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Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 08.01.2003

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5500
BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02 (https://dejure.org/2003,5500)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2003 - IV ZB 34/02 (https://dejure.org/2003,5500)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - IV ZB 34/02 (https://dejure.org/2003,5500)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO n.F. § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO n.F. § 238 Abs. 2; ; ZPO n.F. § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 85

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist - Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts für die Kontrolle ausgehender fristgebundener Post - Verlust eines Berufungsbegründungsschriftsatzes auf dem Botengang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 § 520 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlusts des Schriftsatzes auf dem Postweg; Glaubhaftmachung der Wiedereinsetzungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 862
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.2001 - III ZR 148/00

    Postausgangskontrolle im Rechtsanwaltsbüro

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02
    Im Rahmen der dafür erforderlichen Fristenkontrolle (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00 - NJW 2001, 1577 = VersR 2002, 380 unter II 1 m.w.N.) muß durch organisatorische Maßnahmen auch gewährleistet sein, daß für den Postversand vorgesehene Schriftstücke zuverlässig auf den Postweg gebracht werden.
  • BGH, 04.09.2002 - VIII ZB 23/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung durch …

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02
    Die dagegen gerichtete, gemäß den §§ 574 Abs. 1 Nr. 1, 238 Abs. 2, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO n.F. statthafte Rechtsbeschwerde (zur Statthaftigkeit auch bei Gegenstandswerten von weniger als 20.000 EUR vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - VIII ZB 23/02 - NJW 2002, 3783 unter II.1) des Beklagten ist zulässig.
  • BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92

    Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02
    Soweit das Berufungsgericht darüber hinaus eine Darlegung vermißt, wer den Brief zur Post gebracht habe, übersieht es, daß es insoweit um Botendienste einfachster Art geht (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 5), die den damit betrauten Personen keine weitergehenden eigenen Entscheidungen abverlangen und deshalb von jedermann - und insbesondere auch von Auszubildenden einer Rechtsanwaltskanzlei - geleistet werden können.
  • BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57

    Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02
    Vielmehr genügt die Glaubhaftmachung, daß der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei (auch über § 85 ZPO) verantwortlich ist, eingetreten ist (BGHZ 23, 291, 293).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung - Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung

    Dazu besteht vorliegend keine Veranlassung (vgl. zur ausreichenden Glaubhaftmachung des Einwurfs zur Post durch Darlegung von Ort und Zeit in einer entsprechenden eidesstattlichen Erklärung BVerwG…, Urteil vom 21. März 2013 - BVerwG 3 C 10.12 -, Buchholz 418.32 AMG Nr. 62, juris Rn. 11; BayVGH…, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 3 ZB 14.284 -, juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 3. Februar 2011 - I ZB 74/09 -, NJW-RR 2011, 702, juris Rn. 9 ff., Beschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 -, FamRZ 2010, 726, juris Rn. 10 und Beschluss vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02 -, NJW-RR 2003, 862, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen …

    Eine zusätzliche Überwachung der abgehenden Post, etwa durch Führung eines Postausgangsbuchs, ist unter diesen Umständen nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 1980 - VIII ZB 20/08, VersR 1980, 973, unter 2 a; BGH, Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, unter II 1 m.w.N.; Beschlüsse vom 22. Mai 2003 - I ZB 32/02, NJW-RR 2003, 1004, unter II 2; vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02, NJW-RR 2003, 862, unter II 1).

    Einen Nachweis dafür, dass das Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, hat der Bundesgerichtshof ebenso wenig gefordert wie eine - meist nicht mögliche - Darlegung, wann und wie genau ein Schriftstück verloren gegangen ist; vielmehr genügt die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist, eingetreten ist (BGHZ 23, 291, 292 f.; BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003, aaO).

  • BGH, 10.02.2016 - VII ZB 36/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …

    Eine zusätzliche Ausgangskontrolle ist dann entbehrlich (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10, NJW 2011, 2051 Rn. 7; Beschluss vom 5. Februar 2003 - IV ZB 34/02, NJW-RR 2003, 862, juris Rn. 5;… Urteil vom 11. Januar 2001 - III ZR 148/00, NJW 2001, 1577, 1578, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 08.01.2003 - 25 C 11294/02   

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https://dejure.org/2003,33011
AG Düsseldorf, 08.01.2003 - 25 C 11294/02 (https://dejure.org/2003,33011)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2003 - 25 C 11294/02 (https://dejure.org/2003,33011)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 25 C 11294/02 (https://dejure.org/2003,33011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 862
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