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   VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09   

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https://dejure.org/2011,24270
VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09 (https://dejure.org/2011,24270)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2011 - 108-VI-09 (https://dejure.org/2011,24270)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2011 - 108-VI-09 (https://dejure.org/2011,24270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Setzung einer Präklusionsfrist im Verfahren nach § 495 a ZPO

  • openjur.de

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 118 Abs 1 S 1 Verf BY und des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch einfachrechtlichen Verstoß des AG gegen die Dispositionsmaxime im Verfahren nach § 495a ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Übernahme der Verfahrensherrschaft durch den Richter, des Setzens einer Präklusionsfrist und des Abweisens der Klage nach fruchtlosem Fristablauf mit der Dispostionsmaxime; Feststellung eines Verstoßes gegen das Willkürverbot bei einfachrechtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1211
  • MDR 2011, 1003
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09
    Sie wird insbesondere auch nicht in der vom Beschwerdeführer herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. November 2008 (NJW-RR 2009, 562) gefordert.
  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof auch Entscheidungen, die auf Bundesrecht beruhen und in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, daraufhin, ob ein Grundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt worden ist, das - wie das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 91 Abs. 1 BV) - mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09
    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 20.2.2008).
  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 23.03.2011 - 108-VI-09
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • VerfGH Bayern, 12.03.2018 - 40-VI-17

    Verfassungsbeschwerde- subjektives Recht

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33; vom 26.6.2014 BayVBl 2015, 247 Rn. 25; vom 18.7.2017 - Vf. 3-VI-16 - juris Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 18.07.2017 - 3-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtzulassung zum Studium der

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33; vom 26.6.2014 BayVBl 2015, 247 Rn. 25).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2021 - 47-VI-19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 07.02.2012 - 112-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen

    Willkürlich in diesem Sinn ist eine Entscheidung allerdings nur dann, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/32; VerfGH vom 19.7.2010; VerfGH vom 23.3.2011 = NJW-RR 2011, 1211; VerfGH vom 11.7.2011; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2021 - 14-VI-19

    Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde bzgl. Nichtzulassung zum

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 12.3.2018 - Vf. 40-VI-17 - juris Rn. 30).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2014 - 35-VI-13

    Gebühren in Beratungshilfesache

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 VerfGHE 57, 1/4; vom 20.2.2008 - Vf. 24-VI-07 - juris Rn. 31; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 21.11.2011 - Vf. 12-VI-11 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12

    Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten

    Willkürlich in diesem Sinn ist eine Entscheidung allerdings nur dann, wenn sie unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint; sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 23.8.2006 = VerfGH 59, 200/203 f.; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/32; VerfGH vom 19.7.2010; VerfGH vom 23.3.2011 = NJW-RR 2011, 1211; VerfGH vom 11.7.2011; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10).
  • VerfGH Bayern, 29.08.2023 - 59-VI-22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Erinnerungsentscheidung

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, hängt von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (VerfGH vom 23.6.2003 VerfGHE 56, 112/115; vom 23.3.2011 NJW-RR 2011, 1211/1213; vom 26.6.2015 BayVBl 2015, 247 Rn. 25; vom 8.7.2021 - Vf. 47-VI-19 - juris Rn. 41).
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