).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    b) Das Berufungsgericht ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum einseitigen Kalkulationsirrtum (BGHZ 139, 177 ff. ) zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass eine unzulässige Rechtsausübung gegeben sein kann, wenn der Empfänger eines Vertragsangebotes dieses annimmt und auf der Durchführung des Vertrages besteht, obwohl er weiß oder sich treuwidrig der Erkenntnis entzieht, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum beruht, und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist.

    Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass es hierfür nicht entscheidend darauf ankommt, ob die Beklagte bei Durchführung des Vertrags in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete (vgl. BGHZ 139, 177, 185) .

  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 247/06

    Zur Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen in Pay-TV-Verträgen

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Dabei erscheint ein Änderungsvorbehalt, der sich nicht nur auf die Umstände der Leistungserbringung oder auf Nebenpflichten bezieht, sondern auch Inhalt und Umfang der Hauptleistung betrifft, als besonders nachteilig für den anderen Vertragsteil (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 247/06, WM 2008, 308, Tz. 21).

    Weiterhin ist erforderlich, dass die Klausel in ihren Voraussetzungen und Folgen für den anderen Vertragsteil zumindest ein gewisses Maß an Kalkulierbarkeit der möglichen Leistungsänderung gewährleistet (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - III ZR 247/06, WM 2008, 308, Tz. 21 m.w.N.).

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Ausgangspunkt der gebotenen objektiven, nicht am Willen der konkreten Vertragsparteien zu orientierenden Auslegung (st.Rspr., BGHZ 102, 384, 389 f. ; Senat , Urteil vom 10. Juni 2008 - XI ZR 331/07, WM 2008, 1350, Tz. 15) ist der Wortlaut einer Klausel.
  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Die Allgemeinen Emissionsbedingungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen, wie Anleihebedingungen allgemein, ungeachtet der eingeschränkten Einbeziehungskontrolle (Senat BGHZ 163, 311, 314 ff.), einer gerichtlichen Inhaltskontrolle (vgl. BGHZ 119, 305, 312 ; OLG Düsseldorf WM 1991, 1375, 1379 ; OLG Frankfurt WM 1993, 2089; Horn, aaO, S. 38; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Davon ist etwa auszugehen, wenn der Erklärende seine Erklärung entsprechend seinem tatsächlichen Willen in ein Computersystem eingibt und diese ursprünglich richtige Erklärung auf dem Weg zum Empfänger durch eine unerkannt fehlerhafte Software verfälscht wird (BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04, WM 2005, 659, 660).
  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Darin unterscheidet sich die Klausel auch von sogenannten "Mistrade"-Klauseln, die den Parteien eines Wertpapierkaufs die eng befristete Möglichkeit eröffnen, sich einseitig vom Vertrag zu lösen, wenn das Geschäft zu einem nicht marktgerechten Preis abgeschlossen wurde (vgl. hierzu Senat , Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, WM 2002, 1687, 1689; OLG Frankfurt WM 2009, 1032, 1034; Fleckner/Vollmuth, WM 2004, 1263, 1264; Koch, ZBB 2005, 265, 266; Fridrich/Seidel, BKR 2008, 497).
  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 590/07

    Erstreckung einer Globalzession hinsichtlich im Rahmen der bankmäßigen

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Der zugrunde liegende Irrtum, die Verwechslung des Bezugsverhältnisses von Gold-Optionsscheinen mit dem von Silber-Optionsscheinen, ist weder ein Erklärungsirrtum noch ein Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum (vgl. Senat , Urteil vom 18. November 2008 - XI ZR 590/07, WM 2009, 66, Tz. 24).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2009 - 16 U 174/08

    Außerbörslicher Wertpapierhandel: Abgrenzung des Kommissionsgeschäft vom

    Auszug aus BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08
    Darin unterscheidet sich die Klausel auch von sogenannten "Mistrade"-Klauseln, die den Parteien eines Wertpapierkaufs die eng befristete Möglichkeit eröffnen, sich einseitig vom Vertrag zu lösen, wenn das Geschäft zu einem nicht marktgerechten Preis abgeschlossen wurde (vgl. hierzu Senat , Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, WM 2002, 1687, 1689; OLG Frankfurt WM 2009, 1032, 1034; Fleckner/Vollmuth, WM 2004, 1263, 1264; Koch, ZBB 2005, 265, 266; Fridrich/Seidel, BKR 2008, 497).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 227/06

    Entfallen eines Anspruchs auf Rückkauf gegen den Kfz-Hersteller bei Änderung des

  • BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85

    Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99

    Rückfrage im Überweisungsverkehr

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 331/07

    Eigenkapitalersatz - Bürgschaft zur Darlehenssicherung aus einer

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Für den - nicht zur Anfechtung berechtigenden - Kalkulationsirrtum ist anerkannt, dass es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist, wenn der Erklärungsempfänger die fehlerhafte Preisangabe positiv erkennt und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (BGH, Urteil vom 07.07.1998, X ZR 17/97, BGHZ 139, 177, Rn. 24; BGH, Urteil vom 30.06.2009, XI ZR 364/08, Juris Rn. 33).

    Dem steht entgegen, dass die Frage der positiven Kenntnis des Erklärungsirrtums der anderen Partei mit §§ 122 Abs. 2, 142 Abs. 2 BGB eine abschließende gesetzliche Regelung gefunden hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.06.2009, XI ZR 364/08, Juris Rn. 31).

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 193/14

    BGH bejaht Zahlungsverpflichtung der Republik Argentinien gegenüber privaten

    Die Gesetzesänderung sollte daher vor allem dem Umstand Rechnung tragen, dass Emissionsbedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1992 - II ZR 172/91, BGHZ 119, 305, 312, vom 28. Juni 2005 - XI ZR 363/04, BGHZ 163, 311, 314, vom 30. Juni 2009 - XI ZR 364/08, WM 2009, 1500 Rn. 20 und vom 29. April 2014 - II ZR 395/12, WM 2014, 1076 Rn. 24) Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und daher einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen.
  • BGH, 14.05.2013 - XI ZR 160/12

    Übertragung der in einer Inhaberschuldverschreibung verbrieften Forderung durch

    Der Kläger kann sich auch nicht auf eine Verlängerung der Vorlegungsfrist auf 10 Jahre durch die - einheitlich und ohne Rücksicht auf Besonderheiten in der Person des einzelnen Inhabers auszulegenden (Senatsurteil vom 30. Juni 2009 - XI ZR 364/08, WM 2009, 1500 Rn. 21) - Anleihebedingungen berufen.
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