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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29429
BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13 (https://dejure.org/2015,29429)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - XII ZB 33/13 (https://dejure.org/2015,29429)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - XII ZB 33/13 (https://dejure.org/2015,29429)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    VersAusglG § 18

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen hinsichtlich der Ausgleichung mehrerer teils geringwertiger Anrechte bei dem gleichen betrieblichen Versorgungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 18 Abs 2 VersAusglG
    Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen hinsichtlich der Ausgleichung mehrerer teils geringwertiger Anrechte bei dem gleichen betrieblichen Versorgungsträger

  • IWW

    § 18 Abs. 2 VersAusglG, § ... 59 Abs. 1 FamFG, § 18 VersAusglG, § 18 Abs. 1, 2 VersAusglG, § 224 Abs. 3 FamFG, §§ 20 ff. VersAusglG, § 18 Abs. 1 VersAusglG, § 39 VBLS, §§ 26 ff. VBLS, § 26 ATV, § 54 VBLS, § 18 Abs. 3 VersAusglG, §§ 10 Abs. 2, 18 Abs. 1 VersAusglG, § 13 VersAusglG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versehentliches Unterlassen der Einbeziehung eines beim Versorgungsträger bestehenden Anrechts in den Versorgungsausgleich; Unmittelbare Betroffenheit des Versorgungsträgers in eigenen Rechten; Freiwillige Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 18; FamFG § 224 Abs. 3
    Versehentliches Unterlassen der Einbeziehung eines beim Versorgungsträger bestehenden Anrechts in den Versorgungsausgleich; Unmittelbare Betroffenheit des Versorgungsträgers in eigenen Rechten; Freiwillige Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdeberechtigung im Versorgungsausgleichsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringwertige Versorgungsrechte - und mehrere Anrechte beim gleichen Versorgungsträger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes bei mehreren Anrechten eines ausgleichspflichtigen Ehegatten bei gleichem betrieblichen Versorgungsträger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes bei mehreren Anrechten eines ausgleichspflichtigen Ehegatten bei gleichem betrieblichen Versorgungsträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 449
  • NJW-RR 2016, 449
  • MDR 2015, 1303
  • FamRZ 2015, 2125
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Zur Ausübung richterlichen Ermessens im Rahmen von § 18 Abs. 2 VersAusglG, wenn der ausgleichspflichtige Ehegatte mehrere Anrechte bei dem gleichen betrieblichen Versorgungsträger hat (hier: "VBLklassik" und "VBLextra"), von denen nur eines geringwertig ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012, XII ZB 172/11, FamRZ 2012, 610).

    Rn. 19 Auch wenn die freiwillige Versicherung "VBLextra" in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung "VBLklassik" durchgeführt wird, folgt aus den Unterschieden in den Rechtsgrundlagen, den Finanzierungsverfahren und den anderen wertbildenden Faktoren, dass die Anrechte "VBLklassik" und "VBLextra" im Versorgungsausgleich wie einzelne Anrechte zu behandeln sind (…vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 13 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31 zur Behandlung der aus mehreren Bausteinen zusammengesetzten Altersversorgung der Volkswagen AG).

    Daneben soll § 18 Abs. 2 VersAusglG auch die Entstehung sogenannter Splitterversorgungen vermeiden, in denen der geringe Vorteil für den ausgleichsberechtigten Ehegatten in keinem Verhältnis zu dem ausgleichsbedingten Verwaltungsaufwand steht (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 21, 32).

    Im Rahmen der Abwägung spricht deshalb unter anderem für einen Ausgleich, dass der Ausgleichsberechtigte dringend auch auf Bagatellbeträge angewiesen ist oder dass ein Ehegatte über viele kleine Ausgleichswerte verfügt, die in der Summe einen erheblichen Wert darstellen, während der andere Ehegatte nur vergleichsweise geringe Anrechte erworben hat (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 22 f.).

    Dass sich dieser Rentenbetrag aus Anteilen zusammensetzt, die in der Ansparphase auf verschiedene Art erworben werden, ändert daran nichts (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 28).

    Angesichts dieser Möglichkeit zur Kompensation verlieren - worauf die Rechtsbeschwerde zu Recht hinweist - die zusätzlichen Verwaltungskosten als ein im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigender Belang der Versorgungsträger an Bedeutung (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31).

    Rn. 32 (3) Spielt der Teilungsaufwand aufseiten des Versorgungsträgers keine entscheidende Rolle mehr, ist stattdessen im Rahmen der Ermessensentscheidung auf die durch die Teilung verursachten Teilungskosten und somit darauf abzustellen, ob der Halbteilungsgrundsatz aus Sicht der geschiedenen Ehegatten auch unter Berücksichtigung der mit der Teilung einhergehenden Entwertung des Anrechts einen Ausgleich des einzelnen Versorgungsbestandteils verlangt (Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31).

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 10 UF 282/08

    Behandlung von Entgeltpunkten und Entgeltpunkten (Ost) in der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Steht dem geringfügigen Anrecht des einen Ehegatten ein ungleichartiges, aber ebenfalls geringfügiges Anrecht auf der Gegenseite bei einem anderen Versorgungsträger gegenüber, kommt der Ausschluss gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG für beide Anrechte in Betracht, wenn es unbillig wäre, nur eines der beiden Anrechte auszuschließen (…vgl. Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 426; vgl. auch OLG Celle FamRZ 2010, 979, 981;… OLG Frankfurt Beschluss vom 17. Januar 2011 - 5 UF 278/10 - juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 5 UF 278/10

    Versorgungsausgleich: Prüfungsumfang bei § 18 VersAusglG

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Steht dem geringfügigen Anrecht des einen Ehegatten ein ungleichartiges, aber ebenfalls geringfügiges Anrecht auf der Gegenseite bei einem anderen Versorgungsträger gegenüber, kommt der Ausschluss gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG für beide Anrechte in Betracht, wenn es unbillig wäre, nur eines der beiden Anrechte auszuschließen (…vgl. Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 426; vgl. auch OLG Celle FamRZ 2010, 979, 981; OLG Frankfurt Beschluss vom 17. Januar 2011 - 5 UF 278/10 - juris Rn. 5).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 340/11

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung nach Gesetzesänderung: …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Zwar können auch die vom Gericht in der Ausgangsentscheidung versehentlich übergangenen Anrechte, die als ausgleichsreife Anrechte an sich dem Wertausgleich bei der Scheidung unterfallen wären, nach der Rechtsprechung des Senats nicht Gegenstand von späteren Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß §§ 20 ff. VersAusglG sein (Senatsbeschluss BGHZ 198, 91 = FamRZ 2013, 1548 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Rn. 21 Unzweifelhaft ist ferner, dass die Anwendung von § 18 Abs. 2 VersAusglG im vorliegenden Fall nicht durch § 18 Abs. 1 VersAusglG gesperrt wird (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 501/11 - FamRZ 2012, 513 Rn. 19 ff. und vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 29 ff.).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 501/11

    Absehen vom Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Ausgleichs "einzelner …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Rn. 21 Unzweifelhaft ist ferner, dass die Anwendung von § 18 Abs. 2 VersAusglG im vorliegenden Fall nicht durch § 18 Abs. 1 VersAusglG gesperrt wird (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 501/11 - FamRZ 2012, 513 Rn. 19 ff. …und vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 29 ff.).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Rn. 19 Auch wenn die freiwillige Versicherung "VBLextra" in Anlehnung an das Punktemodell der Pflichtversicherung "VBLklassik" durchgeführt wird, folgt aus den Unterschieden in den Rechtsgrundlagen, den Finanzierungsverfahren und den anderen wertbildenden Faktoren, dass die Anrechte "VBLklassik" und "VBLextra" im Versorgungsausgleich wie einzelne Anrechte zu behandeln sind (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 13 …und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 31 zur Behandlung der aus mehreren Bausteinen zusammengesetzten Altersversorgung der Volkswagen AG).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine unmittelbare Betroffenheit des Versorgungsträgers in eigenen Rechten jedenfalls dann gegeben ist, wenn er mit seiner Beschwerde in Bezug auf ein Anrecht die unzutreffende Beurteilung der gesetzlichen Anwendungsvoraussetzungen von § 18 Abs. 1 und 2 VersAusglG rügt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612 Rn. 20 f.).
  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Rn. 9 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Versorgungsträger in seinen Rechten unmittelbar betroffen, wenn ein bei ihm bestehendes Anrecht versehentlich nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen worden ist, zumal sich wegen der Ungewissheit zukünftiger Versicherungsverläufe regelmäßig nicht feststellen lässt, ob sich die Nichteinbeziehung des Anrechts im konkreten Fall wirtschaftlich zum Nachteil des Versorgungsträgers auswirken kann (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06 - FamRZ 2009, 853 Rn. 12 und vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746).
  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 221/06

    Beschwerdebefugnis eines Trägers einer beamtenrechtlichen Versorgung i.R.e. …

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
    Rn. 9 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Versorgungsträger in seinen Rechten unmittelbar betroffen, wenn ein bei ihm bestehendes Anrecht versehentlich nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen worden ist, zumal sich wegen der Ungewissheit zukünftiger Versicherungsverläufe regelmäßig nicht feststellen lässt, ob sich die Nichteinbeziehung des Anrechts im konkreten Fall wirtschaftlich zum Nachteil des Versorgungsträgers auswirken kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 2009 - XII ZB 221/06 - FamRZ 2009, 853 Rn. 12 und vom 19. Januar 2000 - XII ZB 16/96 - FamRZ 2000, 746).
  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 114/93

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen des Versorgungsausgleichs; …

  • OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 1 UF 125/13

    Gleichartigkeit Versorgungsanwartschaften VBL klassik und VBL extra

  • OLG Koblenz, 26.07.2013 - 13 UF 700/08

    Versorgungsausgleich: Addition von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des …

  • OLG Brandenburg, 24.11.2014 - 9 UF 262/14
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15

    Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten …

    Ferner ist nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht von ungenügenden oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist oder ob es wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 22 mwN).

    Daneben soll § 18 Abs. 2 VersAusglG auch die Entstehung sogenannter Splitterversorgungen vermeiden, in denen der geringe Vorteil für den ausgleichsberechtigten Ehegatten in keinem Verhältnis zu dem ausgleichsbedingten Verwaltungsaufwand steht (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 23 f. mwN).

    Dass sich dieser Rentenbetrag aus Anteilen zusammensetzt, die in der Ansparphase auf verschiedene Art erworben werden, ändert daran nichts (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 25 f. mwN).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13

    Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der …

    Er kann beispielsweise auch rügen, dass das Gericht den Versorgungsausgleich bezüglich eines bei ihm bestehenden Anrechts nicht ausgeschlossen habe oder in diesem Zusammenhang die gemäß § 224 Abs. 3 FamFG gebotene Feststellung des Absehens vom Ausgleich in der Beschlussformel unterblieben sei (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 UF 251/19

    Ausnahmsweises Absehen vom Ausgleich eines Versorgungsanrechts

    Daneben soll § 18 Abs. 2 VersAusglG aber auch die Entstehung von Splitterversorgungen vermeiden, bei denen der geringe Vorteil für den ausgleichsberechtigten Ehegatten in keinem Verhältnis zu dem ausgleichsbedingten Verwaltungsaufwand steht (BGH aaO. und FamRZ 2015, 2125 Rn. 23 f. mwN).
  • BGH, 18.05.2016 - XII ZB 649/14

    Versorgungsausgleich: Einhaltung des Grenzwerts für die externe Teilung bei …

    In diesem Zusammenhang hatte der Senat zwar entschieden, dass in Fällen, in denen ein Ehegatte aufgrund einer einheitlichen Versorgungszusage bei seinem Arbeitgeber mehrere strukturell unterschiedliche und - für sich genommen - im Sinne von § 18 Abs. 3 VersAusglG geringfügige Versorgungsbausteine erworben hat, eine Gesamtbetrachtung anzustellen und der Gesamtwert der Versorgungsteile oder Bausteine als Abwägungskriterium in die gemäß § 18 Abs. 2 VersAusglG vorzunehmende Ermessensentscheidung des Gerichts über die Durchführung des Ausgleichs einzubeziehen ist (…vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 27 ff. und vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 26).

    Im Übrigen müsste auch eine durch das Gericht im Rahmen von § 18 Abs. 2 VersAusglG vorzunehmende Ermessensentscheidung keineswegs zwangsläufig zu dem Ergebnis führen, dass die einzelnen geringfügigen Bausteine einer einheitlichen Versorgungszusage nur deshalb in den Wertausgleich einbezogen werden müssten, weil ihre zusammengerechneten Ausgleichswerte die Geringfügigkeitsgrenze des § 18 Abs. 3 VersAusglG überschreiten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 29).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2016 - 2 UF 104/16

    Versorgungsausgleich: Geringfügigkeitsprüfung nach § 18 Abs. 2 VersAusglG

    Spielt der Teilungsaufwand auf Seiten des Versorgungsträgers keine entscheidende Rolle mehr, ist zudem im Rahmen der Ermessensentscheidung auf die durch die Teilung verursachten Teilungskosten und somit darauf abzustellen, ob der Halbteilungsgrundsatz aus Sicht der geschiedenen Ehegatten auch unter Berücksichtigung der mit der Teilung einhergehenden Entwertung des Anrechts einen Ausgleich des einzelnen Versorgungsbestandteils verlangt (BGH…, Beschluss vom 01.02.2012, FamRZ 2012, 610-615 Rz. 31, Beschluss vom 02.09.2015, FamRZ 2015, 2125-2128 Rz. 32).
  • BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20

    Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der …

    Dass auch in diesem Falle keine schuldrechtlichen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung mehr geltend machen werden können, beruht dann nicht darauf, dass bereits bei der Scheidung eine rechtskraftfähige Entscheidung über den Verfahrensgegenstand des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs getroffen worden und ein auf den Wertausgleich nach der Scheidung gerichtetes Folgeverfahren deshalb bereits unzulässig wäre, sondern darauf, dass ein Ausgleich durch Wertausgleich nach der Scheidung nicht subsidiär für Anrechte durchgeführt werden darf, die in der Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich als ausgleichsreif behandelt worden sind und deshalb die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Wertausgleich nach der Scheidung nicht vorliegen (…vgl. Johannsen/Henrich/Althammer/Siede Familienrecht 7. Aufl. § 224 FamFG Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 12 und BGHZ 198, 91 = FamRZ 2013, 1548 Rn. 28 f.).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 323/15

    Versorgungsausgleich: Absehen von der Teilung gleichartiger Anrechte bei geringer …

    Ferner ist nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht von ungenügenden oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist oder ob es wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (…Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - juris Rn. 8;… vgl. zu § 18 Abs. 2 VersAusglG auch Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15 - FamRZ 2016, 1658 Rn. 6 und vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 22).

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, ist der Halbteilungsgrundsatz Maßstab des Versorgungsausgleichsrechts, so dass der Ausschluss des Ausgleichs von Anrechten in Anwendung von § 18 Abs. 1 oder Abs. 2 VersAusglG seine Grenze stets in einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung des Halbteilungsgrundsatzes findet (…vgl. zu § 18 Abs. 1 VersAusglG: Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 325/16 - juris Rn. 10;… vgl. zu § 18 Abs. 2 VersAusglG: Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2016 - XII ZB 490/15 - FamRZ 2016, 1658 Rn. 8 und vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 25).

  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 359/19

    Versorgungsausgleich: Gleichwertige Teilhabe bei interner Teilung eines Anrechts …

    Rn. 39 Die Anrechte aus der Pflichtversicherung und der freiwilligen Versicherung weisen strukturelle Unterschiede in wesentlichen Merkmalen auf (vgl. zu den Anrechten "VBLklassik" und "VBLextra" Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 18 f.; vgl. auch BT-Drucks. 16/10144 S. 55 zu § 10 Abs. 2 VersAusglG). Ihnen liegen unterschiedliche Rechnungsgrundlagen etwa bei Rechnungszins oder biometrischen Annahmen zugrunde.

    Rn. 45 Die Entscheidungserheblichkeit der jeweiligen Finanzierungsart der Anrechte kann nicht ausgeschlossen werden, weil Unterschiede in den Finanzierungsverfahren einer Gleichartigkeit von Anrechten im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG entgegenstehen können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 33/13 - FamRZ 2015, 2125 Rn. 19 …und vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 20;… OLG Frankfurt Beschluss vom 29. Mai 2019 - 8 UF 104/17 - juris Rn. 29 ff.; vgl. auch BT-Drucks. 16/11903 S. 54; BT-Drucks. 16/10144 S. 55).

  • OLG Hamm, 01.02.2016 - 4 UF 136/15

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Unbilligkeit aufgrund atypischer …

    Rn. 35 In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird allerdings unter Hinweis auf die vom BGH zu § 18 Abs. 2 VersAusglG entwickelten Grundsätze (vgl. BGH FamRZ 2012, 192; 2015, 2125) auch im Falle des § 18 Abs. 1 VersAusglG vertreten, dass trotz geringer Wertdifferenz ein Ausgleich zu erfolgen hat, wenn für beide Ehegatten bereits ein Versicherungskonto vorhanden ist und beide früheren Ehegatten noch keine Rente beziehen.

    Dies führt zu einer Abwägung der Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte (BGH FamRZ 2015, 2125 Rn. 24 unter Hinweis auf Wick FS Hahne S. 419, 432).

    Rn. 41 Als weiteres Abwägungskriterium ist aber immer auch der Halbteilungsgrundsatz zu beachten, der nach wie vor Maßstab des Versorgungsausgleichsrechts ist (BGH FamRZ 2015, 2125 Rn. 25).

  • OLG Hamm, 29.06.2020 - 7 UF 64/20

    Ausgleichung mehrerer geringwertiger Anrechte beim gleichen betrieblichen …

    Es sind aus diesem Grunde in erster Linie die Belange der Verwaltungseffizienz auf Seiten der Versorgungsträger gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (BGH, FamRZ 2015, 2125 Rn. 24).

    Daneben soll § 18 Abs. 2 VersAusglG auch die Entstehung sogenannter Splitterversorgungen vermeiden, in denen der geringe Vorteil für den ausgleichsberechtigten Ehegatten in keinem Verhältnis zu dem ausgleichsbedingten Verwaltungsaufwand steht (…BGH, FamRZ 2012, 610 Rn. 21, 32; FamRZ 2015, 2125 Rn. 24).

    Im Rahmen der Abwägung spricht deshalb unter anderem für einen Ausgleich, dass der Ausgleichsberechtigte dringend auch auf Bagatellbeträge angewiesen ist oder dass ein Ehegatte über viele kleine Ausgleichswerte verfügt, die in der Summe einen erheblichen Wert darstellen, während der andere Ehegatte nur vergleichsweise geringe Anrechte erworben hat (…BGH, FamRZ 2012, 610 Rn. 22 f.; FamRZ 2015, 2125 Rn. 25).

    Dass sich dieser Rentenbetrag aus Anteilen zusammensetzt, die in der Ansparphase auf verschiedene Art erworben werden, ändert daran nichts (…BGH, FamRZ 2012, 610 Rn. 28; FamRZ 2015, 2125 Rn. 25).

  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 310/13

    Versorgungsausgleich: Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten

  • OLG Karlsruhe, 11.06.2024 - 20 UF 32/24

    Versorgungsausgleich: Ausgleich eines Anrechts aus einer betrieblichen …

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 140/16

    Versorgungsausgleichssache: Beschwerdeberechtigung eines materiell beteiligten …

  • KG, 16.02.2016 - 3 UF 140/15

    Versorgungsausgleich: Unbilligkeit beim Erwerb ausländischer und …

  • BGH, 10.01.2024 - XII ZB 389/22

    Versorgungsausgleich: Behandlung geringfügiger Anrechte aus sog. …

  • OLG Brandenburg, 16.12.2016 - 10 UF 139/14

    Versorgungsausgleich: Anordnung einer Verzinsung des zu zahlenden …

  • OLG Nürnberg, 14.07.2023 - 7 UF 493/23

    Ausgleich einzelner Anrechte mit einem geringen Ausgleichswert bei …

  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 9 UF 10/20

    Beschwerde gegen die Ausgleichung von Anrechten trotz Geringfügigkeit im Wege der …

  • AG Sigmaringen, 15.10.2024 - 2 F 57/24

    Teilung mehrerer geringfügiger Anrechte, die in der Summe der Ausgleichswerte den …

  • OLG Nürnberg, 29.01.2016 - 11 UF 1524/15

    Versorgungsausgleich - Keine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei …

  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/17

    Satzungsmäßige Regelung der EZVK zum Versorgungsausgleich nichtig

  • BGH, 05.06.2024 - XII ZB 277/23

    Versorgungsausgleich: Ausgleich des Grundrentenzuschlags in Fällen der …

  • OLG Frankfurt, 29.05.2019 - 8 UF 104/17

    Startgutschriften für "rentenferne Jahrgänge" bilden hinreichende Grundlage für …

  • OLG Karlsruhe, 17.12.2024 - 20 UF 47/24

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit von Anrechten aus der Pflichtversicherung …

  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 13 UF 17/22

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Keine Maßgabenanordnung …

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 5 UF 73/19

    Beschwerde gegen die Nichtausgleichung eines Anrechtes wegen Geringfügigkeit: …

  • OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 9 UF 10/20
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2025 - 20 UF 66/24

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit von Anrechten aus einer …

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2026 - 16 UF 137/25

    Treuwidrige Ausübung des Kapitalwahlrechts; Kostenauferlegung bei Verstoß des …

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2025 - 20 UF 6/25

    Familiengerichtliche Ermessensausübung beim Ausgleich von geringfügigen Anrechten

  • OLG Hamm, 12.10.2022 - 13 UF 78/22

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Grundrentenanwartschaften

  • OLG Hamm, 24.03.2026 - 13 UF 149/25

    Wiedereinsetzung; Geringfügigkeit; Halbteilungsgrundsatz

  • OLG Bremen, 01.11.2016 - 4 UF 95/16

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich beiderseitiger Anrechte …

  • OLG Celle, 29.02.2016 - 21 UF 295/15

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich gleichartiger, im …

  • OLG München, 12.03.2025 - 26 UF 85/24

    Anschlußbeschwerde, Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Schuldrechtlicher …

  • OLG Frankfurt, 30.06.2020 - 1 UF 147/19

    Versorgungsausgleich: Beschwerdeberechtigung bei fehlender Erwähnung von …

  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 13 UF 65/21

    Ausschluss der Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anwartschaften …

  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 9 UF 86/20

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer …

  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 13 UF 94/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Geringfügigkeit der …

  • OLG Hamm, 29.10.2024 - 13 UF 134/24

    Geringwertige Anrechte; Halbteilungsgrundsatz; Soll-Vorschrift

  • OLG Frankfurt, 24.01.2019 - 2 UF 266/18

    Notwendigkeit gestaltender gerichtlicher Regelung für öffentlich-rechtlichen …

  • OLG Hamm, 09.03.2016 - 2 UF 226/15

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; gleichartige Anrechte

  • OLG Koblenz, 14.12.2020 - 9 UF 540/20

    Versorgungsausgleich: Bindung des Familiengerichts an die notarielle Vereinbarung …

  • KG, 21.03.2019 - 19 UF 67/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei …

  • OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …

  • OLG Frankfurt, 25.04.2025 - 7 UF 127/24

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit von VBL- und KZVK-Anrechten

  • OLG Karlsruhe, 07.01.2019 - 20 UF 155/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwer eines Versorgungsträgers; Ausgleich …

  • OLG Saarbrücken, 19.01.2018 - 6 UF 120/17

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis der Kirchlichen …

  • OLG Bremen, 07.11.2016 - 4 UF 60/16

    Berücksichtigung des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes aufgrund der Durchführung …

  • OLG Brandenburg, 28.09.2023 - 13 UF 145/22

    Abänderung eines Versorgungsausgleichs Benennungspflicht in Entscheidung zum …

  • OLG Köln, 03.11.2022 - 2 Wx 225/22

    Gegenstandswert für die Betreuungsgebühr nach notarieller Beurkundung einer …

  • OLG Brandenburg, 02.09.2020 - 9 UF 86/20
  • OLG Rostock, 11.07.2024 - 10 UF 2/24

    Ausgleich von geringwertigem Anrecht durch Versorgungsträger

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 6 UF 50/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Höhe eines …

  • OLG Koblenz, 06.04.2017 - 7 UF 127/17

    Versorgungsausgleich: Anrecht aus einer Zusatzversorgung des öffentlichen …

  • OLG Brandenburg, 21.06.2022 - 13 UF 136/21

    Beschwerde gegen die Durchführung eines Versorgungsausgleichs Anrecht aus einer …

  • OLG München, 21.11.2025 - 16 UF 803/25

    Versorgungsausgleich, Rechtskraft, Beschwerdefrist, Zustellung, Anrechte, …

  • OLG Brandenburg, 01.12.2023 - 13 UF 76/23
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2023 - 3 UF 18/23
  • OLG Brandenburg, 24.01.2020 - 9 UF 196/19

    Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich

  • OLG Schleswig, 12.06.2024 - 15 UF 87/23

    Einbeziehung einer laufenden Invaliditätsrente in den Versorgungsausgleich; …

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2022 - 3 UF 91/22
  • OLG Brandenburg, 05.08.2022 - 13 UF 130/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Anrecht auf …

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2023 - 20 UF 146/22

    Versorgungsausgleichsrecht: Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes bei …

  • KG, 12.08.2021 - 19 UF 33/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wechsel des Zielversorgungsträgers für die …

  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/17A
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2026 - 2 UF 154/25

    Beschwerdeberechtigung; Versorgungsträger Unklarheit

  • OLG Frankfurt, 02.07.2019 - 6 UF 238/19

    VersAusglG

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