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Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2159
BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08 (https://dejure.org/2009,2159)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - I ZB 93/08 (https://dejure.org/2009,2159)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 (https://dejure.org/2009,2159)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 1 Satz 2, § 355 Abs. 2

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    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 321a Abs. 1; ; ZPO § 355 Abs. 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung zu dieser Frage; Möglichkeit einer selbstständigenAnfechtung der Anordnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung zu dieser Frage; Möglichkeit einer selbstständigenAnfechtung der Anordnung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel gg. Beschluss über Gutachten zur Prozessfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gutachten zur Prozessfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1223
  • MDR 2009, 1184
  • FamRZ 2009, 1579
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Der Einzelne soll nicht Objekt richterlicher Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfGE 107, 395, 409 ; BVerfGK 6, 380, 383).

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält weitergehende Garantien als die, sich zur Sache einlassen zu können, zum Beispiel den Schutz vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395, 410 ; BVerfGK 6, 380, 383).

    Im Hinblick darauf verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör (BVerfGK 6, 380, 383; vgl. auch BGHZ 171, 326 Tz. 17 zu Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung des Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Der Einzelne soll nicht Objekt richterlicher Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfGE 107, 395, 409 ; BVerfGK 6, 380, 383).

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält weitergehende Garantien als die, sich zur Sache einlassen zu können, zum Beispiel den Schutz vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395, 410 ; BVerfGK 6, 380, 383).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Die Ausnahmen, die die Rechtsprechung in Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Bindungswirkung an sich unanfechtbarer Zwischenentscheidungen gemacht hat, gelten auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (v. 9.12.2004, BGBl. I S. 3220 - AnhRügG) am 1. Januar 2005 weiter fort; denn die mit diesem Gesetz vorgenommene Ausweitung des § 321a ZPO sollte ungeachtet des dort in Absatz 1 Satz 2 bestimmten Ausschlusses der Rüge bei Zwischenentscheidungen zu keiner Verkürzung des Rechtsschutzes der Parteien führen (…vgl. Begründung des Entwurfs des AnhRügG, BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BVerfGE 119, 292, 298-301 gegen BAG NJW 2007, 1379, 1380;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., vor § 128 Rdn. 102 und § 321a Rdn. 17;… Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 321a Rdn. 29;… MünchKomm.ZPO/Musielak, 3. Aufl., § 321a Rdn. 2;… Musielak/ Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 321 Rdn. 3;… Zöller/Vollkommer aaO § 321a Rdn. 5).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07

    Hohlfasermembranspinnanlage

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht unwirksam ist, wenn schon der Beschwerderechtszug nicht eröffnet war (so BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Tz. 6 = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage, m.w.N.;… a.A. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 574 Rdn. 9a; Künkel, MDR 2006, 486); denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor (vgl. unten unter IV 3).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht unwirksam ist, wenn schon der Beschwerderechtszug nicht eröffnet war (so BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Tz. 6 = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage, m.w.N.;… a.A. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 574 Rdn. 9a; Künkel, MDR 2006, 486); denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor (vgl. unten unter IV 3).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Im Hinblick darauf verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör (BVerfGK 6, 380, 383; vgl. auch BGHZ 171, 326 Tz. 17 zu Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung des Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht).
  • BAG, 14.02.2007 - 5 AZA 15/06

    Anhörungsrüge gegen eine Zwischenentscheidung

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Die Ausnahmen, die die Rechtsprechung in Fällen der Verletzung des rechtlichen Gehörs hinsichtlich der Bindungswirkung an sich unanfechtbarer Zwischenentscheidungen gemacht hat, gelten auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (v. 9.12.2004, BGBl. I S. 3220 - AnhRügG) am 1. Januar 2005 weiter fort; denn die mit diesem Gesetz vorgenommene Ausweitung des § 321a ZPO sollte ungeachtet des dort in Absatz 1 Satz 2 bestimmten Ausschlusses der Rüge bei Zwischenentscheidungen zu keiner Verkürzung des Rechtsschutzes der Parteien führen (…vgl. Begründung des Entwurfs des AnhRügG, BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BVerfGE 119, 292, 298-301 gegen BAG NJW 2007, 1379, 1380;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., vor § 128 Rdn. 102 und § 321a Rdn. 17;… Wieczorek/Schütze/Rensen, ZPO, 3. Aufl., § 321a Rdn. 29;… MünchKomm.ZPO/Musielak, 3. Aufl., § 321a Rdn. 2;… Musielak/ Musielak, ZPO, 6. Aufl., § 321 Rdn. 3;… Zöller/Vollkommer aaO § 321a Rdn. 5).
  • BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
    Nicht entschieden zu werden braucht in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht unwirksam ist, wenn schon der Beschwerderechtszug nicht eröffnet war (so BGHZ 159, 14, 15 ; BGH, Beschl. v. 17.10.2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Tz. 4; Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 118/07, GRUR 2009, 519 Tz. 6 = WRP 2009, 634 - Hohlfasermembranspinnanlage, m.w.N.;… a.A. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 574 Rdn. 9a; Künkel, MDR 2006, 486); denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor (vgl. unten unter IV 3).
  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen …

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält insofern weitere Garantien als die, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können (BVerfG, BVerfGK 6, 380, 383; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 Rn. 6).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; …

    Rn. 22 (1) Nach der Rechtsprechung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, auf welche sich auch das Beschwerdegericht bezieht, verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör und kann von ihr ausnahmsweise mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 Rn. 6 ff., NJW-RR 2009, 1223).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    Rn. 24 d) Ob trotz dieser Vorgaben ein Rechtsmittel ausnahmsweise im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten zugelassen werden müsste (vgl. BGH Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 - NJW-RR 2009, 122 [Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör] und Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002 [objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung];… vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 - FamRZ 2015, 743 Rn. 20), kann hier dahinstehen.
  • OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines …

    a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in Einzelfällen die sofortige Beschwerde gegen an sich unanfechtbare Zwischenentscheidungen ausnahmsweise zugelassen, etwa, wenn die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Prozessfähigkeit einer Prozesspartei ohne deren Anhörung erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, Rn. 6, juris), wenn in objektiv willkürlicher Weise die ärztliche Untersuchung und Vorführung des Betroffenen zur Erstellung eines Gutachtens über die Betreuungsbedürftigkeit angeordnet wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 -, BGHZ 171, 326, Rn. 15) oder wenn die öffentliche Zustellung eines Scheidungsantrages bewilligt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 -, Rn. 20, juris).

    Der Einzelne soll nicht Objekt richterlicher Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, Rn. 42, juris; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 22.10.2024 - II ZB 11/23

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Bestellung eines …

    Soweit der Bundesgerichtshof trotz der in § 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO getroffenen Wertentscheidung des Gesetzgebers die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Fall bejaht hat, in dem ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit der Partei ohne deren vorherige Anhörung erlassen wurde (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08, MDR 2009, 1184 Rn. 8), ist der mit einem solchen Beschluss verbundene Eingriff in die Privat- und Intimsphäre einer natürlichen Person mit der Bestellung eines Prozesspflegers für eine Kapitalgesellschaft nicht vergleichbar (aA Schatz/Lüttenberg, NZG 2022, 1473, 1478) .
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
    Rn. 21 e) Soweit im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dennoch Rechtsmittel in Form einer außerordentlichen sofortigen Beschwerde zugelassen werden (vgl. BGH v. 28.05.2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 gegen Beweisbeschluss über Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör; BGH v. 14.03.2007 - XII ZB 201/06, NJW 2007, 3575 für objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung), betrifft das ersichtlich Fälle, in denen in existenzieller Weise in höchstpersönliche Rechte eingegriffen wird, was mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht zu vergleichen ist.
  • OLG Köln, 12.08.2019 - 5 W 22/19
    Das BVerfG (NVwZ 2005, 681) hat ebenso wie der BGH (Beschl. v. 28.5.2009, I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223) ausnahmsweise eine sofortige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses zugelassen, wenn sonst das rechtliche Gehör der Partei ebenso wie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt würde und ihr dadurch ein Schaden droht, der durch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht wieder gut zu machen wäre.
  • OLG Koblenz, 25.11.2009 - 1 U 1611/06

    Prozessfähigkeit: Amtsermittlung bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit des …

    28 b) Bei dieser Sachlage sieht der Senat - aus verfassungsrechtlichen Erwägungen (vgl. BGH NJW 2007, 3535; NJW-RR 2009, 1223 f.;… Vollkommer a.a.O. § 56 Rn. 8 a.E.) - von der (zwangsweisen) Durchsetzung einer psychiatrischen Begutachtung ab.
  • OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 W 53/20

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung …

    Rn. 16 Die Beschwerde ist auch nicht ausnahmsweise wegen Verletzung rechtlichen Gehörs zulässig (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 19.12.2012 - IV ZB 38/12

    Statthaftigkeit eines als "außerordentliche sofortige weitere Beschwerde" …

    Die vom Beschwerdeführer herangezogene Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 (I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil dieser eine zugelassene Rechtsbeschwerde zugrunde lag.
  • BGH, 09.12.2010 - III ZA 16/10

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen ein Richterablehnungsgesuch

  • OLG Frankfurt, 05.08.2019 - 8 W 33/19

    Unanfechtbarkeit der Auswahl des Sachverständigen

  • BGH, 13.01.2011 - III ZA 21/10

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die …

  • OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses - bleibender rechtlicher Nachteil durch …

  • OLG München, 03.05.2018 - 28 W 589/18

    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens

  • BGH, 15.01.2013 - IV ZB 40/12

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts

  • BGH, 09.12.2010 - III ZA 17/10
  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10

    Strafbefehlsverfahren; Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; …

  • BGH, 19.12.2012 - IV ZB 39/12
  • BSG, 26.09.2013 - B 2 U 7/13 S
  • BGH, 15.01.2013 - IV ZB 41/12
  • LG Berlin II, 21.04.2026 - 87 T 48/26

    Anfechtbarkeit einer amtsgerichtlichen Beweisanordnung im Unterbringungsverfahren

  • BSG, 30.09.2013 - B 2 U 9/13 S
  • OLG Köln, 08.09.2010 - 12 W 24/10

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der …

  • VerfG Brandenburg, 23.08.2024 - VfGBbg 26/24

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtsweg nicht ausgeschöpft

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