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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12485
BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17 (https://dejure.org/2018,12485)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2018 - IX ZB 62/17 (https://dejure.org/2018,12485)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17 (https://dejure.org/2018,12485)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf Rechtsanwaltsvergütung: Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Mindestbeschwer für eine Berufung im Rahmen einer Stufenklage auf Rechtsanwaltsvergütung: Streitwert für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Bemessung des Streitwerts für Auskunftserteilung und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 2, 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Bestimmung des Streitwerts für einen Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Streitwert für Anspruch auf Auskunftserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert für Auskunftserteilung mit eidesstattlicher Versicherung bemisst sich nach Bruchteil des Betrages den Kläger zu erstreiten erhofft

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Streitwert, Streitwertbemessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1265
  • ZIP 2019, 192
  • MDR 2018, 1044
  • MDR 2018, 767
  • WM 2018, 1135
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.10.2011 - XII ZB 127/11

    Auskunftspflicht in einem Güterrechtsverfahren: Wert des Beschwerdegegenstandes …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Diese enge Verknüpfung zwischen Auskunfts- und Hauptanspruch lässt es angebracht erscheinen, den Wert des Auskunftsanspruchs mit einem Bruchteil des Hauptanspruchs festzusetzen (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 24. November 1994, GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89; BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13 f).

    Da die Auskunft die Geltendmachung des Leistungsanspruchs erst vorbereiten und erleichtern soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil, nämlich 1/10 bis 1/4 des Leistungsanspruchs und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchsstellers von den zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, aaO Rn. 14).

    Die Beschwer kann angesichts gänzlich fehlender Kenntnisse des Klägers von den anspruchsbegründenden Umständen (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 14) zumindest mit 1/5 dieses Betrags, was 6.882,29 EUR entspricht, angesetzt werden.

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Der vom Berufungsgericht angenommene Wert kann von der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht, etwa weil es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt, die Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Diese enge Verknüpfung zwischen Auskunfts- und Hauptanspruch lässt es angebracht erscheinen, den Wert des Auskunftsanspruchs mit einem Bruchteil des Hauptanspruchs festzusetzen (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 24. November 1994, GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89; BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 13 f).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag; …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Allenfalls das Rechtsschutzinteresse könnte entfallen, wenn nicht zweifelhaft sein könnte, dass die eidesstattliche Versicherung für die Durchsetzung des Anspruchs entbehrlich ist (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, FamRZ 2013, 103 Rn. 24; OLG Oldenburg, FamRZ 2016, 723, 724; vgl. BSG, WM 2000, 1847, 1849).
  • BGH, 04.06.2014 - IV ZB 2/14

    Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen; Umfang der …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Der angefochtene Beschluss verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), das den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4; vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1102 Rn. 7).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 72/97 R

    Rückzahlung von nach dem Tod des Versicherten noch auf dessen bisheriges Konto …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Allenfalls das Rechtsschutzinteresse könnte entfallen, wenn nicht zweifelhaft sein könnte, dass die eidesstattliche Versicherung für die Durchsetzung des Anspruchs entbehrlich ist (BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, FamRZ 2013, 103 Rn. 24; OLG Oldenburg, FamRZ 2016, 723, 724; vgl. BSG, WM 2000, 1847, 1849).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 130/09

    Berufungssumme: Beschwer des Berufungsklägers bei Verurteilung zur Duldung des …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Das Berufungsgericht erschwert den Zugang zur Berufung in unzumutbar Weise, wenn es bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 130/09, NJW-RR 2010, 1081 Rn. 10).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Dies gilt auch, wenn sich bei einer Stufenklage das Rechtsmittel auf den Anspruch auf Auskunft oder Erteilung der eidesstattlichen Versicherung bezieht (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2000 - X ZR 127/99, NJW 2000, 1724, 1725).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Der angefochtene Beschluss verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip), das den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4;… vom 4. Juni 2014 - IV ZB 2/14, NJW-RR 2014, 1102 Rn. 7).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der …

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - IX ZB 62/17
    Eine Erschwerung des Rechtsmittelzugangs liegt nicht in jedem Fehler bei der Bemessung der Beschwer, sondern ist nur gegeben, wenn das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488 Rn. 8).
  • OLG Oldenburg, 26.10.2015 - 13 UF 86/15

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich bei vorzeitiger Beendigung der …

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 13/90

    Berufungssumme: Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Abgabe der …

  • BGH, 19.11.1957 - VI ZR 249/56
  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Einen Aspekt bildet dabei der Hauptsacheanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, wobei der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel nur mit einem Teilwert des Hauptsacheanspruchs zu bemessen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.4.2018 - IX ZB 62/17 -, Rn. 10, juris; BGH…, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 28/14 -, Rn. 8, juris; BGH…, Beschluss vom 12.10.2011 - XII ZB 127/11 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 18.08.2026 - VIII ZB 82/25

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Klägers gegen Beschluss des LG als …

    Diese enge Verknüpfung zwischen Auskunfts- und Hauptanspruch lässt es angebracht erscheinen, den Wert des Auskunftsanspruchs mit einem Bruchteil des Hauptanspruchs festzusetzen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994, Großer Senat für Zivilsachen - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89; vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10;… vom 26. November 2020 - V ZR 87/20, juris Rn. 9).

    Rn. 12 Da die Auskunft die Geltendmachung des Hauptanspruchs erst vorbereiten soll, beträgt der Wert des Auskunftsanspruchs in der Regel einen Bruchteil, nämlich ein Zehntel bis ein Viertel des Hauptanspruchs, und ist umso höher anzusetzen, je geringer die Kenntnisse des Anspruchstellers von den zur Begründung des Hauptanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - XII ZB 127/11, NJW-RR 2012, 130 Rn. 14; vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, aaO [jeweils zur Vorbereitung eines Leistungsanspruchs]; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 17. November 2015 - II ZB 28/14, WM 2016, 75 Rn. 8, 13 [zur Vorbereitung der Ausübung von Gesellschafterrechten]; jeweils mwN).

  • BGH, 24.03.2026 - VI ZB 61/24

    Der abgewiesene Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung - und die …

    Rn. 11 (1) Maßgebend für die Bemessung der Beschwer des mit seinem Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung Unterlegenen ist das von ihm hiermit geltend gemachte (wirtschaftliche) Interesse (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10).

    Denn der wirtschaftliche Zweck eines Auskunftsverlangens und regelmäßig auch des Begehrens, die Richtigkeit der Auskunft an Eides statt zu versichern, besteht im Allgemeinen darin, eine der Grundlagen zu schaffen, die für die Durchsetzung des Anspruchs auf die Hauptleistung erforderlich sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89, juris Rn. 14 [zum Auskunftsanspruch]; vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10;… vom 7. Dezember 2021 - II ZR 124/20, juris Rn. 2 [zum Auskunftsanspruch]).

    Rn. 17 bb) Die Rechtsbeschwerde meint, der Bundesgerichtshof habe im Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17 (NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10) zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtsmittelstreitwerte des Auskunftsanspruchs und des Anspruchs auf Abgabe einer eidesstattliche Versicherung im Regelfall nach denselben Grundsätzen zu bemessen seien, und zwar nicht nur, wenn der Beklagte Berufung gegen seine Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung einlege, sondern auch, wenn sich der Kläger mit der Berufung gegen die Abweisung seines Antrags auf Verurteilung des Beklagten zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wende.

    Rn. 19 Der Bundesgerichtshof hat im Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17 (NJW-RR 2018, 1265 Rn. 10) ausgeführt, dass der Anspruch auf Auskunft seinen wirtschaftlichen Wert typischerweise daraus beziehe, dass mit ihm die Durchsetzung eines Hauptanspruchs vorbereitet werden solle.

    Vielmehr hat diese Bemessung nur nach denselben Grundsätzen zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - IX ZB 62/17, NJW-RR 2018, 1265 Rn. 14 f., 19; siehe weiter BGH…, Beschluss vom 20. Juni 1991 - III ZB 16/91, juris Rn. 4).

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