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   BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16   

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BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,56950)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - 1 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,56950)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 (https://dejure.org/2016,56950)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 200 Abs. 1 Satz StPO; § 370 Abs. 1 AO
    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt der Anklageschrift (Umgrenzung des Verfahrensgegenstands bei Steuerhinterziehung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 AO, § 27 StGB
    Steuerhinterziehung: Beihilfe durch berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 370 AO, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 52 StGB, § 261 StPO, § 27 Abs. 1 StGB, § 27 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gehilfenvorsatz im Rahmen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Beachtung der Verfahrensvoraussetzung einer wirksamen Anklageschrift in jeder Lage des Verfahrens; Wahrung der Umgrenzungsfunktion im Hinblick auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten der ...

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Beihilfe durch berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehilfenvorsatz im Rahmen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Beachtung der Verfahrensvoraussetzung einer wirksamen Anklageschrift in jeder Lage des Verfahrens; Wahrung der Umgrenzungsfunktion im Hinblick auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten der ...

  • rechtsportal.de

    Gehilfenvorsatz im Rahmen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Beachtung der Verfahrensvoraussetzung einer wirksamen Anklageschrift in jeder Lage des Verfahrens; Wahrung der Umgrenzungsfunktion im Hinblick auf die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten der ...

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Beihilfe durch berufstypische Handlungen eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und die Anklageschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - durch berufstypische Handlungen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 337
  • NJ 2017, 203
  • StV 2018, 20
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist dabei grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass sie für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 mwN).

    Es reicht, dass die Hilfe an sich geeignet ist, die fremde Haupttat zu fördern oder zu erleichtern, und der Hilfeleistende dies weiß (BGH aaO, BGHSt 46, 107, 109 mwN).

    Weder Alltagshandlungen noch berufstypische Handlungen sind in jedem Fall neutral; denn nahezu jede Handlung kann in einen strafbaren Kontext gestellt werden (BGH aaO, BGHSt 46, 107).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176; und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Die Hilfeleistung muss auch nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22 mwN).

    Vielmehr bedarf es in Fällen, die sog. neutrale Handlungen betreffen, einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22).

  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176; und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 515/84

    Gehilfe - Tatbeitrag - Hilfe - Psychische Unterstützung - Haupttäter -

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Das kann grundsätzlich auch durch äußerlich neutrale Handlungen geschehen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 3 StR 515/84, HFR 1985, 429).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Nähere Einzelheiten waren für die Umgrenzung des Verfahrensgegenstandes nicht erforderlich (zu den insoweit bestehenden Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12, NStZ 2013, 409).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Liegt einem Angeklagten Steuerhinterziehung zur Last, sind im Anklagesatz das relevante Verhalten und der Taterfolg i.S.v. § 370 AO anzuführen; einer Berechnungsdarstellung der Steuerverkürzung bedarf es dort hingegen nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, wistra 2009, 465).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15

    Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47; vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 43; vom 11. Februar 2016 - 3 StR 436/15 und vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12

    Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive

  • LG Ulm, 16.12.2019 - 4 O 202/18

    Glücksspielstaatsvertrag: PayPal zur Rückzahlung verurteilt

    Es kommt auch nicht darauf an, wie die Beklagte meint (Klageerwiderung S. 39, Bl. 111), dass bei berufstypischen und damit "neutralen" Handlungen vom BGH eine Strafbarkeit erst angenommen wird, wenn der Schädiger es wenigstens für überwiegend wahrscheinlich hält, dass sein Tun eine Straftat fördert (BGH NStZ 2017, 337 [BGH 21.12.2016 - 1 StR 112/16] (338)).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Hierfür ist erforderlich, dass der Gehilfe seinen eigenen Tatbeitrag sowie die Haupttat in ihren wesentlichen Grundzügen, insbesondere in ihrer Unrechts- und Angriffsrichtung, zumindest für möglich hält und billigt, wobei er Einzelheiten der Haupttat nicht zu kennen braucht (vgl. u.a. BGH NStZ 2012, 264; BGH NStZ 2017, 274, 275; NStZ 2017, 337).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7, NStZ 2017, 461; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 Rn. 30 mwN, NStZ 2017, 337 und vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Ausgehend vom zutreffenden rechtlichen Maßstab zum Gehilfenvorsatz bei berufstypischen Handlungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338; Urteil vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12; NZWiSt 2014, 139, 142) hat das Landgericht die den Vorsatz hinsichtlich der Betrugstaten bestreitende Einlassung des Angeklagten einer sorgfältigen Glaubhaftigkeitsprüfung unterzogen und dabei alle wesentlichen Gesichtspunkte einbezogen.
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    b) Diese allgemeinen Anforderungen führen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im hier maßgeblichen Bereich der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) dazu, dass im Anklagesatz das relevante Verhalten und der Taterfolg i.S.v. § 370 AO bzw. § 266a StGB anzuführen sind, einer Berechnungsdarstellung der Steuerverkürzung bzw. der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge bedarf es dort hingegen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12, NStZ 2013, 409; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, wistra 2017, 270 Rn. 2 und vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, wistra 2009, 465).
  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe zwar nicht alle Einzelheiten, aber doch die zentralen Merkmale der Haupttat sowie deren Förderung durch sein Verhalten kennt oder zumindest im Sinne bedingten Vorsatzes für möglich hält und billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteile vom 18. April 1996 - 1 StR 14/96, BGHSt 42, 135, 137 f; vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109 und vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, NJW 2019, 1818 Rn. 96; Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 und vom 22. August 2019 - 3 StB 21/19, BeckRS 2019, 20848 Rn. 30 und 33; jeweils mwN).

    Die Schwelle zu einer vorsätzlichen Beihilfehandlung ist erst dann überschritten, wenn das von ihm erkannte Risiko eines strafbaren Verhaltens des Unterstützten derart hoch ist, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein lässt (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 aaO S. 112 und vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, NZWiSt 2014, 139 Rn. 26; Beschluss vom 21. Dezember 2016 aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sog. berufstypischen bzw. "neutralen' Handlungen vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, Rn. 30, NStZ 2017, 337; Urteile vom 21. August 2014 - 1 StR 13/14, NStZ-RR 2014, 316; vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 21; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; jeweils mwN), ergibt sich im vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis.
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19).

    Dabei muss die Hilfeleistung auch hier nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden, es genügt vielmehr schon die Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16).

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17

    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen; es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337, 338 m. Anm. Kudlich; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.; Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten

    Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, die die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Erfolg selbst kausal sein muss (vgl. BGH NStZ 2017, 337; 2012, 316; 2008, 284; NStZ-RR 2015, 343; Weber, BtMG 5. Aufl., Vorbem. zu §§ 29ff. Rn. 311 m.w.N.).

    Gehilfenvorsatz liegt vor, wenn der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern; Einzelheiten der Haupttat braucht er nicht zu kennen (vgl. BGH NStZ 2017, 337).

  • OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

  • LG Leipzig, 16.10.2017 - 15 Ns 202 Js 49069/15

    Beraterrisiko: Steuerhinterziehung bei falsch geschätzten USt-Voranmeldungen

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17

    Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und

  • LG Bielefeld, 30.07.2019 - 9 KLs 11/18
  • LG München I, 27.06.2019 - 12 KLs 319 Js 227596/16

    Voraussetzungen der leichtfertigen Geldwäsche

  • BGH, 15.09.2020 - 5 StR 254/20

    Beihilfe durch Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung

  • LG Stralsund, 06.05.2019 - 26 Qs 27/19

    Pflichtverteidiger, deutschunkundige Grieche, Akteneinsicht, Dolmetscher

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