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   BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00   

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BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00 (https://dejure.org/2000,2500)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00 (https://dejure.org/2000,2500)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 2 BvR 1430/00 (https://dejure.org/2000,2500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Ausländer - Auslieferung - Verfassungsbeschwerde - Untersuchungshaft - Haftbedingungen - Menschenwürde

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93 d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 93d Abs. 2; ; IRG § 33 Abs. 1; ; GG Art. 25; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 33 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3110
  • NStZ 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00
    Wegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG zählt es zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf; die zuständigen Organe der Bundesrepublik Deutschland sind deshalb gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (vgl. BVerfGE 75, 1 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vorne herein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 2 BvR 1430/00
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vorne herein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 6-IV-20
    Zu den unabdingbaren Grundsätzen der deutschen verfassungsrechtlichen Ordnung zählt es, dass eine angedrohte oder verhängte Strafe nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein darf; die zuständigen staatlichen Organe sind daher gehindert, an der Auslieferung eines Verfolgten mitzuwirken, wenn dieser eine solche Strafe zu gewärtigen oder zu verbüßen hat (BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 2 BvR 2486/15 - juris Rn. 20 m.w.N.; Beschluss vom 24. Juni 2003, BVerfGE 108, 129 [136]; Beschluss vom 24. August 2000 - 2 BvR 1430/00 - juris Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 23.10.2001 - Ausl III 4/01

    Auslieferung, Auslieferungshaft, Zulässigkeit, Haftbedingungen, Asylverfahren,

    Die Auslieferung ist nach Art. 3 MRK und § 73 IRG unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchten Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. auch BVerfG NStZ 2001, 100 f; EGMR NJW 1990, 2183 f.

    Die Auslieferung ist nach Art. 3 MRK und § 73 IRG unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG NStZ 2001, 100 f; Kammergericht vom 4. September 2000 und 22. Januar 2001 - (4) Ausl.

  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 2 Ausl 147/17

    Keine Auslieferung an die Türkei; rechtsstaatliches Verfahren; politische

    Schließlich steht der Auslieferung auch entgegen, dass da nach dem derzeitigen Kenntnisstand konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dem Verfolgten im Falle seiner Auslieferung in die Türkei in der dortigen Untersuchungs- oder Strafhaft Folter oder eine sonst menschenunwürdige Behandlung droht (BVerfG NStZ 2001, 100; Beschluss des Senats vom 14.08.2008, Az. (2) …
  • OLG Karlsruhe, 19.05.2014 - 1 AK 77/13

    Auslieferung zur Strafvollstreckung: Prüfung eines ordre-public- oder

    Jedoch könnte sich ein Überstellungshindernis daraus ergeben, dass der Verfolgte im Falle seiner Überstellung nach Litauen in der Haft einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt werden und dadurch die Rechtshilfe den in Art. 6 des Vertrages über die Europäische Union enthaltenen Grundsätzen widersprechen würde (Art. 3 MRK i.V.m. § 73 Satz 2 IRG; vgl. hierzu BVerfG NStZ 2001, 100; OLG Hamm StraFo 2013, 215).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 4 AuslA 29/03

    Auslieferung; Weißrussland; menschunwürdige Haft; Prüfungspflicht

    Die Auslieferung ist nach Art. 3 EuMRK und § 73 IRG unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG NStZ 2001, 100 f.; KG v. 04. September 2000 und 22. Januar 2001 - (4) Ausl.
  • OLG Karlsruhe, 27.05.2004 - 1 AK 40/03

    Auslieferung an die Türkei bei möglicher menschenrechtswidriger Behandlung

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100f.; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.; Wolff, a.a.O.,158 f.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, Art. 3 MRK Rn. 1 ff.; zum Begriff der Folter vgl. d. internationale Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe vom 10.12.1984, BGBL. 1990 II, S. 246, 1993 II, S. 715, 1996 II, S. 282).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (BVerfG NStZ 2001, 100 f.; Senat StV 2004, 442 ff. = NStZ-RR 2004,.
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 2 Ausl 34/12

    Unzulässigkeit der Auslieferung wegen zu erwartender Haftbedingungen (Ukraine)

    Nach Art. 3 EMRK und § 73 IRG ist die Auslieferung unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG Beschluss vom 08. April 2004 - 2 BvR 253/04 - , BeckRS 2004, 21967; NStZ 2001, 100 f.; OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 06. September 2011, Az. III - 2 Ausl.
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 4 AuslA 98/06

    Ausliferung; drohende Folter; konkrete Anhaltspunkte; Unzulässigkeit der

    Eine Auslieferung ist dann unzulässig, wenn begründete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten im ersuchenden Staat die Gefahr droht, dort gefoltert oder in anderer Weise menschenrechtswidrig behandelt zu werden (vgl. BVerfG NStZ 2001, 100 ff.; OLG Karlsruhe, StV 2004, 445; OLG Koblenz StV 2002, 87; KG StV 1996, 103 ff.).
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