Rechtsprechung
| BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtigerklärung einer Teilungserklärung in einem Eigentümerbeschluss; Ermächtigung eines Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer; Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung eines Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - UR II 88/87
- LG Traunstein, 21.02.1991 - 4 T 3147/90
- BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 81
- ZMR 1991, 489
- BayObLGZ 1991, 165
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (15)
- BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Der Senat hat entschieden, daß dann, wenn ein Anspruch, z.B. ein Unterlassungsanspruch wegen einer nicht zulässigen Nutzung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum, gegen einen Wohnungseigentümer verwirkt ist, dies für und gegen einen Sondernachfolger wirkt (BayObLG WuM 1990, 453). - BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89
Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Ohne Rechtsfehler ist das Landgericht von einer deutlichen Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds des Hauses durch die Baumaßnahme ausgegangen und hat darin einen Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG erblickt (vgl. BayObLGZ 1989, 437/438), der es notwendig machte, daß auch der Antragsgegner und die weitere Beteiligte zu 1 der baulichen Veränderungen zustimmten ( § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG ). - BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob der Zeitraum ab 1969 den Einwand der Verwirkung rechtfertigen könnte, abgesehen davon, daß zum Zeitablauf auch noch andere Umstände hinzukommen müßten, die eine Berufung auf die bestehende Rechtslage als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Bay-ObLG NJW-RR 1989, 719/720).
- BayObLG, 28.11.1989 - BReg. H 1 Z 4/89
Rechtsschutzbedürfnis; Fehlen; Rechtsbeschwerdeverfahren; Antrag; Bewilligung; …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Dem Antragsgegner ist es bei der gebotenen Berücksichtigung auch wirtschaftlicher Erwägungen (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 127) zuzumuten, ohne Zuziehung eines Rechtsanwalts zu dem Rechtsmittel der Antragsteller Stellung zu nehmen, zumal auch die Antragsteller nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind. - BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Voraussetzung hierfür ist lediglich ein Eigentümerbeschluß, der den Rückstand betragsmäßig ausweist (BGH NJW 1985, 912/913). - BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Allerdings wäre ein gleichwohl gefaßter Mehrheitsbeschluß, sofern er nicht für ungültig erklärt wird, wirksam (Bay-ObLG a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 54, 65;… a.A. OLG Karlsruhe a.a.O.). - BayObLG, 06.02.1986 - BReg. 2 Z 12/85
Keine Sondereigentumsfähigkeit von Zugangsräumen
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall (BayObLG Rpfleger 1989, 99/100) in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidung vom 6.2.1986 (BayObLGZ 1986, 26) hingewiesen, in der ausgeführt ist, daß Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, nicht Sondereigentum sein können. - BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87
Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Er geht in ständiger Rechtsprechung als selbstverständlich davon aus, daß der Verwalter durch die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes nicht daran gehindert ist, unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG Ansprüche für die Wohnungseigentümer, sei es in Verfahrenstandschaft oder als Vertreter gerichtlich geltend zu machen, ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten (vgl. z.B. BayObLGZ 1988, 287/288 f.). - BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 2 Z 46/88
Ermächtigung des Verwalters, Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend zu machen
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Die Ermächtigung kann auch im Verwaltervertrag enthalten sein (BayObLGZ 1988, 212/213). - BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 2 Z 94/88
Begriff; Kriterien; Nachprüfung; Abgeschlossenheit; Wohnung; Gebrauchsregelung; …
Auszug aus BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall (BayObLG Rpfleger 1989, 99/100) in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidung vom 6.2.1986 (BayObLGZ 1986, 26) hingewiesen, in der ausgeführt ist, daß Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, nicht Sondereigentum sein können. - BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89
Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten …
- BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 46/90
- KG, 19.12.1990 - 24 W 5932/90
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
- BayObLG, 30.05.1990 - BReg. 2 Z 36/90
- BayObLG, 15.03.1988 - BReg. 1 Z 67/87
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Die nicht auf die zugrundeliegende Fallgestaltung beschränkte Begründung sowie der Leitsatz der Entscheidung sind in der Folgezeit von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur als ein allgemeiner Rechtssatz verstanden und auf die Abänderung des Gesetzes oder der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung durch Mehrheitsbeschluß übernommen worden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 81, 83; 1993, 85, 86; NJW 1995, 202, 203; Demharter, MittBayNot 1996, 417; Sauren, NJW 1995, 178 m.w.N.).c) Hinzu kommt, daß die Frage, ob für die Begründung eines Sondernutzungsrechts durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß an der Entscheidung vom 21. Mai 1970 festzuhalten ist, in der obergerichtlichen Judikatur und in der Literatur nach wie vor heftig umstritten ist (bejahend BayObLGZ 1973, 267, 269; NJW-RR 1990, 1104, 1105; 1992, 81, 83; 1993, 85, 86; OLG Düsseldorf NZM 1999, 378; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 38, 39; OLG Hamm, WE 1997, 384, 385; OLG Köln, NZM 1998, 979, 980; Deckert, WE 1999, 2, 5; Demharter, MittBayNot 1996, 417; Hauger, WE 1993, 231, 233;… Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 167, 180; Münstermann-Schlichtmann, DWE 1991, 55, 56; Schuschke, NZM 1999, 241, 243;… Palandt/Bassenge, BGB, 59. Aufl., § 10 WEG Rdn. 19; verneinend KG NJW-RR 1987, 653, 654; OLG Karlsruhe, ZMR 1991, 33, 34; OLG Köln, NJW-RR 1992, 598; WE 1998, 193, 194 m. Anm. Ott S. 200;… Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., § 10 WEG Rdn. 10 c;… Staudinger/Kreuzer, BGB, 12. Aufl., WEG § 10 Rdn. 59;… Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rdn. 23 ff; Belz, DWE 1991, 130, 136; DWE 1996, 140, 143; WE 1997, 293, 296;… ders. Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdn. 84; Bielefeld, DWE 1993, 92, 98; Fisch, MittRhNotK 1999, 213, 224; Kreuzer, MittBayNot 1996, 339, 341; WE 1997, 362, 364;… ders. Festschrift Merle (2000), 203, 209; Lüke, DNotZ 1997, 960, 962; Röll, ZWE 2000, 13, 14; Wenzel, ZWE 2000, 2, 5;… differenzierend nach Inhalt und Ausmaß Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 23 Rdn. 113 a).
- OLG Dresden, 29.03.2017 - 17 W 233/17
Zuwege zur Heizungsanlage müssen im Gemeinschaftseigentum stehen!
Seite4 den ein ständiger Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer aus tatsächlichen Gründen nicht in Betracht kommt (BayObLG, Beschluss vom 08.05.1991, BReg 2 Z 33/91, juris Rn. 20 und Beschluss vom 27.04.1995, 2 Z BR 125/94, juris Rn.14 f.; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Beschluss vom 06.03.2006, 2 W 13/06, juris Rn. 21). - BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92
Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der …
Offen bleiben kann, ob die Tätigkeit des Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz im Rahmen der ihm durch § 27 WEG zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse unter die Ausnahmeregelungen des Art. 1 § 5 Nr. 1 oder Nr. 3 RBerG fällt (vgl. BayObLGZ 1991, 165, 168; KG NJW 1991, 1304, 1305).Er darf einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im gerichtlichen Verfahren beauftragen (BayObLGZ 1988, 287, 289 f; 1991, 165, 168; OLG Frankfurt, DWE 1984, 126).
- OLG Schleswig, 06.03.2006 - 2 W 13/06
Wohnungseigentum: Sondereigentumsfähigkeit eines gemeinschaftlichen …
Anderes gilt indes, wenn der betreffende Raum im Hinblick auf seinen Nutzungszweck nicht der ständigen Herrschaftsmacht aller Wohnungseigentümer unterliegt, ein jederzeitiges Betreten somit nicht gewährleistet sein muss (BayObLGZ 1991, 165 = NJW-RR 1992, 81, 83). - BGH, 20.02.2026 - V ZR 34/25
Heizungskeller kann auch im Sondereigentum stehen
Ausnahmen hiervon kommen in Betracht, wenn die übrigen Miteigentümer den Zugang zu dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Raum nicht benötigen, etwa weil an ihm ein Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers besteht (…vgl. etwa Hügel/Elzer, WEG, 4. Aufl., § 5 Rn. 39, 50;… Bärmann/Armbrüster, WEG, 16. Aufl., § 5 Rn. 55B, 55S), oder weil der Raum nicht zum ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer bestimmt ist (vgl. BayObLGZ 1991, 165, 169 f. [juris Rn. 20]; Falkner, DNotZ 2023, 5, 6 ff.;… Leidner in Festschrift 25 Jahre Deutsches Notarinstitut, 2018, 193, 196). - OLG München, 22.02.2006 - 34 Wx 133/05
Gestattung des Zutritts zur Eigentumswohnung bei notwendigen Prüfungen zur …
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1991, 165/169; BayObLG WuM 2001, 292/293).Der Zugang braucht daher nicht zwangsläufig im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908/909; WuM 2001, 292/293;… Demharter GBO 25. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 21).
- BayObLG, 30.10.2003 - 2Z BR 184/03
Gemeinschaftliches Eigentum hinsichtlich des Zugangs zum Heizungsraum
Die vom Senat im Beschluss vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165) zugelassene Ausnahme von diesen Grundsätzen ist im wesentlichen beschränkt auf Räume eines nicht ausgebauten Dachspeichers, die nur ganz selten zu Kontrollgängen und Instandsetzungsarbeiten betreten werden müssen. - BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 125/94
Nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller …
"Geht aus dem Aufteilungsplan hervor, daß ein als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesener Speicherraum (Spitzboden) nach Beschaffenheit und Zugang nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentumer dienen kann, so steht es der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, daß der Raum nur über das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers zu erreichen ist (Bestätigung von BayObLGZ 1991, 165 und Klarstellung zu BayObLGZ DNotZ 1989, 433 ).«.Zu Unrecht beriefen sich die Beteiligten auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165); dort sei eine Ausnahme vom oben dargelegten Grundsatz eingeräumt worden, weil es sich um einen nicht ausgebauten Speicher gehandelt habe, an dem ein Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer im Sinn von § 13 Abs. 2 WEG von der tatsächlichen Seite her nicht in Betracht gekommen sei.
(2) In dem Beschluß vom 8.5.1991 (BayObLGZ 1991, 165/169 f.), einer Wohnungseigentumssache, hat der Senat entschieden, daß Räumlichkeiten, die den einzigen Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum bilden, dann Sondereigentum sein können, wenn der Raum (hier ein nicht ausgebauter Dachspeicher) seiner Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient.
- BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein …
Vielmehr ist umgekehrt ein Raum, der der einzige Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Raum ist, selbst Gemeinschaftseigentum (BayObLGZ 1986, 26; 1989, 99 f.; 1991, 165/169).Der Zugang braucht daher nicht zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum zu stehen (BayObLGZ 1991, 165/169 f.; BayObLG NJW-RR 1995, 908;… zustimmend Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 56;… Weitnauer WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 9;… Demharter GBO 23. Aufl. Anh. zu § 3 Rn. 18).
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18
Gemeinschaftsfläche nicht erreichbar: Darf Sondereigentum betreten werden?
Entsprechende Betretungsrechte, die der Beklagte allerdings auch zubilligt, muss er gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG dulden (BayObLG NJW-RR 2001, 801; 1992, 81). - OLG Hamm, 27.10.2000 - 15 W 210/00
Auslegung einer Teilungserklärung
- LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht
- KG, 08.01.1997 - 24 W 7947/95
Wohnungsreigentumsrecht: Erzwingbare Pflicht des Verwaltungsbeirats zur …
- OLG Saarbrücken, 15.04.1998 - 5 W 161/97
Eintragung eines Teileigentums ins Grundbuch, wenn Versorgungsanschlüsse und …
- BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz
- OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96
Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer …
- BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92
Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers …
- BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 1/02
Formfreie Einräumung schuldrechtlicher Nutzungsrechte zugunsten …
- OLG Köln, 29.06.1998 - 16 Wx 86/98
Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß
- BayObLG, 16.03.1995 - 2Z BR 12/95
Einziger Zugang zu gemeinschaftlichem Eigentum als Sondereigentum
- BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch …
- BayObLG, 25.03.1992 - 2Z BR 1/92
Weitere Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamts
- OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98
Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung
- OLG Hamburg, 26.11.2007 - 2 Wx 68/07
Abgrenzung Eigentümerbeschluss/Vereinbarung
- KG, 10.10.2002 - 5 W 287/02
Rechtsberatung durch Hausverwaltung
- BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 10/98
Zugänglichkeit für Beschlüsse bei der Anlage eines baurechtlich vorgeschriebenen …
- BayObLG, 24.02.1997 - 2Z BR 89/96
Versagung der Genehmigung zur Gewerbe- oder Berufstätigkeit in Eigentumswohnung …
- KG, 10.10.2002 - 5 W 289/02
Rechtsberatung durch Hausverwaltung
- OLG Hamburg, 26.08.1999 - 10 U 41/98
Bindung des Sonderrechtsnachfolgers an im Grundbuch nicht eingetragene …
- LG Düsseldorf, 22.11.2021 - 25 S 44/21
Zur Auslegung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei fehlender Regelung …
- LG Konstanz, 20.02.2001 - 6 T 17/99
Gemeinsame Nutzung eines Gartens; Verteilung von Miteigentumsanteilen an einer …
- BayObLG, 20.02.1997 - 2Z BR 136/96
Beschränkte Nachprüfbarkeit tatrichterlicher Feststellungen zum Zustandekommen …
- OLG Zweibrücken, 10.02.1997 - 3 W 200/96
Wohnungseigentum
- OLG Zweibrücken, 22.12.1997 - 3 W 221/97
Wohngeldnachforderungen
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