Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 18.07.1988 - 6 W 409/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,7654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 1279
- GRUR 1988, 791
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Bamberg, 22.02.2017 - 2 WF 18/17
Anwaltszwang im Vollstreckungsverfahren in Familienstreitsachen
Rn. 9 Damit bleibt festzuhalten, dass in Vollstreckungsverfahren in Familienstreitsachen gem. §§ 120 FamFG, 888 ZPO Anwaltszwang besteht, so dass die sofortige Beschwerde gem. §§ 120 FamFG, 793, 567 ff. ZPO nur durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden kann, wenn keine anderweitige Befreiung vom Anwaltszwang gem. § 114 FamFG eingreift, was vorliegend für den Antragsgegner nicht der Fall ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.1993, 11 W 1/93 - juris; OLG Koblenz NJW-RR 1988, 1279; OLG Koblenz WRP 1985, 292; OLG Nürnberg MDR 1984, 58; OLG Köln FamRZ 1995, 312; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.08.1994, 17 W 22/94 - juris; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 1292). - OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 W 37/96
Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses; …
Auch die sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsmittelbeschluß, den ein Prozeßgericht erster Instanz erlassen hat, bei dem Anwaltszwang herrscht, kann wirksam nur durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (OLG Hamburg, OLGZ 1991, 346; OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 1292; OLG Koblenz, NJW-RR 1988, 1279).
dejure.org
Übersicht OLG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.