Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.03.2008

Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07   

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https://dejure.org/2008,7447
BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07 (https://dejure.org/2008,7447)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - 2 StR 619/07 (https://dejure.org/2008,7447)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07 (https://dejure.org/2008,7447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zusammenfassung von mehreren von einem Drogenhändler getätigten bzw. beabsichtigten Rauschgiftverkäufen zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne; Gleichzeitiger Besitz verschiedener Betäubungsmittel als Begründung für eine ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 § 29 a § 30 § 30 a
    Voraussetzungen der Bewertungseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 470
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07
    Allein der gleichzeitige Besitz verschiedener Betäubungsmittel begründet eine Bewertungseinheit für verschiedene Verkaufsgeschäfte nicht (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Eine Bewertungseinheit kommt daher insbesondere dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470), aber auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 591).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Dies gilt unabhängig von der Zahl der Abnehmer (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00, StV 2002, 235) und auch dann, wenn sich der einheitliche Erwerbsvorgang - wie hier vom Landgericht angenommen - auf verschiedene Betäubungsmittelarten bezieht, so dass auch in einem solchen Fall Bewertungseinheit zwischen dem Erwerb und der sukzessiven Abgabe der unterschiedlichen Betäubungsmittel besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121; siehe auch Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).

    Allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Eine Bewertungseinheit kommt daher insbesondere dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470), aber auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 357/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mitsichführen sonstiger zur

    Vielmehr liegt dann Tatmehrheit vor (BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1996 - 5 StR 505/96, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9; vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; vom 18. Februar 2010 - 4 StR 633/09, StraFo 2010, 348; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 258 ff.; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Betäubungsmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470) noch zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    a) Zwar führt grundsätzlich weder das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats zu einer Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227; vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48) noch verbindet allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen die hierauf bezogenen Handlungen zu einer Tat des Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12

    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Alleine der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 16.11.2021 - 3 StR 200/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen;

    Eine Bewertungseinheit kommt nicht nur in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470), sondern auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juli 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11).
  • BGH, 05.04.2017 - 5 StR 61/17

    Rechtsfehlerhafte Feststellung der nicht geringen Menge beim Handeltreiben mit

    Allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Alleine der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7794
BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08 (https://dejure.org/2008,7794)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - 5 StR 33/08 (https://dejure.org/2008,7794)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - 5 StR 33/08 (https://dejure.org/2008,7794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; vollendete unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Personen über 21 Jahre an eine Person unter 18 Jahren

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Erwachsener an Minderjährige; Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung der Abgabe von Betäubungsmitteln i.S.v. § 29a Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357 Satz 1; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1
    Vollendung der Abgabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 470
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1998 - 3 StR 241/98

    Bestimmen Minderjähriger zur Einfuhr von Betäubungsmitteln - Überlassen von

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08
    Eine vollendete Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG liegt erst dann vor, wenn der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betäubungsmittel erlangt hat und der Besitzwechsel damit vollzogen ist (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 347; Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. 2001 Rdn. 7 zu § 29a; Körner, BtMG 6. Aufl. 2007 Rdn. 14 zu § 29a).
  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08
    Es ist auszuschließen, dass sich I. und der Angeklagte im Falle eines entsprechenden Hinweises (§ 265 Abs. 1 StPO) wirksamer als geschehen gegen den Tatvorwurf hätten verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - 5 StR 33/08
    Der Umstand, dass die Abänderung des Schuldspruchs auch im Fall des Nichtrevidenten I. keine Auswirkungen auf den Strafausspruch hat, steht der Erstreckung der Revision nach § 357 Satz 1 StPO auf ihn nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1996, 507 f.; 1997, 379).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2012 - 11 S 59.12

    Türke; faktischer Inländer; Straftaten; Ausweisung; Regelausweisung;

    Zur Begründung wurde auf diverse rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen verwiesen, zuletzt durch Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. August 2007 - (506) 2 Op Js 285/07 KLs (21/07) - in der Fassung des Beschlusses des BGH vom 4. März 2008 - 5 StR 33/08 - wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Btm) in Tateinheit mit dem Versuch der unerlaubten Abgabe von Btm als Person über 21 Jahre an eine solche unter 18 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten.
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