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   BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98   

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BGH, 14.04.1999 - 1 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,1982)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - 1 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,1982)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98 (https://dejure.org/1999,1982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 3 WaffG; § 52 StGB; § 27 StGB;
    Konkurrenzen; Waffen; Munition; Tateinheit; Beihilfe;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; WaffG § 53
    Konkurrenzen bei Waffendelikten und bei Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 513
  • StV 1999, 644
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Mehrere Beihilfehandlungen zu einer Tat rechtfertigen grundsätzlich lediglich die Annahme einer Beihilfe, da sich das Unrecht des Gehilfen nur aus dem Unrecht der Rechtsgutsverletzung der Haupttat ableiten läßt (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).

    Mehrere Beihilfehandlungen zu einer Tat rechtfertigen nämlich grundsätzlich lediglich die Annahme einer Beihilfe, da sich das Unrecht des Gehilfen nur aus dem Unrecht der Rechtsgutsverletzung der Haupttat - hier der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Hinblick auf die einheitlich abzugebende Einkommensteuererklärung - ableiten läßt (vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Mehrere Beihilfehandlungen zu einer Tat eines Täters rechtfertigen grundsätzlich nur die Annahme einer Beihilfe, da sich das Unrecht des Gehilfen nur aus dem Unrecht der Rechtsgutverletzung der einmalig begangenen Haupttat ableiten lässt (vgl. BGH NStZ 1999, 513).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 453/99

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch einen Bußgeldbescheid

    Eine § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 n.F. OWiG berücksichtigende Auslegung des § 26 Abs. 3 2. Halbsatz StVG, die die Rechtsfolgen der beiden Vorschriften sinnvoll aufeinander abstimmt, kann nur dahin gehen, daß der Bußgeldbescheid - mit der Folge der Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate ab diesem Zeitpunkt mit seinem Erlaß nur dann "ergangen" ist, wenn er binnen zwei Wochen zugestellt wird (so auch das Kammergericht im Vorlegungsbeschluß NStZ 1999, 513, 514; ebenso BayObLG NZV 1999, 433, 434; AG Bielefeld NZV 1999, 266; Gübner NZV 1998, 230, 235 und 1999, 434, 435).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Dabei wäre zusätzlich zu beachten gewesen, daß mehrere Beiträge zu derselben Tat der Mit- oder Haupttäter nur eine mittäterschaftlich oder als Gehilfe begangene Straftat darstellen (vgl. für die Beihilfe BGH NStZ 1999, 513, 514; Tröndle/ Fischer aaO § 27 Rdn. 13 m. w. N. aus dem Schrifttum).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Der Senat wird ausschließen können, dass die Strafkammer angesichts der Vielzahl und Höhe der verbleibenden Einzelstrafen auf der Grundlage des geänderten Schuldspruchs eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte, zumal die bloße Korrektur des Konkurrenzverhältnisses keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge gehabt hätte (BGH NStZ 1999, 513, 514 m.w.N.).".
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Fördert der Gehilfe durch eine Handlung mehrere Haupttaten eines oder mehrerer Haupttäter, liegt ebenfalls nur eine einheitliche Beihilfe vor (BGH NStZ 1999, 513, 514; BGH, Urt. vom 20. August 1998 4 StR 328/98; BGH NStZ 1996, 203; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 27 Rdn. 36; Roxin in LK 11. Aufl. § 27 Rdn. 54 f; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 58).
  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 427/22
    b) Die Annahme des Landgerichts, wonach die Unterstützungshandlungen des Angeklagten L.     jeweils als zwei gesonderte Fälle der Beihilfe anzusehen sind, ist im Hinblick auf die Akzessorietät der Teilnahme rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513, 514; vom 2. September 2008 - 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465; Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 525 mwN).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Da diese von einem Gesamtvorsatz getragenen Handlungen des Angeklagten D. nicht konkret einzelnen Taten zugeordnet werden können und zudem in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, ist er insoweit nur wegen einer Beihilfe zur Untreue (§§ 266 Abs. 1, 27 StGB) zu verurteilen, nicht etwa wegen Beihilfe zur Untreue in 43 Fällen (vgl. insoweit BGH wistra 1997, 61f; NStZ 1999, 513, 514; wistra 2007, 100; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl., Rn. 13 zu § 27).

    Sein vorheriger Wechsel zu Se. stellt eine deutliche Zäsur dar, so dass Tatmehrheit und keine Tateinheit zu den Handlungen vor seinem Wechsel anzunehmen ist (§ 53 StGB; vgl. BGH NStZ 1999, 513, 514).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2004 - 3 Ws 1106/02

    Untreue des Parteifunktionsträgers durch eigenmächtige Parteifinanzierung mittels

    (BGH, B. v. 14.4.1999, 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513-514).
  • BGH, 23.05.2019 - 4 StR 601/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Verfahrenshindernisses anderweitiger

    Mehrere Hilfeleistungen eines Gehilfen zu einer Tat eines anderen rechtfertigen regelmäßig ebenfalls nur die Annahme einer Beihilfe, weil sich das Unrecht des Gehilfen allein aus der Rechtsgutsverletzung der einmalig begangenen Haupttat ableiten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2015 - 1 StR 447/14, NStZ 2016, 39, 40; Beschluss vom 14. April 1999 - 1 StR 678/98, NStZ 1999, 513 f. juris Rn. 16; LK-StGB/Schünemann, 12. Aufl., § 27 Rn. 67; Fischer, StGB, 66. Aufl., Vor § 52 Rn. 11 mwN).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

  • OLG Koblenz, 10.12.2007 - 2 Ws 618/07

    Voraussetzungen eines unmittelbar aus der Verfassung herzuleitenden

  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

  • BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13

    Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare

  • BGH, 06.12.2006 - 1 StR 556/06

    Konkurrenzen bei der Beihilfe (fortlaufende Förderung der Taten als eine

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 547/04

    Absehen von der Aufhebung eines Strafausspruches gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO;

  • BGH, 02.09.2008 - 5 StR 356/08

    Tatbegriff bei mehreren Beihilfehandlungen und - infolge von Bewertungseinheit -

  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 529/03

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit; bloße Änderung der

  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

  • OLG Koblenz, 01.02.2000 - 1 Ss 13/00

    Beschränkung der Berufung bei Tateinheit; Überzeugungsbildung und

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