Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 19.07.2016

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11423
OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.04.2016 - 4 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11423)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 (https://dejure.org/2016,11423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 253 Abs 2 BGB, § 11 StVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Schadensersatz aus Verkehrsunfall mit Personenschaden: Schmerzensgeldbemessung für Unterarmfraktur mit Dauerschaden; Feststellungsinteresse besonderer Feststellungsklage bezüglich Haushaltsführungsschaden

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    16.000 EUR Schmerzensgeld nach unfallbedingt versteiftem Handgelenk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

  • RA Kotz

    Handgelenksversteifung - Schmerzensgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; StVG § 11; BGB § 253 Abs. 2
    Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1 ; StVG § 11 ; BGB § 253 Abs. 2
    Höhe des Schmerzensgeldes bei drohender schmerzfreier Versteifung eines Handgelenks in optimaler Position

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse bei Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Spezielles Feststellungsinteresse beim Haushaltsführungsschaden?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Verletzung am Handgelenk

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1168
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    aa) Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen und unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu führen (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Der bei einem Unfallereignis Verletzte kann, auch wenn er einen allgemein auf die Feststellung der Schadensersatzverpflichtung des beklagten Schädigers gerichteten Klageantrag gestellt und zugesprochen erhalten hat, daneben ein rechtliches Interesse für einen auf Ersatz einer bestimmten Schadensposition gerichteten speziellen Feststellungsantrag haben (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Ein solches Interesse ist im Einzelfall zu bejahen, wenn außer einem allgemein auf die Verpflichtung zum Ersatz der zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus einem bestimmten Unfallereignis gerichteten Feststellungsantrag ein speziell auf die Verpflichtung, "bis zum Eintritt in das Rentenalter (65 Jahre) oder bis zur Betriebsaufgabe die monatlichen Kosten einer Ersatzkraft, nämlich eines Gärtnergehilfen auf der Basis der Lohngruppe IV des Lohntarifvertrags für den Erwerbsgartenbau, die Friedhofsgärtnerei und Forstpflanzenbetriebe in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen" gerichteter Feststellungsantrag gestellt wird (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Da diese Klärung durch den "allgemeinen" Feststellungsausspruch keineswegs erreicht werden kann, hat der Kläger an seinem zusätzlichen Antrag ein eigenes rechtliches Interesse (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Von einem beklagten großen Versicherungsunternehmen kann erwartet werden, dass es auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin seinen rechtlichen Schadensersatzverpflichtungen nachkommt, ohne dass es eines weiteren, auf Zahlung gerichteten Vollstreckungstitels bedarf (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    Auch soweit es um Zeiträume geht, für die im Laufe des Rechtsstreits eine Bezifferung auf Grund der jeweiligen Fassung der Tarifverträge möglich geworden wäre, kommt ein Mangel des Feststellungsinteresses wegen Vorrangs einer Leistungsklage nicht in Betracht; denn ein Kläger braucht nicht nachträglich seinen Feststellungsantrag in einen Leistungsantrag umzuändern, wenn dies auf Grund der Schadensentwicklung im Laufe des Rechtsstreits möglich würde (BGH NJW 1999, 3774, 3775).

    (2) Darüber hinaus vermag die im vorliegenden Rechtsstreit begehrte Feststellung - anders als im vom BGH entschiedenen Fall (NJW 1999, 3774, 3775) - gerade keine Klarheit über Inhalt und Umfang der Verpflichtung der Beklagten im Hinblick auf einen ganz genau beschriebenen einzelnen Schadensposten zu schaffen.

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

    Bei Verkehrsunfällen - wie hier - tritt die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes in der Regel zurück und steht die Ausgleichsfunktion im Hinblick auf die erlittenen Verletzungen und unfallbedingten Verletzungsfolgen im Vordergrund (Senat NJW-RR 2015, 1119, 1121 Rn. 45).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinander gesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41).

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Hierbei zählen das Entstehen von Dauerschäden, psychischen Beeinträchtigungen und seelisch bedingten Folgeschäden zu den maßgeblichen Faktoren (Senat NJW 2011, 933, 935; 2011, 3169, 3170).

    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat NJW 2011, 933, 935).

    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat NJW 2011, 933, 935; NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 40).

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Hierzu können auch einzelne Rechte und Pflichten gehören, die sich aus einem Rechtsverhältnis ergeben (BGH NJW-RR 2015, 915 Rn. 7), z. B. einzelne Ansprüche oder einzelne in sich selbständige rechtliche Anspruchsgrundlagen, also alle Forderungsrechte und Ansprüche, die als Ausfluss eines umfassenderen Rechtsverhältnisses erwachsen (RGZ 126, 234, 237; BGH NJW 1984, 1556; Bacher in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 39 Rn. 14).

    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 68, 331, 332; BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW-RR 2015, 915 f. Rn. 7).

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Unter Rechtsverhältnis ist die aus dem vorgetragenen Sachverhalt abgeleitete rechtliche Beziehung von Personen untereinander oder zu Sachen zu verstehen (BGHZ 22, 43, 47; BGH NJW 1984, 1556).

    Hierzu können auch einzelne Rechte und Pflichten gehören, die sich aus einem Rechtsverhältnis ergeben (BGH NJW-RR 2015, 915 Rn. 7), z. B. einzelne Ansprüche oder einzelne in sich selbständige rechtliche Anspruchsgrundlagen, also alle Forderungsrechte und Ansprüche, die als Ausfluss eines umfassenderen Rechtsverhältnisses erwachsen (RGZ 126, 234, 237; BGH NJW 1984, 1556; Bacher in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 39 Rn. 14).

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Vielmehr soll der Bezug der begehrten Entscheidung zu einem konkreten Rechtsschutzbegehren sichergestellt werden(BGH NJW 1995, 1097).

    Die Erstattung von Rechtsgutachten entspricht nicht der von der ZPO vorausgesetzten Funktion der Gerichte (BGH NJW 1995, 1097).

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    In einem solchen Fall kann ausnahmsweise, insbesondere wenn der Schuldner flüchtig ist oder sonst keine Möglichkeiten bestehen, die Vollendung der Verjährung zu verhindern (BGHZ 93, 287, 291 f.; BGH NJW-RR 2003, 1076, 1077), auch eine neuerliche Feststellungsklage zulässig sein, was nach Hemmung des Anspruchs gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB und Urteilserlass eine weitere Dreijahresfrist nach §§ 195, 199 BGB zur Folge hat (MünchKomm-BGB/Grothe, 7. Aufl. § 197 Rn. 27).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 68, 331, 332; BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW-RR 2015, 915 f. Rn. 7).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGHZ 68, 331, 332; BGH NJW 2000, 2280, 2281; NJW-RR 2015, 915 f. Rn. 7).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.04.2016 - 4 U 76/15
    Damit führt die vom Kläger begehrte Feststellung auch unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit nicht zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der Streitpunkte (vgl. BGH NJW 1996, 2725, 2726; Bacher in Geigel, aaO Rn. 24).
  • OLG Oldenburg, 20.06.2008 - 11 U 3/08

    Höhe des Haushaltsführungsschadens bei stationärem Aufenthalt einer

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

  • BGH, 07.05.2003 - IV ZR 121/02

    Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage

  • OLG Köln, 25.05.2011 - 5 U 174/08

    Anforderungen an die Aufklärung über Behandlungsalternativen bei einer in

  • LG Osnabrück, 07.03.2007 - 3 O 2050/06

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der

  • OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 1 U 47/11
  • RG, 19.11.1929 - II 72/29

    Ist Inzident-Feststellungswiderklage zulässig über einen bestimmten

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 8/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftung für psychische

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06

    Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs

  • OLG Saarbrücken, 07.06.2011 - 4 U 451/10

    Schmerzensgeldprozess nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit einer offenen Teilklage;

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (BGH NJW 2006, 1589, 1592 Rn. 30; Senat NJW-RR 2015, 1119, 1120 Rn. 41; 2016, 1168, 1169 Rn. 17).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Dabei sind etwa das Alter des Geschädigten, die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, Dauerschäden, berufliche Folgen und Auswirkungen der Verletzung auf die Freizeitgestaltung des Geschädigten in die Gesamtbetrachtung einzustellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 - juris, Rn. 24 - NJW-RR 2016, S. 1168-1173).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 -, NJW 2006, S. 1589-1592, juris, Rn. 30; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 -, juris, Rn. 25).

    Diese bieten einen gewissen Anhalt, führen jedoch nicht zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 - juris, Rn. 24 a.E. - NJW-RR 2016, S. 1168-1173).

  • OLG Saarbrücken, 08.03.2024 - 3 U 22/23

    Mitarbeitender GmbH-Gesellschafter: Zu Verdienstausfallschaden und

    Dies ist der Fall, wenn der zusätzlich gestellte konkrete Feststellungsantrag Klarheit über Inhalt und Umfang der Verpflichtung der Beklagten im Hinblick auf einen ganz genau beschriebenen einzelnen Schadensposten schaffen soll, da diese Klärung durch den "allgemeinen" Feststellungsausspruch nicht erreicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98, Rn. 18, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15, Rn. 41, juris).

    Damit führt die vom Kläger begehrte Feststellung auch unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit nicht zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der Streitpunkte (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15, Rn. 45, juris).

    Eine neuerliche Feststellungsklage ist in diesem Fall unzulässig (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15, Rn. 44, juris).

  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2016 - 4 U 76/15 -: 16.000.- Euro bei Haftung zu 100% und vergleichbaren Dauerfolgen.
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 6 U 137/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden Krad

    Außerdem ist das Verschulden des Unfallverursachers bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (ua. OLG Saarbrücken v. 21.04.2016 - 4 U 76/15 Rd. 24 nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 05.02.2020 - 1 U 40/19

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem tätlichen Angriff Ausgleichs- und

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006 - VI ZR 46/05 -, NJW 2006, S. 1589 -1592, juris, Rn. 30; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 21. April 2016 - 4 U 76/15 -, juris, Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 13.12.2016 - 2 O 51/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem überholenden

    Außerdem ist das Verschulden des Unfallverursachers bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu beachten (ua. OLG Saarbrücken v. 21.04.2016 - 4 U 76/15 Rd. 24 nach juris).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15   

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https://dejure.org/2016,30168
LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15 (https://dejure.org/2016,30168)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 19.07.2016 - 5 O 2742/15 (https://dejure.org/2016,30168)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - 5 O 2742/15 (https://dejure.org/2016,30168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1168
  • NZBau 2016, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hagen, 30.11.2010 - 21 O 83/10

    Übergehen des Wahlrechts zur Stellung von Sicherheiten auf den Gläubiger bei

    Auszug aus LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. LG Hagen, Beschl, v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Voit in Musielak, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 15; Stöber In Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 4 - "Sicherheitsleistung").

    Das hatte zur Folge, dass die Ausübung ihres Wahlrechts In - entsprechender - Anwendung der §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin überging, die nach § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung von Geld gemäß § 232 Abs. 1 BGB und zugleich nach § 887. Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrages, verlangen konnte (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Habermann in Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 232 Rdn. 13).

  • OLG Hamm, 28.01.2011 - 19 W 2/11

    § 648a BGB und Zwangsvollstreckung - Hinterlegung beim AG

    Auszug aus LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15
    Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die Verpflichtung, eine Sicherheit gemäß §§ 648 a, 232 f. BGB zu leisten, eine vertretbare Handlung im Sinne von § 887 ZPO darstellt (vgl. LG Hagen, Beschl, v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Voit in Musielak, ZPO, 13. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 15; Stöber In Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 887 Rdn. 4 - "Sicherheitsleistung").

    Das hatte zur Folge, dass die Ausübung ihres Wahlrechts In - entsprechender - Anwendung der §§ 262, 264 Abs. 1 BGB auf die Gläubigerin überging, die nach § 887 Abs. 1 ZPO Hinterlegung von Geld gemäß § 232 Abs. 1 BGB und zugleich nach § 887. Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des hierfür erforderlichen Betrages, verlangen konnte (vgl. LG Hagen, Beschl. v. 30.11.2010 - 21 O 83/10 und nachfolgend OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.2011 - 19 W 2/11 - Habermann in Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 232 Rdn. 13).

  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15
    Das bedeutet, dass die Wahl nicht durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil ausgeübt wird, sondern erst dann erfolgt ist, wenn die Sicherheit tatsächlich gestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1960 - V ZR 35/59 - WM 1961, 28; OLG Naumburg, Urt. v. 8.4.1998 - 5 U 1735/97; Habermann In Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 232 Rdn. 13).
  • OLG Naumburg, 08.04.1998 - 5 U 1735/97

    Unbestimmtheit einer abzutretenden Forderung; Sicherung von

    Auszug aus LG Osnabrück, 19.07.2016 - 5 O 2742/15
    Das bedeutet, dass die Wahl nicht durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil ausgeübt wird, sondern erst dann erfolgt ist, wenn die Sicherheit tatsächlich gestellt wird (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1960 - V ZR 35/59 - WM 1961, 28; OLG Naumburg, Urt. v. 8.4.1998 - 5 U 1735/97; Habermann In Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 232 Rdn. 13).
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