Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 566 a.F.; ; BGB § 550 n.F.; ; BGB § 578 n.F.; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 565 Abs. 1 a.F.
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wucherähnliches Geschäft - Unwirksamkeit eines Mietvertrages - Auffälliges Mißverhältnis - Sittenwidrige Umstände - Verwerfliche Gesinnung - Marktüblicher Mietzins - Zahlung der Mietdifferenz - Schriftformerfordernis - Schlüssig erklärte Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 566
Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kündigung eines gewerblichen Mietvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Bei überhöhter Miete sittenwidriger Mietvertrag?
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 8
- NZM 2001, 1077
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und …
Auszug aus BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99
Auch die Annahme des Berufungsgerichts, dem Anspruch der Kläger auf Zahlung der Mietzinsdifferenz stehe nicht entgegen, daß sie das Mietobjekt an die Firma R. weitervermietet hätten, steht im Einklang mit der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 - ZMR 2000, 207 f. m.N.).Nach der damals geltenden Rechtslage war die Kündigung eines Mietverhältnisses auch schon vor der Überlassung der Mietsache zulässig (…Wolf/Eckert/Ball aaO Rdn. 920 m.N.) und das erste Jahr, für dessen Schluß die Kündigung nach § 566 BGB a.F. frühestens zulässig war, rechnete bei einem noch nicht vollzogenen Mietvertrag vom Abschluß des Vertrags und nicht von der Übergabe der Mietsache an (BGHZ 99, 54; Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 - aaO).
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Auszug aus BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99
Die Schriftform ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur eingehalten, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen, zu denen die genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes gehört, aus der Vertragsurkunde ergeben (Senatsurteil BGHZ 142, 158, 161 m.N.). - BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97
Bewertung einer Gaststättenpacht
Auszug aus BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten (Senatsurteil BGHZ 141, 257, 263 m.N.). - BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99
Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis …
Auszug aus BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99
Diese Rechtsprechung steht im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Senates zu dieser Frage (Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - ZIP 2001, 1633, 1635 f.).
- BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 436/21
Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (…vgl. BGH, Urteile vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99, aaO S. 301 f.; vom 10. Oktober 2001 - XII ZR 93/99, NJW-RR 2002, 8 unter 1;… vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10, NJW 2012, 2723 Rn. 17;… vom 21. April 2022 - I ZR 214/20, NJW 2022, 2614 Rn. 26). - BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04
Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung
Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (Senatsurteil vom 2. November 2005 XII ZR 233/03 NJW 2006, 140, 141) - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden (Senatsurteil vom 10. Oktober 2001 XII ZR 93/99 NJW-RR 2002, 8, 9). - BGH, 09.04.2008 - XII ZR 89/06
Wahrung der Schriftform in einem Nachtragsvertrag zum Mietvertrag
Werden wesentliche vertragliche Vereinbarungen nicht im Mietvertrag selbst schriftlich niedergelegt, sondern in Anlagen ausgelagert, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bedingungen ergibt, müssen die Parteien zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich machen (Senatsurteile BGHZ 142, 158, 161; vom 7. Juli 1999 - XII ZR 15/97 - NJW 1999, 3257, 3258; vom 10. Oktober 2001 - XII ZR 93/99 - NJW-RR 2002, 8; vom 18. Dezember 2002 - XII ZR 253/01 - NJW 2003, 1248; vom 25. Juli 2007 - XII ZR 153/05 - NJW 2007, 3202).
- OLG Hamm, 02.07.2020 - 5 U 81/19 Rn. 176 Die nach allem vor Bedingungseintritt zulässige ordentliche Kündigung der Nutzungsverträge setzt nicht voraus, dass der Miet- oder Pachtvertrag bereits in Vollzug gesetzt worden ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 21.02.1979 - VIII ZR 88/78, NJW 1979, 1288; Urteil vom 10.10.2001 - XII ZR 93/99, NJW-RR 2002, 8).
- OLG Frankfurt, 11.04.2024 - 2 U 115/20
Wucherähnliches Geschäft Sale & Rent-Back
Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat (…vgl. BGH, Urt. v. 19.01.2001, Az.: V ZR 437/99, BGHZ 146, S. 298 ff. (301 f.); BGH, Urt. 10.10.2001, XII ZR 93/99, NJW-RR 2002, S. 8 unter 1.;… BGH, Urt. v. 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10, NJW 2012, S. 2723, Rn. 17;… BGH, Urt. v. 21.04.2022, Az.: I ZR 214/20, NJW 2022, S. 2614, Rn. 26). - OLG Frankfurt, 04.03.2005 - 24 U 71/04
Gewerberaummiete: Konkludente Kündigungserklärung; vereinbarte Schriftform für …
Allgemein kann eine Kündigung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wenn sich aus ihm - wie hier - der Wille zur Beendigung des Mietverhältnisses zweifelsfrei ergibt (BGH NJW-RR 2002, 8). - OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 172/01
Auswirkungen eines Gesellschafterwechsels in einer Mieter-GbR
Damit hat die Beklagte schlüssig zum Ausdruck gebracht, dass sie das Mietverhältnis beenden wolle (BGH, Urt. v. 10.10.2001, NJW-RR 2002, 8; NZM 2001, 1077). - OLG Celle, 02.10.2025 - 11 U 23/25
Maklervertrag; Immobilienmaklervertrag; Verkäufermaklervertrag; Einfamilienhaus; …
a) Eine konkludente Willenserklärung erfordert gemeinhin ein tatsächliches Handeln oder Verhalten, das aus der Sicht eines objektiven Dritten anstelle des Erklärungsempfängers den eindeutigen Schluss auf einen bestimmten Erklärungswillen des (vermeintlich) Erklärenden zulässt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Oktober 2001 - XII ZR 93/99, juris Rn. 10 für eine Kündigungserklärung). - KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist …
Dieser Lageplan war zur genauen Bezeichnung des Mietobjektes als wesentliche Vertragsbedingung erforderlich, so dass zur Wahrung der Urkundeneinheit der Zusammenhang der Schriftstücke in geeigneter Weise hätte kenntlich gemacht werden müssen (vgl. auch BGH NJW-RR 2002, 8, 9; BGH Urteil vom 02. Mai 2007 - XII ZR 178/04, NZM 2007, 443, 445 für zunächst fehlenden Grundrissplan). - OLG Naumburg, 25.09.2007 - 9 U 89/07
Anforderungen an das Schriftformerfordernis eines Mietvertrages in Bezug auf …
Wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Mietvertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes (BGH, NJW 2006, 140, 141) - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, muss zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden (BGH, NJW-RR 2002, 8, 9; BGH NJW 2007, 288,290). - OLG Rostock, 28.12.2001 - 3 U 173/00
Darlegungs- und Beweislast für Einhaltung der gesetzlichen Schriftform
- OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 24 U 66/10
Gewerberaummietrecht - Wann ist Mietzins sittenwidrig?
- OLG Brandenburg, 31.08.2005 - 3 U 8/05
Haftung des Rechtsanwalts: Sorgfalts- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit …
- OLG Düsseldorf, 06.11.2008 - 24 U 149/07
Fristlose Kündigung wegen selbst verursachten Ungezieferbefalls?
- OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 24 U 6/03
"Energie- und Telekommunikationsberatung" als Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 103/05
Zur Aufklärungspflicht des Verpächters über wirtschaftliche Chancen und Risiken …
- LG Regensburg, 24.05.2017 - 1 HKO 1790/16
Zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit von Gewerberaummietverträgen
- OLG Düsseldorf, 17.03.2005 - 10 U 127/04
Stillschweigende Fortsetzung eines befristeten Mietverhaltnisses - Auslegung …
- LG Hamburg, 26.09.2025 - 326 O 386/23
Zivilrechtliche Folgen des "Sale-and-Rent-Back"-Modells bei Kraftfahrzeugen
- LG Karlsruhe, 01.07.2005 - 2 O 112/05
Gesundheitsgefährdung durch eine Mobilfunkanlage: Beendigung eines …
- LG Duisburg, 17.04.2024 - 7 O 84/23
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